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Rechtsprechung
   VG Kassel, 18.02.2016 - 5 L 142/16.KS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8446
VG Kassel, 18.02.2016 - 5 L 142/16.KS (https://dejure.org/2016,8446)
VG Kassel, Entscheidung vom 18.02.2016 - 5 L 142/16.KS (https://dejure.org/2016,8446)
VG Kassel, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - 5 L 142/16.KS (https://dejure.org/2016,8446)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wiedereinweisung eines Obdachlosen ist nur eine Notlösung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 06.07.1987 - 11 TH 385/87
    Auszug aus VG Kassel, 18.02.2016 - 5 L 142/16
    Ein unbeteiligter Dritter darf demnach nur in Anspruch genommen werden, wenn es nach Lage der Dinge objektiv unmöglich ist, und zwar ohne Rücksicht auf die Kosten, die Gefahr - notfalls unter Inanspruchnahme der Amtshilfe anderer Behörden - mit behördlichen Mitteln abzuwehren (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 6. Juli 1987 - 11 TH 385/87).

    Allein der Hinweis, die Gemeinde verfüge derzeit über keine freie gemeindeeigene Wohnung, genügt nicht, um darzutun, dass die Antragsgegnerin alles in ihrer Macht Stehende getan hat, um die Gefahr von Obdachlosigkeit abzuwenden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 6. Juli 1987 - 11 TH 385/87).

  • BVerwG, 28.09.1972 - I B 23.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Aufenthalt in …

    Auszug aus VG Kassel, 18.02.2016 - 5 L 142/16
    Ferner ist seitens der Antragsgegnerin auch nicht dargelegt worden, dass es nicht möglich war, Frau X. in einer Unterkunft in einer Nachbargemeinde unterzubringen (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. September 1972 - I B 23.72).
  • VGH Hessen, 25.06.1991 - 11 UE 3675/88

    Klage auf Beseitigung von Mängeln in einer Obdachlosenunterkunft - Umfang der …

    Auszug aus VG Kassel, 18.02.2016 - 5 L 142/16
    Dafür reicht es aus, wenn eine Unterkunft bereitgestellt wird, die vorübergehend Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 25. Juni 1991 - 11 UE 3675/88).
  • VG München, 21.01.2009 - M 22 S 08.5826

    Wiedereinweisung geräumter Mieter zulässsig?

    Auszug aus VG Kassel, 18.02.2016 - 5 L 142/16
    Darüber hinaus kann die Wiedereinweisung eines Obdachlosen in eine früher von ihm bewohnte, aber zwangsgeräumte Wohnung wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht des Hauseigentümers als Nichtstörer nur für einen eng begrenzten Zeitraum in Betracht kommen (vgl. VG München, Beschluss vom 21. Januar 2009 - M 22 S 08.5826: maximal zwei Monate, unter Bezugnahme auf Bay. VGH, Beschluss vom 10. August 1983 - 21 CS 83 A.593 -, BayVBl. 1984, 116).
  • VGH Hessen, 24.09.1991 - 11 TG 1481/91

    Zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit im Hinblick auf die Unterbringung …

    Auszug aus VG Kassel, 18.02.2016 - 5 L 142/16
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof erachtet im Allgemeinen eine Frist von drei Monaten für angemessen und ausreichend, wenn im Verfahren nach § 123 VwGO prognostisch zu beurteilen ist, wie lange es voraussichtlich dauern wird, bis der unterzubringende Obdachlose bei Ausnutzung aller sich bietenden Möglichkeiten und Hilfen eine geeignete Unterkunft finden wird (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. September 1991 - 11 TG 1481/91 -, HessVGRspr 1992, 7).
  • VG Berlin, 25.05.2018 - 23 L 193.18

    Sicherstellung einer Wohnung zur Abwehr von Obdachlosigkeit

    Die Inanspruchnahme eines Nichtstörers ist nur unter diesen eng auszulegenden Voraussetzungen, die kumulativ gegeben sein müssen, zulässig (…vgl. VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 6. Juni 2011 - 8 L 1441/11.F-, juris Rn. 25; VG Kassel, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 5 L 142/16.KS -, WuM 2016, 241 [241]).

    Ein unbeteiligter Dritter darf erst dann in Anspruch genommen werden, wenn es objektiv unmöglich ist, die Gefahr mit anderen Mitteln abzuwehren, und zwar ohne Rücksicht auf die Kosten, die beispielsweise für eine Unterbringung in einem Beherbergungsbetrieb anfallen (OVG Saarland…, Beschluss vom 14. April 2014 - 1 B 213/14 -, juris Rn. 7 f.; VG Kassel, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 5 L 142/16.KS -, WuM 2016, 241 [241]; VG Köln…, Beschluss vom 18. Dezember 1989 - 23 L 1816/89 -, juris Rn. 10).

    Gefordert wird nur die vorübergehende Unterbringung in einer zumutbaren Unterkunft einfacher Art. Das polizeiliche Obdachlosenrecht dient nicht der wohnungsmäßigen Voll- oder Dauerversorgung (…vgl. etwa VGH Bayern, Beschlüsse vom 3. August 2012 - 4 CE 12.1509 -, juris Rn. 5 …und vom 10. Oktober 2008 - 4 CE 08.2647 -, juris Rn. 4; OVG Saarland…, Beschluss vom 14. April 2014 - 1 B 213/14 -, juris Rn. 9; VG Kassel, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 5 L 142/16.KS -, WuM 2016, 241 [241]; VG Köln…, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 20 L 595/08 - juris Rn. 13 f. - jeweils m.w.N.).

    Überwiegend wird daher vertreten, eine solche Sicherstellung dürfe einen Zeitraum von zwei Monaten nicht überschreiten (siehe VGH Bayern…, Urteil vom 14. August 1990 - 21 B 90.00335 -, juris Rn. 19; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - 11 ME 316/09 -, juris Rn. 8, 15; VG Augsburg…, Beschluss vom 21. August 2014 - Au 7 S 14.1124 -, juris Rn. 34, 38;… VG München Beschluss vom 21. Januar 2009 - M 22 S 08.5826 -, juris Rn. 21; vgl. auch VG Kassel, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 5 L 142/16.KS - WuM 2016, 241 [242]).

    Deshalb braucht auch nicht entschieden zu werden, ob eine Beschränkung des Bescheides auf den maximal zulässigen Zeitraum im Weg der Umdeutung gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG Berlin i.V.m. § 47 VwVfG möglich ist (ablehnend VG Kassel, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 5 L 142/16.KS -, WuM 2016, 241 [242];… VG München Beschluss vom 21. Januar 2009 - M 22 S 08.5826 -, juris Rn. 22).

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