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Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 08.01.2016 - 5 B 4510/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,235
VG Oldenburg, 08.01.2016 - 5 B 4510/15 (https://dejure.org/2016,235)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 08.01.2016 - 5 B 4510/15 (https://dejure.org/2016,235)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Januar 2016 - 5 B 4510/15 (https://dejure.org/2016,235)
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.01.2016 - 5 B 4510/15
    Dies wird bei Geltendmachung einer kollektiven Verfolgungssituation in der Regel nur bei gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung in Betracht kommen und ausnahmsweise bei Erkenntnissen, die auf regelmäßig eindeutigen und widerspruchsfreien Auskünften und Stellungnahmen sachverständiger Stellen beruhen (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983 - 1 BvR 1470/82 -, BVerfGE 65, 76, und vom 13. Oktober 1983 - 2 BvR 888/93 -, InfAuslR 1993, 390).

    Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder als unschlüssig erweist (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199).

  • BVerwG, 01.10.2001 - 1 B 185.01

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Abschiebungshindernisse nach § 53 …

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.01.2016 - 5 B 4510/15
    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 1. Oktober 2001 - 1 B 185.01 -, Buchholz 402.240, § 53 AusIG Nr. 51, Rn. 2 nach juris) davon aus, dass die mögliche Unterstützung durch Angehörige im In- und Ausland in die gerichtliche Prognose, ob bei Rückkehr eine Gefahr für Leib oder Leben besteht, mit einzubeziehen ist.
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.01.2016 - 5 B 4510/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 -, BVerwGE 129, 251; Beschluss vom 26. Juli 2012 - 10 B 21.12 -, juris) gehört zur Substantiierung des Vorbringens einer psychischen Erkrankung wie einer PTBS angesichts der Unschärfen des Krankheitsbilds und seiner vielfältigen Symptomatik regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attests.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.01.2016 - 5 B 4510/15
    Diese sind dann zu bejahen, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Abschiebungsandrohung - und ihr vorgehend das Offensichtlichkeitsurteil des Bundesamtes - einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 -, BVerfGE 94, 166).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen …

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.01.2016 - 5 B 4510/15
    Diese ist u.a. dann gegeben, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit alsbald nach der Rückkehr ins Heimatland, die wesentliche oder gar lebensbedrohliche Verschlimmerung einer Krankheit zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1997 - 9 C 58.97 -, BVerwGE 105, 383, 387), wobei in zeitlicher Hinsicht ein Prognosezeitraum von etwa einem Jahr angemessen ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22. März 2006 - 10 LA 287/05 -).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.01.2016 - 5 B 4510/15
    Zu berücksichtigen ist dabei, ob dem Ausländer die erforderlichen therapeutischen Maßnahmen individuell zugänglich sind, insbesondere finanziert werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2002 - 1 C 1.02 -, NVwZ-Beilage 2003, 53).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK - …

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.01.2016 - 5 B 4510/15
    Dies muss zudem nicht nur im Heimatort des Betroffenen gelten, sondern die Gefahr muss landesweit gegeben sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1997 - 9 C 38.96 -, BVerwGE 104, 265, 267).
  • BVerwG, 26.07.2012 - 10 B 21.12

    Anforderungen an die Begründetheit einer Gehörs- und Aufklärungsrüge bei …

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.01.2016 - 5 B 4510/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 -, BVerwGE 129, 251; Beschluss vom 26. Juli 2012 - 10 B 21.12 -, juris) gehört zur Substantiierung des Vorbringens einer psychischen Erkrankung wie einer PTBS angesichts der Unschärfen des Krankheitsbilds und seiner vielfältigen Symptomatik regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attests.
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2011 - 8 LB 221/09

    Psychisch kranker und an Diabetis leidender albanischer Volkszugehöriger kann in …

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.01.2016 - 5 B 4510/15
    Rn. 21 Das Gericht geht davon aus, das sich im Kosovo psychische Erkrankungen, inklusive PTBS, grundsätzlich behandeln lassen (so schon Nds. OVG, Urteil vom 8. Juni 2011 - 8 LB 221/09 - VGH BW, Urteil vom 4. Februar 2010 - A 11 S 331/07 - vgl. auch Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Republik Kosovo/Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylVfG, Stand: September 2015, Seite 26 ff.; Auskunft der Deutschen Botschaft in Pristina an Bay.VG vom 13. März 2014; Urteile des erkennenden Gerichts vom 23. Januar 2013 - 5 A 1634/11 - und - 5 A 1201/11 -, vom 27. März 2013 - 5 A 3085/10 -, vom 18. Februar 2015 - 5 A 6247/13 -, vom 25. März 2015 - 5 A 439/15 - Beschluss des erkennenden Gerichts vom 27. April 2015 - 5 B 1336/15 -).
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2015 - 8 PA 199/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Befristung der Wirkungen einer Abschiebung …

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.01.2016 - 5 B 4510/15
    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Befristungsentscheidung nach § 11 Abs. 2 AufenthG kann daher die Rechtsstellung des betroffenen Ausländers nicht verbessern, so dass für einen dahingehenden Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehlt (Nds. OVG, Beschluss vom 14. Dezember 2015 - 8 PA 199/15 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2010 - A 11 S 331/07

    Keine Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure für Volksgruppe der Roma im …

  • BVerfG, 13.10.1993 - 2 BvR 888/93

    Drittstaatenregelung - Nach dem 30.6.1993 ins Bundesgebiet eingereist - Anordnung …

  • BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89

    Anforderungen an die Abweisung eines Asylklage als offensichtlich unbegründet

  • BVerfG, 20.04.1988 - 2 BvR 1506/87

    Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung - Anderweitiger Verfolgungsschutz - …

  • BVerfG, 08.11.1991 - 2 BvR 1351/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes …

  • VG Oldenburg, 12.05.2016 - 5 A 4509/15

    Asylantrag; Rücknahme; Rechtsschutzbedürfnis

  • VG Oldenburg, 23.01.2013 - 5 A 1634/11

    Kosovo: Klageabweisung, der Kläger hat keinen Anspruch auf Gewährung subsidiären …

  • VG Oldenburg, 12.05.2016 - 5 A 4509/15

    Asylantrag; Rücknahme; Rechtsschutzbedürfnis

    Rn. 3 Die Kläger haben am 10. Dezember 2015 Klage erhoben und erfolglos um die Gewährung vorläufigen Rechtschutzes nachgesucht (Beschluss des Einzelrichters vom 8. Januar 2016 - 5 B 4510/15 -).

    Zur Begründung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Begründung des angefochtenen Bescheides vom 13. November 2015 und des diesen betreffenden Eilbeschlusses des Gerichts vom 8. Januar 2016 - 5 B 4510/15 - verwiesen, denen das Gericht folgt (§ 77 Abs. 2 AsylG) und an deren Einschätzung es festhält.

    Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung einschließlich der im Bescheid vom 13. November 2015 gesetzten Ausreisefrist von einer Woche, wird zur Vermeidung von Wiederholungen ergänzend auf die Begründung des angefochtenen Bescheides und des diesen betreffenden Eilbeschlusses des Gerichts vom 8. Januar 2016 - 5 B 4510/15 - verwiesen, denen das Gericht folgt (§ 77 Abs. 2 AsylG) und an deren Einschätzung es festhält.

    Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots und darüber hinaus wird zur Vermeidung von Wiederholungen ergänzend auf die Begründung des angefochtenen Bescheides und des diesen betreffenden Eilbeschlusses des Gerichts vom 8. Januar 2016 - 5 B 4510/15 - verwiesen, denen das Gericht folgt (§ 77 Abs. 2 AsylG) und an deren Einschätzung es festhält.

  • VG Würzburg, 28.04.2016 - W 6 S 16.30429

    Keine Aussetzung der Abschiebung in das Kosovo aus gesundheitlichen Gründen

    Die Gewährleistung des Existenzminimums und der notwendigen medizinischen Versorgung ist über die (Groß-)Familie sowie durch die Möglichkeit der Erlangung von Sozialleistungen grundsätzlich gesichert (vgl. VG Göttingen, B. v. 9.2.2016 - 4 B 53/16 - MILo; VG Oldenburg, B. v. 8.1.2016 - 5 B 4510/15 - juris; VG Bremen, B. v. 5.1.2016 - 5 V 2543/15 - juris sowie VG Würzburg, B. v. 20.1.2016 - W 6 S 16.30045 - juris m. w. N. zur Rechtsprechung).

    Sofern sich der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auch gegen die Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots gemäß § 11 Abs. 1 AufenthG richten sollte, wäre er mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, weil sich die Rechtsstellung des Antragstellers bei einer Anordnung der aufschiebenden Wirkung nicht verbessern würde, da in diesem Fall das Einreise- und Aufenthaltsverbot unbefristet gelten würde (vgl. VG Oldenburg, B. v. 8.1.2016 - 5 B 4510/15 - juris; NdsOVG, B. v. 14.12.2015 - 8 PA 199/15 - NVwZ-RR 2016, 276).

  • VG München, 18.08.2016 - M 15 S 16.31723

    Abschiebung eines Minderjährigen in den Kosovo in Begleitung der Eltern möglich

    Die Gewährleistung des Existenzminimums und der notwendigen medizinischen Versorgung ist über die (Groß-)Familie (u. a. der Großvater lebt noch im Kosovo) sowie durch die Möglichkeit der Erlangung von Sozialleistungen grundsätzlich gesichert (VG Oldenburg, B. v. 8.1.2016 - 5 B 4510/15 - juris; VG Bremen, B. v. 5.1.2016 - 5 V 2543/15 - juris; VG Würzburg, B. v. 20.1.2016 - W 6 S 16.30045 - juris).

    Sofern sich der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auch gegen die Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots gemäß § 11 Abs. 1 AufenthG richten sollte, wäre er mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, weil sich die Rechtsstellung des Antragstellers bei einer Anordnung der aufschiebenden Wirkung nicht verbessern würde, da in diesem Fall das Einreise- und Aufenthaltsverbot unbefristet gelten würde (vgl. VG Oldenburg, B. v. 8.1.2016 - 5 B 4510/15 - juris; NdsOVG, B. v. 14.12.2015 - 8 PA 199/15 - NVwZ-RR 2016, 276).

  • VG Oldenburg, 27.01.2016 - 7 B 283/16

    Asyl- und Flüchtlingsrecht: Roma aus Serbien; Abschiebungsschutz wegen PTBS

    Aufklärungsbedürftig sind insoweit auch die Angaben zum Ort der traumatisierten Ereignisse, die der Psychologe S. hier unscharf macht (vgl. Beschluss vom 8. Januar 2016 - 5 B 4510/15 -, juris).
  • VG Trier, 20.07.2017 - 5 L 7778/17

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung nach Italien nach …

    Rn. 3 Soweit sich das Begehren des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage auch auf die zuletzt genannte und gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO in Verbindung mit § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 AufenthG kraft Gesetzes sofort vollziehbare Befristungsentscheidung beziehen sollte, ist der Antrag unzulässig, denn im Falle eines Obsiegens würde das nach § 11 Abs. 1 AufenthG entstehende gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbot unbefristet gelten, so dass die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Befristungsentscheidung nach § 11 Abs. 2 AufenthG die Rechtsstellung des betroffenen Ausländers nicht verbessern kann und von daher das für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vergleiche VG München, Beschluss vom 21. September 2016 -M 17 S 16.32997 -, VG Oldenburg, Beschluss vom 8. Januar 2016 - 5 B 4510/15 -, juris, unter Hinweis auf OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14. Dezember 2015 - 8 PA 199/15 -, alle veröffentlicht bei juris).
  • VG Oldenburg, 01.06.2016 - 7 B 1888/16

    Behandlung; Krankheit; Medizinische Versorgung; Paranoide Schizophrenie; …

    Rn. 81 Schließlich bemerkt das Gericht am Rande und mit Blick auf das Hauptsacheverfahren, dass die im angegriffenen Bescheid ansonsten verfügten Nebenbestimmungen (insb. Befristungen gesetzlicher und angeordneter Wiedereinreise- und Aufenthaltsverbote) ebenfalls keinen rechtlichen Bedenken begegnen (vgl. VG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 8. Januar 2016 - 5 B 4510/15 -, juris), weshalb auch die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes insoweit nicht zum Zuge kommen kann.
  • VG Minden, 06.06.2019 - 2 L 560/19
    Rn. 69 Vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 08.01.2016 - 5 B 4510/15 -, juris, dort Rn. 30.
  • VG Düsseldorf, 29.04.2016 - 17 L 410/16

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines Asylbewerbers nach Albanien als sicherem …

    Rn. 49 vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 8. Januar 2016 - 5 B 4510/15 -, juris Rn. 30.
  • VG Sigmaringen, 18.02.2016 - A 8 K 113/16

    Befristung des mit einer angedrohten Abschiebung einhergehenden Einreise- und …

    Ordnete das Gericht dem Antrag der Antragstellerin entsprechend die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die unter Ziffer 6 verfügte Befristungsentscheidung an, gälte das Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Abs. 1 AufenthG unbefristet, was der Antragstellerin nicht zu einer günstigeren Rechtsstellung verhülfe (vgl. wie hier OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.12.2015 - 8 PA 199/15 - juris, Tz. 5; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2016 - 20 L 4078/15.A - juris, Tz. 32; VG Oldenburg, Beschluss vom 08.01.2016 - 5 B 4510/15 - juris, Tz. 3).
  • VG München, 16.06.2016 - M 16 S 16.30792

    Erfolgloser Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - Senegal als …

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Befristungsentscheidung ist regelmäßig nur durch eine auf die vorläufige (kürzere) Befristung der Sperrwirkung nach § 11 Abs. 2 AufenthG oder auf die vorläufige Erteilung einer Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 8 AufenthG gerichtete Regelungsanordnung im Verfahren nach § 123 VwGO zu erlangen (…vgl. NdsOVG, B.v. 14.12.2015 - 8 PA 199/15 - juris Rn. 5; vgl. u. a. auch VG Oldenburg, B.v. 8.1.2016 - 5 B 4510/15 - juris Rn. 3; VG Münster;… B.v. 20.1.2016 - 4 L 39/16 A - juris Rn. 10).
  • VG München, 05.04.2016 - M 16 S 16.30499

    Erfolgloser Antrag auf Asylanerkennung oder Zuerkennung der …

  • VG München, 09.03.2016 - M 16 S 16.30432

    Keine Glaubhaftmachung einer konkrete Bedrohungslage in Georgien durch …

  • VG München, 29.06.2016 - M 16 S 16.31380

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag - sicherer Herkunftsstaat Senegal mit …

  • VG Trier, 16.05.2017 - 5 L 4281/17

    Somalia: Antrag auf aufschiebende Wirkung ohne Erfolg; Abschiebungsandrohung nach …

  • VG Karlsruhe, 26.04.2016 - A 11 K 1750/16

    Georgien: § 80 Abs. 5 VwGO; abgelehnter Eilantrag; medizinische Grundversorgung …

  • VG Oldenburg, 08.01.2016 - 5 B 4510715

    Kosovo: § 11 AufenthG: Eilantrag abgelehnt; Keine Aufschiebende Wirkung der …

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