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   KG, 04.03.2005 - 5 W 31/05   

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https://dejure.org/2005,8854
KG, 04.03.2005 - 5 W 31/05 (https://dejure.org/2005,8854)
KG, Entscheidung vom 04.03.2005 - 5 W 31/05 (https://dejure.org/2005,8854)
KG, Entscheidung vom 04. März 2005 - 5 W 31/05 (https://dejure.org/2005,8854)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    AVS "ueber18.de" bietet keinen ausreichenden Schutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtliche Untersagung des Abrufs pornographischer Darstellungen unter Nutzung des Altersverifikationssystems "ueber18.de" ; Mangelhaftigkeit des Alterskontrollsystems "ueber18.de"; Schutz Minderjähriger vor Pornographie

  • Judicialis

    ZPO §§ 567 ff.; ; UWG § ... 2 Abs. 1 Nr. 2; ; UWG § 2 Abs. 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 11 Abs. 3; ; StGB § 184; ; StGB § 184 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 184 Abs. 1 Nr. 2; ; JMStVG § 4 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Internetanbieter bei Zugänglichmachung pornograhischer Darstellungen ohne geeigneten Minderjährigenschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus KG, 04.03.2005 - 5 W 31/05
    Insbesondere das Bundesverfassungsgericht nimmt insoweit in ständiger Rechtsprechung an, dass der Schutz der Jugend nach einer vom Grundgesetz selbst getroffenen Wertung ein Ziel von bedeutsamem Rang und ein wichtiges Gemeinschaftsanliegen ist (vgl. BVerfG NJW 1971, 1555; NJW 1988, 1833; NJW 1991, 1471/1472).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61

    Jugendgefährdende Schriften

    Auszug aus KG, 04.03.2005 - 5 W 31/05
    Insbesondere das Bundesverfassungsgericht nimmt insoweit in ständiger Rechtsprechung an, dass der Schutz der Jugend nach einer vom Grundgesetz selbst getroffenen Wertung ein Ziel von bedeutsamem Rang und ein wichtiges Gemeinschaftsanliegen ist (vgl. BVerfG NJW 1971, 1555; NJW 1988, 1833; NJW 1991, 1471/1472).
  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

    Auszug aus KG, 04.03.2005 - 5 W 31/05
    Insbesondere das Bundesverfassungsgericht nimmt insoweit in ständiger Rechtsprechung an, dass der Schutz der Jugend nach einer vom Grundgesetz selbst getroffenen Wertung ein Ziel von bedeutsamem Rang und ein wichtiges Gemeinschaftsanliegen ist (vgl. BVerfG NJW 1971, 1555; NJW 1988, 1833; NJW 1991, 1471/1472).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 284/00

    H.I.V. "POSITIVE" II

    Auszug aus KG, 04.03.2005 - 5 W 31/05
    Die Argumentation verkennt, dass die Feststellung, ob eine Wettbewerbshandlung in ihren Auswirkungen nicht nur unerheblich ist, sich nicht quantitativ treffen lässt, sondern eine Wertung anhand der Schutzzwecke des UWG erfordert (BGH GRUR 2001, 258, 259 - Immobilienpreisangaben; GRUR 2002 360, 366 - H.I.V. Positive 2; Baumbach/Hefermehl/Köhler a.a.O., § 3 Rdn. 54).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01

    Pornographie im Rundfunk

    Auszug aus KG, 04.03.2005 - 5 W 31/05
    Dazu ist erforderlich, dass zwischen der pornographischen Darstellung und dem Minderjährigen eine "effektive Barriere" besteht, die er überwinden muss, um die Darstellung wahrnehmen zu können (BVerwG NJW 2002, 2966; BGH NJW 2003, 2838; KG [5.
  • KG, 26.04.2004 - 1 Ss 436/03

    Pornographie im Internet - Anforderungen an Alterskontrollsysteme

    Auszug aus KG, 04.03.2005 - 5 W 31/05
    StrafS.] MMR 2004, 478).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 210/98

    Immobilienpreisangaben - Vorsprung durch Rechtsbruch; wesentliche

    Auszug aus KG, 04.03.2005 - 5 W 31/05
    Die Argumentation verkennt, dass die Feststellung, ob eine Wettbewerbshandlung in ihren Auswirkungen nicht nur unerheblich ist, sich nicht quantitativ treffen lässt, sondern eine Wertung anhand der Schutzzwecke des UWG erfordert (BGH GRUR 2001, 258, 259 - Immobilienpreisangaben; GRUR 2002 360, 366 - H.I.V. Positive 2; Baumbach/Hefermehl/Köhler a.a.O., § 3 Rdn. 54).
  • OLG München, 29.07.2004 - 29 U 2745/04

    Internet-DVD-Versanddienst

    Auszug aus KG, 04.03.2005 - 5 W 31/05
    Vorschriften zum Schutz der Jugend stellen nämlich Marktverhaltensregelungen zum Schutze der Verbraucher dar, weil sie das Marktverhalten im Interesse der Minderjährigen, die als - potentielle - Verbraucher Marktteilnehmer im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 UWG sind, regeln (OLG Celle GRUR 2004, 963/965; Baumbach/Hefermehl/Köhler, a.a.O.).
  • BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03

    Automatenvideothek als Ladengeschäft im Sinne des § 184 I Nr. 3a StGB

    Auszug aus KG, 04.03.2005 - 5 W 31/05
    Dazu ist erforderlich, dass zwischen der pornographischen Darstellung und dem Minderjährigen eine "effektive Barriere" besteht, die er überwinden muss, um die Darstellung wahrnehmen zu können (BVerwG NJW 2002, 2966; BGH NJW 2003, 2838; KG [5.
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 5 Ss 143/03

    Lückenhafte Urteilsgründe des freisprechenden Urteils bei Pornographieangeboten

    Auszug aus KG, 04.03.2005 - 5 W 31/05
    Auch wenn diese Vorschrift nur anwendbar sein sollte, wenn pornographische Schriften einer bestimmten Person unter achtzehn Jahren angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2004, 409 m.w.N.), so ist jedenfalls § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB einschlägig.
  • OLG Düsseldorf, 16.04.1984 - 5 Ss 42/84
  • AG Marburg, 09.01.2006 - 51 Ls 2 Js 6842/04

    Kundgabe der Missachtung einer Person gegenüber einer unbestimmten Anzahl Dritter

    Richtigerweise ist aber als "Ort, an dem zugänglich gemacht wird" , auch der Herkunftsort der Datei mit unmittelbarem Zugriff des Internetbetriebes zu verstehen (so i.E. Schönke-Schröder-Lenckner/Perron, § 184 Rdnr. 15), weil diese Interpretation dem Schutzzweck der Vorschrift und den technischen Gegebenheiten Rechnung trägt: Insbesondere im Vergleich zu Rundfunksendungen - bei denen anerkannt ist, dass die bloße Ausstrahlung ausreichend ist (vgl. u.a. BVerwG, NJW 2002, 2966 [BVerwG 20.02.2002 - 6 C 13/01] bis 2972) - erscheint es als Wertungswiderspruch und im übrigen zufällig und nicht verlässlich eingrenzbar, wollte man den Berechtigten hinsichtlich des einzelnen Computers oder der Räume, in denen sich dieser befindet, als alleinigen Verpflichteten im Sinne der Vorschrift ansehen, den Urheber und eigentlich Verantwortlichen für das Vorhandensein und die Verfügbarkeit einer Datei aber von der Geltung der Vorschrift ausnehmen (so i. E. wohl KG Berlin, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 04.03.2005, 5 W 31/05).
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2007 - 10 ME 241/07

    Anforderungen an Altersverifikationssysteme nach § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV

    Die Sicherstellung im Sinne dieser Bestimmung erfordert eine effektive Barriere zwischen dem pornografischen Inhalt und dem Minderjährigen, die er überwinden muss, um die pornografische Darstellung wahrnehmen zu können (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - BVerwG 6 C 13.01 -, BVerwGE 116, 5 [14 f.]; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 1 StR 70/03 -, BGHSt 48, 278; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2004 - III-5 Ss 143/03 - 50/03 I -, MMR 2004, 409; Kammergericht, Beschluss vom 4. März 2005 - 5 W 31/05 -, KGR 2006, 228; vgl. auch Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 18. Oktober 2007 - I ZR 102/05 -).
  • LG Leipzig, 04.08.2006 - 5 O 1058/06

    virtueller Videorekorder

    Die genannten Vorschriften des JMSTV fallen in den Anwendungsbereich des § 4 Nr. 11 DWÖ, so dass ein Unterlassungsanspruch nach § 8 UWG besteht (Urteile der Kammer vom 12.05.2006, s.o. vgl. ferner KG Beschluss vom 04.03.2005, 5 W 31/05 , Magazindienst (MD) 2005, 755; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2005, I-20U 143/04 , MMR 2005, 611).

    Die Kammer hat bereits in ihren Entscheidungen vom 12.05.2006 (a.a.O.) ausgeführt, dass über einen virtuellen Videorecorder im Internet vervielfältigte Fernsehsendungen angeboten werden.

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