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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 19.04.2012 - 5 B 177/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13082
OVG Sachsen, 19.04.2012 - 5 B 177/12 (https://dejure.org/2012,13082)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19.04.2012 - 5 B 177/12 (https://dejure.org/2012,13082)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19. April 2012 - 5 B 177/12 (https://dejure.org/2012,13082)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, § 80 Abs. 5, § 167; VwVfG § 80

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs gegen eine der Sachentscheidung beigefügte Kostenentscheidung; Anwendung von § 167 VwGO i.V.m. 8. Buch der ZPO auf die Vollstreckung von Verwaltungsakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs gegen eine der Sachentscheidung beigefügte Kostenentscheidung; Anwendung von § 167 VwGO i.V.m. 8. Buch der ZPO auf die Vollstreckung von Verwaltungsakten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • VG Dresden, 23.07.2013 - 2 K 1250/11

    Pulsnitzer klagt ohne Erfolg gegen Abfallgebuehren

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.04.2012 - 5 B 177/12
    Der Antragsteller erhob mit Schriftsatz vom 28. August 2011 Klage vor dem Verwaltungsgericht Dresden, die unter dem Aktenzeichen 2 K 1250/11 geführt wird und über die noch nicht entschieden ist.

    "die aufschiebende Wirkung der Klagen (Az.: 2 K 1250/11) vom 12.09.2010 betreffs der Kosten der Widerspruchsbescheide vom 22.07.2011 in Gestalt der Ankündigung einer Zwangsvollstreckung, vom 27.01.2012, herzustellen".

    Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage im Verfahren Az.: 2 K 1250/11 vom 12.09.2010 gegen den Bescheid des Beschwerdegegners vom 30.03.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.07.2011, insbesondere die unter Nr. 2 verfügte Kostenentscheidung wird angeordnet.

  • OVG Sachsen, 22.09.2010 - 4 B 214/10

    Aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen eine der Sachentscheidung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.04.2012 - 5 B 177/12
    Der Rechtsbehelf gegen eine der Sachentscheidung beigefügte Kostenentscheidung entfaltet keine aufschiebende Wirkung (im Anschluss an 4. Senat des SächsOVG, Beschl. v. 22. September 2010 - 4 B 214/10).

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des 4. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts an, der in seinem Beschluss vom 22. September 2010 (Az.: 4 B 214/10, NVwZ-RR 2011, 225 = LKV 2011, 330) zur Begründung ausgeführt hat:.

  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 14.05

    Ausgangsbescheid; Widerspruchsbescheid; Kostenlast-, Kostengrundentscheidung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.04.2012 - 5 B 177/12
    Eine im Widerspruchsverfahren getroffene Kostenentscheidung wird hinfällig (BVerwG, Urt. v. 29. Juni 2006 - 7 C 14/05 -, juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2004 - 2 S 340/04

    Keine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die der Sachentscheidung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.04.2012 - 5 B 177/12
    Der Senat schließt sich daher der in der jüngeren Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, dass ein Rechtsbehelf gegen eine der Sachentscheidung beigefügte Kostenentscheidung keine aufschiebende Wirkung entfaltet (vgl. insbesondere OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.12.2005 - OVG 2 S 127.05 - VGH BW, Beschluss vom 19.4.2004 - 2 S 340/04 - HessVGH, Beschluss vom 17.5.2001 - 8 TZ 716/01 u. a. - OVG NW, Beschluss vom 5.6.2001 - 9 B 1826/00 -, jeweils zitiert nach juris;… ebenso: Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 80 Rn. 61 m. w. N.)." Der Vortrag des Antragstellers, der Antragsgegner habe nicht über die Kosten des 14 Widerspruchsverfahrens entscheiden dürfen, weil er gegen den Ausgangsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheids Klage erhoben habe, vermag der Beschwerde in der Sache nicht zum Erfolg zu verhelfen.
  • OVG Sachsen, 25.09.2010 - 4 B 214/10
    Auszug aus OVG Sachsen, 19.04.2012 - 5 B 177/12
    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des 4. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts an, der in seinem Beschluss vom 22. September 2010 (Az.: 4 B 214/10, NVwZ-RR 2011, 225 = LKV 2011, 330) zur Begründung ausgeführt hat:.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2005 - 2 S 127.05

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Antrag auf Wiederherstellung der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.04.2012 - 5 B 177/12
    Der Senat schließt sich daher der in der jüngeren Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, dass ein Rechtsbehelf gegen eine der Sachentscheidung beigefügte Kostenentscheidung keine aufschiebende Wirkung entfaltet (vgl. insbesondere OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.12.2005 - OVG 2 S 127.05 - VGH BW, Beschluss vom 19.4.2004 - 2 S 340/04 - HessVGH, Beschluss vom 17.5.2001 - 8 TZ 716/01 u. a. - OVG NW, Beschluss vom 5.6.2001 - 9 B 1826/00 -, jeweils zitiert nach juris;… ebenso: Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 80 Rn. 61 m. w. N.)." Der Vortrag des Antragstellers, der Antragsgegner habe nicht über die Kosten des 14 Widerspruchsverfahrens entscheiden dürfen, weil er gegen den Ausgangsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheids Klage erhoben habe, vermag der Beschwerde in der Sache nicht zum Erfolg zu verhelfen.
  • VGH Hessen, 17.05.2001 - 8 TZ 716/01

    Unselbständige Kostenanforderung - sofortige Vollziehbarkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.04.2012 - 5 B 177/12
    Der Senat schließt sich daher der in der jüngeren Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, dass ein Rechtsbehelf gegen eine der Sachentscheidung beigefügte Kostenentscheidung keine aufschiebende Wirkung entfaltet (vgl. insbesondere OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.12.2005 - OVG 2 S 127.05 - VGH BW, Beschluss vom 19.4.2004 - 2 S 340/04 - HessVGH, Beschluss vom 17.5.2001 - 8 TZ 716/01 u. a. - OVG NW, Beschluss vom 5.6.2001 - 9 B 1826/00 -, jeweils zitiert nach juris;… ebenso: Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 80 Rn. 61 m. w. N.)." Der Vortrag des Antragstellers, der Antragsgegner habe nicht über die Kosten des 14 Widerspruchsverfahrens entscheiden dürfen, weil er gegen den Ausgangsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheids Klage erhoben habe, vermag der Beschwerde in der Sache nicht zum Erfolg zu verhelfen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2001 - 9 B 1826/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 19.04.2012 - 5 B 177/12
    Der Senat schließt sich daher der in der jüngeren Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, dass ein Rechtsbehelf gegen eine der Sachentscheidung beigefügte Kostenentscheidung keine aufschiebende Wirkung entfaltet (vgl. insbesondere OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.12.2005 - OVG 2 S 127.05 - VGH BW, Beschluss vom 19.4.2004 - 2 S 340/04 - HessVGH, Beschluss vom 17.5.2001 - 8 TZ 716/01 u. a. - OVG NW, Beschluss vom 5.6.2001 - 9 B 1826/00 -, jeweils zitiert nach juris;… ebenso: Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 80 Rn. 61 m. w. N.)." Der Vortrag des Antragstellers, der Antragsgegner habe nicht über die Kosten des 14 Widerspruchsverfahrens entscheiden dürfen, weil er gegen den Ausgangsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheids Klage erhoben habe, vermag der Beschwerde in der Sache nicht zum Erfolg zu verhelfen.
  • OVG Sachsen, 14.06.2017 - 5 A 406/13

    Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung im Widerspruchsbescheid; unrichtige …

    Denn wenn das Vorverfahren in ein gerichtliches Hauptsacheverfahren übergeht, ersetzt die gerichtliche Kostengrundentscheidung nach § 162 Abs. 1 VwGO wegen der dortigen Bezugnahme auf die Kosten des Vorverfahrens die Kostengrundentscheidung des Widerspruchsbescheides, so dass auch einer darauf gestützten, bereits bei Erlass des Widerspruchsbescheids zulässigen Festsetzung der Kosten des Widerspruchsverfahrens die Grundlage entzogen wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Juni 2006 - 7 C 14.05 -, juris Rn. 13; SächsOVG, Beschl. v. 19. April 2012 - 5 B 177/12 -, juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 03.11.2016 - 1 B 240/16

    Verwaltungskosten; Widerspruchsbescheid; aufschiebende Wirkung

    Im Anwendungsbereich des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes besteht kein Anlass dafür, § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO einschränkend dahingehend auszulegen, dass die Vorschrift nicht auf die Fälle der mit einer Sachentscheidung in einem Widerspruchsbescheid verbundenen unselbstständigen Kostenentscheidung anwendbar ist, zumal § 23 SächsVwKG - anders als vergleichbare Vorschriften etwa des Bundesrechts - keine Regelung des Inhalts enthält, dass die Kostenentscheidung hinsichtlich ihrer Vollziehbarkeit das Schicksal der Hauptsachenentscheidung teilt (so auch SächsOVG, Beschl. v. 19. April 2012 - 5 B 177/12 -, juris Rn. 17; Beschl. v. 22. September 2010 - 4 B 214/10 -, NVwZ-RR 2011, 225; ebenso für das dortige Landesgebührenrecht VGH BW, Beschl. v. 19. April 2004, VBlBW 2004, 352;… anders etwa W.-R. Schenke, in Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 80 Rn. 62 m. W. N.).

    Die fehlende Bestandskraft dieser Kostenlastentscheidungen ändert nichts daran, dass die dem Antragsteller gegenüber wirksam festgesetzten Widerspruchsgebühren weiterhin erhoben und beim Vorliegen der weiteren erforderlichen Vollstreckungsvoraussetzungen auch beigetrieben werden können (vgl. bereits SächsOVG, Beschl. v. 19. April 2012 a. a. O. Rn. 20).

    Eine im Widerspruchsverfahren getroffene Kostenentscheidung wird erst zu dem Zeitpunkt hinfällig, in dem ein rechtskräftiges verwaltungsgerichtliches Urteil in der Hauptsache vorliegt (SächsOVG, Beschl. v. 19. April 2012 a. a. O. Rn 20 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 29. Juni 2006 - 7 C 14.5 -, juris Rn. 13).

  • VG Karlsruhe, 05.09.2023 - 12 K 3379/22

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verkehrsgrün

    Rn. 94 b) Die Festsetzungen von Widerspruchsgebühren stellen als Gebührenentscheidungen Verwaltungsakte dar (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 19. April 2012 - 5 B 177/12 - juris, Rn. 16), die Gegenstand einer (eigenständigen) Anfechtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 Alt. 1, § 79 Abs. 2 Satz 1 VwGO sein können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Januar 1991 - 2 S 2384/90 - juris, Ls. 1).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2015 - 1 M 319/15

    Zwangsvollstreckung wegen Friedhofsbenutzungsgebühren

    Es besteht somit keine (ungewollte) Rechtsschutzlücke, die eine analoge Anwendung des § 767 ZPO und des Eilantrages nach § 769 ZPO über § 167 Abs. 1 VwGO rechtfertigen könnte (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1967 - VII C 69.65, BVerwGE 27, 141;… Redeker/ von Oertzen, VwGO, 16. Aufl., § 167 Rn. 6, Kopp/ Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 167, Rn. 14 ff.; siehe auch OVG Bautzen, Beschl. v. 19.04.2012 - 5 B 177/12, LKV 2012, 318, juris Rn. 15;… VGH Mannheim, Beschl. v. 16.11.2011 - 3 S 1317/11 -, NVwZ-RR 2012, 129, juris Rn. 4 u. 7: Rechtsschutz über § 123 Abs. 1 VwGO bei Leistungsbescheid).
  • VG Schwerin, 10.12.2021 - 3 A 1399/18

    Verkehrsrecht: Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs mit Kostenfestsetzung

    Es besteht somit keine (ungewollte) Rechtsschutzlücke, die eine analoge Anwendung des § 767 ZPO bzw. eines Eilantrages nach § 769 ZPO über § 167 Abs. 1 VwGO rechtfertigen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1967 - VII C 69.65 -, BVerwGE 27, 141; OVG Greifswald…, Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 1 M 319/15 -, juris Rn. 13 ; OVG Bautzen, Beschluss vom 19. April 2012 - 5 B 177/12 -, LKV 2012, 318 = juris Rn. 15; VGH Mannheim…, Beschluss vom 16. November 2011 - 3 S 1317/11 -, NVwZ-RR 2012, 129 = juris Rn. 4 und 7).
  • VG Karlsruhe, 16.07.2024 - 12 K 725/23

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen verfassungswidriger Bestrebungen

    Rn. 26 Die Festsetzung von Widerspruchsgebühren stellen als Gebührenentscheidungen Verwaltungsakte dar (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 19. April 2012 - 5 B 177/12 - juris, Rn. 16), die Gegenstand einer (eigenständigen) Anfechtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 Alt. 1, § 79 Abs. 2 Satz 1 VwGO sein können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Januar 1991 - 2 S 2384/90 - juris, Ls. 1).
  • OVG Sachsen, 18.07.2024 - 6 B 23/24

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; Unzuverlässigkeit; Konfliktsituation; …

    Rn. 9 Soweit der Antragsteller hinsichtlich der Ziffer I Nr. 6 des Bescheids darauf verweist, dass Rechtsbefehle gegen unselbstständige Kostenentscheidungen, die mit der Sachentscheidung in einem Verwaltungsakt verbunden sind, kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung haben, entspricht dies nicht der Rechtsprechung des Sächsischen Oberveraltungsgerichts, das davon ausgeht, dass solche Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung entfalten (…SächsOVG, Beschl. v. 22. September 2010 - 4 B 214/10 -, juris Rn. 6 ff. mit ausführlicher Begründung u. w. N.; v. 19. April 2012 - 5 B 177/12 -, juris Rn. 17;… v. 20. November 2020 - 6 B 401/20 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 20.11.2020 - 6 B 401/20

    Aufenthaltsverbot; Aufenthaltsgebot; Eilantrag; Versammlung

    Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist zwar zulässig, da der Rechtsbehelf gegen eine der Sachentscheidung beigefügte Kostenentscheidung keine aufschiebende Wirkung entfaltet (SächsOVG, Beschl. v. 19. April 2012 - 5 B 177/12 -, juris Rn. 17 ff.;… v. 22. September 2010 - 4 B 214/10 -, juris Rn. 8).
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