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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.2015 - 5 C 13.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41494
BVerwG, 24.09.2015 - 5 C 13.14 (https://dejure.org/2015,41494)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.2015 - 5 C 13.14 (https://dejure.org/2015,41494)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 (https://dejure.org/2015,41494)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    AktG § 58 Abs. 4, § ... 118 Abs. 1, §§ 131, 133 ff., § 186 Abs. 1, §§ 271, 304 f.; DDR-EErfG § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Satz 1 und 2 Halbs. 1 und 2, § 5 Satz 1; VwGO § 137 Abs. 2, § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
    DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz; freigestellte Beteiligung; ausländischer Gesellschafter; Enteignung; besatzungsrechtlich; besatzungshoheitlich; Unternehmensträger; Rechtsfolgenverweisung; Entschädigung; Anteilseigner; nachträgliche Erfüllung; Wertverlust; Verzicht; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AktG § 58 Abs. 4, § 118 Abs. 1, §§ 131, 133 ff., § 186 Abs. 1
    Abtretung; Aktie; Aktiengesellschaft; Anteilseigner; Antragsberechtigter; Ausschlussfrist; Befehl Nr 124; Beitrittsgebiet; Berücksichtigung; Besatzungsmacht; Beteiligung; Bindungswirkung; DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz; Eigentum des Volkes; Enteignung; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Entschädigungserfüllungsanspruch einer ausländischen Gesellschafterin einer enteigneten Unternehmensträgerin

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 1 DDR-EErfG, § 1 Abs 2 S 2 DDR-EErfG, § 1 Abs 1 DDR-EErfG, § 5 S 1 DDR-EErfG, SMADBef 124/45
    Entschädigungserfüllungsanspruch einer ausländischen Gesellschafterin einer enteigneten Unternehmensträgerin

  • Wolters Kluwer

    Entschädigungserfüllungsanspruch des ausländischen Gesellschafters eines enteigneten Unternehmensträgers nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 Satz 2 HS. 1 DDR-EErfG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    DDR-EErfG § 1 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Satz 1 Abs. 1
    Entschädigung nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz (DDR-EErfG )

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigungserfüllungsanspruch des ausländischen Gesellschafters eines enteigneten Unternehmensträgers nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 Satz 2 HS. 1 DDR-EErfG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 153, 63
  • DÖV 2016, 355
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.09.2014 - 5 C 18.13

    Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist; Wiedereinsetzung; …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2015 - 5 C 13.14
    Der Sache nach geht es dabei um eine Entschädigung für eine mittelbare Schädigung in Form der Minderung des Wertes der Beteiligung eines ausländischen Gesellschafters an einem Unternehmensträger infolge einer Enteignung von Vermögenswerten der Gesellschaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - BVerwGE 150, 200 Rn. 26).

    Eine bestimmte Form der Enteignung ist ebenso wenig begriffsbestimmend wie deren Rechtmäßigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - BVerwGE 150, 200 Rn. 37).

    Dem Begriff der besatzungshoheitlichen Enteignung unterfallen solche Enteignungen, die zwar nicht auf Beschluss der sowjetischen Besatzungsmacht vorgenommen wurden, aber auf deren Wünsche oder Anregungen zurückgehen oder sonst ihrem generellen oder im Einzelfall geäußerten Willen entsprachen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - BVerwGE 150, 200 Rn. 40).

    An die damit von der sowjetischen Besatzungsmacht in ihrem Sektor geschaffene Sach- und Rechtslage knüpfte der Magistrat von Groß-Berlin mit § 1 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten vom 8. Februar 1949 sowie mit Ziffer 1 seines Durchführungsbeschlusses vom 8. Februar 1949 an (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - BVerwGE 150, 200 Rn. 41 m.w.N.).

    Maßgeblich ist vielmehr, dass in der Rechtswirklichkeit deutlich zum Ausdruck gekommen ist, dass der Anteilseigner durch die Enteignung des Unternehmensträgers auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage nicht vollständig und endgültig aus seiner Stellung verdrängt werden sollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - BVerwGE 150, 200 Rn. 43).

    Der Klammerzusatz spiegelt den wiederholt geäußerten Willen der sowjetischen Besatzungsmacht wider, den Eigentumsstatus des bei Ende des Krieges vorhandenen ausländischen Vermögens zu schützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - BVerwGE 150, 200 Rn. 44 m.w.N.).

    Mithin erstreckt sich die Bezugnahme nicht auf die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 DDR-EErfG geschuldete Prüfung, ob im Einzelfall für Enteignungen im Beitrittsgebiet nach den damals geltenden Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik ein hinreichend konkretes unerfülltes Entschädigungsversprechen vorgelegen hat (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19. März 2009 - 5 B 106.08 - Buchholz 428.43 DDR-EErfG Nr. 2 Rn. 4 und 7 f. und Urteil vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - BVerwGE 150, 200 Rn. 47 f.).

    Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Inländer und Ausländer bei Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz den gleichen Schutz genießen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - BVerwGE 150, 200 Rn. 45 ff.).

    Dazu zählen neben natürlichen Personen auch juristische Personen und deren Gesamtrechtsnachfolger (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - BVerwGE 150, 200 Rn. 28).

    Soweit dem Urteil des Senats um 18. September 2014 (- 5 C 18.13 - BVerwGE 150, 200 Rn. 28) etwas anderes entnommen werden könnte, wird daran nicht festgehalten.

    Er darf sich dieser - einer Anwartschaft ähnlichen - Position auch nicht begeben haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - BVerwGE 150, 200 Rn. 28).

  • BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 34.12

    Kostenerstattung; örtliche Zuständigkeit; bisherige Zuständigkeit; gewöhnlicher …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2015 - 5 C 13.14
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indes für den Fall anerkannt, dass ein nachträglich eingetretener oder nicht festgestellter einzelner Umstand völlig unstreitig ist, seine Verwertung einer endgültigen Streiterledigung dient und schützenswerte Interessen der Beteiligten dadurch nicht berührt werden (BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - 5 C 34.12 - Buchholz 436.511 § 86 SGB VIII Nr. 19 Rn. 42 m.w.N., insoweit in BVerwGE 148, 242 nicht abgedruckt).

    Würde der im Revisionsverfahren erklärte Verzicht nicht berücksichtigt und die Revision mit Blick auf das Verzichtserfordernis zurückgewiesen, stände jedenfalls die Rechtskraft des abgeschlossenen Verfahrens der Berücksichtigung der hier in Rede stehenden neuen Tatsache nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - 5 C 34.12 - Buchholz 436.511 § 86 SGB VIII Nr. 19 Rn. 43 m.w.N., insoweit in BVerwGE 148, 242 nicht abgedruckt).

  • BVerwG, 27.03.2013 - 6 B 50.12

    Abberufung von der Abteilungsleitung eines Universitätsklinikums; Auslegung von …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2015 - 5 C 13.14
    Die entsprechenden materiellrechtlichen Regelungen und die sich daraus ergebenden Folgerungen für die Auslegung von Willenserklärungen unterliegen in vollem Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. März 2013 - 6 B 50.12 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 74 Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.10.2005 - 7 C 8.05

    Berechtigter; Rechtsnachfolger; Anmeldung; Testamentsvollstreckung; Anmeldung …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2015 - 5 C 13.14
    Schon deshalb ist der Senat befugt, insoweit eine eigenständige Auslegung vorzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2005 - 7 C 8.05 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 36 Rn. 30).
  • BVerwG, 10.08.2005 - 8 C 18.04

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Restitutionsausschluss; …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2015 - 5 C 13.14
    Das ist der Fall, wenn der durch die Beteiligung vermittelte Eigentumsanteil an dem besatzungsrechtlich oder besatzungshoheitlich enteigneten Unternehmensträger von der Wirkung der Enteignung ausgenommen werden sollte (BVerwG, Urteil vom 10. August 2005 - 8 C 18.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 32 Rn. 30).
  • BVerwG, 19.03.2009 - 5 B 106.08

    Zurückweisung einer Revision wegen Nichterfasstsein der Klägerin von den …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2015 - 5 C 13.14
    Mithin erstreckt sich die Bezugnahme nicht auf die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 DDR-EErfG geschuldete Prüfung, ob im Einzelfall für Enteignungen im Beitrittsgebiet nach den damals geltenden Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik ein hinreichend konkretes unerfülltes Entschädigungsversprechen vorgelegen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. März 2009 - 5 B 106.08 - Buchholz 428.43 DDR-EErfG Nr. 2 Rn. 4 und 7 f. …und Urteil vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - BVerwGE 150, 200 Rn. 47 f.).
  • BVerwG, 17.05.2017 - 8 C 19.16

    Entschädigungserfüllungsanspruch; Nichtigkeitsfiktion; Rückerstattungsanordnung; …

    § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG trägt einem schutzwürdigen Interesse bestimmter ausländischer Gesellschafter dadurch Rechnung, dass ihnen unter den genannten Voraussetzungen eine Entschädigung für die mittelbare Schädigung in Form der Minderung des Wertes ihrer Beteiligung an einem Unternehmensträger zuerkannt wird, dessen Vermögenswerte besatzungsrechtlich oder besatzungshoheitlich enteignet wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - BVerwGE 153, 63 Rn. 13).

    Rn. 24 b) Der Entschädigungsanspruch nach § 1 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Satz 1 und Abs. 1 DDR-EErfG setzt außerdem voraus, dass im Zeitpunkt der besatzungshoheitlichen Enteignung eine Beteiligung des Anspruchsinhabers oder seines Rechtsvorgängers an dem enteigneten Unternehmen bestand (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - BVerwGE 153, 63 Rn. 27).

    Rn. 34 Dagegen kann nicht eingewandt werden, dass die Begriffe der Enteignung und der Freistellung von der Enteignung angelehnt an das Vermögensrecht auch im Kontext des DDR-Entschädigungserfüllungsgesetzes in einem faktischen Sinne zu verstehen sind (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - BVerwGE 153, 63, Rn. 16 und 21 …sowie vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - BVerwGE 150, 200 Rn. 37 und 43; zum Vermögensrecht vgl. zuletzt BVerwG…, Urteil vom 15. Juni 2016 - 8 C 4.15 - BVerwGE 155, 248 Rn. 29).

    Dadurch sollte eine aufgrund dieser Rechtsunsicherheiten mögliche Schutzlücke geschlossen und den betroffenen ausländischen Gesellschaftern auf jeden Fall ein Entschädigungsanspruch eingeräumt werden, der ihnen den gleichen Schutz wie inländischen Gesellschaftern verleiht (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - BVerwGE 153, 63 Rn. 24 …und vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - BVerwGE 150, 200 Rn. 45 ff.).

    § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG erkennt einen Entschädigungserfüllungsanspruch für die Wertminderung von Unternehmensbeteiligungen im Rahmen der Rechtsfolgenverweisung auf Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 der Vorschrift unabhängig vom Nachweis eines konkreten verdichteten Entschädigungsversprechens an (…vgl. BVerwG, Urteile vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - BVerwGE 150, 200 Rn. 45 ff. und vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - BVerwGE 153, 63 Rn. 24).

  • BVerwG, 21.02.2017 - 8 B 49.16

    Divergenz; Durchgriffsanspruch; Entschädigungserfüllungsanspruch; Fehlen von …

    Rn. 6 a) Nach Auffassung der Klägerin weicht das Urteil des Verwaltungsgerichts insoweit von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - (BVerwGE 150, 200) und vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - (BVerwGE 153, 63) ab.

    Demgegenüber lasse das Bundesverwaltungsgericht den Anspruch auch zu, wenn hinsichtlich der Vermögenswerte, die Gegenstand des Zugriffs gewesen seien, eine vollständige Enteignung vorliege und die Freistellung sich lediglich auf die Unternehmensbeteiligung beziehe (…BVerwG, Urteile vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - a.a.O. Rn. 27, 38, 43 und vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - a.a.O. Rn. 21).

    Maßgeblich ist vielmehr, dass in der Rechtswirklichkeit deutlich zum Ausdruck gekommen ist, dass ein Anteilseigner durch die Enteignung des Unternehmensträgers auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage nicht vollständig und endgültig aus seiner Stellung verdrängt werden sollte (…BVerwG, Urteile vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - a.a.O. Rn. 43 und vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - a.a.O. Rn. 21).

    Nach Ansicht der Klägerin weicht das Verwaltungsgericht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - und vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - mit dem Rechtssatz ab, § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG setze eine mittelbare Schädigung der ausländischen Beteiligungen am enteigneten Unternehmensträger voraus.

    Demgegenüber spreche das Bundesverwaltungsgericht von einer mittelbaren Schädigung des ausländischen Beteiligten wegen der Minderung des Werts der Beteiligung (…BVerwG, Urteile vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - a.a.O. Rn. 26 und vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - a.a.O. Rn. 13).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Entschädigung im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 DDR-EErfG "vorgesehen", wenn im Einzelfall für Enteignungen im Beitrittsgebiet nach den damals geltenden Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik ein hinreichend konkretes unerfülltes Entschädigungsversprechen vorgelegen hat (BVerwG…, Beschluss vom 19. März 2009 - 5 B 106.08 - Buchholz 428.43 DDR-EErfG Nr. 2 Rn. 4 und 7 f.; BVerfG…, Beschluss vom 1. August 2012 - 1 BvR 1184/09 - juris Rn. 22 f. und BVerwG, Urteile vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - a.a.O. Rn. 47 f. und vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - a.a.O. Rn. 24).

  • BVerwG, 28.03.2019 - 5 CN 1.18

    Angelegenheit der Jugendhilfe; Angemessenheit; Antragsbefugnis; …

    Rn. 15 Soweit es in diesem Zusammenhang auf den Inhalt des Betriebsführungsvertrages ankommt, kann dahinstehen, ob und inwieweit das Revisionsgericht gemäß § 137 Abs. 2 VwGO an die diesbezüglichen Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz gebunden ist oder darauf Zugriff hat, weil es sich dabei um Prozesstatsachen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. November 2018 - 6 C 2.17 - WM 2019, 397 Rn. 12 m.w.N.) oder eine von § 137 Abs. 2 VwGO nicht erfasste rechtliche Schlussfolgerung handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - BVerwGE 153, 63 Rn. 35 m.w.N.) mit der Folge, dass es insbesondere § 6 selbst auszulegen und nach den Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 BGB den Sinn dieser vertraglichen Regelung unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu erforschen hat (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urteil vom 1. September 2004 - 10 C 1.04 - Buchholz 424.02 § 63 LwAnpG Nr. 3 S. 15).
  • BVerwG, 22.05.2017 - 8 B 57.16

    Divergenzrüge; Enteignung; Entschädigungserfüllungsanspruch; Freistellung; …

    Rn. 6 a) Entgegen der Ansicht der Beigeladenen ist das Verwaltungsgericht bei der Auslegung des Begriffs der "Freistellung" nicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteile vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - BVerwGE 150, 200 Rn. 43 und vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - BVerwGE 153, 63 Rn. 21) abgewichen.

    Es hat bei der Frage, ob der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen wirtschaftlich betrachtet vollständig und endgültig von seinem Eigentum verdrängt worden ist, stets untersucht, wie die Verdrängung in der Rechtswirklichkeit für den Eigentümer greifbar zum Ausdruck gekommen ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - BVerwGE 150, 200 Rn. 35, 43 und vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - BVerwGE 153, 63 Rn. 21 f.).

    Rn. 11 Dementsprechend ist auch bei den hier auf besatzungshoheitlicher Grundlage durchgeführten Enteignungen maßgeblich darauf abgestellt worden, ob sich die Enteignungsbetroffene - objektiv vor dem Hintergrund der damals geltenden Rechtsregeln und greifbarer Anhaltspunkte in der Rechtswirklichkeit - zumindest wirtschaftlich betrachtet nicht als vollständig und endgültig aus ihrer Stellung als Aktionärin verdrängt sehen musste (BVerwG…, Urteil vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - BVerwGE 150, 200 Rn. 43; ähnlich Urteil vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - BVerwGE 153, 63 Rn. 22).

  • BVerwG, 18.12.2017 - 8 B 13.17

    Entschädigungsberechtigung nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz wegen der …

    Rn. 5 1. Die Revision ist nicht wegen der von der Klägerin gerügten Divergenz der Entscheidung des Verwaltungsgerichts von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - (BVerwGE 153, 63) zuzulassen.

    bedarf ausgehend von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - (BVerwGE 153, 63 ) keiner weiteren Klärung in einem Revisionsverfahren.

  • VG Berlin, 26.01.2017 - 29 K 29.16

    Entschädigungsanspruch einer ausländischen Kapitalgesellschaft einer …

    Hat die Klägerin ihre Beteiligung an einer Gesellschaft nach der Schädigung verkauft, so obliegt es ihr, den Nachweis zu führen, dass sie das (fingierte) Entschädigungsversprechen nicht ebenfalls auf den Erwerber übertragen hat, sondern dieses Recht bei ihr verblieben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2015, 5 C 13.14).

    Rn. 45 Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. September 2015 (5 C 13.14 - zitiert nach juris) ausgeführt, dass ein Entschädigungsanspruch nach § 1 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Satz 1 und Abs. 1 DDR-EErfG zwar nicht verlange, dass der Anspruchsteller weiterhin Inhaber der zunächst freigestellten Beteiligungen ist oder es jedenfalls ohne das Verhalten der DDR-Behörden noch wäre.

  • BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 8.16

    Anspruchsverpflichteter; DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz; Enteignung; …

    ist dahingehend geklärt, dass der Entschädigungsanspruch des § 1 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Satz 1 und Abs. 1 DDR-EErfG nicht verlangt, dass der Anspruchsteller weiterhin Inhaber der zunächst freigestellten Beteiligungen sein muss oder es jedenfalls ohne das Verhalten der DDR-Behörden noch wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - Buchholz 428.43 DDR-EErfG Nr. 5 Rn. 28 ff.).
  • VG Berlin, 22.12.2016 - 29 K 7.16

    Entschädigung nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz für den Verlust von …

    Maßgeblich ist daher, dass in der Rechtswirklichkeit deutlich zum Ausdruck gekommen ist, dass der Anteilsinhaber durch die Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage zumindest wirtschaftlich betrachtet aus seiner Stellung nicht endgültig und vollständig verdrängt werden sollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2014 - 5 C 18.13, BVerwGE 150, 200, zitiert nach juris, dort Rdn. 43 sowie zuletzt Urt. v. 24. September 2015 - 5 C 13/14, BVerwGE 153, 63, zitiert nach juris, dort Rdn. 21).
  • VG Arnsberg, 10.04.2018 - 9 K 1653/16
    Rn. 153 Vgl. zur Auslegung von Gesetzesnormen nur exemplarisch: BVerwG, Urteil vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 -, juris, Rn. 29 ff; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BaWü), Urteil vom 25. Juli 2016- 10 S 1632/14 -, juris, Rn. 26 ff.; Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 15. Juli 2016 - GSSt 1/16 -, juris, Rn. 37 ff.
  • VG Berlin, 25.11.2016 - 29 K 22.16

    Bindungswirkung einer Tatsachenentscheidung nach Zurückverweisung durch das …

    Rn. 2 Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 2015 - BVerwG 5 C 13.14 -, berichtigt mit Beschluss vom 30. November 2015, Buchholz 428.43 DDR-EErfG Nr. 5 = juris) sind die Voraussetzungen eines Anspruchs nach § 1 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Satz 1 und Abs. 1 DDR-EErfG dem Grunde nach erfüllt (…a.a.O. Rn 14 ff.).
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