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   LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 5 Sa 134/19   

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LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 5 Sa 134/19 (https://dejure.org/2019,44598)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.11.2019 - 5 Sa 134/19 (https://dejure.org/2019,44598)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. November 2019 - 5 Sa 134/19 (https://dejure.org/2019,44598)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 Abs 2 ERVV, § 4 KSchG, § 5 Abs 3 S 2 KSchG, § 5 Abs 5 S 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 KSchG
    Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung - Containersignatur - Sechs-Monats-Frist - ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 Abs 3 S 2 KSchG, § 1 Abs 2 KSchG, § 4 ERVV

  • IWW

    § 5 Abs. 3 S. 2 KSchG; § 1 Abs. 2 KSchG; § 4 ERVV
    KSchG, ERVV

  • Anwaltsblatt

    § 4 KSchG, § 5 KSchG, § 46 ArbGG, § 130 ZPO, § 4 ERVV
    Unzulässige Containersignatur: Klage nachträglich zugelassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 5 Abs. 3 S. 2; KSchG § 1 Abs. 2 ; ERVV § 4
    Nachträgliche Zulassung einer mit Containersignatur versehenen Kündigungsschutzklage nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 46c Abs. 3
    Pflicht zur Signatur durch verantwortliche Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Nachträgliche Zulassung einer mit einer Containersignatur versehenen Kündigungsschutzklage nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist - Grundsatz des fairen Verfahrens

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nachträgliche Zulassung einer mit einer Containersignatur versehenen Kündigungsschutzklage nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist

  • beck-blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Zum wiederholten Male: Obacht bei der elektronischen Einreichung einer Klage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Containersignatur - und die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigungsschutzklage nach Ablauf der 6-Monats-Frist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht zur Signatur durch verantwortliche Person; Einfache elektronische Signatur wahrt Dreiwochenfrist nicht; Vorwerfbarkeit des Verhaltens bei Kündigung wegen Störung des Betriebsfriedens

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutzklage kann wegen des Grundsatzes eines fairen Verfahrens auch nach über sechs Monaten noch fristgerecht erhoben werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Wahrung der Klagefrist nach § 4 KSchG bei gemeinsamer Signierung mehrerer elektronischer Dokumente

  • datev.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Zulassung einer mit einer Containersignatur versehenen Kündigungsschutzklage nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Nachträglichen Klageeinreichung: Erfolg mit verspäteter Kündigungsschutzklage?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2020, 301
  • NZA-RR 2020, 183
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 5 Sa 134/19
    Die Vertragspartner sind zur Rücksichtnahme und zum Schutz bzw. zur Förderung des Vertragszweckes verpflichtet (§ 241 Abs. 2 BGB; BAG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 -, juris, Rn. 32).

    Einer kündigungsrelevanten Betriebsfriedensstörung muss ein dem Arbeitnehmer vorwerfbares Verhalten bzw. eine ihm vorwerfbare Pflichtverletzung vorausgehen (BAG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 -, juris, Rn. 40).

  • BAG, 15.08.2018 - 2 AZN 269/18

    Übermittlung eines elektronischen Dokuments

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 5 Sa 134/19
    Der Ausschluss der Containersignatur soll verhindern, dass nach der Trennung eines elektronischen Dokuments vom Nachrichtencontainer die Containersignatur nicht mehr überprüft und nicht mehr nachvollzogen werden kann, ob die Authentizität und Integrität des elektronischen Dokuments gewährleistet ist (BAG, Beschluss vom 15.08.2018 - 2 AZN 269/18, Rn. 4; BR-Drs. 645/17, S. 15 zu § 4 ERVV).

    Unterbleibt ein gebotener Hinweis, ist der Partei Wiedereinsetzung zu bewilligen, wenn er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang so rechtzeitig hätte erfolgen müssen, dass der Partei noch die Fristwahrung möglich gewesen wäre (BAG, Beschluss vom 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 -, BAGE 163, 234-238, Rn. 11).

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 985/08

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Ablauf der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 5 Sa 134/19
    Ist dem Arbeitgeber und dem Gericht bekannt, dass der Arbeitnehmer innerhalb der Klagefrist des § 4 KSchG eine Kündigungsschutzklage eingereicht hat, tritt das durch § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG geschützte Interesse des Arbeitgebers, nach Ablauf der darin geregelten Frist nicht mehr mit einer aufgrund besonderer Umstände erfolgenden nachträglichen Klagezulassung rechnen zu müssen und damit endgültig von der Rechtswirksamkeit der Kündigung ausgehen zu können (dazu: BAG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08, Rn. 33), zurück.

    (d) Soweit die Beklagte auf das Urteil des BAG vom 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08 - hinweist, wonach eine Wiedereinsetzung in die abgelaufene Sechsmonatsfrist des § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG ausgeschlossen ist, führt dies nicht zu einem anderen Ergebnis.

  • BSG, 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B

    Elektronischer Rechtsverkehr - Unzulässigkeit einer Container-Signatur ab 1.

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 5 Sa 134/19
    Ohne Verschulden "verhindert", eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist eine Partei auch dann, wenn ein Verschulden ihrerseits zwar vorgelegen hat, dieses aber für die Fristversäumnis nicht ursächlich gewesen ist oder ihr nicht zugerechnet werden kann, weil die Frist im Fall pflichtgemäßen Verhaltens einer anderen Stelle gewahrt worden wäre (BSG, Beschluss vom 09. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B -, SozR 4-1500 § 65 a Nr. 4, Rn. 10).
  • LAG Berlin, 05.01.2005 - 17 Sa 1308/04

    Außerordentliche Kündigung wegen Störung des Betriebsfriedens nach

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 5 Sa 134/19
    Die Anbringung von vier ggf. anlasslosen oder überflüssigen Fragen innerhalb eines Zeitraums von über einem Monat kann jedoch noch nicht als Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht angesehen werden, die ohne konkretisierende arbeitgeberseitige Weisung lediglich eine nachhaltige Beeinträchtigung des Zusammenlebens und Zusammenwirkens der im Betrieb Tätigen verbietet (Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 05. Januar 2005 - 17 Sa 1308/04 -, juris, Rn. 19).
  • LAG Hamm, 11.02.2004 - 18 Sa 1847/03

    Abmahnung, Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte, Beschwerde,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 5 Sa 134/19
    Ausnahmsweise können Sanktionen des Arbeitgebers gegen die Arbeitnehmerin wegen des Inhalts oder der Begleitumstände der Beschwerde gerechtfertigt sein, wenn z.B. völlig haltlose schwere Anschuldigungen gegen den Arbeitgeber oder den Vorgesetzten erhoben werden oder die wiederholte Einlegung grundloser Beschwerden die Arbeitnehmerin als Querulantin ausweist (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 11. Februar 2004 - 18 Sa 1847/03 -, juris, Rn. 39 f).
  • BAG, 03.02.1993 - 5 AZR 200/92

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 5 Sa 134/19
    Als Betriebsfrieden ist dabei anzusehen die ungestörte betriebliche Verbundenheit aller Mitarbeiter (BAG, Urteil vom 03. Februar 1993 - 5 AZR 200/92 -, juris, Rn. 20).
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 5 Sa 134/19
    Insbesondere wenn dem Antragsgegner und dem Gericht das Rechtsmittel, wegen dessen nicht rechtzeitiger Vornahme die Wiedereinsetzung begehrt wird, schon längst vor Ablauf der Jahresfrist bekannt ist, oder das Gericht aus allein in seiner Sphäre liegenden Gründen nicht innerhalb eines Jahres entscheiden konnte, die Parteien aber mit einer Entscheidung in der Sache rechnen durften, ist dies der Fall (BAG, Urteil vom 05. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 -, BAGE 109, 265-278, Rn. 50 f).
  • BVerfG, 15.04.2004 - 1 BvR 622/98

    Verletzung des Gebots des fairen Verfahrens durch widersprüchliches Verhalten des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 5 Sa 134/19
    Das Gebot des fairen Verfahrens verbietet ein solches Vorgehen (BVerfG, Beschluss vom 15. April 2004 - 1 BvR 622/98).
  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 5 Sa 134/19
    Ist innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG eine entgegen § 130 Nr. 6 ZPO von der verantwortenden Person nicht unterzeichnete Kündigungsschutz-Klageschrift eingegangen, so wahrt diese die Klagefrist nur dann, wenn ihr ein unterzeichnetes Schriftstück beiliegt, aus dem sich ergibt, dass die Klageschrift mit Wissen und Wollen der verantwortenden Person bei Gericht eingegangen ist oder wenn der beklagte Arbeitgeber den Mangel der fehlenden Unterzeichnung nicht nach § 295 ZPO gerügt hat (BAG, Urteil vom 26.06.1986 - 2 AZR 358/85).
  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 652/84

    Krankheitsbedingte Verhinderung am Erscheinen zu einem Prozesstermin - Ausbleiben

  • BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 43/20

    Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. November 2019 - 5 Sa 134/19 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20

    Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis

    Allein der Umstand, dass eine Störung eingetreten ist, genügt nicht für die Annahme, ein Arbeitnehmer, der dazu beigetragen hat, habe auch seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers verletzt (BAG 30.07.2020 - 2 AZR 43/20, NZA 2020, 1427; s. LAG Bln.-Bra. 07.11.2019 - 5 Sa 134/19, NZA-RR 2020, 183, Möllenkamp NZA-RR 2020, 599).

    Allein der Umstand, dass eine Störung eingetreten ist, genügt nicht für die Annahme, ein Arbeitnehmer, der dazu beigetragen hat, habe auch seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers verletzt (BAG 30.07.2020 - 2 AZR 43/20, NZA 2020, 1427; s. LAG Bln.-Bra. 07.11.2019 - 5 Sa 134/19, NZA-RR 2020; 183).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2021 - 3 Sa 104/21

    Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten -

    Allein der Umstand, dass eine Störung eingetreten ist, genügt nicht für die Annahme, ein Arbeitnehmer, der dazu beigetragen hat, habe auch seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers verletzt (BAG 30.07.2020 - 2 AZR 43/20, NZA 2020, 1427; s. LAG Bln.-Bra. 07.11.2019 - 5 Sa 134/19, NZA-RR 2020, 183, Möllenkamp NZA-RR 2020, 599).

    Allein der Umstand, dass eine Störung eingetreten ist, genügt nicht für die Annahme, ein Arbeitnehmer, der dazu beigetragen hat, habe auch seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers verletzt (BAG 30.07.2020 - 2 AZR 43/20, NZA 2020, 1427; s. LAG Bln.-Bra. 07.11.2019 - 5 Sa 134/19, NZA-RR 2020; 183).

  • VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15
    Der Schilderung eines Sachverhalts in einem rechtsanwaltlichen Schriftsatz lässt sich grundsätzlich die pflichtgemäße Versicherung entnehmen, dass die betreffende Tatsache so geschehen oder wahrgenommen worden sei (vgl. etwa BAG, Urt. v. 14. November 1985 - 2 AZR 652/84 -, juris Rn. 33 sowie BAG, Urt. v. 07. Mai 1998 - 2 AZR 344/97 -, juris Rn. 39; LArbG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 07. November 2019 - 5 Sa 134/19 -, juris Rn. 40; OLG Köln, Beschl. v. 20. Dezember 1963 - 1 Ws 76/63 -, NJW 1964, 1038 unter Bezugnahme auf die Rspr. d. RG und des RArbG; Stephan in: Zöller, ZPO, 14. Aufl., § 294 Rn 5; weitere Beispiele bei: Assmann in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 294 Rn. 16).
  • VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 1601/16
    Der Schilderung eines Sachverhalts in einem rechtsanwaltlichen Schriftsatz lässt sich grundsätzlich die pflichtgemäße Versicherung entnehmen, dass die betreffende Tatsache so geschehen oder wahrgenommen worden sei (vgl. etwa BAG, Urt. v. 14. November 1985 - 2 AZR 652/84 -, juris Rn. 33; BAG, Urt. v. 07. Mai 1998 - 2 AZR 344/97 -, juris Rn. 39; LArbG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 07. November 2019 - 5 Sa 134/19 -, juris Rn. 40; OLG Köln, Beschl. v. 20. Dezember 1963 - 1 Ws 76/63 -, NJW 1964, 1038 unter Bezugnahme auf die Rspr. d. RG und des RArbG; Zöller/Stephan, ZPO, 14. Aufl., § 294 ZPO Rn. 5; weitere Beispiele bei: Assmann in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 294 "Glaubhaftmachung").
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