Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 5 B 9.08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 2 Abs 7 WoZwEntfrV BE 2, § 54 VwVfG, § 57 VwVfG, § 59 Abs 1 VwVfG, § 242 BGB
Öffentlich-rechtlicher Vertrag: Erstattungsanspruch bei Formnichtigkeit - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 2 Abs 4 WoZwEntfrV BE 2, § 2 Abs 7 WoZwEntfrV BE 2, §§ 54 ff VwVfG, § 242 BGB
Zweckentfremdung von Wohnraum; Antrag auf Genehmigung gegen Ausgleichszahlung; Einigung im Widerspruchsverfahren; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Formnichtigkeit, Teilerfüllung durch beide Vertragspartner in Kenntnis der -; treuwidrige Rücknahme des Genehmigungsantrags ... - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WoZwEntfrV BE 2 § 2 Abs. 7; VwVfG §§ 54, 57, § 59 Abs. 1; BGB § 242
Erstattungsanspruch bei Formnichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags; Unmöglichkeit der Rückabwicklung einer bereits erbrachten Teilleistung; ungenehmigte Zweckentfremdung; Ausgleichszahlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 03.05.2007 - 10 A 55.03
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 5 B 9.08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99
Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 5 B 9.08
Zwar kann die Berufung auf die Formunwirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages dem Grundsatz von Treu und Glauben widersprechen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 -, juris, LS 2 und Rn. 31 ff.; OVG Hamburg…, Urteil vom 19. März 2008 - 2 Bf 192/05 -, juris, LS 2 und Rn. 47).Rn. 36 Ohne Erfolg hält der Kläger dem Einwand von Treu und Glauben die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rückabwicklung von nichtigen Folgekostenvereinbarungen entgegen, nach der die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen selbst im Falle nur einseitig möglicher Rückabwicklung nicht von vornherein und in jedem Falle rechtsmissbräuchlich ist (vgl. etwa Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 -, juris, LS 2 und Rn. 31 ff).
- BGH, 30.11.1976 - X ZR 81/72
Kunststoffhohlprofil
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 5 B 9.08
Diese Beschränkung des Erstattungsanspruchs beruht auf einer aus Billigkeitsgründen gebotenen Berücksichtigung einer Störung des Austauschverhältnisses und bewirkt, dass bei der Rückabwicklung eines nichtigen Vertrages als der Kehrseite der Erfüllung eine der Gleichstellung der Parteien entsprechende Risikoverteilung vorzunehmen ist, sofern nicht eine Partei den Nichtigkeitsgrund gekannt oder zu vertreten hat (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 6. Oktober 1977 - III A 793/75 -, juris Rn. 49 ff., unter Hinweis auf BGH, Urteile vom 24. Juni 1963 - VII ZR 229/62, NJW 1963, 1870, und vom 30. November 1976 - X ZR 81/72 - NJW 1977, 1194). - BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 253.02
Zweckentfremdungsverbot, Außer-Kraft-Treten bei offensichtlicher Entbehrlichkeit; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 5 B 9.08
Zutreffend ist zwar, dass sich die zur Zeit seines Genehmigungsantrages vom 10. September 1997 geltende Rechtslage ungeachtet der erst am 13. Juni 2002 ergangenen und vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 253.02 - bestätigten Entscheidung des Senats - OVG 5 B 19.01 u.a. - auch ohne Aufhebungsakt bereits zum 1. September 2000 geändert hatte, der nachträglichen Aufhebung durch den Verordnungsgeber (vgl. Art. 1 Ziff. 1 der Verordnung vom 11. Juli 2003, GVBl. S. 283) mithin nur deklaratorische Bedeutung zukam.
- OVG Hamburg, 19.03.2008 - 2 Bf 192/05
Zur Schriftform für einen öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 5 B 9.08
Zwar kann die Berufung auf die Formunwirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages dem Grundsatz von Treu und Glauben widersprechen (vgl. Bundesverwaltungsgericht…, Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 -, juris, LS 2 und Rn. 31 ff.; OVG Hamburg, Urteil vom 19. März 2008 - 2 Bf 192/05 -, juris, LS 2 und Rn. 47). - BGH, 24.06.1963 - VII ZR 229/62
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 5 B 9.08
Diese Beschränkung des Erstattungsanspruchs beruht auf einer aus Billigkeitsgründen gebotenen Berücksichtigung einer Störung des Austauschverhältnisses und bewirkt, dass bei der Rückabwicklung eines nichtigen Vertrages als der Kehrseite der Erfüllung eine der Gleichstellung der Parteien entsprechende Risikoverteilung vorzunehmen ist, sofern nicht eine Partei den Nichtigkeitsgrund gekannt oder zu vertreten hat (vgl. OVG Münster, Urteil vom 6. Oktober 1977 - III A 793/75 -, juris Rn. 49 ff., unter Hinweis auf BGH, Urteile vom 24. Juni 1963 - VII ZR 229/62, NJW 1963, 1870, und vom 30. November 1976 - X ZR 81/72 - NJW 1977, 1194). - BVerwG, 27.09.2001 - 5 B 19.01
Vorliegen eines Eilfalles im Sinne des § 121 S. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 5 B 9.08
Zutreffend ist zwar, dass sich die zur Zeit seines Genehmigungsantrages vom 10. September 1997 geltende Rechtslage ungeachtet der erst am 13. Juni 2002 ergangenen und vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 253.02 - bestätigten Entscheidung des Senats - OVG 5 B 19.01 u.a. - auch ohne Aufhebungsakt bereits zum 1. September 2000 geändert hatte, der nachträglichen Aufhebung durch den Verordnungsgeber (vgl. Art. 1 Ziff. 1 der Verordnung vom 11. Juli 2003, GVBl. S. 283) mithin nur deklaratorische Bedeutung zukam. - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.1977 - III A 793/75
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 5 B 9.08
Diese Beschränkung des Erstattungsanspruchs beruht auf einer aus Billigkeitsgründen gebotenen Berücksichtigung einer Störung des Austauschverhältnisses und bewirkt, dass bei der Rückabwicklung eines nichtigen Vertrages als der Kehrseite der Erfüllung eine der Gleichstellung der Parteien entsprechende Risikoverteilung vorzunehmen ist, sofern nicht eine Partei den Nichtigkeitsgrund gekannt oder zu vertreten hat (vgl. OVG Münster, Urteil vom 6. Oktober 1977 - III A 793/75 -, juris Rn. 49 ff., unter Hinweis auf BGH, Urteile vom 24. Juni 1963 - VII ZR 229/62, NJW 1963, 1870, und vom 30. November 1976 - X ZR 81/72 - NJW 1977, 1194).
- VG Berlin, 21.03.2014 - 13 K 309.12
Erstattung von aufgrund eines Vorfinanzierungsvertrages geleisteten Zahlungen
Die Berufung auf einen derartigen Formverstoß - unterstellt, ein solcher läge vor und die Beklagte würde sich tatsächlich darauf berufen - wäre hier aber wegen Treuwidrigkeit (§ 242 BGB) unbeachtlich, schon weil die Vertragspartner die mündliche Vertragsänderung bis heute in jeder Hinsicht akzeptiert und angewendet haben und der Formmangel in gleicher Weise von beiden Seiten zu verantworten wäre (vgl. zu einem ähnlichen Fall VG Greifswald, Urteil vom 22. August 2013 - 3 A 282/09 - s. a. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Oktober 2010 - OVG 5 B 9.08 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 27.03.2008 - 5 B 9.08 (5 C 5.08) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.10.2008 - 5 C 5.08
Angehöriger eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges; …
Auszug aus BVerwG, 27.03.2008 - 5 B 9.08
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 5.08 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".