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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2005 - L 5 B 33/04 SB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,44784
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2005 - L 5 B 33/04 SB (https://dejure.org/2005,44784)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.04.2005 - L 5 B 33/04 SB (https://dejure.org/2005,44784)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. April 2005 - L 5 B 33/04 SB (https://dejure.org/2005,44784)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ermessensentscheidungen des erstinstanzlichen Gerichts sind im Beschwerdeverfahren durch das Rechtsmittelgericht in vollem Umfang überprüfbar.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 109 SGG; § 172 SGG; § 176 SGG; § 193 SGG
    Beschwerde; Kostenentscheidung; Kostenübernahme; Prüfungsumfang; richterliches Ermessen; Überprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Bayern, 19.12.2012 - L 15 SB 123/12

    Behinderung, Erwerbsminderung, Vergleichsangebot, Zusatzgutachten

    Rn. 15 Einerseits wird die Ansicht vertreten, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Beschwerdeverfahren voll, d.h. nicht nur auf Ermessensfehler, überprüfbar sei (…zu Beschlüssen nach § 109 SGG: vgl. z.B. Keller, a.a.O., § 109, Rdnr. 22;… Roller, in: Lüdtke, SGG, 3. Aufl. 2009, § 109, Rdnr. 28;… Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Auflage Stand 10/2011, § 109, Anm. 7 d; Bayer. LSG, Beschlüsse vom 23.02.1955, Az.: L 12/BV 100/55g, und vom 10.07.1959, Az.: L 9/V 17/58 B; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 18.04.2005, Az.: L 5 B 33/04 SB, und vom 30.06.2006, Az.: L 5 B 3/05 SB SF; LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.03.2009, Az.: L 10 U 1056/09 KO-B, und vom 04.05.2012, Az.: L 10 R 1764/12 B; zur vergleichbaren Regelung des § 193 Abs. 1 Halbsatz 2 SGG a.F. (heute § 193 Abs. 1 Satz 3 SGG): LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss 16.04.1998, Az.: L 3 Sb 84/97).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2008 - L 6 SB 4170/08 KO-B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenübernahme - Staatskasse - Einholung eines …

    Soweit vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Beschluss vom 18. April 2005 (L 5 B 33/04 SB, zitiert nach Juris) ausgeführt wurde, bei nur teilweiser Förderung des Verfahrens durch ein Gutachten nach § 109 SGG sei nur eine teilweise Kostenerstattung angebracht, kann dem der Senat so - zumindest in dieser pauschalen Aussage - nicht folgen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2006 - L 1 B 348/06
    Dabei ist die Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung über die Übernahme von Gutachterkosten auf die Staatskasse im Beschwerdeverfahren nicht - wie es der Beschwerdeführer mit Blatt 4 der Beschwerdebegründung andeutet - auf eine Ermessensüberprüfung beschränkt, vielmehr geht die Befugnis zur Ausübung dieses Ermessens durch das Rechtsmittel der Beschwerde in vollem Umfang auf das Beschwerdegericht über (vgl. etwa LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18.04.2005; L 5 B 33/04 SB mwN zitiert nach juris).
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dejure.org Übersicht LSG Niedersachsen-Bremen

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.11.2004 - 5 B 33.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22350
BVerwG, 26.11.2004 - 5 B 33.04 (https://dejure.org/2004,22350)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.2004 - 5 B 33.04 (https://dejure.org/2004,22350)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 2004 - 5 B 33.04 (https://dejure.org/2004,22350)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Frage des Verschuldens der Fristversäumung durch den Prozessbevollmächtigten; Anforderungen an die Büroorganisation des Prozessbevollmächtigten; Gewährung der Widereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91

    Sorgfaltspflicht bei Feststellung des Fristbeginns

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2004 - 5 B 33.04
    Bei diesem Verfahren ist zwar nicht ausgeschlossen, dass der Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis erst an einem späteren Tag unterschreibt und damit das Schriftstück erst an diesem späteren Tag als zugestellt annimmt (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4.91 - <NJW 1992, 574>).

    Besondere Einzelweisungen zur Fristennotierung (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4.91 - <NJW 1992, 574>, vom 5. November 2002 - VI ZR 399.01 - <NJW 2003, 435> und vom 4. November 2003 - VI ZB 50.03 - <NJW 2004, 688>) sind nur dort erforderlich, wo die Notierung der Fristen nicht, wie im hier vorliegenden Fall, generell einer bestimmten Büroangestellten als Aufgabe zugewiesen sind.

  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZB 115/02

    Anforderungen an die Organisation des Fristenwesens in einer Anwaltskanzlei

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2004 - 5 B 33.04
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Rechtsanwalt die Notierung von Fristen in Rechtsmittelsachen, die in seiner Praxis häufig vorkommen und deren Berechnung keine Schwierigkeiten macht, nicht selbst ausführen muss, sondern gut ausgebildeten und sorgfältig beaufsichtigten Büroangestellten überlassen darf (BVerwG, Beschluss vom 7. März 1995 - BVerwG 9 C 390.94 - NJW 1995, 2122>; BGH, Beschluss vom 5. Februar 2003 - VIII ZB 115.02 - <NJW 2003, 1815>).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZB 50/03

    Anforderungen an die Organisation des Rechtsanwaltsbüros; Eintragung mündlich …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2004 - 5 B 33.04
    Besondere Einzelweisungen zur Fristennotierung (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4.91 - <NJW 1992, 574>, vom 5. November 2002 - VI ZR 399.01 - <NJW 2003, 435> und vom 4. November 2003 - VI ZB 50.03 - <NJW 2004, 688>) sind nur dort erforderlich, wo die Notierung der Fristen nicht, wie im hier vorliegenden Fall, generell einer bestimmten Büroangestellten als Aufgabe zugewiesen sind.
  • BGH, 05.11.2002 - VI ZR 399/01

    Anforderungen an die Organisation eines Rechtsanwaltsbüros im Hinblick auf die …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2004 - 5 B 33.04
    Besondere Einzelweisungen zur Fristennotierung (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4.91 - <NJW 1992, 574>, vom 5. November 2002 - VI ZR 399.01 - <NJW 2003, 435> und vom 4. November 2003 - VI ZB 50.03 - <NJW 2004, 688>) sind nur dort erforderlich, wo die Notierung der Fristen nicht, wie im hier vorliegenden Fall, generell einer bestimmten Büroangestellten als Aufgabe zugewiesen sind.
  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 390.94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelbegründungsfrist - Eigenverantwortliche Prüfung - …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2004 - 5 B 33.04
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Rechtsanwalt die Notierung von Fristen in Rechtsmittelsachen, die in seiner Praxis häufig vorkommen und deren Berechnung keine Schwierigkeiten macht, nicht selbst ausführen muss, sondern gut ausgebildeten und sorgfältig beaufsichtigten Büroangestellten überlassen darf (BVerwG, Beschluss vom 7. März 1995 - BVerwG 9 C 390.94 - NJW 1995, 2122>; BGH, Beschluss vom 5. Februar 2003 - VIII ZB 115.02 - <NJW 2003, 1815>).
  • BGH, 13.02.2003 - V ZR 422/02

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Vollzug des Empfangsbekenntnisses über eine …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2004 - 5 B 33.04
    Sind nach der Büroorganisation der Prozessbevollmächtigten der Klägerin Fristen unmittelbar vor der Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses zu notieren, so kann der Rechtsanwalt bei der Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses im Regelfall - also dann, wenn keine Besonderheiten vorliegen (zu einer Besonderheit vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2003 - V ZR 422.02 - <FamRZ 2003, 1091 = MDR 2003, 708 = NJW 2003, 1528>) - davon ausgehen, dass die im Schriftstück genannten Fristen bereits notiert sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2011 - 1 A 1756/09

    Einhaltung der Frist zur Berufungsbegründung durch Einreichung einer …

    Rn. 60 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2004 5 B 33.04 -, juris Rn. 3 und vom 7. März 1995 - 9 C 390.94 -, NJW 1995, 2122 = juris Rn. 11 f.; Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 60 Rn. 5; Seibert, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 124a Rn. 70.
  • VGH Hessen, 26.11.2013 - 22 A 2075/12

    Freistellung von Personalratsmitgliedern gemäß § 40 Abs. 3 Satz 2 HPVG

    Eine Zurechnung erfolgt aber insoweit nicht, als bei dem Bevollmächtigten beschäftigtes Personal die Fristversäumnis verschuldet hat, ohne dass den Bevollmächtigten ein persönliches Verschulden treffen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2004 - 5 B 33.04 -, m. w. N., juris;… Musielak, ZPO, Kommentar, 10. Aufl. 2013, § 233 Rn. 15).
  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 74.08

    Organisationsverschulden bei Befassung verschiedener Mitarbeiter mit der …

    Besondere Einzelweisungen zur Fristennotierung sind nur dort erforderlich, wo die Notierung der Fristen nicht generell einer bestimmten Büroangestellten als Aufgabe zugewiesen ist, allgemeine Weisungen an das Personal reichen nicht (Beschlüsse vom 26. November 2004 - BVerwG 5 B 33.04 - juris, vom 29. November 2004 - BVerwG 5 B 105.04 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 255 und vom 19. April 2006 - BVerwG 10 B 83.05 - juris).
  • VGH Bayern, 23.02.2006 - 6 B 03.371

    Erschließungsbeitragsrecht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, versäumte …

    Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Rechtsanwalt die Berechnung der üblichen Fristen in Rechtsangelegenheiten, die in seiner Praxis häufig vorkommen und deren Berechnung keine rechtlichen Schwierigkeiten macht, gut ausgebildetem und sorgfältig überwachtem Büropersonal überlassen (BGH vom 12.2.1965 BGHZ 63, 148; BVerwG vom 28.4.1967 BVerwGE 27, 36; vom 26.11.2004 Az. 5 B 33.04 in juris; BFH vom 16.5.1990 BFHNV 1991, 174).
  • BVerwG, 19.04.2006 - 10 B 83.05

    Anforderungen an die Organisation der Fristenkontrolle; Glaubhaftmachung einer …

    So hat das Bundesverwaltungsgericht in zwei späteren Entscheidungen eine Fristnotierung unmittelbar nach Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses für ausreichend gehalten (Beschlüsse vom 26. November 2004 - BVerwG 5 B 33.04 - juris Rn. 4 und vom 29. November 2004 - BVerwG 5 B 105.04 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 255 S. 58).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 1 A 1993/09

    Voraussetzungen der nachträglichen Ingangsetzung einer Rechtsmittelfrist; Einer …

    Rn. 53 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2004 - 5 B 33.04 -, juris Rn. 3 und vom 7. März 1995 - 9 C 390.94 -, NJW 1995, 2122 = juris Rn.11 f.; Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 60 Rn. 45.
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