Rechtsprechung
| BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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BSHG § 69, SGB I § 56 I, BGB § 1922
Vererblichkeit von Sozialhilfeansprüchen bei darlehensweisen Vorschüssen durch Dritte bzw. Stundung der Pflegekosten durch die Pflegeperson - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Anspruch auf Sozialhilfe kann vererblich sein
- Wolters Kluwer
Sozialhilfe - Vererblichkeit - Sozialhilfeansprüche
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Kind kann auch nach dem Tod des Elternteils noch Sozialhilfe fordern
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 26.11.1987 - 10 A 129/86
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.03.1990 - 14 L 44/89
- BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Papierfundstellen
- BVerwGE 96, 18
- NJW 1994, 2842
- MDR 1995, 107
- NVwZ 1994, 1213 (Ls.)
- NZS 1994, 477
- FamRZ 1995, 599 (Ls.)
- DVBl 1994, 1306
Wird zitiert von ... (102) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 79.77
Rechtsnachfolgefähigkeit des Anspruchs auf Pflegegeld auf die Eltern nach Tod des …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 1979 (BVerwGE 58, 68) sei geklärt, daß in der Regel sozialhilferechtliche Ansprüche beim Tod des Hilfesuchenden nicht kraft Sonderrechtsnachfolge im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 1 SGB I oder im Wege der Erbfolge auf einen Dritten übergehen könnten.Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil die Vererblichkeit eines Anspruchs auf das pauschalierte Pflegegeld nach § 69 Abs. 3 BSHG mit der Begründung verneint, daß nach dem Tode des Hilfesuchenden (regelmäßig) die Leistung von Pflegegeld zur Erfüllung des mit ihm verfolgten Zwecks nicht mehr erbracht werden könne, weil eine etwa vorhanden gewesene Notlage in der Person des (verstorbenen) Pflegebedürftigen, der mit der Gewährung von Pflegegeld abgeholfen werden sollte, sich nicht mehr im Nachhinein nach dem Tode des Hilfesuchenden beheben lasse (vgl. BVerwGE 58, 68 ).
Der Senat hat von dem Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" immer Ausnahmen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) zugelassen (zuletzt BVerwGE 90, 154 ; 90, 160 ; 94, 127 ).
Denn diese Vorschrift betrifft laufende Geldleistungen, deren nicht rechtzeitige Erbringung in aller Regel die Lebensführung nicht nur des Leistungsberechtigten, sondern auch der von der Regelung erfaßten Familienangehörigen beschränkt (vgl. BVerwGE 58, 68 ).
Zudem wäre im Falle einer Sonderrechtsnachfolge nicht gesichert, daß der Erbe des Hilfebedürftigen die gegenüber dem vorleistenden Dritten bestehende Schuld mit einem über den Tod hinaus fortbestehenden Sozialhilfeanspruch befriedigen kann (vgl. BVerwGE 58, 68 ).
- BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87
Sozialhilfe - Bedarfsdeckung
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Der Senat hat von dem Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" immer Ausnahmen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) zugelassen (zuletzt BVerwGE 90, 154 ; 90, 160 ; 94, 127 ).Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ).
Dieser Rechtsprechung liegt die Überlegung zugrunde, daß es gegen die gesetzliche Gewährung des Rechtsanspruchs auf Sozialhilfe verstoßen würde, wenn der Hilfebedürftige seinen Anspruch wegen anderweitiger Bedarfsdeckung allein deshalb verlieren würde, weil er die ihm zustehende Hilfe nicht rechtzeitig vom Sozialhilfeträger erhalten hat (vgl. BVerwGE 26, 217 ; 90, 154 ; 90, 161 ).
Zum Inhalt dieser jetzt in § 4 Abs. 1 Satz 1 BSHG gewährleisteten Rechtsposition, die wegen ihrer Zeitgebundenheit und der daraus resultierenden Existenzschwäche besonderen Schutzes bedarf, gehört es im Interesse ihrer normativen Sicherung, daß der Anspruchsinhaber bei säumigem Behördenverhalten die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen darf, um die ihm zustehende Hilfe bedarfs- und zeitgerecht zu erhalten (vgl. BVerwGE 90, 154 ).
Hier spricht zwar nach Aktenlage alles dafür, daß die Anschaffung vor dem Zeitpunkt erfolgte, in dem der Bedarf dem Beklagten oder der von ihm beauftragten Stadt E. im Sinne des § 5 BSHG bekannt wurde, und damit ein Sozialhilfeanspruch insoweit bereits in der Person der Mutter der Klägerin gar nicht zur Entstehung gelangt ist (vgl. BVerwGE 90, 154 ).
- BVerwG, 22.02.1967 - V C 131.66
Bekleidungskosten - Erziehungsbeihilfe - Kein Anspruch für vergangenen Bedarf
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Der Senat hat von dem Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" immer Ausnahmen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) zugelassen (zuletzt BVerwGE 90, 154 ; 90, 160 ; 94, 127 ).Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ).
Dieser Rechtsprechung liegt die Überlegung zugrunde, daß es gegen die gesetzliche Gewährung des Rechtsanspruchs auf Sozialhilfe verstoßen würde, wenn der Hilfebedürftige seinen Anspruch wegen anderweitiger Bedarfsdeckung allein deshalb verlieren würde, weil er die ihm zustehende Hilfe nicht rechtzeitig vom Sozialhilfeträger erhalten hat (vgl. BVerwGE 26, 217 ; 90, 154 ; 90, 161 ).
- BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91
Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Der Senat hat von dem Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" immer Ausnahmen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) zugelassen (zuletzt BVerwGE 90, 154 ; 90, 160 ; 94, 127 ).Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ).
- BVerwG, 24.06.1954 - V C 78.54
Rechte eines Bedürftigen bei gesetzlichen Pflichten des Fürsorgeträgers gegenüber …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Zugleich betont sie die Subjektstellung des auf Sozialhilfe angewiesenen Bürgers: Er ist kein Almosenempfänger, sondern Inhaber eines subjektiven öffentlichen Rechts (vgl. BVerwGE 1, 159 ; 5, 27 ). - BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88
Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Aufwendungen von Schönheitsreparaturen - …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Der Senat hat von dem Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" immer Ausnahmen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) zugelassen (zuletzt BVerwGE 90, 154 ; 90, 160 ; 94, 127 ). - BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ). - BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 85.80
Sozialhilfe - Unterbringung - Wunschrecht - Mehrkosten
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ). - BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 22.76
Öffentliche Jugendhilfe - Erziehungsanspruch - Wirtschaftliche Hilfe - …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ). - BVerwG, 14.09.1972 - V C 62.72
Anerkennung eines Mehrbedarfs für Erwerbstätige bei keine Ausbildungshilfe nach …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Der Senat hat von dem Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" immer Ausnahmen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) zugelassen (zuletzt BVerwGE 90, 154 ; 90, 160 ; 94, 127 ). - BSG, 11.08.1992 - 1 RK 46/91
Krankenkasse - Pflegeheim - Pflegegeld - Häusliche Pflege - Ungleichbehandlung - …
- BVerwG, 23.02.1966 - V C 93.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 03.04.1957 - V C 94.56
- BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R
Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung …
Das Entfallen der Bedürftigkeit schadet dann nicht (dazu: BVerwGE 40, 343, 346; 58, 68, 74; 90, 154, 156; 90, 160, 162; 94, 127, 133; 96, 18, 19). - BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 14/13 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 96, 18 ff), der sich der Senat anschließt, sind Sozialhilfeansprüche nach Maßgabe der §§ 58, 59 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - (SGB I) nämlich (nur) vererblich, wenn der Hilfebedürftige zu Lebzeiten seinen Bedarf mithilfe eines im Vertrauen auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe vorleistenden Dritten gedeckt hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat. - BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 17/14 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von …
Eine andere Auslegung würde gegen den gesetzlichen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende verstoßen und die Verpflichtung des Leistungsträgers nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I), darauf hinzuwirken, dass die Berechtigten die ihnen zustehenden Sozialleistungen umfassend und zügig erhalten, in ihr Gegenteil verkehren, weil die zunächst erfolgte rechtswidrige Leistungsverweigerung "belohnt" werden würde; außerdem wäre dies mit dem Gebot einer effektiven Rechtsschutzgewährung nicht vereinbar (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz <GG>; vgl zur entsprechenden Rechtslage schon unter dem BSHG: Bundesverwaltungsgericht <BVerwG> vom 30.4.1992 - 5 C 12/87 - BVerwGE 90, 154, Juris RdNr 14; BVerwG vom 5.5.1994 - 5 C 43/91 - BVerwGE 96, 18, Juris RdNr 11;… ebenso zur Berücksichtigung von Vermögen, das auf erstrittenen Nachzahlungen beruht: Radüge in JurisPK-SGB II, 4. Aufl 2015, § 12 RdNr 177;… Wahrendorf in Grube/ders, SGB XII, 5. Aufl 2014, § 90 RdNr 78 f)..
- BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 4/16 R
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Tod des Pflegebedürftigen - …
Ein Sozialhilfeanspruch ist nach der Rechtsprechung des Senats nach Maßgabe der §§ 58, 59 SGB I grundsätzlich dann vererblich, wenn der Hilfebedürftige zu Lebzeiten seinen Bedarf mit Hilfe eines im Vertrauen auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe vorleistenden Dritten gedeckt hat, weil der Sozialhilfeträger nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (…BSGE 116, 210 ff = SozR 4-3500 § 28 Nr. 9, RdNr 12; BVerwGE 96, 18 ff).Diese Fallgestaltung unterscheidet sich substanziell nicht von der Fallgestaltung, in der der spätere Erbe schon vor dem Tod des Hilfebedürftigen die Verbindlichkeiten (im Vorgriff auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe) erfüllt oder der Leistungserbringer die Forderung im Vertrauen auf den Schuldbeitritt des Sozialhilfeträgers stundet (dazu BVerwGE 96, 18 ff juris RdNr 9).
- BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R
Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X - …
Allerdings hat schon das BVerwG zu Recht eine Vielzahl von Ausnahmen davon gemacht, insbesondere nach rechtswidriger Ablehnung der Hilfegewährung und zwischenzeitlicher Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter, wenn der Hilfesuchende innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Rechtsbehelf einlegt und im Rechtsbehelfsverfahren die Hilfegewährung erst erstreiten muss (vgl: BVerwGE 40, 343, 346; 58, 68, 74; 90, 154, 156; 90, 160, 162; 94, 127, 133; 96, 18, 19). - BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R
Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der …
Besondere Überlegungen, die im Recht der Sozialhilfe für den Ausschluss der Sonderrechtsnachfolge in Betracht kommen (vgl dazu BVerwGE 96, 18, 22 ff = Buchholz 435.11 § 58 SGB I Nr. 2), greifen insoweit für den Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V und § 15 Abs. 1 SGB IX nicht durch. - BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 2/09 R
Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Vermögen aus einer Rente der Stiftung …
Gerade dies berücksichtigt § 92c Abs. 1 BSHG, ohne dass die Regelung auf die Herkunft des zum Nachlass gehörenden Vermögens abstellt (BVerwGE 96, 18, 21 f). - BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
In Anbetracht der Rechtsprechung einiger Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluß vom 3. August 1984 - 4 B 263/83 - (FEVS 34, 464/466); VGH Mannheim, Urteil vom 9. April 1986 - 6 S 756/85 - (VBlBW 1986, 384/385 f.); BayVGH, Urteil vom 27. Juli 1989 - Nr. 12 B 87.00612 - (FEVS 39, 98/101 f. = ZfSH/SGB 1990, 28)), dem Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft sei der Einwand abgeschnitten, er unterstütze den bedürftigen Partner nur vorschußweise anstelle des nicht oder nicht rechtzeitig leistungsbereiten Sozialhilfeträgers (zur grundsätzlichen Beachtlichkeit dieses Einwands im Sozialhilferecht vgl. BVerwGE 90, 154 (156) [BVerwG 30.04.1992 - 5 C 12/87]; 96, 18 (19 f. [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91])), sieht sich der Senat schließlich zu folgendem Hinweis veranlaßt: Die Intention, bedarfsdeckende Leistungen für den Lebensunterhalt eines anderen nur vorschußweise im Wege der "Nothilfe" anstelle des Sozialhilfeträgers zu erbringen, ist unvereinbar mit der Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft. - BSG, 23.07.2015 - B 8 SO 15/14 R
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Tod des Leistungsberechtigten - keine Übernahme …
Hintergrund der Einführung des § 28 Abs. 2 BSHG war nämlich die Rechtsprechung des BVerwG, die von der prinzipiellen Unvererblichkeit von Sozialhilfeansprüchen ausgegangen ist (zu den Ausnahmen allerdings BVerwGE 96, 18 ff). - BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 9/17 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - …
Nach der Rechtsprechung des Senats setzen Sozialhilfeleistungen zwar vom Grundgedanken her einen aktuellen Bedarf voraus; dies gilt allerdings aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz <GG>) nicht, wenn der Bedürftige seinen Bedarf mit Hilfe eines im Vertrauen auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe vorleistenden Dritten gedeckt hat, weil der Sozialhilfeträger nach Kenntnis vom Bedarfsfall nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (…BSGE 112, 67 = SozR 4-3500 § 92 Nr. 1, RdNr 25;… BSGE 110, 301 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8, RdNr 26 mwN;… BSGE 116, 210 ff = SozR 4-3500 § 28 Nr. 9, RdNr 12; BVerwGE 96, 18 ff;… Coseriu in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl 2014, § 18 SGB XII, RdNr 40). - LSG Bayern, 22.11.2016 - L 8 SO 205/15
Sozialhilfe - Sonderrechtsnachfolge
- BVerwG, 25.11.1996 - 5 PKH 32.96
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes - …
- BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 6/11 R
Krankenversicherung - Kostenerstattungsansprüche - vorrangiger Übergang auf …
- BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 15/10 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung durch den …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2017 - L 8 SO 293/15
Keine Sonderrechtsnachfolge bei Sozialhilfeansprüchen
- BSG, 20.12.2012 - B 7 AY 1/11 R
Asylbewerberleistung - Anspruch auf Geldleistungen zur Pflege - Ausschluss von …
- VG Aachen, 06.01.2006 - 6 K 115/04
Darlehensweise Vorfinanzierung von Heimkosten im Vertrauen auf die spätere …
- LSG Baden-Württemberg, 17.02.2011 - L 7 SO 3741/08
- BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92
Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2012 - L 9 SO 399/11
Sozialhilfe
- BSG, 27.02.2025 - B 8 SO 9/23 R
Übernahme der Kosten des im Rahmen der Tagesstruktur für Senioren erbrachten …
- BSG, 27.09.2022 - B 7/14 AS 59/21 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unvererblichkeit des Leistungsanspruchs - …
- LSG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - L 7 SO 4189/16
Sozialrecht - Sonderrechtsnachfolge gemäß § 56 Abs 1 S 1 SGB 1 - Anspruch auf …
- BSG, 01.09.2008 - B 8 SO 12/08 B
Leistungsempfänger von Sozialhilfe - kostenprivilegierter Personenkreis iS des § …
- BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 6/11 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung - Sonderrechtsnachfolge - laufende …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2017 - L 9 SO 15/16
Übernahme ungedeckter Heimkosten im Wege eines Zuschusses statt eines Darlehens; …
- BSG, 21.11.2017 - B 8 SO 51/17 B
Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ; Grundsatzrüge; …
- LSG Baden-Württemberg, 21.12.2007 - L 7 SO 217/07
Nichtigkeit von Verwaltungsakten des Sozialhilfeträgers
- BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 26.02
Sozialhilfe, grundsätzlich keine Hilfe für die Vergangenheit; Regelsatzleistungen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 16 A 2789/02
Kein Anspruch auf Pflegewohngeld für Pflegeplätze vermögender Bewohner
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - L 20 AY 28/08
Sozialhilfe
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2017 - L 8 SO 293/15
SGB-XII-Leistungen; Rechtsnachfolger; Übergang eines Rücknahmeanspruchs; …
- SG Aachen, 08.11.2016 - S 20 SO 34/16
Voraussetzungen für die Übernahme von Heimkosten aus Mitteln der Sozialhilfe
- SG Dresden, 14.09.2016 - S 12 AS 753/16
Bemessung der Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
- VG Münster, 29.07.2003 - 5 K 837/00
Anforderungen an das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Anspruchs auf …
- BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 41.92
Versorgungsrecht - Kriegsopferfürsorge - Vererblichkeit von Ansprüchen - …
- BGH, 23.01.1996 - XI ZR 155/95
Rückforderung eines Sozialhilfedarlehens
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2016 - L 9 SO 254/14
Kostenerstattung für einen Senkrechtaufzug
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2014 - L 20 SO 465/13
Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Bevollmächtigten
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2015 - L 15 SO 54/15
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - L 23 SO 176/19
Unvererblichkeit des Anspruchs auf Blindenhilfe
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 9 SO 8/06
Sozialhilfe
- BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 25.04
Anstalt, Zuständigkeit für Hilfe in einer -; Blindenhilfe, Zuständigkeit für - …
- LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1312/12
- LSG Hamburg, 17.07.2006 - L 5 B 71/06
Prüfung der Hilfebedürftigkeit bei der Nachzahlung von Grundsicherungsleistungen
- VG Aachen, 26.05.2015 - 2 K 16/13
Kriegsopferfürsorge; Hilfe zur Pflege; ungedeckte Heimkosten; Erben; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - L 23 SO 176/11
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Unterbringung - Tod des …
- SG Hildesheim, 12.12.2012 - S 42 AY 126/11
Nachgewährung von höheren Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- BVerwG, 07.07.1995 - 5 B 44.95
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre …
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 12 S 1558/05
Einkommen; Grundsicherung; tatsächlich erbrachte Unterhaltszahlungen
- BVerwG, 16.07.1998 - 5 B 108.97
Voraussetzungen der Grundsatzrüge und der Abweichungsrüge - Nachträgliche …
- SG Aachen, 22.06.2006 - S 20 SO 131/05
Sozialhilfe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2001 - 12 A 3386/98
Ausschluss der Geltendmachung eines Bedarfs wegen einer Säumigkeit bei der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2018 - L 12 SO 96/16
SGB-XII -Leistungen
- BSG, 15.08.2023 - B 8 SO 9/23 R
- VG Aachen, 27.11.2007 - 2 K 1726/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1999 - 24 A 851/97
Antrag auf Gewährung von Höchstpflegegeld
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2000 - 22 A 2172/98
Sozialhilferecht: Kostenerstattung im Rahmen des § 121 BSHG
- LSG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - L 2 AS 470/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vererbbarkeit der Ansprüche - …
- BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 33/12 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
- LG Regensburg, 02.01.2023 - 53 T 268/22
Gewährung von Prozesskostenhilfe, Bewilligung von Prozesskostenhilfe, …
- LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2008 - L 11 AS 10/07
Arbeitslosengeld II - Einkommens- und Vermögensberücksichtigung - Nachzahlung von …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - L 9 SO 516/11
Sozialhilfe
- LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 7 SO 1676/06
Sozialhilfe nach dem BSHG - Mietzuschuss nach § 31 WoGG 2 - keine Anwendbarkeit …
- BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 32/12 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2008 - L 20 B 9/08
Sozialhilfe
- BVerwG, 14.02.2005 - 5 B 51.04
Anspruch auf ungekürzte Regelersatzleistungen - Erforderlichkeit der …
- BSG, 22.12.2015 - B 8 SO 79/14 B
- BSG, 22.12.2015 - B 8 SO 80/14 B
- SG Berlin, 06.02.2008 - S 125 AS 6462/07
Arbeitslosengeld II; Nachlass; Vererblichkeit von Ansprüchen nach dem SGB 2
- LSG Hamburg, 14.06.2013 - L 4 SO 35/12
- SG Duisburg, 27.08.2007 - S 7 (2) SO 26/05
Sozialhilfe
- LSG Baden-Württemberg, 22.06.2022 - L 2 SO 571/21
Sozialgerichtliches Verfahren - Anfechtungsklage - Klagebefugnis - Sozialhilfe - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2008 - L 12 SO 39/07
Sozialhilfe
- SG Karlsruhe, 27.04.2012 - S 1 SO 3797/11
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Ehegatte als Sonderrechtsnachfolger bei Tod des …
- VGH Bayern, 30.11.2004 - 12 B 00.2339
Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, selbstbeschaffte Reparatur von Dusche u. …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2001 - L 5 KR 33/00
Krankenversicherung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2003 - 12 E 96/01
Voraussetzungen einer hinreichenden Aussicht auf Erfolg einer Klage zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2003 - 12 E 984/00
Voraussetzungen des Anspruchs auf Bewilligung einer einmaligen Beihilfe zum Kauf …
- OVG Hamburg, 13.02.1996 - Bs IV 313/95
Vorabentscheidung; Prozeßkostenhilfe; Hauptsacheverfahren; Anordnungsverfahren
- VG Kassel, 02.08.2007 - 7 E 858/04
Hilfe zur Pflege; Anspruchsverfolgung durch Rechtsnachfolger; angemessenes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2005 - 12 A 1036/03
- VG Lüneburg, 23.10.2001 - 4 A 12/00
Heimkosten; Vererbung von Sozialhilfe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2001 - 16 E 600/00
Ausgestaltung der verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe gegen die Ablehnung von …
- OVG Niedersachsen, 13.12.2000 - 4 L 3142/00
HIV; kostenaufwendige Ernährung; Krebserkrankung; Mehrbedarf; Sozialhilfe; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2004 - 16 E 40/04
Fortbestand und Übergang von Unterhaltsvorschussansprüchen auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - 12 A 69/01
Anforderungen an das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Anspruchs von Erben …
- VG Gelsenkirchen, 19.10.2001 - 19 K 6382/99
Gesetzlicher Forderungsübergang gemäß § 28 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1999 - 16 A 5817/96
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Bewilligung von …
- LSG Baden-Württemberg, 25.06.2008 - L 2 SO 5067/07
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2008 - L 20 B 806/08
- VG Aachen, 05.03.2004 - 2 K 1196/00
Ausgestaltung des Sozialhilfeanspruchs eines Teilnehmers einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1999 - 16 A 6286/96
Voraussetzungen der Vererblichkeit von Sozialhilfeansprüchen; Ausgestaltung der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2007 - L 32 B 1303/07
- LSG Baden-Württemberg, 27.03.2007 - L 7 SO 951/07
- VG Gelsenkirchen, 11.07.2002 - 2 K 1147/99
Anspruch auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt ; Übernahme der Umzugskosten …
- LSG Baden-Württemberg, 22.06.2022 - L 2SO 571/21
- SG Stuttgart, 30.10.2006 - S 16 SO 3087/05
Erstattung von bereits bezahlten Kosten für die Bestattung eines verstorbenen …
- VG Hamburg, 02.03.2001 - 5 VG 3287/97
- OVG Niedersachsen, 25.11.1997 - 4 O 2822/96
Prozeßkostenhilfe nach Erledigungserklärungen;; Prozeßkostenhilfe, nachträgliche; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2005 - L 18 B 1276/05
- SG Gelsenkirchen, 20.04.2011 - S 32 (12) AY 76/09
Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind nicht vererblich; Anspruch …
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