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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 13.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3885
BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 13.09 (https://dejure.org/2010,3885)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.2010 - 5 C 13.09 (https://dejure.org/2010,3885)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 5 C 13.09 (https://dejure.org/2010,3885)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BAföG §§ 1, 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 21 Abs. 1, § 24 Abs. 1 bis 3, § 36 Abs. 1 Halbs. 2 BGB § 1613; GG Art. 3 Abs. 1; SGB X § 27
    Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum; Einkommen der Eltern; Gefährdung der Ausbildung; Rückforderung von Ausbildungsförderung; Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Unterhaltsbetrag; Vorausleistungsantrag nachträglicher; ...

  • openjur.de

    Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum; Einkommen der Eltern; Gefährdung der Ausbildung; Rückforderung von Ausbildungsförderung; Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Unterhaltsbetrag; Vorausleistungsantrag nachträglicher; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BAföG §§ 1, 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 21 Abs. 1, § 24 Abs. 1 bis 3

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vorausleistung der Ausbildungsförderung; Antrag, der nach Ende des Bewilligungszeitraumes gestellt wurde; Ausschlussfrist des § 36 Abs. 1 Halbs. 2 BAföG; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 1 Halbs 2 BAföG, § 24 Abs 3 BAföG, § 20 Abs 1 S 1 Nr 4 BAföG, § 21 Abs 1 BAföG, § 1613 BGB
    Vorausleistung der Ausbildungsförderung; Antrag, der nach Ende des Bewilligungszeitraumes gestellt wurde; Ausschlussfrist des § 36 Abs. 1 Halbs. 2 BAföG; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Grundsätze des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs nach Verstreichen der materiellen Ausschlussfrist i.R.d. Gewährung vorläufiger Ausbildungsförderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 36 Abs. 1 Hs. 2
    Anwendbarkeit der Grundsätze des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs nach Verstreichen der materiellen Ausschlussfrist i.R.d. Gewährung vorläufiger Ausbildungsförderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 570
  • DVBl 2010, 923
  • DÖV 2010, 701
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 2.09

    Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum, Ablauf des ~; …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 13.09
    Der Senat hat in seinem Urteil vom heutigen Tage in dem Verfahren BVerwG 5 C 2.09 (zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, dass ein nach dem Ende des Bewilligungszeitraums gestellter Antrag auf Vorausleistungen nach der Neufassung des § 36 Abs. 1 Halbs. 2 BAföG durch das 17. BAföGÄndG vom 24. Juli 1995 (BGBl I S. 976) in Fällen einer abschließenden Entscheidung nach § 24 Abs. 2 oder 3 BAföG keine Berücksichtigung mehr findet.

    Gegen die Statthaftigkeit eines solchen Antrags spricht ferner, dass er dem Zweck, den das Gesetz mit der Begrenzung der Antragstellung auf den Bewilligungszeitraum (§ 36 Abs. 1 Halbs. 2 BAföG) verfolgt (vgl. das Urteil vom heutigen Tage zum Verfahren BVerwG 5 C 2.09 ), zuwiderlaufen würde.

    Zum einen trifft es entgegen der Auffassung der Revision nicht zu, dass der Auszubildende in den Fällen der Rückzahlung vorläufig gewährter Ausbildungsförderung (nach § 24 Abs. 3 BAföG) - sofern ihm die Gewährung (nachträglicher) Vorausleistungen bzw. die Berufung auf die Vorausleistungseinrede versagt bliebe - diese Kosten stets selbst zu tragen hätte, weil er nach zivilrechtlichen Regelungen (§ 1613 BGB) keinen bzw. nicht rückwirkend Unterhalt von seinen Eltern begehren könne (vgl. dazu das Urteil vom heutigen Tage zum Verfahren BVerwG 5 C 2.09 ).

  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 63/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 13.09
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch hat nämlich auch und gerade zur Voraussetzung, dass der Sozialleistungsträger eine ihm aufgrund Gesetzes oder eines Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Beratung und Auskunft (§§ 14, 15 SGB I), verletzt hat (vgl. etwa BSG, Urteile vom 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R - BSGE 92, 267, 279 und vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 63/06 R - SozR 4-1200 § 14 Nr. 10; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 77/08 B - juris).
  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung - …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 13.09
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch hat nämlich auch und gerade zur Voraussetzung, dass der Sozialleistungsträger eine ihm aufgrund Gesetzes oder eines Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Beratung und Auskunft (§§ 14, 15 SGB I), verletzt hat (vgl. etwa BSG, Urteile vom 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R - BSGE 92, 267, 279 …und vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 63/06 R - SozR 4-1200 § 14 Nr. 10; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 77/08 B - juris).
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 77/08 B

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 13.09
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch hat nämlich auch und gerade zur Voraussetzung, dass der Sozialleistungsträger eine ihm aufgrund Gesetzes oder eines Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Beratung und Auskunft (§§ 14, 15 SGB I), verletzt hat (vgl. etwa BSG, Urteile vom 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R - BSGE 92, 267, 279 …und vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 63/06 R - SozR 4-1200 § 14 Nr. 10; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 77/08 B - juris).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 36.10

    Berufliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistungen; Sozialleistungsansprüche; …

    Sie sind deshalb schon in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dort zumindest in Betracht gezogen worden, wo Pflichtverletzungen in einem sozialrechtlich geprägten Verwaltungsverfahren durch Naturrestitution auszugleichen sind und keine Spezialregelungen bestehen (vgl. - einen Herstellungsanspruch jeweils nur wegen des Fehlens einzelner Voraussetzungen verneinend - Beschluss vom 21. September 1998 - BVerwG 2 B 46.98 - Buchholz 239.1 § 15 BeamtVG Nr. 1 …sowie Urteil vom 18. April 1997 a.a.O.; offen gelassen für das Recht der Ausbildungsförderung hingegen im Urteil vom 23. Februar 2010 - BVerwG 5 C 13.09 - Buchholz 436.36 § 36 BAföG Nr. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2013 - 4 S 221/13

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines früheren Soldaten um …

    Die Antragsfrist des § 49 VersAusglG ist als materiellrechtlich wirkende Ausschlussfrist ausgebildet, die nicht verlängert werden kann und nach deren Ablauf insbesondere eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23.02.1010 - 5 C 13.09 -, Buchholz 436.36 § 36 BAföG Nr. 17;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 14. Aufl., § 32 RdNr. 16, § 31 RdNr. 9ff.;… Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 32 RdNr. 6, § 31 RdNr. 8ff.).

    Dies gilt ebenso für die Frage, ob ein Betroffener sich bei Versäumung einer materiellen Ausschlussfrist ausnahmsweise auf die Grundsätze des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs berufen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.02.1010, a.a.O.).

    Der Herstellungsanspruch hat indes auch und gerade zur Voraussetzung, dass der Sozialleistungsträger eine ihm aufgrund Gesetzes oder eines Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Beratung und Auskunft (§§ 14, 15 SGB I), verletzt hat (vgl. BSG, Urteile vom 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R -, BSGE 92, 267, und vom 31.10.2007 - B 14/11b AS 63/06 R -, Juris; Beschluss vom 16.12.2008 - B 4 AS 77/08 B -, Juris; BVerwG, Urteil vom 23.02.1010 - 5 C 13.09 -, a.a.O.; vgl. auch das vom Kläger in Bezug genommene Urteil des SG Münster vom 17.02.2012 [- S 14 R 744/10 -, Juris], das durch Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 07.01.2013 [- L 3 R 274/12 -, Juris] aufgehoben worden ist).

  • BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 2.09

    Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum, Ablauf des ~; …

    Rn. 29 1.3 Der Kläger ist auch nicht so zu stellen, als habe er innerhalb des Bewilligungszeitraumes einen (vorsorglichen) Vorausleistungsantrag gestellt (s. dazu Urteil vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 5 C 13.09 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - 6 A 1040/12

    Schadensersatzbegehren eines Beamten bzgl. der vom Land ersparten Aufwendungen …

    Rn. 174 vgl. hierzu: ablehnend für das allgemeine Verwaltungsrecht: BVerwG, Urteil vom 24. März 1988 - 3 C 48.86 -, juris, Rn. 21; offen gelassen: BVerwG, Urteile vom 23. Februar 2010 - 5 C 13.09 -, juris, Rn. 16, vom 21. September 1998 - 2 B 46.98 -, juris, Rn. 3, und vom 30. Oktober 1997 - 3 C 35.96 -, juris, Rn. 49, bejahend für sozialrechtlich geprägte Verwaltungsverfahren: BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 C 36.10 -, juris, Rn. 16; ablehnend für das Beamtenrecht: OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 5 LA 46/13 -, juris, Rn. 16; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 4 S 221/13 -, juris, Rn. 23,.
  • OVG Sachsen, 13.09.2012 - 1 A 383/10

    Anwendbarkeit des § 44 Abs. 1 SGB X auf das Rücknahmebegehren hinsichtlich eines …

    Rn. 29 Der Kläger konnte damit den Härtefallantrag hier noch unverzüglich, nachdem er Kenntnis vom bestandskräftigen Einkommenssteuerbescheid seiner Eltern für das Jahr 1996 erlangt hatte, stellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Februar 2010 a. a. O.;… Urt. v. 21. November 1991, FamRZ 1992, 991 …und Urt. v. 15. November 1990 a. a. O.;… NdsOVG, Beschl. v. 3. Juli 2012 - 4 PA 157/12 -, juris Rn. 3;… OVG NRW, Beschl. v. 9. Dezember 2011 - 12 A 1055/11 -, juris Rn. 6 ff.).

    Damit kann die Härtefallregelung den Fällen Rechnung tragen, in denen das Verlustausgleichsverbot zu einem ausbildungsförderrechtlichen Unterhaltsbetrag führen würde, der wegen atypischer Umstände unterhaltsrechtlich nicht hätte durchgesetzt werden können (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 23. Februar 2010, - 5 C 13.09 - BVerwGE 136, 109 und - 5 C 2.09 -, BVerwGE 136, 109).

  • OVG Hamburg, 24.09.2015 - 4 Bf 112/12

    Ausbildungsförderung; "Wohnen bei den Eltern" iSv § 13 Abs. 2 Nr. 1 BaföG bei …

    Rn. 37 Der in der Rechtsprechung auch des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30.6.2011, 3 C 36.10, BVerwGE 140, 103, juris Rn. 15 ff.; bislang offen gelassen für das Ausbildungsförderungsrecht: BVerwG, Urt. v. 23.2.2010, 5 C 13.09, NVwZ-RR 2010, 570, juris Rn. 16; bejahend auch insoweit: OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2013, 4 Bf 189/12.Z, BA S. 11 f., m.w.N.) Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Leistungsträger die ihm aufgrund eines Gesetzes oder des konkreten Sozialrechtsverhältnisses gegenüber dem Berechtigten obliegenden Haupt- oder Nebenpflichten, insbesondere zur Auskunft und Beratung (§§ 14, 15 SGB I), ordnungsgemäß wahrgenommen hätte.
  • VG Cottbus, 29.08.2024 - 4 K 10/21

    Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung, keine Aufrechnung mit …

    Dabei kann dahinstehen, ob überhaupt und gegebenenfalls in welchem Umfang die zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch entwickelten Grundsätze im Recht der Ausbildungsförderung anwendbar sind (wie hier offenlassend: BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2010 5 C 13.09 , juris Rn. 16; OVG Münster…, Beschluss vom 17. Januar 2011 12 E 970/10 -, juris Rn. 28 ff.; ablehnend: OVG Magdeburg…, Beschluss vom 24. März 2009 3 L 260/07 -, juris Rn. 11;… Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 8. Auflage 2024, § 20 Rn. 72).

    Ein Anlass für die Behörde, den Auszubildenden dahin zu beraten, einen Vorausleistungsantrag zu stellen, kann daher auch im Falle eines Aktualisierungsantrages nur bestehen, wenn jedenfalls während des laufenden Bewilligungszeitraums klar erkennbar ist, dass die Eltern nicht bereit sind, die festgesetzten Anrechnungsbeträge zu leisten und dadurch eine Ausbildungsgefährdung verursacht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2010 5 C 13.09 , juris Rn. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2023 - 12 S 1933/21

    Ausbildungsförderung; Anerkennung von Härtefreibeträgen; außergewöhnliche …

    Angesichts dessen kommt es auch nicht darauf an, ob der im Wege der richterrechtlichen Rechtsfortbildung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch im Recht der Ausbildungsförderung überhaupt anwendbar ist (offen gelassen BVerwG, Urteil vom 23.02.2010 - 5 C 13.09 -, juris Rn. 16, Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 17.02.2021 - 4 LA 144/20 -, juris Rn. 10; verneinend VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 21.02.1994 - 7 S 758/93 -, juris Rn. 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 9 S 2011/20

    Anspruch auf Verzinsung eines gerichtlich zugesprochenen Ledigenzuschlags zu den …

    Sie sind deshalb schon in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dort zumindest in Betracht gezogen worden, wo Pflichtverletzungen in einem sozialrechtlich geprägten Verwaltungsverfahren durch Naturrestitution auszugleichen sind und keine Spezialregelungen bestehen (vgl. - einen Herstellungsanspruch jeweils nur wegen des Fehlens einzelner Voraussetzungen verneinend - Beschluss vom 21.09.1998 - 2 B 46.98 -, Buchholz 239.1 § 15 BeamtVG Nr. 1 …sowie Urteil vom 18.04.1997, a. a. O.; offen gelassen für das Recht der Ausbildungsförderung im Urteil vom 23.02.2010 - 5 C 13.09 -, Buchholz 436.36 § 36 BAföG Nr. 17).
  • OVG Bremen, 07.05.2019 - 1 LC 51/17

    Bescheid vom 31.07.2014, Widerspruch vom 11.12.2014 - Aktualisierung; Antrag auf …

    Gestützt auf die mit dem 17. BAföGÄndG in § 36 Abs. 1 BAföG eingefügte materielle Ausschlussfrist hat das Bundesverwaltungsgericht seine frühere Rechtsprechung (…Rn. 17) mit zwei Entscheidungen vom 23.02.2010 (5 C 2.09 und 5 C 13.09 - jeweils juris) ausdrücklich aufgegeben und die nach Ende des Bewilligungszeitraums geltend gemachte Einrede der Vorausleistung für nicht mehr berücksichtigungsfähig erklärt, nachdem es bereits im Jahr 2004 unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hatte, dass nach dem Ende des Bewilligungszeitraums gestellte Aktualisierungsanträge i.S.v. § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG ebenfalls nicht mehr berücksichtigt werden können (…Urt. v. 08.07.2004 - 5 C 31/03 - BVerwGE 121, 245 = juris).

    Dies widerspricht jedoch dem Zweck, den das Gesetz mit der Begrenzung der Antragstellung auf den Bewilligungszeitraum (§ 36 Abs. 1 Hs. 2 BAföG) verfolgt, nämlich die gegenwärtige Sicherung der Ausbildung (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.02.2010 - 5 C 13/09 - juris Rn. 19; im Ergebnis hat das Bundesverwaltungsgericht die Frage allerdings offen gelassen).

  • OVG Niedersachsen, 29.05.2013 - 5 LA 46/13

    Pflicht des Dienstherrn zur Unterrichtung eines Beamten über Rechtsänderungen im …

  • VG Hannover, 01.09.2025 - 3 A 5460/23

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Beratungspflicht

  • VG Gera, 28.04.2017 - 6 K 530/16
  • VG Freiburg, 25.01.2011 - 5 K 1000/10

    Abänderung des Zurruhesetzungsgrundes; Schwerbehinderung

  • VG Düsseldorf, 15.02.2017 - 13 K 7598/15

    Künstliche Befruchtung unentgeltliche truppenärztliche Versorgung

  • VG München, 17.02.2022 - M 15 K 20.182

    Kein Anspruch auf Ausbildungsförderung bei fehlendem Leistungsnachweis

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2021 - 4 LA 144/20

    Ausbildungsförderung; Förderungshöchstdauer; Gremientätigkeit

  • BVerwG, 08.07.2009 - 5 PKH 24.08

    Vorausleistungseinrede gegen die Rückforderung von Ausbildungsförderung nach …

  • VG München, 18.11.2021 - M 15 K 20.1809

    Kein Hinausschieben der Vorlage der Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG wegen …

  • VG Würzburg, 31.05.2011 - W 3 K 11.282

    Angeblich unterbliebener Hinweis durch das Sozialamt bzw. die ARGE auf Ansprüche …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.07.2009 - 5 PKH 24.08, 5 B 108.08, 5 C 13.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,41454
BVerwG, 08.07.2009 - 5 PKH 24.08, 5 B 108.08, 5 C 13.09 (https://dejure.org/2009,41454)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.2009 - 5 PKH 24.08, 5 B 108.08, 5 C 13.09 (https://dejure.org/2009,41454)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 5 PKH 24.08, 5 B 108.08, 5 C 13.09 (https://dejure.org/2009,41454)
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  • Wolters Kluwer

    Vorausleistungseinrede gegen die Rückforderung von Ausbildungsförderung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 13.09

    Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum; Einkommen der …

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2009 - 5 PKH 24.08
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 13.09 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 08.07.2009 - 5 B 108.08

    Vorausleistungseinrede gegen die Rückforderung von Ausbildungsförderung nach …

    BVerwG 5 B 108.08, 5 PKH 24.08 (5 C 13.09).
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