Rechtsprechung
| BAG, 30.07.1975 - 5 AZR 342/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitnehmerähnliche Personen - Urlaub - Urlaubsentgelt - Berechnungszeitraum
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Berechnungszeitraum für Urlaubsentgelt von arbeitnehmerähnlichen Personen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ArbGG § 5 Abs. 1; BUrlG § 2 § 11
Urlaub: Urlaubsentgelt bei arbeitnehmerähnlichen Personen
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 28.06.1974 - 16 Sa 22/74
- BAG, 30.07.1975 - 5 AZR 342/74
Papierfundstellen
- BB 1975, 1578
- DB 1976, 106
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BAG, 29.11.1962 - 2 AZR 176/62
Vergütung - Umfang der geleisteten Arbeit - Schätzung der Vergütung - …
Auszug aus BAG, 30.07.1975 - 5 AZR 342/74
Das Bundesarbeitsgericht hat in letzterem Bereich sogar - nach der sog. Lohnausfallmethode - einmal einen Zeitraum von drei Jahren als angemessen erachtet (BAG 8, 164 [167 f.l = AP Nr. 48 zu § 611 BGB Urlaubsrecht [am Ende]; vgl. auch BAG 13, 333 [336] = AP Nr. 6 zu § 419 BGB Betriebsnachfolge [zu I der Gründe]; zu der vergleichbaren Problematik bei der Peiertagsbezahlung auch BAG AP Nr. 28 zu § 1 PeiertagslohnzahlungsG [zu I 3 und 4 der Gründe m.w.N.]). - BAG, 16.10.1959 - 1 AZR 496/57
Urlaubsentgelt - Fixum - Provision - Handlungsgehilfe - Urlaubszeit
Auszug aus BAG, 30.07.1975 - 5 AZR 342/74
Das Bundesarbeitsgericht hat in letzterem Bereich sogar - nach der sog. Lohnausfallmethode - einmal einen Zeitraum von drei Jahren als angemessen erachtet (BAG 8, 164 [167 f.l = AP Nr. 48 zu § 611 BGB Urlaubsrecht [am Ende]; vgl. auch BAG 13, 333 [336] = AP Nr. 6 zu § 419 BGB Betriebsnachfolge [zu I der Gründe]; zu der vergleichbaren Problematik bei der Peiertagsbezahlung auch BAG AP Nr. 28 zu § 1 PeiertagslohnzahlungsG [zu I 3 und 4 der Gründe m.w.N.]).
- LAG München, 03.09.2019 - 9 Sa 177/19
Zur Höhe der Vergütung von Urlaubstagen
(vgl. BAG, Urteil vom 30. Juli 1975 - 5 AZR 342/74, Rn. 25 ff.;… Neumann in Neumann/Fenski/Kühn, BUrlG, I1. Aufl., Rn. 24;… Boecken/Düwel/Diller/Hanau, Gesamtes Arbeitsrecht, § 11 BurlG, Rn. 27;… a.A. ErfKomm/Gallner, 19. Aufl., § 11 BUrlG, Rn. 15, Holthaus in Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath, Arbeitsrecht, 4. Aufl., § 11 BUrlG, Rn. 16) Schwankende Bezüge müssen, sofern die Schwankungen nicht mit täglicher und betragsmäßiger Regelmäßigkeit auftreten, durch Schätzung entsprechend § 287 Abs. 2 ZPO ermittelt werden, und zwar in der Weise, dass man von einem Durchschnittsverdienst eines bestimmten Bezugszeitraums ausgeht, der so zu wählen ist, dass ein sachgerechtes Ergebnis erzielt werden kann. - BAG, 08.09.1978 - 3 AZR 418/77
Berechnungszeitraum - Schwangerschaft - Mehrarbeit - Nachtdienst - Sonntagsdienst …
Im Schrifttum wird jedoch übereinstimmend die Ansicht vertreten, nach Sinn und Zweck sei entscheidend, was im BezugsZeitraum durch die Arbeitsleistung verdient wurde (…vgl. Dersch-Neumann, BUrlG, 5. Aufl., § 11 Anm. 9;… Boldt-Eöhsler, BUrlG, 2. Aufl., § 11 Anm. 14; Siara, BUrlG, § 11 Anm. 14; Bickel, Anm. zu AP Nr. 12 zu § 11 BUrlG [zu 1 a.E.]; vgl. ferner BAG AP Nr. 10 zu § 11 BUrlG [zu 4 der Gründe], wo für entscheidend angesehen wird, daß es sich um zeitgebundenen Arbeitslohn handelt für Arbeitsleistung, die im Berechnungszeitraum angefallen ist). - BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 421/90
Urlaubsvergütung nach vorangegangener Mehrarbeit
Insbesondere ist nicht ersichtlich, daß die Vorschrift des § 12 Abschn. II Unterabs. 1 BMTV ebenso wie die insoweit gleichlautende Vorschrift des § 11 Abs. 1 BUrlG etwa auf einem Redaktionsversehen beruhen könnte und für die Bemessung des Urlaubsentgelts die Vergütung maßgebend sei, die der Arbeitnehmer zu erhalten hatte (so ohne Begründung Bickel, Anm. zu AP Nr. 12 zu § 11 BUrlG Nr. 1;… im Ergebnis dagegen wie hier Dersch/Neumann, BUrlG, 7. Aufl., § 11 Rz 11;… GK-Stahlhacke, BUrlG, 4. Aufl., § 11 Rz 12 und 13).Soweit allein Entgeltansprüche nach dem Bundesurlaubsgesetz zu beurteilen waren, kam es dort auf die vorliegend entscheidungserhebliche Frage nicht an, ob nur abgerechnete oder auch geleistete, aber noch nicht abgerechnete Mehrarbeit zu berücksichtigen waren (BAG Urteil vom 9. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 - AP Nr. 2 zu § 11 BUrlG; Urteil vom 9. Mai 1966 - 5 AZR 432/65 - AP Nr. 4 zu § 11 BUrlG; Urteil vom 5. Februar 1970 - 5 AZR 223/69 - AP Nr. 7 zu § 11 BUrlG und Urteil vom 30. Juli 1975 - 5 AZR 342/74 - AP Nr. 12 zu § 1 BUrlG).
- BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 271/09
Tarifliches Fortzahlungsentgelt - arbeitnehmerähnliche Personen
Ob grundsätzlich auch bei arbeitnehmerähnlichen Personen die Urlaubsgewährung eine echte Befreiung von einer bereits bestehenden Arbeitspflicht voraussetzt, kann hier dahinstehen(bei arbeitnehmerähnlichen Personen nicht für erforderlich gehalten von BAG 30. Juli 1975 - 5 AZR 342/74 - zu A 2 c der Gründe, AP BUrlG § 11 Nr. 12 = EzA BUrlG § 11 Nr. 11). Da der Mitarbeiter nach § 9 Abs. 2 Satz 2 TVaäP DW verpflichtet ist, für die Dauer der Mitteilungsfrist ihm zeitlich und fachlich zumutbare Tätigkeiten auszuüben, wird er jedenfalls von dieser Verpflichtung durch Gewährung von Urlaub freigestellt. - LAG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - 17 Sa 83/21
Volkshochschuldozentin als arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - …
(1) Das Bundesarbeitsgericht hielt es in einer älteren Entscheidung (Urteil vom 30. Juli 1975 - 5 AZR 342/74 - unter A. 2. c) der Gründe) nicht für erforderlich, dass arbeitnehmerähnliche Personen für eine Urlaubsgewährung von der Dienstleistung zu befreien seien. - BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 118/91 Die geschuldete Urlaubsvergütung kann mit gleichzeitig empfangenen Entgelten jedoch nur dann verrechnet werden, wenn diese einen an gemessenen Ausgleich für ansonsten infolge Arbeitsausfalls ein tretende Arbeitsentgelteinbußen verschaffen (Urteil BAG vom 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 - zu 2 a der Gründe; Urteil vom 5. Februar 1970 - 5 AZR 223/69 - Urteil vom 30. Juli 1975 - 5 AZR 342/74 - zu 2 b der Gründe, AP Nr. 3, 7, 12 zu § 11 BUrlG), und sie nicht von zusätzlichen Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers abhängig sind.
- LAG Köln, 22.04.1999 - 10 Sa 722/97
Arbeitnehmerähnliche Person; Rundfunk; Urlaubsanspruch
Bei freien Mitarbeitern und selbst bei solchen, die arbeitnehmerähnliche Personen sind, wird der Urlaub vielfach in der Art gewährt und genommen, dass der Beschäftigte den Urlaubszeitraum selbst bestimmt, wobei es je nach Lage der gewählten Freizeit noch nicht einmal zum urlaubsbedingten Wegfall von Arbeitsleistungen kommen muss (BAG, Urteil vom 30.07.1975 - 5 AZR 342/74 - AP Nr. 12 zu § 11 BUrlG). - ArbG Frankfurt/Main, 13.10.2004 - 4 Ca 794/04 Auch im Hinblick auf den für den Kläger bei der Berechnung des Anspruchs zu Grunde gelegten, von § 11 BUrlG abweichenden Referenzzeitraum von einem Jahr schließt sich die Kammer der Auffassung des Klägers an, dass ein solcher Zeitraum auf Grund der stark schwankenden Einkünfte des Klägers zutreffenderweise zu Grunde gelegt werden kann (so auch BAG, U. v. 30.07.1975 in AP Nr. 12 zu § 11 BUrlG), wobei in diesem Zusammenhang auch darauf hinzuweisen ist, dass die Beklagte ausweislich des "Merkblatts" (Bl. 8 d. A.) für die Berechnung von Urlaubsentgelt nach Bundesurlaubsgesetz für freie Mitarbeiter ebenfalls einen Referenzzeitraum von einem Jahr zu Grunde legt.
- ArbG Köln, 14.10.2004 - 4 Ca 6925/04 Rn. 16 Der Kläger berechnet seine Urlaubsansprüche gem. der grundlegenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in AP Nr. 12 zu § 11 BUrlG, dem er die gesamte Jahresarbeitszeit von 52 x 6 ./. durch 12 Arbeitstage dividiert durch den gesetzlichen Urlaubsanspruch des § 3 Abs. 1 BUrlG (24 Arbeitstage), wobei die Urlaubstage für einen halben Tag nach § 5 Abs. 2 aufgerundet werden.
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