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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 57.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1222
BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 57.01 (https://dejure.org/2002,1222)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.2002 - 5 C 57.01 (https://dejure.org/2002,1222)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 2002 - 5 C 57.01 (https://dejure.org/2002,1222)
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  • lexetius.com

    SGB VIII § 24 Satz 3, §§ 26, 86 c Satz 1, § 89 c Abs. 1 Satz 1; SGB VIII (F. 1993) § 24 Abs. 2 Nr. 3
    Fortsetzung einer Jugendhilfeleistung (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte; Kostenerstattung von Jugendhilfeleistungen nach Wechsel der örtlichen Zuständigkeit (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte); Kindertagesstätte, Kostenerstattung für Unterbringung in nach ...

  • Judicialis

    SGB VIII § 24 Satz 3; ; SGB VIII § 26; ; SGB VIII § 86 c Satz 1; ; SGB VIII § 89 c Abs. 1 Satz 1; ; SGB VIII (F. 1993) § 24 Abs. 2 Nr. 3

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit von Vorschriften des Sozialgesetzbuches auf Kindertagesstätten - Betreuung als "Leistung" der Jugendhilfe - "Fortsetzungsfähigkeit" der Leistung bei Wechsel der örtlichen Zuständigkeit - Umfang des Leistungsangebots an Ganztagsplätzen von Jugendhilfeträgern ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jugendhilferecht - Fortsetzung einer Jugendhilfeleistung [hier: Unterbringung in Kindertagesstätte]; Kostenerstattung von Jugendhilfeleistungen nach Wechsel der örtlichen Zuständigkeit [hier: Unterbringung in Kindertagesstätte]; Kindertagesstätte, Kostenerstattung für ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zur Kostenerstattung gemäß § 89c Abs. 1 Satz 1 SGB VIII bei Unterbringung in einer Kindertagesstätte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 117, 184
  • NVwZ-RR 2003, 504
  • FamRZ 2003, 757 (Ls.)
  • DVBl 2003, 738 (Ls.)
  • DÖV 2003, 502
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 51.01

    Fortsetzung" einer Jugendhilfeleistung durch Leistungsablehnung; Kostenerstattung …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 57.01
    Dies kann auch durch eine (nicht mit Unzuständigkeit begründete) Ablehnung konkreter, individueller Leistungen geschehen (s. dazu das Urteil vom heutigen Tage in der Sache 5 C 51.01).
  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 23.01

    Fehlbedarfsfinanzierung zur Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 57.01
    Auch handelt er nicht außerhalb seiner Pflicht, wenn er Einrichtungen außerhalb seines eigenen Zuständigkeitsbereichs finanziell fördert, um sie mit Kindern beschicken zu können, für die er örtlich zuständig ist (vgl. dazu Urteil des Senats vom 25. April 2002 - BVerwG 5 C 23.01 - in Bezug auf einen Kindergartenplatz).
  • BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 38.89

    Jugendhilfe für Kindergartenbeiträge; Erforderlichkeit der -; Hilfe für Erziehung …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 57.01
    Mit dieser Entscheidung erfüllt der Jugendhilfeträger eine ihm den Personenberechtigten gegenüber obliegende jugendhilferechtliche Verpflichtung (s. bereits BVerwGE 91, 250).
  • BVerwG, 23.10.2018 - 5 C 15.17

    Kein Kostenerstattungsanspruch wegen Unterbringung eines Kindes in einer …

    Die Regelungen über die örtliche Zuständigkeit nach §§ 86 ff. SGB VIII sind auch auf Leistungen der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege anwendbar (BVerwG, Urteil vom 14. November 2002 - 5 C 57.01 - BVerwGE 117, 184 ).

    Rn. 17 Aus dem Umstand, dass Angebote der Förderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege als Leistungen der Jugendhilfe (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) zuständigkeitsrechtlich von den §§ 86 ff. SGB VIII erfasst werden, ergibt sich zugleich, dass sie im Grundsatz auch im zuständigkeitsrechtlichen Sinne fortsetzungsfähig sind (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 14. November 2002 - 5 C 57.01 - BVerwGE 117, 184 sowie ferner Kunkel/Kepert, in: Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 7. Aufl. 2018, § 86 Rn. 11; Eschelbach, JAmt 2014, 652 ; DIJuF-Rechtsgutachten vom 16. Januar 2018, JAmt 2018, 33 ;… Lange, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl. 2018, § 86 Rn. 67).

  • VG Stuttgart, 09.09.2013 - 12 K 3195/13

    Anspruch auf Kindergartenplatz in Nachbargemeinde

    Rn. 4 Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass es für die Jugendhilfe kein "Territorialprinzip" gibt in dem Sinne, dass eine bedarfsdeckende Jugendhilfeplanung in einer Tageseinrichtung für Kinder ausgeschlossen wäre, die außerhalb des örtlichen Zuständigkeitsbereichs des jeweiligen Jugendhilfeträgers gelegen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 - 5 C 57.01 - BVerwGE 117, 184).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 12 S 1545/20

    Anspruch auf Ganztagsplatz in einer Kindertageseinrichtung

    Aus dem eindeutigen Wortlaut des § 24 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII folgt, dass der Gesetzgeber hinsichtlich der Bereitstellung von Ganztagsplätzen lediglich eine objektiv-rechtliche Pflicht statuiert hat (BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 - 5 C 57.01 -, juris Rn. 21; siehe auch OLG Frankfurt…, Urteil vom 17.05.2018 - 1 U 171/16 -, juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2021 - 21 A 3824/18

    Kirchlicher Kindergartenbetreiber kann keinen höheren staatlichen Zuschuss zur …

    Rn. 62 Siehe BVerwG, Urteile vom 25. April 2002 - 5 C 18.01 -, juris, Rn. 17, vom 25. November 2004 - 5 C 66.03 -, juris, Rn. 12 ff. sowie - nach Schaffung von § 74a SGB VIII - vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, juris, Rn. 16 ff.; im Urteil vom 14. November 2002 - 5 C 57.01 -, juris, Rn. 37 findet sich lediglich der Hinweis darauf, dass (in einem Bundesland) die Kindertagesbetreuung als Pflegesatzfinanzierung nach § 77 SGB VIII ausgestaltet sei.
  • VG Hannover, 22.08.2017 - 3 A 5588/15

    Beendigung einer Leistung; Beginn der Leistung; Einheitlichkeit einer Leistung; …

    Rn. 19 a) Die örtliche Zuständigkeit für eine Jugendhilfeleistung in Form der Betreuung in einer Kindertagesstätte richtet sich nach dem Regelungssystem der §§ 86 ff. SGB VIII (BVerwG, Urteil vom 14. November 2002, 5 C 57/01, juris Rn. 12 ff.), sodass auch § 86 Abs. 5 SGB VIII ohne Einschränkung heranzuziehen ist.

    Für die Frage der Fortsetzungsfähigkeit kommt es danach nur darauf an, dass die erbrachten Leistungen "gleichartig" sind, und ob die vorher durch den Jugendhilfeträger gewährte Leistung auch durch den neu zuständig gewordenen Träger übernommen werden, im Ergebnis also auch er den jugendhilferechtlichen Bedarf decken kann (BVerwG, Urteil vom 14. November 2002, 5 C 57/01, juris Rn. 25).

    Insbesondere sei die Förderung eines Kindes in einer Tageseinrichtung eine fortsetzungsfähige Leistung im Sinne des § 86c SGB VIII "nicht nur unter der Bedingung, dass sie in der gleichen Art und Weise […] oder gar in der bislang genutzten Einrichtung unverändert fortgesetzt werden muss" (BVerwG, Urteil vom 14. November 2002, 5 C 57/01, juris Rn. 29).

    Bundesrechtlich gilt danach für die Jugendhilfe auch im Bereich der Kindertagesbetreuung kein "Territorialitätsprinzip" in dem Sinne, dass eine bedarfsdeckende Jugendhilfeleistung in einer Tageseinrichtung für Kinder ausgeschlossen wäre, die außerhalb des örtlichen Zuständigkeitsbereichs des zuständigen Jugendhilfeträgers gelegen ist (BVerwG, Urteil vom 14. November 2002, 5 C 57/01, juris Rn. 14).

  • OVG Hamburg, 27.08.2020 - 4 Bs 241/19

    Umfang der täglichen Förderung; Verständnis von Leitsätzen

    Die Hinwirkungspflicht ist eine objektiv-rechtliche Verpflichtung und begründet für den Antragsteller keinen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.2002, 5 C 57.01, BVerwGE 117, 184, juris Rn. 21).
  • VGH Hessen, 10.01.2017 - 10 B 2923/16

    Anspruch eines Kindes auf Förderung in einer bestimmten Tageseinrichtung

    Dieser vom Bundesverwaltungsgericht vertretene Grundsatz besagt nämlich nur, dass die bedarfsdeckende Jugendhilfeleistung in einer Tageseinrichtung für Kinder außerhalb des örtlichen Zuständigkeitsbereichs des jeweiligen Jugendhilfeträgers nicht ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14 November 2001 - 5 C 57/01 -, BVerwGE 117, 184), so dass der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe die konkrete Hilfemaßnahme auch außerhalb seines eigenen Territoriums zu erbringen berechtigt und gegebenenfalls auch verpflichtet ist, etwa wenn in seinem Bereich keine geeignete Hilfeeinrichtung vorhanden ist.
  • VG Münster, 22.07.2014 - 6 K 854/13

    Erstattung durch die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte …

    Rn. 31 Vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2002 - 5 C 57/01 -, BVerwGE 117, 184 ff., juris Rn. 12 ff. So auch Wiesner, in: ders., SGB VIII, 4. Aufl. 2011, vor § 86 Rn. 2, § 86 Rn. 1; Reisch, in: Jans/Happe/Saurbier/Maas, Jugendhilferecht, 3. Aufl., 45. Lfg., 1/2010, § 86 Rn. 9 a.

    Rn. 33 BVerwG, Urteil vom 14. November 2002 - 5 C 57/01 -, juris Rn. 12 ff.

    Rn. 35 BVerwG, Urteil vom 14. November 2002 - 5 C 57/01 -, juris Rn. 31,.

    Rn. 45 BVerwG, Urteil vom 14. November 2002 - 5 C 57/01 -, juris,.

    Kritisch zur Frage einer generellen Fortsetzungs-fähigkeit einer Betreuung in Kindertageseinrichtungen, die allgemein auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14. November 2002 - 5 C 57/01 -, a. a. O.) gestützt wird, u. a. Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. April 2014 - XII ZB 14/26 -.

  • VGH Bayern, 14.10.2013 - 12 ZB 11.1417

    Sach- und Personalkosten, die ein öffentlicher Träger für die Finanzierung …

    Das Bundesverwaltungsgericht behandle in seinem Urteil vom 14. November 2002 (Az. 5 C 57.01 - BVerwGE 117, 184 ff.) einen Erstattungsanspruch nach § 89c Abs. 1 Satz 1 SGB VIII, das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 7. Februar 2006 (Az. 4 LA 466.03) einen Anspruch nach § 89a in Verbindung mit § 86 Abs. 6 SGB VIII. Beide Anspruchsnormen setzten einen Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers voraus, an der es im vorliegenden Fall fehle.

    So habe das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 14. November 2002 (Az. 5 C 57.01) entschieden, dass, wenn ein Erstattungsanspruch dem Grunde nach bestehe, auch die Restbetriebskosten zu den erstattungsfähigen Kosten rechnen würden.

    15 1.1 Erbringt ein Jugendhilfeträger Leistungen in Form der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Horten - sei es nach Maßgabe eines gesetzlichen Anspruchs oder im Rahmen der Verpflichtung zur Bereitstellung einer bedarfsgerechten Versorgung - liegt in der Regel eine Jugendhilfemaßnahme vor, die dem Grundsatz nach den jugendhilferechtlichen Erstattungsregeln zwischen Leistungsträgern unterfällt (vgl. BVerwG, U.v. 14.11.2002 - 5 C 57.01 - BVerwGE 117, 184 ff. Rn. 22.ff.).

    Rn. 21 Dem steht die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 14. November 2002 (Az. 5 C 57.01 - BVerwGE 117, 184 ff. Rn. 15), auf die sich die Klägerin maßgeblich beruft, nicht entgegen, wonach der Anwendungsbereich bundesgesetzlicher Kostenerstattungsregelungen nicht danach zu bestimmen sei, ob die landesrechtlichen Regelungen zur Finanzierung von Leistungen aufeinander abgestimmt seien.

    Rn. 29 2.3 Soweit die Klägerin in ihrer Zulassungsbegründung darauf verweist, das Bundesverwaltungsgericht habe im Urteil vom 14. November 2002 (Az. 5 C 57.01) entschieden, dass, liege ein Erstattungsanspruch dem Grunde nach vor, auch die Restbetriebskosten zu den erstattungsfähigen Kosten zählen, weist der Senat ergänzend auf Folgendes hin: Der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts lag - wie im Übrigen auch der Fallgestaltung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. Februar 2006 (Az. 4 LA 466/03) - die Konstellation zu Grunde, dass der einen Erstattungsanspruch verfolgende Jugendhilfeträger nicht selbst Kinderbetreuungsleistungen erbracht hat, er vielmehr den Kinderbetreuungsplatz bei einem freien Träger institutionell oder durch Verrechnung eines Pflegesatzes gefördert bzw., finanziert hat.

  • BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 51.01

    Fortsetzung" einer Jugendhilfeleistung durch Leistungsablehnung; Kostenerstattung …

    § 89 c Abs. 1 Satz 1 SGB VIII (zur Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf die Unterbringung in Kindertagesstätten nach Wechsel der örtlichen Zuständigkeit s. das Urteil des Senats vom heutigen Tag in der Sache BVerwG 5 C 57.01) bestimmt, dass Kosten, die ein örtlicher Träger der Jugendhilfe im Rahmen seiner Verpflichtung nach § 86 c SGB VIII aufgewendet hat, von dem örtlichen Träger zu erstatten sind, der nach dem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit zuständig geworden ist.
  • OLG Frankfurt, 17.05.2018 - 1 U 171/16

    Kein Schadenersatz wegen unterbliebender Zuweisung eines …

  • VG Magdeburg, 19.06.2014 - 4 A 82/14

    Kostenerstattung für Elternbeiträge für die Nutzung einer Kindertageseinrichtung …

  • VG Hannover, 23.09.2019 - 3 B 3832/19

    Gemeindefremd; Inanspruchnahme einer Kindertagesstätte außerhalb der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - 12 A 2645/14

    Erstattungsbegehren des örtlichen Sozialleistungsträgers bzgl. der Kosten für …

  • VG Ansbach, 07.04.2011 - AN 14 K 10.01524

    Keine Kostenerstattungsvorschrift vorhanden für den geltend gemachten Anspruch …

  • BVerwG, 27.10.2022 - 5 C 4.21

    Kosten der Kindertagesförderung für ein Pflegekind

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 4 L 90/18

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe …

  • VG Stuttgart, 02.09.2021 - 9 K 3324/21

    Zeitlicher Umfang einer Förderung in einer Kindertageseinrichtung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2019 - 1 LB 69/18

    Höhe der Geldleistungen für eine Tagespflegeperson für die Betreuung von Kindern

  • OVG Saarland, 29.01.2013 - 3 A 206/12

    Zahlungsanspruch eines Trägers der Freien Jugendhilfe gegen einen öffentlichen …

  • VG Düsseldorf, 05.11.2009 - 24 K 1012/09

    Zahlungsklage der Stadt Wülfrath wegen Kindergartenbetreuung abgewiesen

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 9 S 575/03

    Örtliche Zuständigkeit eines Jugendhilfeträgers bei verschiedenem gewöhnlichen …

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2026 - 12 S 1295/25

    Kostenerstattung für jugendhilferechtliche Leistungen

  • VG Hannover, 17.07.2013 - 3 A 4722/10

    Beitragsfreies Kindergartenjahr; Jugendhilfeleistung; jugendhilferechtlicher …

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 14 ME 310/22

    Aufwendungsersatz; Freistellung; individueller Bedarf; Kindertageseinrichtung; …

  • OVG Hamburg, 28.01.2020 - 4 Bs 193/19

    Verstoß des KiBetrG HA § 6 Abs 1 und Abs 2 gegen Bundesrecht; SGB 8 § 24 Abs 2 …

  • OVG Niedersachsen, 13.02.2006 - 12 LC 12/05

    Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs und eines Anspruchs auf …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.04.2026 - 6 A 10075/26

    Anspruch auf Zuweisung eines Kindergartenplatzes mit einer durchgängig …

  • OVG Sachsen, 12.09.2024 - 3 A 271/22

    Geeignetheit einer angebotenen Familienhilfe; Beurteilungsspielraum; Anspruch auf …

  • VG Bayreuth, 26.10.2015 - B 3 K 15.216

    Betriebskosten, Kostenerstattung, Kita Besuch, konkret-individuelle Leistung, …

  • VG Ansbach, 08.09.2011 - AN 14 K 08.01677

    Kostenerstattung - Umfang

  • OVG Hamburg, 15.05.2019 - 4 Bf 195/17

    Rücknahme der Förderung der Tagespflege in einer von der Großmutter betriebenen …

  • VG Trier, 16.05.2024 - 2 K 3914/23

    Verschaffung eines Betreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte in zumutbarer …

  • VG Stuttgart, 14.09.2022 - 9 K 4400/22

    Verpflichtung des Jugendamtes im Wege der einstweiligen Anordnung, einem Kind …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - 6 B 12.13

    Kostenerstattungsanspruch im Hinblick auf Kindertagesbetreuung nach Umzug der …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2023 - 1 LB 97/18

    Kinder- und Jugendhilfe; Abrechnung des Jugendamtes über die laufende …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2019 - 1 LB 70/18

    Geldleistungen an eine Tagespflegeperson für die Betreuung von Kindern

  • BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 52.01

    Kostenerstattung von Jugendhilfeleistungen nach Wechsel der örtlichen …

  • VG Aachen, 07.09.2010 - 2 K 1964/08

    Anspruch eines örtlichen Trägers der Jugendhilfe auf Erstattung von …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2011 - 12 B 392/11

    Aufnahme eines Kindes in eine Pflegefamilie als stationäre Hilfe gem. § 33 SGB …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - 12 B 799/08

    Voraussetzungen für die finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen ; …

  • VGH Bayern, 23.04.2014 - 12 ZB 14.26

    Übernahme von Kindergartenbeiträgen nach Trennung der gemeinsam sorgeberechtigten …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - 12 B 803/08

    Voraussetzungen eines Anspruchs einer Kindertageseinrichtung auf Finanzierung und …

  • VG Würzburg, 09.08.2022 - W 3 E 22.1154

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag auf halbtägige Förderung in einer …

  • VG Magdeburg, 04.04.2018 - 6 A 157/17

    Abschließende Regelung des interkommunalen Kostenausgleichs im Falle des § 12c …

  • VG Frankfurt/Oder, 18.08.2021 - 6 K 637/14
  • VG Arnsberg, 26.03.2019 - 11 K 619/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2010 - 12 A 2779/09

    Wechsel der örtlichen Zuständigkeit i.S.d. § 86 SGB VIII bei Umzug der Eltern in …

  • VG Würzburg, 21.11.2013 - W 3 K 12.876

    Kinder- und Jugendhilfe

  • VG Schleswig, 07.05.2025 - 15 B 15/25

    Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts beim KiTa-Platz; Anforderungen an eine …

  • VG Würzburg, 23.10.2014 - W 3 K 13.1117

    Kindergartenbeitrag; Hilfe zur Erziehung (Vollzeitpflege); Beginn der Leistung; …

  • VG Würzburg, 25.10.2012 - W 3 E 12.877

    Einstweilige Anordnung; Kinder- und Jugendhilfe; Übernahme eines …

  • VG Ansbach, 08.09.2011 - AN 14 K 08.02216

    Kostenerstattung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - 12 A 534/11

    Vom örtlichen Jugendhilfeträger übernommene Elternbeiträge als Gegenstand eines …

  • VG Cottbus, 03.09.2021 - 8 L 229/21
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