Rechtsprechung
| VG Saarlouis, 21.09.2007 - 5 L 1146/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nachbarschützende Wirkung der Festsetzung "zur Bebauung vorwiegend mit Familienheimen" in einem Bebauungsplan.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (31)
- BVerwG, 09.03.1993 - 4 B 38.93
Auslegung eines Bebauungsplans; Nachbarschutz infolge der Festsetzung einer …
Auszug aus VG Saarlouis, 21.09.2007 - 5 L 1146/07
Rn. 15 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 09.03.1993 - 4 B 38.93 -, BRS 55 Nr. 170) ist die Wohnungsanzahl kein Kriterium des Maßes der baulichen Nutzung (vgl. § 16 Abs. 1 BauNVO), kann aber als Ausdruck der Art der baulichen Nutzung bodenrechtliche Relevanz haben.Rn. 25 Dabei mag dahinstehen, ob die bisherige, auf einer Vermutung zugunsten eines nachbarschützenden Charakters solcher in ihren Auswirkungen nicht das städtebauliche Kriterium des Maßes sondern das der Art der baulichen Nutzung konkretisierenden Festsetzungen über die Wohnungszahlbegrenzung über so genannte Familienheimklauseln beruhende Rechtsprechung des Senats (vgl. grundlegend OVG des Saarlandes, Urteil vom 3.6.1980 - II R 110/79 -, BRS 36 Nr. 198) mit Blick auf einschlägige Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 26.9.1991 - 4 C 5.87 -, BRS 52 Nr. 5, wo die vorinstanzliche Feststellung des Fehlens einer nachbarschützenden Wirkung unter Hinweis auf die Irrevisibilität dieser Auslegung des Satzungsrechts (Baustufenplan/Hamburg) zugrunde gelegt und eine sich aus Bundesrecht - wie bei Baugebietsfestlegungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung - ergebende Pflicht des Ortsgesetzgebers zu einer drittschützenden Festsetzung nicht erwogen wurde, Beschlüsse vom 9.10.1991 - 4 B 137.91 -, Buchholz 406.19, Nachbarschutz Nr. 104, wonach die Planbetroffenen an der Erhaltung oder Schaffung eines solchen Gebietscharakters ein berechtigtes Interesse haben können, der Satzungsgeber daher jedenfalls nicht gehindert ist, der Festsetzung drittschützende Wirkung beizulegen, die Zwei-Wohnungs-Klausel aber auch ausschließlich objektiv-rechtlich ausgestalten darf, allerdings zu einem Fall, in dem die Vorinstanz, OVG Münster, Urteil vom 18.4.1991 - 11 A 696/87 -, BRS 52 Nr. 180, der Klausel nachbarschützende Wirkung beigemessen hatte, und insbesondere vom 9.3.1993 - 4 B 38.93 -, BRS 55 Nr. 170) uneingeschränkt aufrechterhalten werden kann.
Rn. 26 Auch wenn man davon ausgeht, dass nur durch Auslegung des jeweiligen Bebauungsplans ermittelbar ist, ob eine auf § 4 Abs. 4 BauNVO 1962/68/77 oder (später) auf § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB beruhende konkrete Begrenzung der Wohnungszahl Nachbarschutz vermittelt und dass insbesondere das Bundesrecht die Gemeinden nicht im Sinne einer "Interpretationsvorgabe" (Vermutung) nur zu einer (zumindest) "im Regelfall" nachbarschützenden Ausgestaltung der Festsetzung ermächtigt, (vgl. insbesondere BVerwG, Beschluss vom 9.3.1993 - 4 B 38.93 -, BRS 55 Nr. 170, aus der Rechtsprechung anderer Obergerichte entsprechend etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.2.2001 - 1 MA 1381/01 -, BRS 64 Nr. 177, unter ausdrücklicher Ablehnung der abweichenden Meinung von Mampel, NJW 1999, 975, 977 und in Abgrenzung zur Rechtsprechung des BVerwG zum so genannten Baugebietsgewährleistungsanspruch, VGH Mannheim, Beschlüsse vom 22.2.1995 - 3 S 243/95 -, VGHBW-Ls 1995, Beilage 6, B 7 (nach juris), unter ausdrücklicher Ablehnung des Bestehens einer Regelvermutung für oder gegen eine nachbarschützende Wirkung, vom 9.8.1996 - 8 S 2012/96 -, NVwZ-RR 1997, 598 (nach juris), OVG Weimar, Beschluss vom 26.7.1996 - 1 EO 662/95 -, BRS 58 Nr. 162) ergeben sich vorliegend gewichtige Anhaltspunkte für eine drittschützende Festsetzung.
- OVG Saarland, 13.03.2006 - 2 W 37/05
Nachbarschutz im Bereich der Genehmigungsfreistellung
Auszug aus VG Saarlouis, 21.09.2007 - 5 L 1146/07
Rn. 23 Auch der Beschluss des OVG vom 13.03.2006 - 2 W 37/05 -, auf den sich die Antragstellerin im Schriftsatz vom 21.09.2007 stützt, ist für den vorliegenden Fall unergiebig.Rn. 29 Vorliegend geht es indes nicht entscheidend um die Frage, ob der "Familienheimklausel" im Bebauungsplan Nachbarschutz zukommt, weil die Beigeladene - anders als im Verfahren 2 W 37/05 beim OVG - zwei Zweifamilienhäuser auf zwei Grundstücken realisiert, was der Festsetzung im Bebauungsplan entspricht.
- BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87
Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach …
Auszug aus VG Saarlouis, 21.09.2007 - 5 L 1146/07
(BVerwG, Urteil vom 26.09.1991 - 4 C 5.87 -, BVerwGE 89, 69 = BRS 91 Nr. 5) Die Zwei-Wohnungs-Klausel kann allerdings geeignet sei, den Gebietscharakter im Sinne einer Bebauung vorwiegend mit Familienheimen zu bestimmen.Rn. 25 Dabei mag dahinstehen, ob die bisherige, auf einer Vermutung zugunsten eines nachbarschützenden Charakters solcher in ihren Auswirkungen nicht das städtebauliche Kriterium des Maßes sondern das der Art der baulichen Nutzung konkretisierenden Festsetzungen über die Wohnungszahlbegrenzung über so genannte Familienheimklauseln beruhende Rechtsprechung des Senats (vgl. grundlegend OVG des Saarlandes, Urteil vom 3.6.1980 - II R 110/79 -, BRS 36 Nr. 198) mit Blick auf einschlägige Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 26.9.1991 - 4 C 5.87 -, BRS 52 Nr. 5, wo die vorinstanzliche Feststellung des Fehlens einer nachbarschützenden Wirkung unter Hinweis auf die Irrevisibilität dieser Auslegung des Satzungsrechts (Baustufenplan/Hamburg) zugrunde gelegt und eine sich aus Bundesrecht - wie bei Baugebietsfestlegungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung - ergebende Pflicht des Ortsgesetzgebers zu einer drittschützenden Festsetzung nicht erwogen wurde, Beschlüsse vom 9.10.1991 - 4 B 137.91 -, Buchholz 406.19, Nachbarschutz Nr. 104, wonach die Planbetroffenen an der Erhaltung oder Schaffung eines solchen Gebietscharakters ein berechtigtes Interesse haben können, der Satzungsgeber daher jedenfalls nicht gehindert ist, der Festsetzung drittschützende Wirkung beizulegen, die Zwei-Wohnungs-Klausel aber auch ausschließlich objektiv-rechtlich ausgestalten darf, allerdings zu einem Fall, in dem die Vorinstanz, OVG Münster, Urteil vom 18.4.1991 - 11 A 696/87 -, BRS 52 Nr. 180, der Klausel nachbarschützende Wirkung beigemessen hatte, und insbesondere vom 9.3.1993 - 4 B 38.93 -, BRS 55 Nr. 170) uneingeschränkt aufrechterhalten werden kann.
- BVerwG, 09.10.1991 - 4 B 137.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus VG Saarlouis, 21.09.2007 - 5 L 1146/07
(BVerwG, Beschluss vom 09.10.1991 - 4 B 137/91 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 104) Ob eine Beschränkung der Wohnungsanzahl allein städtebaulichen Gründen dient oder ob sie auch nachbarschützend sein soll, richtet sich nach dem Gesamtinhalt des jeweiligen Bebauungsplans.Rn. 25 Dabei mag dahinstehen, ob die bisherige, auf einer Vermutung zugunsten eines nachbarschützenden Charakters solcher in ihren Auswirkungen nicht das städtebauliche Kriterium des Maßes sondern das der Art der baulichen Nutzung konkretisierenden Festsetzungen über die Wohnungszahlbegrenzung über so genannte Familienheimklauseln beruhende Rechtsprechung des Senats (vgl. grundlegend OVG des Saarlandes, Urteil vom 3.6.1980 - II R 110/79 -, BRS 36 Nr. 198) mit Blick auf einschlägige Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 26.9.1991 - 4 C 5.87 -, BRS 52 Nr. 5, wo die vorinstanzliche Feststellung des Fehlens einer nachbarschützenden Wirkung unter Hinweis auf die Irrevisibilität dieser Auslegung des Satzungsrechts (Baustufenplan/Hamburg) zugrunde gelegt und eine sich aus Bundesrecht - wie bei Baugebietsfestlegungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung - ergebende Pflicht des Ortsgesetzgebers zu einer drittschützenden Festsetzung nicht erwogen wurde, Beschlüsse vom 9.10.1991 - 4 B 137.91 -, Buchholz 406.19, Nachbarschutz Nr. 104, wonach die Planbetroffenen an der Erhaltung oder Schaffung eines solchen Gebietscharakters ein berechtigtes Interesse haben können, der Satzungsgeber daher jedenfalls nicht gehindert ist, der Festsetzung drittschützende Wirkung beizulegen, die Zwei-Wohnungs-Klausel aber auch ausschließlich objektiv-rechtlich ausgestalten darf, allerdings zu einem Fall, in dem die Vorinstanz, OVG Münster, Urteil vom 18.4.1991 - 11 A 696/87 -, BRS 52 Nr. 180, der Klausel nachbarschützende Wirkung beigemessen hatte, und insbesondere vom 9.3.1993 - 4 B 38.93 -, BRS 55 Nr. 170) uneingeschränkt aufrechterhalten werden kann.
- OVG Saarland, 03.06.1980 - II R 110/79
Drittwiderspruch gegen eine Baugenehmigung; Verstoß gegen die Festsetzungen eines …
Auszug aus VG Saarlouis, 21.09.2007 - 5 L 1146/07
Die bisherige Rechtsprechung des OVG des Saarlandes (Etwa das Urteil vom 03.06.1980 - II R 110/79 -, BRS 36 Nr. 198) habe ersichtlich ausschließlich die Frage der Zulässigkeit der Errichtung von Mehrfamilienhäusern auf einem einzigen von derartigen Ausweisungen betroffenen Grundstück betroffen.Rn. 25 Dabei mag dahinstehen, ob die bisherige, auf einer Vermutung zugunsten eines nachbarschützenden Charakters solcher in ihren Auswirkungen nicht das städtebauliche Kriterium des Maßes sondern das der Art der baulichen Nutzung konkretisierenden Festsetzungen über die Wohnungszahlbegrenzung über so genannte Familienheimklauseln beruhende Rechtsprechung des Senats (vgl. grundlegend OVG des Saarlandes, Urteil vom 3.6.1980 - II R 110/79 -, BRS 36 Nr. 198) mit Blick auf einschlägige Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 26.9.1991 - 4 C 5.87 -, BRS 52 Nr. 5, wo die vorinstanzliche Feststellung des Fehlens einer nachbarschützenden Wirkung unter Hinweis auf die Irrevisibilität dieser Auslegung des Satzungsrechts (Baustufenplan/Hamburg) zugrunde gelegt und eine sich aus Bundesrecht - wie bei Baugebietsfestlegungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung - ergebende Pflicht des Ortsgesetzgebers zu einer drittschützenden Festsetzung nicht erwogen wurde, Beschlüsse vom 9.10.1991 - 4 B 137.91 -, Buchholz 406.19, Nachbarschutz Nr. 104, wonach die Planbetroffenen an der Erhaltung oder Schaffung eines solchen Gebietscharakters ein berechtigtes Interesse haben können, der Satzungsgeber daher jedenfalls nicht gehindert ist, der Festsetzung drittschützende Wirkung beizulegen, die Zwei-Wohnungs-Klausel aber auch ausschließlich objektiv-rechtlich ausgestalten darf, allerdings zu einem Fall, in dem die Vorinstanz, OVG Münster, Urteil vom 18.4.1991 - 11 A 696/87 -, BRS 52 Nr. 180, der Klausel nachbarschützende Wirkung beigemessen hatte, und insbesondere vom 9.3.1993 - 4 B 38.93 -, BRS 55 Nr. 170) uneingeschränkt aufrechterhalten werden kann.
- OVG Saarland, 22.08.1994 - 2 W 30/94
Plangebietsausweisung; Bebauungsplan; Wohngebiet; Wochenendhäuser; Art der …
Auszug aus VG Saarlouis, 21.09.2007 - 5 L 1146/07
Rn. 17 Zu einem solchen Bebauungsplan hat das OVG des Saarlandes im Beschluss vom 22.08.1994 - 2 W 30/94 - ausgeführt, es sehe keine Veranlassung, von der bisherigen Auslegung einer Ausweisung des gesamten Geltungsbereichs eines Bebauungsplans als "überwiegend für die Bebauung mit Familienheimen vorgesehene Fläche" abzuweichen, dass die Zwei-Wohnungs-Klausel dieses Plans auch zum Ausgleich der Interessen der Bewohner dieses Gebietes erlassen worden sei, zumal nicht erkennbar gewesen sei, welchen Sinn eine solche Festsetzung machte, würde sie nicht als § 3 Abs. 4 BauNVO 1968 (Ebenso Fassung 1962 und 1977; seit der Fassung 1990 regelt allein § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB die Möglichkeit, die höchstzulässige Zahl der Wohnungen im Bebauungsplan festzusetzen) gleichkommende Beschränkung der Wohnungszahl in den Gebäuden (auf maximal zwei) verstanden.Dieser Ansatz liegt im Übrigen auch dem vom Antragsteller im Beschwerdeverfahren in Bezug genommenen, die höchstrichterliche Rechtsprechung ausdrücklich anführenden Beschluss des Senats aus dem Jahre 1994 (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.8.1994 - 2 W 30/94 -, SKZ 1994, 112, Leitsatz Nr. 15) zugrunde, wenngleich darin zur Begründung einer "hinreichenden Wahrscheinlichkeit" einer Nachbarrechtsverletzung anschließend wiederum allgemein und nicht auf den konkreten Plan bezogen der Charakter der Festsetzungsmöglichkeit zur Konkretisierung der Art baulicher Nutzung als Indiz für die nachbarschützende Wirkung angeführt wird.
- BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VG Saarlouis, 21.09.2007 - 5 L 1146/07
(BVerwG, Urteil vom 14.1.1993 - 4 C 19.90 -, BRS 55 Nr. 175 und Hinweis auf die Urteile vom 25.02.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122 = BRS 32 Nr. 155, und vom 13.03.1981 - 4 C 1.78 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44 = BauR 1987, 70 = BRS 38 Nr. 186). - BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …
Auszug aus VG Saarlouis, 21.09.2007 - 5 L 1146/07
(BVerwG, Urteil vom 14.1.1993 - 4 C 19.90 -, BRS 55 Nr. 175 und Hinweis auf die Urteile vom 25.02.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122 = BRS 32 Nr. 155, und vom 13.03.1981 - 4 C 1.78 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44 = BauR 1987, 70 = BRS 38 Nr. 186). - BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus VG Saarlouis, 21.09.2007 - 5 L 1146/07
(BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 159 = NVwZ 1999, 879 = DVBl 1999, 786 = DÖV 1999, 558 = BauR 1999, 615 mit weiteren Nachweise; vgl. zum Verhältnis des Rücksichtnahmegebotes zu den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften auch: Mampel, Drittschutz durch das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme - Aus dem Irrgarten in den Ziergarten -, DVBl 2000, 1830). - BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …
Auszug aus VG Saarlouis, 21.09.2007 - 5 L 1146/07
(BVerwG, Urteil vom 06.10.1989 - 4 C 14.87 -, BRS 49 Nr. 188, S. 437) Ein Vorhaben, das in Übereinstimmung mit städtebaulichen Vorgaben steht, kann nur ganz ausnahmsweise an den Anforderungen des Rücksichtnahmegebotes scheitern. - BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84
Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …
- BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93
Außenbereich - Aussichtslage - Schutzwürdige Abwehrposition - Nachbarschutz - …
- BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90
Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Teilung eines Flurstücks zum Zwecke der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.1991 - 11 A 696/87
Bebauungsplan; Nachbarschützende Festsetzung; Drittschutz; Wohnungen pro …
- BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der Rügen …
- OVG Thüringen, 26.07.1996 - 1 EO 662/95
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nachbarwiderspruch; …
- OLG Bremen, 20.06.2003 - 1 W 23/03
Recht des allein sorgeberechtigten Elternteils zur Änderung des Namens des Kindes
- VGH Baden-Württemberg, 09.08.1996 - 8 S 2012/96
Zum Nachbarschutz von Normen einer Ortsbausatzung
- OLG Stuttgart, 09.02.1996 - 2 W 57/95
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.1995 - 3 S 243/95
Die nachbarschützende Wirkung einer Zwei-Wohnungs-Klausel ist im Zusammenhang mit …
- OVG Niedersachsen, 02.02.2001 - 1 MA 1381/01
- OLG Oldenburg, 11.01.1995 - 2 W 4/95
Ordnungsgeld bei Anordnung des persönlichen Erscheinens gegen nichterschienene …
- OLG Stuttgart, 11.08.1995 - 2 W 2/95
- BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
- BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02
Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet; …
- OVG Saarland, 30.08.1994 - 2 R 8/94
Nachbarschutz; Wohngebiet; Garagenanlage; Stellplätze
- OVG Saarland, 22.10.1982 - 2 R 209/81
Anspruch auf Abbruch eines Grenzbaus; Ermessensreduzierung auf Null bei einer …
- OVG Saarland, 20.12.2005 - 2 W 33/05
Nachbarklage gegen Wohnbaugenehmigung
- VG Saarlouis, 30.09.2005 - 5 F 24/05
Beschränkung der Gebäude- und Wohnungszahl durch die Bebauungsplanfestsetzung …
- OVG Saarland, 27.01.1989 - 2 R 346/86
- OLG Bremen, 04.03.1999 - 2 W 1/99
- VG Köln, 24.06.2021 - 8 K 6515/19 Rn. 60 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. April 2020 - 2 B 1323/19 -, juris, Rn. 14; Beschluss vom 20. April 2017 - 7 A 697/16 -, juris, Rn. 4; Urteil vom 18. April 1991 - 11 A 696/87 -, juris, Rn. 52; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2021 - OVG 10 S 69/20 -, juris, Rn. 9; VG Köln, Urteil vom 25. August 2015 - 2 K 6969/14 -, juris, Rn. 31 m. w. N.; VG Saarlouis, Beschluss vom 21. September 2007 - 5 L 1146/07 -, juris, Rn. 6.
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