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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 9.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1558
BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 9.89 (https://dejure.org/1992,1558)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1992 - 5 C 9.89 (https://dejure.org/1992,1558)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1992 - 5 C 9.89 (https://dejure.org/1992,1558)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Urteil - Unterzeichnungserfordernis - Wirksamkeit der Zustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urteil ohne mündliche Verhandlung, kein Erlaß durch Zustellung bei Fehlen einer Richterunterschrift; Unterzeichnung als Wirksamkeitsvoraussetzung für ein Urteil ohne mündliche Verhandlung; Unwirksamkeit eines Urteils ohne mündliche Verhandlung bei Fehlen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 91, 242
  • NJW 1993, 1811
  • MDR 1993, 1015
  • NVwZ 1993, 772 (Ls.)
  • DVBl 1993, 882
  • DÖV 1993, 719
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86

    Verhinderungsvermerk - Urteile - Außenwirkung - Urteilszustellung - …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 9.89
    Von der Unterschriftsleistung ist ein Richter nur befreit, wenn er im Sinne von § 117 Abs. 1 Satz 3 VwGO verhindert ist (vgl. dazu BVerwGE 75, 337 (340) [BVerwG 19.01.1987 - 9 C 247/86]).
  • BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78

    Berücksichtigung eines Ablehnungsgesuchs bei einer Entscheidung ohne mündliche …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 9.89
    Verzichten die Beteiligten auf mündliche Verhandlung, ist das Vorbringen der Beteiligten so lange zu berücksichtigen, bis die Entscheidung von der Geschäftsstelle hinausgegeben wird (vgl. BVerfGE 62, 347 (353) [BVerfG 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82]; BVerwGE 58, 146 (149) [BVerwG 21.06.1979 - 5 C 47/78]).
  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch nicht rechtzeitige …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 9.89
    Verzichten die Beteiligten auf mündliche Verhandlung, ist das Vorbringen der Beteiligten so lange zu berücksichtigen, bis die Entscheidung von der Geschäftsstelle hinausgegeben wird (vgl. BVerfGE 62, 347 (353) [BVerfG 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82]; BVerwGE 58, 146 (149) [BVerwG 21.06.1979 - 5 C 47/78]).
  • BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 78.75

    Ersetzung der Beschwerdebegründung durch die Begründung der Verfahrensrevision - …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 9.89
    An der Urteilsverkündung müssen zwar nicht dieselben Richter teilnehmen, die das Urteil gemäß § 112 VwGO gefällt haben (BVerwGE 50, 79).
  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 8/14 B

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - sozialgerichtliches …

    Insofern ist die Situation derjenigen eines sogenannten Nicht- oder Scheinurteils vergleichbar (dazu BVerwGE 91, 242 = NJW 1993, 1811 f; BGHZ 10, 346, 349 = NJW 1954, 34, 35; BGH NJW 1999, 1192).
  • BGH, 17.06.2025 - AnwZ (Brfg) 24/24

    Widerruf der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

    Rn. 14 Die den Parteien am 14. März und 17. Juni 2024 zugestellte "Urteilsabschrift" ist als Scheinurteil auf die Berufung der Beklagten aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit aufzuheben (vgl. BVerwGE 91, 242).

    Sie hat daher ein berechtigtes Interesse an einer Beseitigung dieser Scheinwirkung durch eine klarstellende förmliche Entscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 1999 - IX ZR 7/98, ZIP 1999, 499, 500;… Beschluss vom 24. Juni 2019 - AnwZ (Brfg) 18/19, juris Rn. 5; BVerfG, NJW 1985, 788; BVerwGE 91, 242).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2021 - L 8 BA 79/21

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen unwirksamen Beschluss im …

    Ausweislich der Gerichtsakte einschließlich des beim SG verbliebenen Retents fehlt es vorliegend an einer solchen unterzeichneten Urschrift und damit an einem Beschluss, der - gem. § 133 S. 2 SGG - an die Beteiligten zugestellt und damit wirksam werden könnte (…vgl. LSG NRW Beschl. v. 8.6.2016 - L 6 AS 842/16 B ER - juris Rn. 9;… LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 11.11.2010 - L 25 AS 1969/10 B - juris Rn. 5; BVerwG Urt. v. 3.12.1992 - 5 C 9/89 - juris Rn. 4;… Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 142 Rn. 2a, § 134 Rn. 2c, § 142 Rn. 3c;… Wolff-Dellen in: Fichte/Jüttner, SGG, 3. Aufl. 2020, § 134 Rn. 4, § 133 SGG Rn. 6).

    Rn. 12 Die Nachholung der fehlenden Unterschrift durch den Kammervorsitzenden des SG ist bei der Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren, d.h. ohne Verkündung nach mündlicher Verhandlung, nicht möglich (…vgl. LSG NRW Beschl. v. 8.6.2016 - L 6 AS 842/16 B ER - juris Rn. 10;… LSG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 11.11.2010 - L 25 AS 1969/10 B - juris Rn. 5; BVerwG Urt. v. 03.12.1992 - 5 C 9/89 - juris Rn. 4).

    Rn. 13 In den Fällen, in denen das Gericht - wie hier - ohne mündliche Verhandlung entscheidet, gewährleistet das Unterschriftserfordernis des § 134 Abs. 1 SGG in der aus Gründen der Rechtssicherheit gebotenen Klarheit und Eindeutigkeit, dass der Beschluss den Beteiligten nicht ohne den erforderlichen Verlautbarungswillen der entscheidenden Richterin bzw. des entscheidenden Richters bekanntgegeben wird (vgl. BVerwG Urt. v. 03.12.1992 - 5 C 9/89 - juris Rn. 5).

    Mit der Unterschrift bekundet die Richterin bzw. der Richter nicht nur das inhaltliche Ergebnis des Verfahrens einschließlich dessen Begründung, sondern gibt gleichzeitig auch zu erkennen, dass die Willensbildung des Gerichts zum Abschluss gebracht worden ist und die Entscheidung nunmehr zur ordnungsgemäßen Bekanntgabe durch Zustellung an die Beteiligten freigegeben wird (vgl. BVerwG Urt. v. 03.12.1992 - 5 C 9/89 - juris Rn. 8).

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