Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 15.08.2024 - 5 K 40/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
UStG § 13b; UStG § 15; AO § 163; AO § 227; AO § 233a
Billigkeitserlass; Billigkeitsfestsetzung; Direktanspruch; Ermessensreduzierung auf Null; Gelöscht; Lieferant; Reemtsma-Anspruch; Umsatzsteuer; Verjährung; Vermögenslosigkeit; Direktanspruch in der Umsatzsteuer bei verjährtem Rückforderungsanspruch und nach Löschung des ... - Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Direktanspruch in der Umsatzsteuer bei verjährtem Rückforderungsanspruch und nach Löschung des Leistenden wegen Vermögenslosigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Billigkeitserlass; Billigkeitsfestsetzung; Direktanspruch; Ermessensreduzierung auf Null; Gelöscht; Lieferant; Reemtsma-Anspruch; Umsatzsteuer; Verjährung; Vermögenslosigkeit; Direktanspruch in der Umsatzsteuer bei verjährtem Rückforderungsanspruch und nach Löschung des ...
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Direktanspruch auf Erstattung zu Unrecht in Rechnung gestellter und abgeführter Umsatzsteuer ("Reemtsma-Anspruch") bei Vermögenslosigkeit des Leistenden und Verjährung des Erstattungsanspruchs
Besprechungen u.ä.
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Direktanspruch in der Umsatzsteuer bei verjährtem Rückforderungsanspruch und nach Löschung des Leistenden wegen Vermögenslosigkeit
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 07.09.2023 - C-453/22
Schütte - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 15.08.2024 - 5 K 40/22
Wird die von der Steuerbehörde zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer nicht innerhalb einer angemessenen Frist erstattet, ist der Schaden, der dadurch entstanden ist, dass der Betrag, der dieser zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer entspricht, nicht verfügbar ist, durch die Zahlung von Verzugszinsen auszugleichen (EuGH-Urteil vom 07.09.2023, C-453/22, Michael Schütte/FA Brilon, HFR 2023, 1037).Denn nach der dargestellten Rechtsprechung des EuGH (EuGH-Urteil vom 07.09.2023, C-453/22, Michael Schütte/FA Brilon, HFR 2023, 1037) entsteht der Direktanspruch u. a. erst dann, wenn der Anspruch gegen den Leistenden aufgrund der im nationalen Recht vorgesehenen Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden kann.
- EuGH, 15.03.2007 - C-35/05
Reemtsma Cigarettenfabriken - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 und 5 - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 15.08.2024 - 5 K 40/22
Bereits während der laufenden Außenprüfung beantragte der Kläger unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. August 2019 (V R 50/16, BFHE 266, 395) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 15. März 2007 (C-35/05, Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH/Ministero delle Finanze, HFR 2007, 515), die Steuer um die gekürzten Vorsteuerbeträge gemäß § 163 der Abgabenordnung (AO) niedriger festzusetzen.Für den Fall, dass die Erstattung der Mehrwertsteuer unmöglich oder übermäßig erschwert werde, müssten die Mitgliedsstaaten jedoch zur Wahrung des Grundsatzes der Effektivität die erforderlichen Mittel vorsehen, die es dem Leistungsempfänger ermöglichten, die zu Unrecht in Rechnung gestellte Steuer erstattet zu bekommen (EuGH-Urteil vom 15.03.2007, C-35/05, Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH/Ministero delle Finanze, HFR 2007, 515).
- EuGH, 20.10.2011 - C-94/10
Danfoss und Sauer-Danfoss - Indirekte Steuern - Verbrauchsteuern auf Mineralöle - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 15.08.2024 - 5 K 40/22
Mit Urteil vom 20. Oktober 2011 (C-94/10, Danfoss und Sauer-Danfoss, HFR 2011, 1393) hat er in einem Verfahren wegen der Erstattung von Mineralölsteuer klargestellt, dass es auch insoweit mit dem Unionsrecht vereinbar ist und keine ungerechtfertigte Bereicherung des Leistenden darstellt, wenn die nationale Rechtsordnung den Erstattungsanspruch wegen zu Unrecht abgeführter Steuer auch dann dem Leistenden zuweist, wenn dieser zwar die Steuer auf den Leistungsempfänger abgewälzt hat, aber nach dem nationalen Recht diesem gegenüber zur Erstattung verpflichtet ist.Denn nach dieser Rechtsprechung gebietet es der Grundsatz der Effektivität insbesondere im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Leistenden (dort Abgabepflichtigen), dass der Abnehmer seinen Antrag auf Erstattung unmittelbar an die Steuerbehörden richten kann (EuGH-Urteil vom 20.10.2011, C-94/10, Danfoss und Sauer-Danfoss, HFR 2011, 1393).
- BFH, 30.04.2009 - V R 15/07
Guter Glaube an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs wird nicht …
Auszug aus FG Niedersachsen, 15.08.2024 - 5 K 40/22
Erfordern nämlich - wie vorliegend - gemeinschaftsrechtliche Regelungen eine Billigkeitsmaßnahme ist das in § 163 AO eingeräumte Ermessen des Finanzamts auf Null reduziert (BFH-Urteil vom 30.04.2009, V R 15/07, BFHE 225, 254). - BFH, 30.06.2015 - VII R 30/14
Kein Anspruch des Leistungsempfängers auf Erstattung nicht geschuldeter …
Auszug aus FG Niedersachsen, 15.08.2024 - 5 K 40/22
Der Verweis auf eine solche Billigkeitsentscheidung genüge den hier dargestellten Anforderungen des EuGH zum Ausgleich der Belastung des Leistungsempfängers (BFH-Urteil vom 30.06.2015, VII R 30/14, BFHE 250, 34 m. w. N.). - BFH, 26.10.1994 - X R 104/92
Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß
Auszug aus FG Niedersachsen, 15.08.2024 - 5 K 40/22
Dabei ist nicht nur die einzelne Rechtsvorschrift an allgemeinen Rechtsgrundsätzen und verfassungsrechtlichen Wertungen zu messen, sondern eine Gesamtbeurteilung aller Normen vorzunehmen, deren Zusammenwirken für das steuerliche Ergebnis im konkreten Fall maßgeblich ist (BFH-Urteil vom 26.10.1994, X R 104/92, BStBl II 1995, 297). - EuGH, 26.04.2017 - C-564/15
Farkas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Von Amts wegen zu prüfende Frage eines …
Auszug aus FG Niedersachsen, 15.08.2024 - 5 K 40/22
Mit Urteilen vom 26. April 2017 (C-564/15, Tibor Farkas, HFR 2017, 552) und vom 11. April 2019 (C-691/17, PORR Epitesi Kft., HFR 2019, 545) hat der EuGH in Verfahren mit Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) an der vorstehend wiedergegebenen Rechtsprechung festgehalten, aber darauf hingewiesen, dass zwischen dem Anspruch des Leistungsempfängers auf Vorsteuerabzug und dem anders gearteten Anspruch des Leistungsempfängers gegen den Fiskus auf Erstattung der vom Leistenden nach Insolvenz nicht an den Leistungsempfänger zurückgezahlten Umsatzsteuer zu unterscheiden sei. - BFH, 22.08.2019 - V R 50/16
Direktanspruch in der Umsatzsteuer
Auszug aus FG Niedersachsen, 15.08.2024 - 5 K 40/22
Bereits während der laufenden Außenprüfung beantragte der Kläger unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. August 2019 (V R 50/16, BFHE 266, 395) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 15. März 2007 (C-35/05, Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH/Ministero delle Finanze, HFR 2007, 515), die Steuer um die gekürzten Vorsteuerbeträge gemäß § 163 der Abgabenordnung (AO) niedriger festzusetzen. - EuGH, 11.04.2019 - C-691/17
PORR Építési Kft. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …
Auszug aus FG Niedersachsen, 15.08.2024 - 5 K 40/22
Mit Urteilen vom 26. April 2017 (C-564/15, Tibor Farkas, HFR 2017, 552) und vom 11. April 2019 (C-691/17, PORR Epitesi Kft., HFR 2019, 545) hat der EuGH in Verfahren mit Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) an der vorstehend wiedergegebenen Rechtsprechung festgehalten, aber darauf hingewiesen, dass zwischen dem Anspruch des Leistungsempfängers auf Vorsteuerabzug und dem anders gearteten Anspruch des Leistungsempfängers gegen den Fiskus auf Erstattung der vom Leistenden nach Insolvenz nicht an den Leistungsempfänger zurückgezahlten Umsatzsteuer zu unterscheiden sei. - BFH, 11.05.2020 - V B 76/18
Nachzahlungszinsen, Erlass, Unbilligkeit, Irrtum, Ort der sonstigen Leistung
Auszug aus FG Niedersachsen, 15.08.2024 - 5 K 40/22
Bei der Fehlbeurteilung des Steuerschuldners in Bauträgerfällen handelt es sich nach der Rechtsprechung des BFH zudem um einen entschuldbaren Irrtum (BFH-Beschluss vom 11.05.2020, V B 76/18, BFH/NV 2020, 1047), so dass auch diese Fehlbeurteilung für sich genommen den Direktanspruch nicht ausschließt.
- FG Baden-Württemberg, 09.04.2025 - 14 K 21/24
Direktanspruch auf Vorsteuererstattung - Abrechnung einer dem ermäßigten …
Der EuGH hat zudem in der Rechtssache Schütte gerade für die Verjährungskonstellation einen Direktanspruch bejaht, da die Erhebung der Verjährungseinrede durch den Leistungserbringer dazu führen kann, dass es für den Erwerber oder Leistungsempfänger unmöglich ist, vom Verkäufer oder Leistungserbringer die Erstattung der Umsatzsteuer einzufordern (vgl. EuGH-Urteil vom 07.09.2023 - C-453/22, ECLI:EU:C:2023:639 Schütte, juris Rz 25 ff., 29; s. auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 15.08.2024 - 5 K 40/22, EFG 2025, 279, juris Rz 32, nicht rkr. [XI R 27/24]).5. Einer Entscheidung zu der vom EuGH erkannten Verzinsungspflicht welche die Klägerin vorliegend zutreffend nicht ausdrücklich beantragt hat bedurfte es nicht, da sich eine gesetzliche Verzinsung aufgrund der nach Maßgabe der Billigkeitsmaßnahme zu ändernden Umsatzsteuerfestsetzung für 2008 und 2009 ergibt (so auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 15.08.2024 - 5 K 40/22, EFG 2025, 279, juris Rz 34, nicht rkr. [XI R 27/24];… vgl. auch vgl. Rüsken, in: Klein, AO, 18. Aufl., § 163 Rz 80, 84).
- FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2025 - 7 K 7173/22
Verstoß gegen Treu und Glauben bei Änderung der Rechtsauffassung
Das Finanzgericht Niedersachsen hat jüngst entschieden, dass der Direktanspruch auch dann besteht, wenn die liefernde GmbH zwischenzeitlich wegen Vermögenslosigkeit gelöscht worden ist (FG Niedersachsen, Urteil vom 15.08.2024 - 5 K 40/22, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2025, 279 Revision anhängig, Az. XI R 27/24).
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