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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,21
BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61 (https://dejure.org/1962,21)
BVerwG, Entscheidung vom 14.08.1962 - V B 83.61 (https://dejure.org/1962,21)
BVerwG, Entscheidung vom 14. August 1962 - V B 83.61 (https://dejure.org/1962,21)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich einleuchtender Gründe erfolgender Differenzierung zwischen verschiedenen Personengruppen - Bedeutung des Wortes "ausschließlich" in einer Nichtzulassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers in einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 342
  • NJW 1962, 2121
  • MDR 1962, 924
  • DVBl 1962, 869
 
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Wird zitiert von ... (110)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61
    Zu beanstanden ist nur die Überschreitung der äußersten Grenzen des Ermessens, insbesondere wenn für eine Differenzierung zwischen verschiedenen Personengruppen sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht mehr erkennbar sind (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1953 in BVerfGE 3, 58 [135/136]).
  • BVerwG, 21.01.1954 - I B 49.53

    Zulassung der Revision bei offensichtlicher Richtigkeit im Beschwerdeverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61
    Damit folgt der erkennende Senat nicht etwa der im Schrifttum umstrittenen Entscheidung des I. Senats vom 21. Januar 1954 [BVerwGE 1, 67], wonach auch beim Vorliegen einer klärungsfähigen grundsätzlichen Rechtsfrage eine Zulassung der Revision nicht geboten sei, wenn bereits im Beschwerdeverfahren offenbar sei, daß die Berufungsentscheidung sich im Revisionsverfahren als im Ergebnis richtig erweisen würde.
  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61
    Nun hat allerdings der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 8. März 1961 (BVerwGE 12, 107) entschieden, wegen der in § 133 VwGO genannten Verfahrensmängel sei nur die zulassungsfreie Revision, nicht aber auch die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision statthaft.
  • BGH, 22.11.1951 - III ZR 230/51

    Verwerfung einer Anschlußberufung

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61
    Danach beruht eine Entscheidung auf einem Rechtsverstoß, wenn mindestens die Möglichkeit besteht, daß das Gericht ohne den Rechtsverstoß zu einem dem Rechtsmittelführer sachlich günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (Beschluß des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juli 1953 [BVerwGE 1, 1]; BGHZ 4, 60 [BGH 22.11.1951 - III ZR 230/51]; ferner die einschlägigen Erläuterungsbücher zu § 132 VwGO und § 53 BVerwGG sowie die Lehrbücher und Erläuterungsbücher zur Zivilprozeßordnung).
  • BVerwG, 06.08.2026 - 5 C 6.24

    Formgerechter Nachweis der elektronischen Zustellung nur durch elektronisches …

    Rn. 30 a) Das Merkmal des Beruhens setzt bei Verstößen gegen revisibles Prozessrecht - von dem hier nicht einschlägigen Fall des Vorliegens eines absoluten Verfahrensmangels (§ 138 VwGO) abgesehen - die Ursächlichkeit des Verfahrensverstoßes in dem Sinne voraus, dass das Gericht ohne den Rechtsverstoß zu einem für den Rechtsmittelführer sachlich günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (BVerwG, Beschlüsse vom 14. August 1962 - 5 B 83.61 - BVerwGE 14, 342 …und vom 27. Juni 2019 - 5 P 2.18 - BVerwGE 166, 97 Rn. 16; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Juli 2003 - V ZR 187/02 - NJW 2003, 3205 ).
  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör …

    Bei einer Verletzung des Verfahrensrechts reicht es für die Feststellung des Beruhens aus, wenn die Entscheidung ohne den Verfahrensfehler möglicherweise anders ausgefallen wäre (vgl. BGHZ 27, 163 ; BGH, Urteil vom 26. April 1989 - I ZR 220/87 -, juris, Rn. 14;… Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 545 ZPO Rn. 1;… Krüger, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 545 Rn. 14 für den Bereich des Zivilprozesses; Klose, in: BeckOK ArbR, 48. Ed. 1. Juni 2018, § 73 ArbGG Rn. 17 mit Verweis auf BAG, Urteil vom 23. Januar 1996 - 9 AZR 600/93 - für den Bereich des arbeitsgerichtlichen Verfahrens; vgl. BGHSt 1, 346 ; 8, 155 ; 9, 77 ; 9, 362 ; 14, 265 ; 20, 160 ; 21, 288 ; 22, 278 ; 27, 166 ; 28, 196 ; 31, 140 ;… Franke, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 337 Rn. 179 f. für den Bereich des Strafprozesses; vgl. ferner BVerwGE 14, 342 ; Suerbaum, in: BeckOK VwGO, 45. Ed. 1. April 2018, § 137 Rn. 36;… Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 137 Rn. 17 für das verwaltungsgerichtliche Verfahren;… vgl. schließlich Ratschow, in: Gräber, FGO, 8. Aufl. 2015, § 118 Rn. 34 für das finanz- und Udsching, in: BeckOK SozR, 49. Ed. 1. Juni 2018, § 162 SGG Rn. 7 für das sozialgerichtliche Verfahren).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Die Revision konnte diese Rüge auf Grund der Zulassung durch den Senat erheben, weil hierdurch das Rechtsmittel in vollem Umfange, also ohne Beschränkung auf den zur Zulassung führenden Grund freigegeben wurde (vgl. u.a. BVerwGE 14, 342 [344]; Urteil vom 17. März 1977 - BVerwG 7 CB 47.76 - [Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 50]).
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