Rechtsprechung
| BVerwG, 19.10.2006 - 5 C 26.06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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BSHG § 97 Abs. 2, 4, 5, § 103 Abs. 3, § 104; SGB I § 43 Abs. 1; SGB X § 102
Eingliederungshilfe in Einrichtungen; Einrichtung, Eingliederungshilfe in -en; örtliche Zuständigkeit für Einrichtungshilfe außerhalb der Wohneinrichtung; Zusammenhangskosten; Zuständigkeit für Hilfe in einer Einrichtung. - Bundesverwaltungsgericht
BSHG § 97 Abs. 2, 4, 5, § 103 Abs. 3, § 104
Eingliederungshilfe in Einrichtungen; Einrichtung, Eingliederungshilfe in -en; Zusammenhangskosten; Zuständigkeit für Hilfe in einer Einrichtung; örtliche Zuständigkeit für Einrichtungshilfe außerhalb der Wohneinrichtung
- Judicialis
BSHG § 97 Abs. 2; ; BSHG § 97 Abs. 4; ; BSHG § 97 Abs. 5; ; BSHG § 103 Abs. 3; ; BSHG § 104; ; SGB I § 43 Abs. 1; ; SGB X § 102
- Wolters Kluwer
Erstattung von Sozialhilfekosten für die Werkstattbetreuung in einer Einrichtung außerhalb einer Wohneinrichtung; Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe in Bezug auf sog. Zusammenhangsleistungen; Hilfegewährung durch Beschäftigung in einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Örtliche Zuständigkeit für Eingliederungshilfe bei Bedarf in Wohn- und Arbeitseinrichtung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 29.06.2006 - 13 K 3905/02
- BVerwG, 30.08.2006 - 5 C 26.06
- BVerwG, 19.10.2006 - 5 C 26.06
Papierfundstellen
- BVerwGE 127, 74
- NVwZ-RR 2007, 180
- FamRZ 2007, 637 (Ls.)
- DVBl 2007, 452 (Ls.)
- DÖV 2007, 525
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 25.04
Anstalt, Zuständigkeit für Hilfe in einer -; Blindenhilfe, Zuständigkeit für - …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2006 - 5 C 26.06
Die anknüpfend an die Wohneinrichtung als Einrichtung im Sinne von § 97 Abs. 2 BSHG begründete örtliche Zuständigkeit erfasst jedenfalls in Fällen der vorliegenden Art nicht nur die Hilfe in dieser Einrichtung, sondern auch so genannte Zusammenhangskosten, also Sozialhilfekosten, die mit der Hilfe in der Wohneinrichtung zwar im zumindest zeitlichen Zusammenhang stehen, aber in einer anderen Einrichtung als der Wohneinrichtung selbst anfallen (zum Streitstand s. Nachweise in BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 5 C 25.04 - Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 18 = DVBl 2005, 783 = NVwZ-RR 2005, 417).Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 16. Dezember 2004 (a.a.O.) in Auseinandersetzung mit der Entstehungsgeschichte des § 97 Abs. 2 BSHG 1993 ausgeführt, dass diese Vorschrift auch dahin verstanden werden kann, dass sie eine umfassende Zuständigkeitsregelung für alle Hilfearten nach dem Bundessozialhilfegesetz für den Fall darstellt, dass diese während der Unterbringung in einer der dort genannten Einrichtungen anfallen.
Das wäre nicht stimmig, wenn dieser Träger nicht bereits für die Dauer der Unterbringung in der Einrichtung für diese Hilfen zuständig gewesen wäre (Urteil vom 16. Dezember 2004 a.a.O.).
- BVerwG, 21.12.2005 - 5 C 26.04
Altersgrenze bei Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben; Betreuung in …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2006 - 5 C 26.06
Die in der Rechtsprechung des Senats (s. Urteil vom 21. Dezember 2005 - BVerwG 5 C 26.04 - Buchholz 436.0 § 41 BSHG Nr. 1 = NDV-RD 2006, 80 = NVwZ-RR 2006, 406) bislang offengelassene Frage einer Zuständigkeit nach § 97 Abs. 2 BSHG auch in Bezug auf so genannte Zusammenhangsleistungen ist jedenfalls für den hier zu entscheidenden Fall der Hilfegewährung durch Beschäftigung in einer einem rechtlich selbstständigen Einrichtungsträger zuzuordnenden Behindertenwerkstatt bzw. Arbeitseinrichtung dahin zu beantworten, dass sich die örtliche Zuständigkeit insgesamt nach § 97 Abs. 2 BSHG richtet. - BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 42.91
Sozialhilfe - Stationäre Gewährung - Einrichtung - Therapie - Mobile Betreuung
Auszug aus BVerwG, 19.10.2006 - 5 C 26.06
Im Streitfall ist zu beachten, dass die Hilfeempfängerin die hier im Streit stehende Hilfe zwar nicht in ihrer Wohneinrichtung, aber ebenfalls in einer Einrichtung - die Betreuung in der Werkstatt für seelisch behinderte Menschen in L. bezog sich nicht nur auf einen unbedeutenden Teil des Tages (BVerwG, Urteile vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 17.91 - ZfSH/SGB 1995, 535 = juris Rn. 18 und - BVerwG 5 C 42.91 - DVBl 1994, 1298 = juris Rn. 16) - und zudem ebenfalls als Eingliederungshilfe erhalten hat. - BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 17.91
Begriff der Einrichtung - Dezentrale Unterkunft betreuter Personen - …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2006 - 5 C 26.06
Im Streitfall ist zu beachten, dass die Hilfeempfängerin die hier im Streit stehende Hilfe zwar nicht in ihrer Wohneinrichtung, aber ebenfalls in einer Einrichtung - die Betreuung in der Werkstatt für seelisch behinderte Menschen in L. bezog sich nicht nur auf einen unbedeutenden Teil des Tages (BVerwG, Urteile vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 17.91 - ZfSH/SGB 1995, 535 = juris Rn. 18 und - BVerwG 5 C 42.91 - DVBl 1994, 1298 = juris Rn. 16) - und zudem ebenfalls als Eingliederungshilfe erhalten hat.
- LSG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - L 7 SO 1447/11
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - Klage auf höhere …
Der beklagte Landkreis ist für die Eingliederungshilfe der Klägerin der sachlich und örtlich zuständige Träger (§§ 97 Abs. 1 und 3, 98 Abs. 2 Satz 1 SGB XII i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 1 SGB XII und §§ 1 Abs. 1, 2 des Gesetzes zur Ausführung des SGB XII Baden-Württemberg - AGSGB XII - vgl. zur Zuständigkeit des Beklagten betreffend die Leistungen der Beigeladenen Ziff. 2: Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 19. Oktober 2006 - 5 C 26/06 - BVerwGE 127, 74 - juris Rdnr. 8), zumal er seine Zuständigkeit nach der erfolglosen Weiterleitung an den Ortenaukreis gegenüber der Klägerin ausdrücklich anerkannt hat (…vgl. Senatsurteil vom 23. April 2015 - L 7 SO 308/14 - juris Rdnr. 36 ). - BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 14/12 R
Sozialhilfe - Erstattungsanspruch zwischen Sozialhilfeträgern - örtliche …
Diese Regelung war gegenüber der vor dem 1.1.2005 geltenden Rechtslage nicht konstitutionell neu, sondern entsprach dem bis Ende 2004 geltenden gesetzlichen Verständnis, ohne dass dies ausdrücklich im BSHG geregelt war (vgl nur BVerwGE 127, 74 ff). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2007 - 12 A 1155/07 Rn. 7 vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 2006 - 5 C 29.05 -, FEVS 58, 300, und - 5 C 26.06 -, BVerwGE 127, 74,.
Dass ein etwaiger Entschädigungsanspruch den Übergang der Zuständigkeit auf den Entschädigungspflichtigen zur Folge hat, ist auch dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2006 - 5 C 26.06 - (BVerwGE 127, 74) nicht zu entnehmen.
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 198/18
Eingliederungshilfe - Einzelfallhilfe - Erstattungsanspruch - stationäre Leistung …
Aber es verdienen die Auslegungen den Vorzug, die ein unnötiges Auseinanderfallen von Zuständigkeiten vermeiden (vgl. dazu z.B. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 19. Oktober 2006, Az. 5 C 26/06, juris Rn. 12 = BVerwGE 127, 74-79). - LSG Baden-Württemberg, 27.04.2017 - L 7 SO 3173/14 bb) Die örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers des Herkunftsorts - hier also der Beklagte - ist indessen nicht nur für die eigentlichen stationären Einrichtungsleistungen (…vgl. hierzu BSG SozR 4-5910 § 97 Nr. 1 (Rdnr. 16);… Senatsurteil vom 9. Juni 2016 - L 7 SO 1741/12 (juris Rdnr. 51)) gegeben, sondern auch für solche Kosten, die konzeptionell mit der stationären Maßnahme verknüpft sind bzw. als Maßnahme in engem Zusammenhang mit der stationären Leistung stehen, ohne jedoch in der stationären Einrichtung selbst anzufallen (…vgl. BSG SozR 4-5910 § 97 Nr. 1 (Rdnr. 20); Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)…, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 5 C 25/04 - (juris Rdnr. 12); BVerwGE 127, 74 (juris Rdnr. 10)).
- VG Münster, 11.09.2008 - 6 K 2100/06
Anspruch auf Erstattung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge; Örtliche …
Rn. 29 Vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 2006 - 5 C 26.06 -, BVerwGE 127, 74.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 30.08.2006 - 5 C 26.06 |
Volltextveröffentlichung
- Doctrine
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Verfahrensgang
- VG Hamburg, 29.06.2006 - 13 K 3905/02
- BVerwG, 30.08.2006 - 5 C 26.06
- BVerwG, 19.10.2006 - 5 C 26.06
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Rechtsprechung
| AG Berlin-Köpenick, 19.09.2006 - 5 C 26/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 558
Kaltwasserzähler bei Leasing nicht wohnwerterhöhend - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Köpenick, 19.09.2006 - 5 C 26/06
- LG Berlin, 19.02.2007 - 67 S 400/06
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2022 - L 8 SO 83/18
Anspruch auf Erstattung der für einen schwerstbehinderten Hilfeempfänger …
Bereits das BVerwG habe die Zuständigkeit für teilstationäre Leistungen ebenso wie für stationäre Leistungen bestimmt, sofern der Hilfeberechtigte beider Hilfearten gleichermaßen bedurfte (Urteil vom 9.10.2006 - 5 C 26/06 -). - LG Berlin, 19.02.2007 - 67 S 400/06
Mieterhöhung: Wohnwerterhöhende Berücksichtigung eines vom Vermieter gestellten …
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. September 2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köpenick - 5 C 26/06 - geändert:.
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