Rechtsprechung
| BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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BEEG § 18 Abs. 1; BErzGG § 18 Abs. 1
Betriebsstilllegung; Elternzeit; Ermessen; Ermessensfehlgebrauch; Inhaltsbestimmung; Insolvenz; Insolvenzverwalter; Krankenversicherung, beitragsfreie; Kündigungsschutz; Verpflichtungsklage; Zustimmung zur Kündigung. - Bundesverwaltungsgericht
BEEG § 18 Abs. 1
Betriebsstilllegung; Elternzeit; Ermessen; Ermessensfehlgebrauch; Inhaltsbestimmung; Insolvenz; Insolvenzverwalter; Krankenversicherung, beitragsfreie; Kündigungsschutz; Verpflichtungsklage; Zustimmung zur Kündigung
- IWW
- Wolters Kluwer
Stilllegung (Schließung) eines Betriebes als besonderer Fall i.S.v. § 8 Abs. 1 S. 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit; Erhaltung der beitragsfreien Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in der ...
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BEEG § 18 Abs. 1; BErzGG § 18 Abs. 1
Stilllegung (Schließung) eines Betriebes als besonderer Fall i.S.v. § 8 Abs. 1 S. 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit; Erhaltung der beitragsfreien Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in der ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Zustimmung zur Kündigung einer Arbeitnehmerin während der Elternzeit wegen Betriebsstilllegung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebsstilllegung und Kündigung in der Elternzeit
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betriebsstilllegung - Kündigung während der Elternzeit zulässig?
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Betriebsstilllegung: Kein Kündigungsschutz für AN in Elternzeit
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mitarbeiterin in Elternzeit - Firma geht pleite - Wird ein Betrieb endgültig stillgelegt, ist eine Kündigung während der Elternzeit zulässig
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Kündigung einer Arbeitnehmerin während der Elternzeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betriebsstilllegung: Kündigung einer Arbeitnehmerin während der Elternzeit
- 123recht.net (Kurzinformation)
Kündigung während der Elternzeit bei Betriebsstilllegung
Verfahrensgang
- VG München - 15 K 07.1847
- VG München, 24.07.2008 - M 15 K 07.1847
- BVerwG, 12.01.2009 - 5 C 32.08
- BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08
Papierfundstellen
- BVerwGE 135, 67
- NJW 2010, 2074
- DVBl 2010, 183
- DÖV 2010, 283
Wird zitiert von ... (65) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 8.77
Abwägung des Interesses des Arbeitgebers an der Auflösung eines …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08
Rn. 15 Ein besonderer Fall im Sinne dieser Vorschrift ist nur anzunehmen, wenn außergewöhnliche Umstände es rechtfertigen, dass die vom Gesetz grundsätzlich als vorrangig angesehenen Interessen des Elternzeit in Anspruch nehmenden Arbeitnehmers hinter die Interessen des Arbeitgebers an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zurücktreten (Urteile vom 29. Oktober 1958 - BVerwG 5 C 88.56 - BVerwGE 7, 294 , vom 21. Oktober 1970 - BVerwG 5 C 34.69 - BVerwGE 36, 160 , vom 18. August 1977 - BVerwG 5 C 8.77 - BVerwGE 54, 276 zum Begriff des besonderen Falles in § 9 MuSchG).Denn die dauerhafte Betriebsstilllegung bewirkt, dass eine Beschäftigungsmöglichkeit für die Zukunft nicht mehr besteht, die Arbeitsvertragsparteien ihren wesentlichen Verpflichtungen (Arbeitsleistung auf der einen und Lohnzahlung auf der anderen) damit auf Dauer nicht mehr nachkommen können und deshalb eine wesens- und sinngerechte Fortsetzung der arbeitsvertraglichen Rechtsbeziehungen nicht mehr möglich ist (vgl. Urteil vom 18. August 1977, a.a.O., ; BAG, Urteil vom 20. Januar 2005 - 2 AZR 500/03 - AP Nr. 8 zu § 18 BErzGG).
Zu § 9 MuSchG hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 18. August 1977, a.a.O.) ausgeführt:.
- BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 8.82
Vorsorge - Schädliche Umwelteinwirkungen - Immissionsprognose - …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08
Denn bei der im Streit stehenden Einschränkung in Ziffer 2 des Bescheids vom 5. April 2007 handelt es sich um eine sog. Inhaltsbestimmung, die einer gesonderten Anfechtung nicht zugänglich ist (vgl. Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 8.82 - BVerwGE 69, 37 ). - BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 25.07
Abrechnungsfehler im öffentlich-rechtlichen Abrechnungsverhältnis; …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08
Es entspricht nicht der Billigkeit, ihre Kosten nach § 162 Abs. 3 VwGO für erstattungsfähig zu erklären, da sie keinen Antrag gestellt und deshalb nach § 154 Abs. 3 VwGO nicht am Kostenrisiko teilgenommen hat (vgl. Urteile vom 28. November 2001 - BVerwG 8 C 26.01 - Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 8, vom 15. Mai 2008 - BVerwG 5 C 25.07 - BVerwGE 131, 153 ).
- BAG, 26.04.1956 - GS 1/56
Annahmeverzug im Rahmen des MuSchG -; Verstoß gegen Treu und Glauben
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08
"Der mutterschutzrechtliche Kündigungsschutz dient nicht der Versorgung der Arbeitnehmerin (vgl. Bundesarbeitsgericht, Großer Senat, Beschluss vom 26. April 1956 <BAG 3, 66, 72>). - BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 500/03
Erziehungsurlaub, Kündigung
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08
Denn die dauerhafte Betriebsstilllegung bewirkt, dass eine Beschäftigungsmöglichkeit für die Zukunft nicht mehr besteht, die Arbeitsvertragsparteien ihren wesentlichen Verpflichtungen (Arbeitsleistung auf der einen und Lohnzahlung auf der anderen) damit auf Dauer nicht mehr nachkommen können und deshalb eine wesens- und sinngerechte Fortsetzung der arbeitsvertraglichen Rechtsbeziehungen nicht mehr möglich ist (…vgl. Urteil vom 18. August 1977, a.a.O., ; BAG, Urteil vom 20. Januar 2005 - 2 AZR 500/03 - AP Nr. 8 zu § 18 BErzGG). - BSG, 17.06.1999 - B 12 KR 22/98 R
Krankenversicherung der Arbeitslosen - Versicherungspflicht - Arbeitsloser - …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08
Nach der auf die Elternzeit übertragbaren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 17. Juni 1999 - B 12 KR 22/98 R - SozR 3-2500 § 192 Nr. 6) zu § 15 BErzGG, welcher der erkennende Senat folgt, ist es nicht verfassungswidrig, dass bisher versicherungspflichtige Arbeitslose während einer dem Erziehungsurlaub entsprechenden Zeit der Kindesbetreuung nicht nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V Pflichtmitglieder bleiben. - BVerwG, 28.11.2001 - 8 C 26.01
Abhilfeentscheidung; erstmalige beschwerende -; Vor-, Widerspruchsverfahren; …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08
Es entspricht nicht der Billigkeit, ihre Kosten nach § 162 Abs. 3 VwGO für erstattungsfähig zu erklären, da sie keinen Antrag gestellt und deshalb nach § 154 Abs. 3 VwGO nicht am Kostenrisiko teilgenommen hat (vgl. Urteile vom 28. November 2001 - BVerwG 8 C 26.01 - Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 8, vom 15. Mai 2008 - BVerwG 5 C 25.07 - BVerwGE 131, 153 ). - BVerwG, 29.10.1958 - V C 88.56
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08
Rn. 15 Ein besonderer Fall im Sinne dieser Vorschrift ist nur anzunehmen, wenn außergewöhnliche Umstände es rechtfertigen, dass die vom Gesetz grundsätzlich als vorrangig angesehenen Interessen des Elternzeit in Anspruch nehmenden Arbeitnehmers hinter die Interessen des Arbeitgebers an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zurücktreten (Urteile vom 29. Oktober 1958 - BVerwG 5 C 88.56 - BVerwGE 7, 294 , vom 21. Oktober 1970 - BVerwG 5 C 34.69 - BVerwGE 36, 160 , vom 18. August 1977 - BVerwG 5 C 8.77 - BVerwGE 54, 276 zum Begriff des besonderen Falles in § 9 MuSchG). - BVerwG, 21.10.1970 - V C 34.69
Zulässigkeit der Erklärung der Kündigung einer schwangerer Barfrau - …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08
Rn. 15 Ein besonderer Fall im Sinne dieser Vorschrift ist nur anzunehmen, wenn außergewöhnliche Umstände es rechtfertigen, dass die vom Gesetz grundsätzlich als vorrangig angesehenen Interessen des Elternzeit in Anspruch nehmenden Arbeitnehmers hinter die Interessen des Arbeitgebers an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zurücktreten (Urteile vom 29. Oktober 1958 - BVerwG 5 C 88.56 - BVerwGE 7, 294 , vom 21. Oktober 1970 - BVerwG 5 C 34.69 - BVerwGE 36, 160 , vom 18. August 1977 - BVerwG 5 C 8.77 - BVerwGE 54, 276 zum Begriff des besonderen Falles in § 9 MuSchG). - LAG Schleswig-Holstein, 01.03.2007 - 4 Sa 553/06
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08
§ 18 Abs. 1 BEEG soll gewährleisten, dass ihr Arbeitsverhältnis während der Elternzeit grundsätzlich im rechtlichen Bestand durch Kündigung unverändert bleibt (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 1. März 2007 - 4 Sa 553/06 - juris). - OVG Niedersachsen, 15.02.2000 - 4 L 41/00
Besondere Gründe; Erziehungsurlaub; Kündigungsschutz
- VGH Bayern, 29.02.2012 - 12 C 12.264
Negative Äußerung über Kunden des Arbeitgebers bei Facebook kann außerordentliche …
Rn. 23 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein solcher Fall, der die Merkmale des "besonderen Falles" und die eines "Ausnahmefalles" zugleich in sich trägt, nur dann anzunehmen, wenn außergewöhnliche Umstände es rechtfertigen, die vom Gesetz als vorrangig angesehenen Interessen der Schwangeren hinter die des Arbeitgebers zurücktreten zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1970 - 5 C 34.69 -, BVerwGE 36, 160 [161]; Urteil vom 18.8.1977 - 5 C 8.77 -, BVerwGE 54, 276 [280 f.]; Urteil vom 30.9.2009 - 5 C 32.08 -, BVerwGE 135, 67 [70] zum Begriff des besonderen Falles in § 18 Abs. 1 Satz 2 BEEG). - BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 301/12
Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO bei Elternzeit
In einem solchen Fall steht es im Ermessen der Arbeitsschutzbehörde, eine Kündigung während der Elternzeit ausnahmsweise für zulässig zu erklären (BVerwG 30. September 2009 - 5 C 32.08 - Rn. 17, BVerwGE 135, 67;… ErfK/Gallner 14. Aufl. § 18 BEEG Rn. 11 f.).Die zuständige Behörde darf deshalb den Erhalt dieser beitragsfreien Mitgliedschaft nicht zugunsten des Arbeitnehmers in ihre Ermessensentscheidung nach § 18 BEEG einbeziehen (BVerwG 30. September 2009 - 5 C 32.08 - Rn. 19 ff., aaO;… Roos/Bieresborn/Othmer MuSchG/BEEG § 18 BEEG Rn. 16). Erst recht muss dann der Insolvenzverwalter die sozialversicherungsrechtlichen Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden, weder bei seiner Kündigungsentscheidung als solcher noch bei der Anwendung der gesetzlichen Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO berücksichtigen.
Das begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerwG 30. September 2009 - 5 C 32.08 - Rn. 25, BVerwGE 135, 67 im Umkehrschluss aus BSG 17. Juni 1999 - B 12 KR 22/98 R -).
- VGH Bayern, 05.11.2019 - 12 ZB 19.1222
Zulässigerklärung einer Kündigung während der Elternzeit
Demzufolge kann ein "besonderer Fall" im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 4 BEEG nur dann angenommen werden, wenn außergewöhnliche Umstände es rechtfertigen, die vom Gesetz grundsätzlich als vorrangig angesehenen Interessen des Elternzeit beanspruchenden Arbeitnehmers hinter die Interessen des Arbeitgebers an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zurücktreten zu lassen (BVerwG, U.v. 30.9.2009 - 5 C 32/08 - BVerwGE 135, 67 Rn. 15;… OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 13.6.2013 - 12 A 1659/12 - BeckRS 2013, 53084 Rn. 3; BayVGH B.v. 29.2.2012 - 12 C 12.264 - BeckRS 2012, 48075 zu § 9 Abs. 3 MuSchG a.F.).
- VG Ansbach, 01.07.2010 - AN 14 K 10.00605
Teilweise Betriebsstilllegung als besonderer Fall i. S. d. § 18 Abs. 1 Satz 2 …
Soweit kein erkennbarer sonstiger Grund das Ermessen der Behörde reduziert, stellt sich nur eine Zulässigkeitserklärung der Kündigung ohne eine Einschränkung als rechtmäßig dar (BVerwG vom 30.9.2009 BayVBl 2010, 221 ff. = DVBl 2010, 183 ff.).Rn. 19 Die Klägerin entgegnet mit Schriftsatz ihrer Bevollmächtigten vom 18. Mai 2010, dass die vom Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 30.9.2009 - 5 C 32.08) vorliegend nicht einschlägig sei, da der dortige Arbeitgeber seinen Betrieb vollständig eingestellt habe und über das Vermögen der Firma sogar das Insolvenzverfahren eröffnet worden sei.
Rn. 27 Ein "besonderer Fall" in diesem Sinne liegt dann vor, wenn außergewöhnliche Umstände es rechtfertigen, die vom Gesetz als vorrangig angesehenen Interessen des Arbeitnehmers, der sich in der Elternzeit befindet, hinter die des Arbeitsgebers zurücktreten zu lassen (BVerwG vom 30.09.2009 DVBl 2010, 183-185; so auch BVerwGE 36, 160 ff.; 7, 294 ff. für die vergleichbare Regelung des § 9 Abs. 3 MuSchG).
Rn. 29 Die dauerhafte Stilllegung (Schließung) eines Betriebes kennzeichnet nach dem Willen des Gesetzgebers in aller Regel eine Lage, in der - auch während der Schutzzeit des § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG - ein besonderer Fall vorliegt, in welchem dem Interesse des Arbeitgebers an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses Vorrang vor dem Interesse der geschützten Arbeitnehmerin an der Erhaltung ihres Arbeitsplatzes gebührt (BVerwG vom 30.09.2009 DVBl 2010, 183 ff. BVerwG vom 18.8.1977 BVerwGE 54, 276 ff. = DÜV 1978, 660 f.; OVG Münster vom 8.8.1997 - 24 A 1763/94; VG Hannover vom 12.12.2000 NZA-RR 2002, 136 ff.; Urteil der Kammer vom 12.2.2009 - AN 14 K 08.00690).
Denn die dauerhafte Betriebsstilllegung bewirkt, dass eine Beschäftigungsmöglichkeit für die Zukunft nicht mehr besteht, die Arbeitsvertragsparteien ihren wesentlichen Verpflichtungen (Arbeitsleistung auf der einen und Lohnzahlung auf der anderen) damit auf Dauer nicht mehr nachkommen können und deshalb eine wesens- und sinngerechte Fortsetzung der arbeitsvertraglichen Rechtsbeziehungen nicht mehr möglich ist (BVerwG vom 30.09.2009 DVBl 2010, 183-185 m. w.- N.).
Vielmehr hat der Arbeitgeber im Einzelfall nach § 18 Abs. 1 Satz 2 BEEG einen Rechtsanspruch darauf, dass die zuständige Arbeitsschutzbehörde die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit der geschützten Arbeitnehmerin/dem geschützten Arbeitnehmer uneingeschränkt für zulässig erklärt (so BVerwG vom 30.9.2009 BayVBl 2010, 221 ff. = DVBl 2010, 183 ff.).
Soweit kein erkennbarer sonstiger Grund das Ermessen der Behörde reduziert, stellt sich nur eine Zulässigkeitserklärung der Kündigung ohne eine Einschränkung als rechtmäßig dar (BVerwG vom 30.9.2009 BayVBl 2010, 221 ff. = DVBl 2010, 183 ff.).
- VG Augsburg, 28.10.2014 - Au 3 K 14.682
Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit …
Dem Gewerbeaufsichtsamt als zuständige Behörde ist insoweit kein Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. BVerwG, U.v. 30.9.2009 - 5 C 32/08 - BVerwGE 135, 67; BayVGH, B.v. 6.3.2012 - 12 ZB 10.2202 - juris; B.v. 29.2.2012 - 12 C 12.264 - NZA-RR 2012, 302 zum vergleichbaren § 9 des Mutterschutzgesetzes - MuSchG;… Rancke Handkommentar Mutterschutz/Elterngeld/Elternzeit, 1. Aufl. 2007, im Folgenden: Rancke, HK-MuSchG/ BEEG, § 18 BEEG Rn. 30).Rn. 32 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein solcher Fall, der die Merkmale des "besonderen Falles" und eines "Ausnahmefalles" zugleich in sich trägt, nur dann anzunehmen, wenn außergewöhnliche Umstände es rechtfertigen, die vom Gesetz grundsätzlich als vorrangig angesehenen Interessen des Elternzeit in Anspruch nehmenden Arbeitnehmers hinter die Interessen des Arbeitgebers an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zurücktreten zu lassen (vgl. BVerwG, U.v. 30.9.2009 - 5 C 32/08 - BVerwGE 135, 67 m.w.N.; U.v. 18.8.1977 - V C 8.77 - BVerwGE 54, 276 zum Begriff des besonderen Falles in § 9 MuSchG).
Der Sonderkündigungsschutz zielt demnach darauf ab, den Arbeitnehmern bei der Inanspruchnahme von Elternzeit die Sorge um ihren Arbeitsplatz zu nehmen; es soll gewährleistet werden, dass ihr Arbeitsverhältnis während der Elternzeit grundsätzlich im rechtlichen Bestand unverändert bleibt (vgl. BVerwG, U.v. 30.9.2009 - 5 C 32/08 - BVerwGE 135, 67).
Es muss insbesondere ausgeschlossen werden, dass die wirtschaftliche Existenz des Betriebes gefährdet wird." Die zu § 9 MuSchG entwickelte Auslegung des Begriffs des besonderen Falls hat sich der Gesetzgeber des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes demnach - ausweislich der vorgenannten Gesetzesmaterialien - ausdrücklich zu Eigen gemacht (vgl. BVerwG, U.v. 30.9.2009 - 5 C 32/08 - BVerwGE 135, 67).
Der Kündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG setzt ein Arbeitsverhältnis voraus, das - die Inanspruchnahme der Elternzeit hinweggedacht - sinnvoll Bestand haben kann (vgl. BVerwG, U.v. 30.9.2009 - 5 C 32/08 - BVerwGE 135, 67).
- VGH Bayern, 09.09.2026 - 12 CE 26.1665
Zulässigerklärung der Kündigung während der Schwangerschaft, (kein) …
Rn. 9 a) Ein "besonderer Fall" kann, dem Ausnahmecharakter des § 17 Abs. 2 MuSchG entsprechend, nur dann angenommen werden, wenn die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber, etwa infolge vorsätzlich begangener Straftaten mit erheblichen Folgen für den Betrieb, geradezu unerträglich wäre (vgl. BVerwG, U.v. 30.09.2009 - 5 C 32/08 -, NJW 2010, 2074 [2075] Rn. 15;… Schlachter/Ulber, Erfurter Kommentar, 26. Aufl. 2026, § 17 MuSchG Rn. 19).Rn. 10 Vielmehr ist ein solcher Fall, der die Merkmale des "besonderen Falles" und die eines "Ausnahmefalles" gleichermaßen in sich trägt, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt (…vgl. insbes. BayVGH, B.v. 29.02.2012 - 12 C 12.264 -, NZA-RR 2012, 302 - juris, Rn. 23 ff.) nur dann anzunehmen, wenn außergewöhnliche Umstände es rechtfertigen, die vom Gesetz als vorrangig angesehenen Interessen der Schwangeren hinter die des Arbeitgebers zurücktreten zu lassen (vgl. BVerwG, U.v. 21.10.1970 - 5 C 34.69 -, BVerwGE 36, 160 [161]; U.v. 18.8.1977 - 5 C 8.77 -, BVerwGE 54, 276 [280 f.]; U.v. 30.9.2009 - 5 C 32.08 -, BVerwGE 135, 67 [70] zum Begriff des besonderen Falles in § 18 Abs. 1 Satz 2 BEEG).
- OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 877/11
Mutterschutzfrist, Kündigungsschutz, Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung, …
Ist dies nicht möglich, bewirkt die Betriebsstilllegung, dass eine wesens- und sinngerechte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus tatsächlichen Gründen unmöglich wird, so dass die Zustimmung zur Kündigung gerechtfertigt und auch bei Ausübung pflichtgemäßen Ermessens in der Regel geboten ist (…BVerwG a. a. O., juris Rn. 16, 17 u. 20; vgl. zu § 18 BEEG: BVerwG, Urt. v. 30. September 2009 - 5 C 32.08 -, juris Rn. 15 ff.).Denn der mutterschutzrechtliche Kündigungsschutz dient v. a. der Erhaltung des Arbeitsplatzes als wirtschaftliche Existenzgrundlage, nicht aber der finanziellen Versorgung der Schwangeren und Wöchnerinnen während der Schutzfrist (…BVerwG, Urt. v. 18. August 1977 - V C 8.77 -, juris Rn. 18; vgl. zu § 18 BEEG: BVerwG, Urt. v. 30. September 2009 - 5 C 32.08 -, juris Rn. 15 ff.).
Dort ergibt sich die Kostenpflichtigkeit auch daraus, dass gemäß § 22 Abs. 1 BErzGG bzw. § 26 Abs. 1 BEEG jeweils i. V. m. § 64 SGB X nur das behördliche Verfahren zur Zahlung des Elterngeldes (jetzt auch des Betreuungsgeldes) kostenfrei ist, nicht aber das Verfahren betreffend die Elternzeit einschließlich des Kündigungsschutzes (…BayVGH, Beschl. v. 25. Juli 2006 - 9 ZB 06.1778 -, juris Rn. 4, zu § 18 BErzGG;… im Ergebnis ebenso, aber ohne nähere Begründung: OVG NRW, Urt. v. 8. August 1997 - 24 A 1763/94 -, juris Rn. 37, zu § 9 MuSchG; BVerwG, Urt. v. 30. September 2009 - 5 C 32.08 -, juris Rn. 29, zu § 18 BEEG;… VGH BW, Urt. v. 20. Februar 2007 - 4 S 2436/05 -, juris Rn. 33, zu § 18 BErzGG;… a. A. zu § 9 MuSchG: BayVGH, Beschl. v. 29. März 2007 - 9 C 06.2456 -, juris Rn. 23;… OVG Hamburg, Urt. v. 10. September 1982, NJW 1983, 1748, 1749).
- VG Augsburg, 19.06.2012 - Au 3 K 12.266
Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit …
Rn. 27 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein besonderer Fall nur dann anzunehmen, wenn außergewöhnliche Umstände es rechtfertigen, die vom Gesetz grundsätzlich als vorrangig angesehenen Interessen des Elternzeit in Anspruch nehmenden Arbeitnehmers hinter die Interessen des Arbeitgebers an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zurücktreten zu lassen (vgl. BVerwG vom 30.9.2009 BVerwGE 135, 67 m.w.N. …und vom 18.8.1977 a.a.O. zum Begriff des besonderen Falles in § 9 MuSchG).Rn. 35 aa) Der Sonderkündigungsschutz zielt darauf ab, den Arbeitnehmern bei der Inanspruchnahme von Elternzeit die Sorge um ihren Arbeitsplatz zu nehmen; die Vorschrift des § 18 Abs. 1 BEEG soll gewährleisten, dass ihr Arbeitsverhältnis während der Elternzeit grundsätzlich im rechtlichen Bestand unverändert bleibt (vgl. BVerwG vom 30.9.2009 a.a.O.).
Es muss insbesondere ausgeschlossen werden, dass die wirtschaftliche Existenz des Betriebes gefährdet wird." Die ursprünglich zu § 9 MuSchG entwickelte Auslegung des Begriffs des besonderen Falls hat sich der Gesetzgeber des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes demnach - ausweislich der vorgenannten Gesetzesmaterialien - ausdrücklich zu Eigen gemacht (vgl. BVerwG vom 30.9.2009 a.a.O.).
- VG Düsseldorf, 05.02.2019 - 23 L 186/18
Tierschutzverein Verbringen von Hunden in das Inland innergemeinschaftliches …
Rn. 15 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2018 - 8 B 28/17 - juris Rn. 7, und Urteil vom 30. September 2009 - 5 C 32.08 - BVerwGE 135, 67 = juris Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 22. März 2017 - 13 B 1053/16 - juris Rn. 19. - BVerwG, 22.11.2018 - 7 C 11.17
Bestandsschutz; Betriebsplan; Nebenbestimmung; Tagebau; Verfüllung; Verkippung; …
Dabei ist für die rechtliche Einordnung einer im Genehmigungsbescheid enthaltenen Einschränkung der objektive Erklärungsgehalt des Bescheids und nicht die Bezeichnung der entsprechenden Regelung durch die Behörde entscheidend (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 5 C 32.08 - BVerwGE 135, 67 Rn. 11). - VG Darmstadt, 26.03.2012 - 5 K 1830/11
Kündigungsschutz nach § 9 MuschG und § 18 BEEG
- BVerwG, 23.01.2018 - 8 B 28.17
Genehmigung von Online-Casinospielen mit Mindestspieldauer
- BVerwG, 23.01.2018 - 8 B 30.17
Genehmigung von Online-Casinospielen mit Mindestspieldauer
- OVG Niedersachsen, 14.03.2013 - 12 LC 153/11
Voraussetzung rechtlich-wirtschaftlicher Zuordnung einer Biogasanlage zu dem …
- VGH Bayern, 07.10.2015 - 12 ZB 15.239
Genehmigung einer Kündigung während laufender Elternzeit
- BVerwG, 23.01.2018 - 8 B 29.17
Genehmigung von Online-Casinospielen mit Mindestspieldauer
- VG Köln, 08.06.2021 - 7 K 2221/19
Elternzeit - Zustimmung zur Kündigung
- BVerwG, 22.11.2018 - 7 C 9.17
Änderung der Zulassung eines Sonderbetriebsplans zur Verfüllung der beim Abbau …
- VG Augsburg, 20.11.2018 - Au 3 K 18.1459
Kündigung während der Schwangerschaft - Betriebsstillegung als besonderer Fall
- VG Regensburg, 09.04.2013 - RO 9 K 13.212
Kündigung während der Elternzeit; "Besonderer Fall" im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz …
- BVerwG, 23.01.2018 - 8 B 31.17
Genehmigung von Online-Casinospielen mit Mindestspieldauer
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2018 - 8 C 11694/17
Eisenbahnverkehrsrecht, Immissionsschutz, Schutzvorkehrung, Nebenbestimmung, …
- VG Regensburg, 09.04.2013 - RO 9 K 13.213
Kündigung während der Elternzeit; "Besonderer Fall" im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz …
- VG Bayreuth, 24.02.2021 - B 1 K 18.406
Erlaubnis zum Verbringen von Tieren ins Inland zum Zweck der Abgabe oder …
- VG Augsburg, 25.09.2012 - Au 3 K 12.677
Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit …
- VGH Bayern, 06.03.2012 - 12 ZB 10.2202
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz; Antrag auf Zulassung der Berufung
- VG Ansbach, 07.10.2010 - AN 14 K 10.00534
Zulassung einer Kündigung währende des Mutterschutzes; Betriebsstilllegung (Fall …
- VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 10.00353
Bundeselterngeld- und Bundeselternzeitgesetz
- VG Lüneburg, 16.12.2021 - 2 A 100/20
Baugenehmigung; Schädliche Bodenveränderung; Verdacht
- BVerwG, 22.11.2018 - 7 C 12.17
Änderung der Zulassung eines Sonderbetriebsplans zur Geländemodellierung und …
- LAG Nürnberg, 11.01.2012 - 4 Sa 627/11
Elternzeit - Insolvenz- verlängerte Kündigungsfrist zur Erhaltung der …
- VGH Bayern, 08.10.2014 - 12 ZB 13.1087
Elternzeit, Kündigungsschutz, Ausnahme, Abwägung, Pflichtverstoß, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2020 - 4 A 1616/17
- VG Augsburg, 14.03.2022 - Au 9 K 21.23
Anfechtungsklage gegen eine Nebenbestimmung, Auflage zur Vornahme einer …
- VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 43/10
Genehmigung einer Windenergieanlage unter der aufschiebenden Bedingung der …
- VG Karlsruhe, 14.08.2020 - 3 K 11279/18
Verfahren bei Anerkennung einer in einem EU-Mitgliedstaat erworbenen …
- VG Köln, 01.08.2023 - 2 K 4421/21
- BVerwG, 21.07.2025 - 10 B 19.24
Atomrechtliche Kostentragungspflicht eines Drittantragsstellers
- VG Bremen, 03.07.2023 - 5 V 1408/23
Eilantrag auf Fortführung des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle über den …
- VG Köln, 12.04.2022 - 7 K 1496/21
- VG Köln, 12.04.2022 - 7 K 1497/21
- VG Köln, 12.04.2022 - 7 K 929/21
- VG Köln, 29.11.2021 - 7 K 5492/20
- VG Köln, 12.04.2022 - 7 K 1501/21
- OVG Sachsen, 16.01.2024 - 2 A 589/20
Abhilfeentscheidung; Kostenentscheidung; Befreiung von der Teilnahme am …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2020 - 12 A 3861/18
Sonderkündigungsschutz eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei …
- VGH Hessen, 15.09.2015 - 4 A 981/14
Keine Erweiterung der Verkaufsfläche für zentrenrelevante Nebensortimente im …
- VG Frankfurt/Main, 08.11.2023 - 11 K 1064/23
Zulässigkeit der Kündigung während der Schwangerschaft bei Betriebsschließung, …
- VG Düsseldorf, 17.06.2019 - 23 L 2605/18
- VG Oldenburg, 20.02.2012 - 13 A 451/11
Besonderer Fall; Betriebsänderung i.S.d. § 111 Betriebsverfassungsgesetz; …
- VG Stuttgart, 26.10.2011 - 7 K 2349/10
Kündigungsschutz während der Elternzeit im Falle der dauerhaften …
- VG Braunschweig, 28.05.2025 - 1 A 41/22
Anwendungsbestimmung; Anwendungsbestimmung NT306-0/2; Pflanzenschutzmittel; …
- VG Braunschweig, 18.09.2023 - 1 A 535/21
Anwendungsbestimmung NT306-0/1; Guidance Document on Terrestrial Ecotoxicology; …
- VG München, 07.07.2011 - M 15 K 10.5543
Steuerfachangestellte; Sonderkündigungsschutz während der Elternzeit; Versagung …
- VG Ansbach, 06.10.2009 - AN 14 K 09.00912
Teilweise Betriebsstilllegung als besonderer Fall i. S. d. § 9 Abs. 3 MuSchG nur …
- VGH Bayern, 13.08.2014 - 12 ZB 14.1225
Zulassung einer Änderungskündigung wegen Schließung eines Betriebsteils während …
- VG Düsseldorf, 29.06.2012 - 13 K 556/11
Besonderer Fall Verdachtskündigung Wettbewerbsverbot
- VG München, 21.09.2011 - M 18 K 10.5658
Zulassung der Kündigung; Betriebsstilllegung ist nur von den Arbeitsgerichten zu …
- VG Ansbach, 23.09.2013 - AN 6 K 13.00290
Unzulässige Klage nach Wegfall des mutterschutzrechtlichen Kündigungsverbots
- VG Düsseldorf, 26.09.2022 - 28 K 6150/21
- VG Potsdam, 13.12.2022 - 14 K 2501/18
- VG Göttingen, 24.11.2011 - 2 A 2/11
- VG München, 30.06.2011 - M 24 K 10.1250
Befugnis der Luftfahrbehörde zu Nebenbestimmungen bezüglich der …
- VGH Bayern, 22.11.2010 - 12 C 10.2227
Jugendarbeits- und Mutterschutzrecht
- VG Augsburg, 23.03.2010 - Au 3 K 09.1562
Betriebsstilllegung; Betriebsübergang von Arbeitsgerichten zu prüfen
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Rechtsprechung
| BVerwG, 12.01.2009 - 5 C 32.08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
Betriebsstilllegung; Elternzeit; Ermessen; Ermessensfehlgebrauch; Inhaltsbestimmung; Insolvenz; Insolvenzverwalter; Krankenversicherung, beitragsfreie; Kündigungsschutz; Verpflichtungsklage; Zustimmung zur Kündigung
Verfahrensgang
- VG München - 15 K 07.1847
- VG München, 24.07.2008 - M 15 K 07.1847
- BVerwG, 12.01.2009 - 5 C 32.08
- BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08
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