Rechtsprechung
| BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 115/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berechtigung eines öffentlichen Arbeitgebers zur Anrechnung einer übertariflichen Zulage auf eine zu Gunsten des Arbeitnehmers bestehende Vergütungsdifferenz zwischen Gewerbegruppen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 28.11.1984 - 3 Sa 37/84
- BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 115/85
Papierfundstellen
- DB 1987, 1542
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (25)
- BAG, 16.10.1985 - 5 AZR 299/84
Auszug aus BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 115/85
Der Kläger macht zunächst in prozessualer Hinsicht geltend, die Beklagte habe sich in ihrer Berufungsbegründungsschrift mit den Gründen des angefochtenen Urteils nicht auseinandergesetzt, sondern ihre Argumente aus einem vorab geführten Parallelprozeß vorgetragen (Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 23. März 1984 - 5 Sa 125/83 - = 5 AZR 299/84).Das Revisionsgericht hat insoweit nur zu prüfen, ob das Berufungsgericht die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt hat (BAG Urteil vom 17. Februar 1966 - 2 AZR 162/65 - AP Nr. 30 zu § 133 BGB sowie Senatsurteile vom 23. Januar 1980 - 5 AZR 780/78 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung und vom 16. Oktober 1985 - 5 AZR 299/84 -).
Die Revision hat sich im Gegensatz zum Vorprozeß 5 AZR 299/84 nicht ausdrücklich darauf berufen, daß die Verrechnung wegen Ablaufs der tariflichen Ausschlußfristen gemäß § 49 TVAL II ausgeschlossen sei.
Insoweit kann der erkennende Senat auf seine Ausführungen im Urteil vom 16. Oktober 1985 - 5 AZR 299/84 - Bezug nehmen, das den Parteien dieses Rechtsstreits bekannt ist.
Das gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - das Arbeitsentgelt selbst für die vertraglich geschuldete Leistung tariflich geregelt ist und der Arbeitgeber lediglich eine übertarifliche Zulage zahlt, die an keine weiteren Voraussetzungen gebunden ist (BAG Beschluß vom 31. Januar 1984 - 1 ABR 46/81 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAG Urteil vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 530/78 - AP Nr. 13 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung und das nicht veröffentlichte Senatsurteil vom 16. Oktober 1985 - 5 AZR 299/84 - unter II 2 der Entscheidungsgründe).
- BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 530/78
Anrechnung übertariflicher Zulagen
Auszug aus BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 115/85
Entscheidende Bedeutung kommt hiernach dem Einzelarbeitsvertrag zu, der auch durch eine betriebliche Einheitsregelung oder eine ständige Betriebsübung näher ausgestaltet sein kann (BAG Urteil vom 26. April 1961 - 4 AZR 501/59 - AP Nr. 5 zu § 4 TVG Effektivklausel und vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 - sowie vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 530/78 - AP Nr. 10 und Nr. 13 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung).Das gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - das Arbeitsentgelt selbst für die vertraglich geschuldete Leistung tariflich geregelt ist und der Arbeitgeber lediglich eine übertarifliche Zulage zahlt, die an keine weiteren Voraussetzungen gebunden ist (BAG Beschluß vom 31. Januar 1984 - 1 ABR 46/81 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAG Urteil vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 530/78 - AP Nr. 13 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung und das nicht veröffentlichte Senatsurteil vom 16. Oktober 1985 - 5 AZR 299/84 - unter II 2 der Entscheidungsgründe).
- BAG, 13.11.1963 - 4 AZR 25/63
Übertariflicher Lohn - Tariflohnerhöhung - Tariflohn - Rückwirkende Kraft
Auszug aus BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 115/85
Auf diese Rechtslage hat das BAG schon mit Urteil BAG 15, 110 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertarifl.Lohn und Tariflohnerhöhung hingewiesen und ausgeführt, daß eine ausdrücklich erklärte Anrechnung nichts anderes als die Feststellung sei, daß durch die Tariflohnerhöhung der Gesamtlohn unverändert bleibe (BAG 15, 110 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung mit Anm. G. Hueck = SAE 1964, 134 mit Anm. Knevels).
- BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84
Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen
Auszug aus BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 115/85
Soweit man bisher zur Begründung eines fehlenden Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats den Tarifvorbehalt des § 87 Abs. 1 BetrVG auf die übertarifliche Zulage erstreckt hat, läßt sich diese Begründung nach einem neuen Beschluß des Ersten Senats vom 17. Dezember 1985 - 1 ABR 6/84 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang nicht mehr aufrechterhalten. - BAG, 31.01.1984 - 1 ABR 46/81
Vertraglich geschuldete Arbeitsleistung - Mitbestimmungsrecht - Arbeitsentgeld - …
Auszug aus BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 115/85
Das gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - das Arbeitsentgelt selbst für die vertraglich geschuldete Leistung tariflich geregelt ist und der Arbeitgeber lediglich eine übertarifliche Zulage zahlt, die an keine weiteren Voraussetzungen gebunden ist (BAG Beschluß vom 31. Januar 1984 - 1 ABR 46/81 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAG Urteil vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 530/78 - AP Nr. 13 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung und das nicht veröffentlichte Senatsurteil vom 16. Oktober 1985 - 5 AZR 299/84 - unter II 2 der Entscheidungsgründe). - BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 107/80
Grundsatz der Gleichbehandlung - Grundsatz der GLeichberechtigung - …
Auszug aus BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 115/85
Damit hat die Beklagte aber gerade einen Sachverhalt vorgetragen, den der erkennende Senat nicht als Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes angesehen hat, denn er hat im Urteil vom 25. August 1982, BAG 39, 336 = AP Nr. 53 zu § 242 BGB Gleichbehandlung ausgeführt, daß keine unzulässige Differenzierung vorliege, wenn eine Zulage gewährt werde, weil sonst bestimmte Arbeitsplätze nicht besetzt werden könnten. - BAG, 13.05.1970 - 1 AZR 336/69
Gefahrgeneigte Arbeit - Lastkraftwagenfahrer
Auszug aus BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 115/85
Allerdings sind tarifliche Ausschlußfristen stets von Amts wegen zu beachten, ohne daß eine Partei sich darauf berufen muß (BAG Urteil vom 13. Mai 1970 - 1 AZR 336/69 - AP Nr. 56 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers). - BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79
Tariflohnerhöhung - Effektivklausel
Auszug aus BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 115/85
Hieran hat das BAG auch im Fall einer rückwirkenden Tariflohnerhöhung ausdrücklich festgehalten (BAG 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; EzA § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 6 mit zustimmender Anm. von Hoyningen-Huene). - BAG, 16.05.1972 - 5 AZR 459/71
Nichteinhaltung einer tariflichen Schriftform - Unzulässige Rechtsausübung - …
Auszug aus BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 115/85
Nach dem arbeitsrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung ist es dem Arbeitgeber verwehrt, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund bei betriebseinheitlichen Regelungen zu benachteiligen (BAG Urteil vom 22. August 1979 - 5 AZR 769/77 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung, mit Anm. von Wiedemann = EzA § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 3, mit Anm. von Hoyningen- Huene). - BAG, 22.08.1979 - 5 AZR 769/77
Übertarifliche Zulagen - Tariflohnerhöhung - Vertragliche Abrede - Selbständiger …
Auszug aus BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 115/85
Nach dem arbeitsrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung ist es dem Arbeitgeber verwehrt, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund bei betriebseinheitlichen Regelungen zu benachteiligen (BAG Urteil vom 22. August 1979 - 5 AZR 769/77 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung, mit Anm. von Wiedemann = EzA § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 3, mit Anm. von Hoyningen- Huene). - BAG, 12.02.1975 - 5 AZR 117/74
Urlaub: Anrechnung bisher gezahlter Urlaubsgelder auf tarifliches Urlaubsgeld
- BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55
Parteien des Einzelarbeitsvertrages - Behandlung einer außertariflichen Zulage - …
- BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60
Berufungsgericht - Vorschriftsmäßige Besetztung - Revisionsgericht - Amtsprüfung …
- BAG, 17.02.1966 - 2 AZR 162/65
Auslegung von Willenserklärungen - Ermittlung der Begleitumstände - Willen der …
- BAG, 10.12.1965 - 4 AZR 411/64
Außertarifliche Zulage
- BAG, 19.07.1978 - 5 AZR 180/77
Bundesarbeitsgericht - Auslegungsregel - Übertarifliche Lohnzulagen - …
- BGH, 20.02.1975 - VI ZR 183/74
Berufungskläger - Anforderungserfüllung - Urteilsanfechtung - Stellungnahme - …
- BAG, 23.01.1980 - 5 AZR 780/78
Übertarifliche Lohnbestandteile - Besondere Leistungen des Arbeitnehmers - …
- BAG, 28.10.1964 - 4 AZR 266/63
Tarifgehalt - Tariflohnerhöhung - Mindestvergütung
- BAG, 02.11.1961 - 5 AZR 148/60
Feststellungsklage - Bestimmtheit des Klageantrages - Bestehen eines …
- BAG, 11.08.1965 - 4 AZR 187/64
Übertariflicher Lohn - Tariflohnerhöhung - Effektivklausel - Bestandsklausel
- BAG, 26.04.1961 - 4 AZR 501/59
Vorschrift eines Tarifvertrages - Erhöhung der Tariflöhne - Übertarifliche …
- BAG, 08.06.1960 - 4 AZR 132/59
Auslegung von Klageanträgen - Wirklicher Wille des Klägers - Buchstäblicher Sinn …
- BAG, 24.07.1958 - 2 AZR 404/55
Übertarifliche Zulagen - Außertariflicher Raum - Erhöhung des Tariflohns - …
- BAG, 24.07.1958 - 2 AZR 172/57
Außertarifliche Zulage - Tarifbeständigkeit - Einzelarbeitsvertrag - Akkordarbeit …
- BAG, 03.12.1991 - GS 2/90
Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.
Solche Klauseln, die sowohl einen Widerrufs- als auch einen Anrechnungsvorbehalt vorsehen, kommen in der Praxis häufig vor (vgl. BAG Urteil vom 1. Juni 1988 - 4 AZR 13/88 - n.v.; BAG Urteile vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 523/87 und 524/87 - n.v.; BAG Urteil vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 242/87 - BB 1988, 702; BAG Urteile vom 16. September 1987 - 4 AZR 206/87, 329/87, 330/87 und 331/87 - n.v.; BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - BAGE 55, 322 = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG Urteil vom 13. Mai 1987 - 5 AZR 125/86 - BAGE 55, 275 = AP Nr. 4 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle; BAG Urteile vom 16. April 1986 - 5 AZR 115/85, 116/85 und 117/85 - n.v.; BAG Urteil vom 22. August 1979 - 5 AZR, 769/77 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Übertarifl.aa) Der Fünfte Senat hat in den Entscheidungen vom 16. April 1986 (- 5 AZR 115/85, 116/85 und 117/85 - alle n.v.) ein Mitbestimmungsrecht bei der vollständigen Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen verneint und dies damit begründet, das Mitbestimmungsrecht könne nur durch eine gestaltende Erklärung des Arbeitgebers ausgelöst werden; bei der vollständigen Anrechnung handele es sich aber nicht um die Ausübung eines dem Arbeitgeber vorbehaltenen Gestaltungsrechts, sondern um die Feststellung einer Tarifautomatik, soweit die Zulagen nicht ausnahmsweise als neben dem Tariflohn beständig vereinbart seien.
Hierfür spricht, daß der Vierte Senat in mehreren Entscheidungen (beispielsweise Urteile vom 16. September 1987 - 4 AZR 206/87, 329/87, 330/87 und 331/87 - und Urteile vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 242/87 - und - 4 AZR 372/87 n.v.) auf die Urteile des Fünften Senats vom 16. April 1986 (- 5 AZR 115/85, 116/85 und 117/85 -) Bezug genommen und sich damit den Rechtssatz voll zu eigen gemacht hat, ein Mitbestimmungsrecht werde bei der Anrechnung nicht ausgelöst, weil diese nur die Feststellung einer Tarifautomatik sei.
- LAG Hamburg, 23.10.1986 - 7 Sa 63/86
Tarifvertrag; Zulage; Metallindustrie; Tariflohn; Lohnanspruch; Lohnerhöhung; …
Der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts habe in seinem Urteil vom 16. April 1986 - 5 AZR 115/85 (Bl. 164 bis 178 d.A.) ausdrücklich entschieden, daß die Anrechnung von übertariflichen Zulagen auf Tariflohnerhöhungen zu den mitbestimmungsfreien Vorgaben des Arbeitgebers zähle.Ob verrechnet werden darf, ist, wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, eine Frage der Auslegung des Arbeitsvertrags, denn die Vertragsparteien können im Arbeitsvertrag selbst Umfang und Grenzen der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf einen übertariflichen Lohn bestimmen (so BAG vom 16. April 1986 - 5 AZR 115/85 , Bl. 164 ff. d.A.).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können mangels entgegenstehender vertraglicher Absprachen außertarifliche Zulagen auf Tariflohnerhöhungen angerechnet werden (so z.B. BAG vom 19. Juli 1978 und vom 22. August 1979 in AP Nr. 10 u. 11 zu § 4 TVG über tariflicher Lohn- und Lohnerhöhung;… BAG vom 4. Juni 1980 in Der Betrieb 1980, S. 2.243; BAG vom 8. Dezember 1982, Betriebsberater 1983, S. 903 ff. u. BAG vom 16. April 1986 - 5 AZR 115/85 , Bl. 164 ff d.A.).
Entsprechend hat auch das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 16. April 1986 ausgesprochen, daß es gleichgültig sei, worauf eine Tariflohnerhöhung zurückzuführen sei (5 AZR 115/85, Bl. 154 ff. d.A., S. 9 der Urteilsgründe).
Demgegenüber ist nach der Entscheidung des Fünften Senats des BAG vom 16. April 1986 - 5 AZR 115/85 (Bl. 164 ff. d.A.) ein Anrechnungsvorbehalt zu den mitbestimmungsfreien Vorgaben des Arbeitgebers zu rechen.
Das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG kann sich nur im Rahmen dieser finanziellen Vorgaben des Arbeitgebers auf die Grundsätze für die Bemessung einer freiwillig gewährten Zulage erstrecken (BAG vom 16. April 1986, a.a.O.).
Die Revision war gem. § 72 Abs. 2 Ziff. 1 ArbGG zuzulassen angesichts der ungeklärten Frage, ob dem Betriebsrat aufgrund der neuen Rechtsprechung des BAG gem. Beschluß vom 17. Dezember 1985 (…a.a.O.) auch bei der Entscheidung des Arbeitgebers, eine Tariflohnerhöhung mit einer übertariflichen Zulage zu berechnen, ein Mitbestimmungsrecht zusteht oder dies zu den mitbestimmungsfreien Vorgaben des Arbeitgebers gehört, die das BAG in seiner Entscheidung vom 16. April 1986 (a.a.O.) entschieden hat.
- BAG, 03.12.1991 - GS 1/90
Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage
aa) Der Fünfte Senat hat in den Entscheidungen vom 16. April 1986 (- 5 AZR 115/85, 116/85 und 117/85 - alle n.v.) ein Mitbestimmungsrecht bei der vollständigen Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen verneint und dies damit begründet, das Mitbestimmungsrecht könne nur durch eine gestaltende Erklärung des Arbeitgebers ausgelöst werden; bei der vollständigen Anrechnung handele es sich aber nicht um die Ausübung eines dem Arbeitgeber vorbehaltenen Gestaltungsrechts, sondern um die Feststellung einer Tarifautomatik, soweit die Zulagen nicht ausnahmsweise als neben dem Tariflohn beständig vereinbart seien.Hierfür spricht, daß der Vierte Senat in mehreren Entscheidungen (beispielsweise Urteile vom 16. September 1987 - 4 AZR 206/87, 329/87, 330/87 und 331/87 - und Urteile vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 242/87 - und 4 AZR 372/87 - n.v.) auf die Urteile des Fünften Senats vom 16 April 1986 (- 5 AZR 115/85, 116/85 und 117/85 -) Bezug genommen und sich damit den Rechtssatz voll zu eigen gemacht hat, ein Mitbestimmungsrecht werde bei der Anrechnung nicht ausgelöst, weil diese nur die Feststellung einer Tarifautomatik sei.
- BAG, 11.05.1988 - 5 AZR 334/87
Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf außertarifliche Zulage - …
Danach ist es dem Arbeitgeber verwehrt, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund bei betriebseinheitlichen Regelungen zu benachteiligen (vgl. statt vieler BAG Urteil vom 22. August 1979 - 5 AZR 769/77 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung, zu 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 16. April 1986 - 5 AZR 115/85 - DB 1987, 1542, 1543).Der erkennende Senat hat es bisher dahingestellt sein lassen, ob die Anrechnung einer Zulage, die von vornherein den Arbeitnehmern in unterschiedlicher Höhe gewährt wird, in diesem Sinne eine betriebseinheitliche Regelung ist (BAG Urteil vom 16. April 1986 - 5 AZR 115/85 - DB 1987, 1542, 1543).
Damit hat sie aber gerade einen Sachverhalt vorgetragen, den der erkennende Senat nicht als Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes angesehen hat, denn er hat hierzu bereits früher ausgeführt, es liege keine unzulässige Differenzierung vor, wenn eine Zulage gewährt werde, weil sonst bestimmte Arbeitsplätze nicht besetzt werden könnten (BAGE 39, 336 = AP Nr. 53 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 16. April 1986 - 5 AZR 115/85 - DB 1987, 1542, 1543).
Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Tariflohnerhöhung auch rückwirkend auf die übertariflichen Zulagen angerechnet werden kann (BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 16. April 1986 - 5 AZR 115/85 - DB 1987, 1542, m.w.N.).
- BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 35/87
Mitbestimmung bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen
Lohn u. Tariflohnerhöhung; Urteile des Fünften Senats vom 16. Oktober 1985 - 5 AZR 299/84 - und vom 16. April 1986 - 5 AZR 115/85 -, beide unveröffentlicht; Urteil des Vierten Senats vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie). - BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 57/86
Tariflohnerhöhung
a) Die einzelnen Senate des Bundesarbeitsgerichts haben bislang in mehreren Entscheidungen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Tariflohnerhöhungen verneint (Urteil des Vierten Senats vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 530/78 - AP Nr. 13 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung; Urteile des Fünften Senats vom 16. Oktober 1985 - 5 AZR 299/85 - und vom 16. April 1986 - 5 AZR 115/85 - beide unveröffentlicht; Urteil des Vierten Senats vom 3. Juni 1987, BAGE 55, 322 [BAG 03.06.1987 - 4 AZR 44/87]). - BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87
Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz
Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Fünften Senats, der in seinen Urteilen vom 16. April 1986 (- 5 AZR 115/85 -) und vom 16. Oktober 1985 (- 5 AZR 299/84 -) unter Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Ersten Senats vom 17. Dezember 1985 (- 1 ABR 6/84 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang) die Mitbestimmungspflicht ablehnt, weil "die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung selbst kein Gestaltungsrecht ist, sondern die Feststellung einer Tarifautomatik" und andernfalls "die Frage, welches Entgelt für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu zahlen ist, letztlich nach den Vorstellungen des Betriebsrats bestimmt bzw. mitbestimmt werden". - LAG Köln, 14.04.2000 - 11 Sa 1597/99
Übertarifliche Zulage - Lohnerhöhung - Pauschalbetrag - pauschalierte …
Der Verrechnung steht nicht die Rückwirkung der Tariflohnerhöhung oder die Tatsache entgegen, daß die übertariflichen Zulagen bei Tarifabschluß bereits ausgezahlt waren (BAG, Urteil vom 16.04.1986 -- 5 AZR 115/85 in DB 1987, 1542).Ebenfalls zu Unrecht meinen die Kläger, die Zusammenfassung der Pauschale zu einem Zweimonatsbetrag verhindere eine Verrechnung mangels Vergleichbarkeit der Leistungen: Der Pauschalbetrag ist dem Doppelmonat Januar/Februar gewidmet; infolgedessen steht er auch den für diesen Doppelmonat gezahlten übertariflichen Zulagen gegenüber: Eine Ungleichartigkeit ist nicht ersichtlich -- abgesehen davon, daß die Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Tariflohnerhöhungen an die Voraussetzungen einer Aufrechnung nicht gebunden ist, weil sie keine Aufrechnung darstellt (BAG, Urteil vom 16.04.1986 -- 5 AZR 115/85 in DB 1987, 1542).
- BAG, 13.02.1990 - 1 AZR 171/87
Mitbestimmung bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen
Lohn u. Tariflohnerhöhung; Urteile des Fünften Senats vom 16. Oktober 1985 - 5 AZR 299/84 - und vom 16. April 1986 - 5 AZR 115/85 -, beide unveröffentlicht; Urteil des Vierten Senats vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie). - LAG Hamm, 08.04.1991 - 17 Sa 1564/90
Arbeitszeit: Nachweis der Unrichtigkeit von Vorgabezeiten
Dieser Auffassung hat sich der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 16.04.1986 - 5 AZR 115/85 -, DB 1987, 1542 angeschlossen und des weiteren ausgeführt, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zum einen auch deswegen ausscheide, weil anderenfalls der Betriebsrat den Arbeitgeber zur Zahlung eines übertariflichen Lohnes zwingen könnte. - LAG Berlin, 13.03.1990 - 3 Sa 1/90
Feststellungsklage; Arbeitsvertrag; Vergütung; Übertarifliche Zulage ; …
- LAG Hamm, 08.04.1991 - 17 Sa 1565/90
Arbeitsentgelt: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zahlung einer übertariflichen …
- BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 242/87
Anrechnung bei Arbeitszeitverkürzung - Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen …
- BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 331/87
Streitigkeit über die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf die gewährte …
- LAG Hessen, 25.04.1990 - 10 Sa 393/89
Anrechnung übertariflicher Zulagen auf eine Tariferhöhung ; Beachtung des …
- BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 329/87
Verringerung der übertariflichen Lohnbestandteile durch Arbeitszeitverkürzung - …
- BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 206/87
Anspruch auf Lohnerhöhung bei Effektivlöhnen - Verringerung des Wochenlohnes …
- BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 18/88
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf …
- BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 372/87
- BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 330/87
Verkürzung einer Wochenarbeitszeit - Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz …
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