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| VG Wiesbaden, 10.06.2015 - 5 L 1438/14.WI |
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- EuGH, 22.01.2015 - C-463/13
Das Unionsrecht steht der Durchführung einer neuen Ausschreibung in Italien, die …
Auszug aus VG Wiesbaden, 10.06.2015 - 5 L 1438/14
Ein Verweis auf das Hauptsacheverfahren und auf die Anfechtung der Auswahlentscheidung zugunsten der 20 Mitbewerber würde unzumutbare Nachteile für die Antragstellerin mit sich bringen, weil diese eine Vielzahl von Verfahren führen müsste und bis zur rechtskräftigen Entscheidung vom Sportwettenmarkt ausgeschlossen bliebe, den die im Verwaltungsverfahren erfolgreichen Bewerber bis dahin längst unter sich aufgeteilt hätten (vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 22.01.2015, Rs. C-463/13, NVwZ 2015, S. 506, Rn. 29).Rn. 84 Auch wenn es nach dessen Rechtsprechung aufgrund der beträchtlichen sittlichen, religiösen und kulturellen Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten grundsätzlich Sache jedes einzelnen Staates ist, Regelungen zu Glücksspielen im Einklang mit der eigenen Wertordnung zur Begrenzung des Glücksspielangebots und zur Bekämpfung von Straftaten und Glücksspielsucht zu treffen, so müssen diese Regelungen, die die Grundfreiheiten der Anbieter einschränken, durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses (wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen) gerechtfertigt sein (vgl. EUGH, Urteil vom 24.01.2013, Rs. C-186/11 u. a.; Urteil vom 22.01.2015, a. a. O., jeweils m. w. N.).
Dazu ist es auch erforderlich, dass der Ausübung des behördlichen Ermessens hinreichende Grenzen gesetzt werden (vgl. EUGH, Urteil vom 19.07.2012, Rs. C-470/11; Urteil vom 12.09.2013, Rs. C-660/11 u. a.; Urteil vom 22.01.2015, a. a. O., jeweils m. w. N.).
- VG Wiesbaden, 16.04.2015 - 5 L 1448/14
Sportwettenkonzession
Auszug aus VG Wiesbaden, 10.06.2015 - 5 L 1438/14
Rn. 67 Unter Hinweis auf die Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 07.10.2014, Az.: 8 B 1686/14) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vom 22.09.2014, Az.: 4 Bs 189/14, und vom 08.01.2015, Az.: 4 Bs 239/14) hält die erkennende Kammer an ihrer Rechtsauffassung (siehe Beschlüsse vom 16.04.2015, Az.: 5 L 1448/14.WI, und vom 17.09.2014, Az.: 5 L 1428/14.WI) fest, dass hier vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz über § 123 Abs. 1 VwGO erreicht werden kann und dass andere Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO) dem nicht entgegen stehen.Rn. 76 Wie die Kammer bereits im Verfahren 5 L 1448/14.WI (Beschluss vom 16.04.2015) festgestellt hat, weist das bisherige Verwaltungsverfahren verschiedene Rechtsverstöße und Ausführungsmängel auf, die die Dienstleistungsfreiheit des Art. 56 AEUV und den Anspruch auf ein diskriminierungsfreies und transparentes Auswahlverfahren (§ 4 b Abs. 1 und Satz 1 GlüStV, Art. 3 Abs. 1 GG) verletzen.
Es bestand ausreichend Zeit zwischen Unterzeichnung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages am 15.12.2011 und der Ausschreibung am 08.08.2012, um das gesamte Konzessionsverfahren konzipieren und vorbereiten zu können (vgl. dazu die Ausführungen der Kammer im Beschluss vom 16.04.2015, Az.: 5 L 1448/14.WI).
- EuGH, 06.11.2003 - C-243/01
GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …
Auszug aus VG Wiesbaden, 10.06.2015 - 5 L 1438/14
Rn. 83 Dass der Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit auch den Bereich der Sportwetten erfasst, hat der EUGH bereits in der Gambelli-Entscheidung (vom 06.11.2003, Rs. C-243/01) klargestellt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 09.09.2014, Az.: 1 BvL 2/14).Nur diese dort genannten Ziele sind die Rechtfertigung dafür, dass die Dienstleistungsfreiheit eingeschränkt werden kann (vgl. die Gambelli-Entscheidung des EuGH vom 06.11.2003, Rs. C-243/01).
- EuGH, 19.07.2012 - C-470/11
Garkalns - Art. 49 EG - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs - …
Auszug aus VG Wiesbaden, 10.06.2015 - 5 L 1438/14
Denn anders als vom Europäischen Gerichtshof (Urteil vom 19.07.2012, Rs. C-470/11) gefordert, konnten die Bewerber weder aus der Ausschreibung noch aus dem Gesetzestext voll umfänglich entnehmen, was letztlich für eine erfolgreiche Bewerbung von ihnen gefordert werden wird.Dazu ist es auch erforderlich, dass der Ausübung des behördlichen Ermessens hinreichende Grenzen gesetzt werden (vgl. EUGH, Urteil vom 19.07.2012, Rs. C-470/11; Urteil vom 12.09.2013, Rs. C-660/11 u. a.;… Urteil vom 22.01.2015, a. a. O., jeweils m. w. N.).
- VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13
Zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf dem Flughafen Frankfurt …
Auszug aus VG Wiesbaden, 10.06.2015 - 5 L 1438/14
Rn. 59 Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu Bodenabfertigungsdienstleistungen vom 15.10.2014 (Az.: 9 C 1276/13.T) - auf das die Kammer hingewiesen habe - betreffe einen anderen Sachverhalt und ein anderes Rechtsregime, nämlich die Vorschriften der Bodenabfertigungsdienste-Verordnung.Es ist nicht Aufgabe der Bewerber, so lange Fragen an die Behörde zu richten, bis deren Anforderungen und Entscheidungskriterien hinreichend deutlich geworden sind (vgl. dazu die Ausführungen des Hess. VGH, Urteil vom 15.10.2014, Az.: 9 C 1276/13.T, juris, Rn. 69, zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen).
- VGH Hessen, 28.06.2013 - 8 B 1220/13
Zulässigkeit eines verfahrensbegleitenden einstweiligen Rechtsschutzes bzgl. …
Auszug aus VG Wiesbaden, 10.06.2015 - 5 L 1438/14
Mit Beschluss vom 28.06.2013 hob der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az.: 8 B 1220/13) diese Entscheidung unter Hinweis auf § 44 a VwGO auf und verwies den dortigen Antragsteller auf die Rechtsschutzmöglichkeiten nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens.Insoweit muss bereits der einstweilige Rechtsschutz eine wirksame Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gewährleisten und Möglichkeiten eröffnen, ergebnisrelevante Verfahrensfehler zur Überprüfung zu stellen und irreversible Zustände zu verhindern (vgl. dazu die Ausführungen des Hess. VGH im Verfahren 8 B 1220/13, Beschluss vom 28.06.2013).
- VG Berlin, 23.05.2014 - 23 K 512.12
Rechtmäßigkeit eines zweistufigen Auswahlverfahrens hinsichtlich der Erteilung …
Auszug aus VG Wiesbaden, 10.06.2015 - 5 L 1438/14
Insoweit werde auf die Entscheidung des VG E-Stadt vom 23.05.2014 (Az.: 23 K 512.12) verwiesen.Zur Sicherung ihres Bewerbungsverfahrensanspruchs hat die im Auswahlverfahren unterlegene Antragstellerin (siehe Ablehnungsbescheid vom 02.09.2014) im Hauptsacheverfahren die Möglichkeit, den Ablehnungsbescheid anzufechten (was ihr - bei Erfolg - die Option sichern würde, weiter am Konzessionsverfahren teilzunehmen) und Neubescheidung zu begehren (siehe Urteil des VG E-Stadt vom 23.05.2014, Az.: 23 K 512.12); im Eilverfahren ist - weil die Ablehnung keinen vollzugsfähigen Inhalt hat, der über § 80 Abs. 5 VwGO ausgesetzt werden könnte - Rechtsschutz nur über § 123 Abs. 1 VwGO zu erlangen, weil es der Antragstellerin im momentanen Verfahrensstadium nicht um einen Konkurrentenverdrängungsanspruch nach §§ 80, 80 a VwGO geht, sondern um die erneute Prüfung ihrer Bewerbung im Konzessionsverfahren und die Gleichbehandlung mit anderen Konzessionsbewerbern, die zu den 20 Ausgewählten gehören.
- VG Wiesbaden, 15.04.2016 - 5 K 1431/14
Land Hessen verpflichtet, einem nicht berücksichtigten Konkurrenten eine …
Auszug aus VG Wiesbaden, 10.06.2015 - 5 L 1438/14
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, bis zur Entscheidung des Gerichts im Klageverfahren 5 K 1431/14.WI die angekündigte Erteilung von Konzessionen an die 20 Beigeladenen zurückzustellen.Rn. 25 Gegen diesen Bescheid hat die Antragstellerin am 09.09.2014 Klage erhoben (Az.: 5 K 1431/14.WI) und am 11.09.2014 den vorliegenden Eilantrag gestellt.
- BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03
Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen …
Auszug aus VG Wiesbaden, 10.06.2015 - 5 L 1438/14
Rn. 69 Das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) gewinnt gerade im Zusammenhang mit der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes an Bedeutung, um so weit wie möglich der Schaffung vollendeter Tatsachen zuvor zu kommen (so BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.07.2004, Az.: 2 BvR 2248/03). - EuGH, 24.01.2013 - C-186/11
Das Unionsrecht setzt dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland …
Auszug aus VG Wiesbaden, 10.06.2015 - 5 L 1438/14
Rn. 84 Auch wenn es nach dessen Rechtsprechung aufgrund der beträchtlichen sittlichen, religiösen und kulturellen Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten grundsätzlich Sache jedes einzelnen Staates ist, Regelungen zu Glücksspielen im Einklang mit der eigenen Wertordnung zur Begrenzung des Glücksspielangebots und zur Bekämpfung von Straftaten und Glücksspielsucht zu treffen, so müssen diese Regelungen, die die Grundfreiheiten der Anbieter einschränken, durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses (wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen) gerechtfertigt sein (vgl. EUGH, Urteil vom 24.01.2013, Rs. C-186/11 u. a.;… Urteil vom 22.01.2015, a. a. O., jeweils m. w. N.). - BVerfG, 09.09.2014 - 1 BvL 2/14
Erneute unzulässige Richtervorlage zum Sportwettmonopol in Berlin - …
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 6 A 10562/14
Verkauf von Losgutscheinen der "Aktion Mensch" ist keine Glücksspielvermittlung
- VGH Hessen, 07.10.2014 - 8 B 1686/14
Beschwerde gegen gerichtliche Zwischenentscheidung
- EuGH, 12.09.2013 - C-660/11
Biasci u.a. - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 43 EG …
- VGH Hessen, 23.07.2012 - 8 B 2244/11
Rettungsdienstleistungen
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 102.14
Teilnahme am Verfahren zur Vergabe von Sportwettkonzessionen
- OVG Niedersachsen, 10.01.2014 - 1 ME 158/13
Notwendigkeit eines Einzugsbereichs mit städtebaulichem Gewicht für einen …
- VG Wiesbaden, 21.03.2013 - 5 L 27/13
Sportwettenkonzession
- VGH Hessen, 30.10.2013 - 8 B 1966/13
- VGH Hessen, 26.02.2014 - 8 E 1904/13
- VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1453/14
Das gesamte Auswahlverfahren für die Vergabe von 20 Sportwettenkonzessionen …
- VG Wiesbaden, 30.04.2013 - 5 L 90/13
Sportwettkonzession
- VG Wiesbaden, 08.06.2015 - 5 L 1433/14
Sportwetten Konzession
- VG München, 18.03.2015 - M 16 E 14.4518
Sportwettenkonzession
- VG Wiesbaden, 13.09.2012 - 5 L 1081/12
- VG Wiesbaden, 15.04.2016 - 5 K 1431/14
Land Hessen verpflichtet, einem nicht berücksichtigten Konkurrenten eine …
Mit Beschluss vom 10.06.2015 (Az.: 5 L 1438/14) hat das Gericht den Beklagten verpflichtet, bis zur Entscheidung der Kammer im Hauptsacheverfahren die angekündigte Erteilung von Konzessionen an die 20 erfolgreichen Mitbewerber zurückzustellen, und festgestellt, dass mehrere ergebnisrelevante Verfahrensfehler vorliegen, die das gesamte Verwaltungsverfahren auf der 2. Stufe bis zur Auswahlentscheidung betreffen und auf die die Klägerin sich berufen kann.{RN: 44} Die Rechtsverstöße im Auswahlverfahren, die die Kammer bereits im Eilbeschluss vom 10.06.2015 (Az.: 5 L 1438/14) aufgezeigt hat, haben im Ergebnis schon dazu geführt, dass die Konzessionsvergabe gestoppt werden musste (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 16.10.2015, Az.: 8 B 1028/15; VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.05.2015, Az.: 2 L 3002/14; VG Hamburg, Beschluss vom 29.06.2015, Az.: 4 E 4214/14;… dazu auch aktuell Kirchhof, Die verfassungsgeforderte Reform des Glücksspielwesens, NVwZ 2016, S. 124).
Dass eine solche Phase nur der Erprobung, wie sich die Teilnahme konzessionierter Bewerber auf den Glücksspielmarkt auswirkt, dienen kann und nicht auch der Behörde zur Erprobung, wie ein neu eingeführtes Konzessionsverfahren zu gestalten ist, hat die Kammer bereits im Eilbeschluss vom 10.06.2015 (Az.: 5 L 1438/14) festgestellt.
- BGH, 31.07.2025 - I ZR 90/23 Rn. 7 Ergänzend hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden auf seinen Beschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes verwiesen (…vgl. VG Wiesbaden, ZfWG 2016, 275 [juris Rn. 44]), mit dem es das beklagte Land verpflichtet hat, die angekündigte Erteilung von Konzessionen an die 20 Beigeladenen zurückzustellen (VG Wiesbaden, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 5 L 1438/14, juris).
Die Zweistufigkeit des Verfahrens, bei dem die zur zweiten Stufe zugelassenen Bewerber ihren auf der ersten Stufe eingereichten Antrag zu vervollständigen und insbesondere Konzepte zu verschiedenen Bereichen einzureichen hätten, sei grundsätzlich nicht zu beanstanden (VG Wiesbaden, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 5 L 1438/14, juris Rn. 7 und 77).
Die Bewerber hätten weder aus der Ausschreibung noch aus dem Gesetzestext vollumfänglich entnehmen können, was letztlich für eine erfolgreiche Bewerbung von ihnen gefordert werde (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 5 L 1438/14, juris Rn. 79 f.).
Hinzu komme, dass in der Ausschreibung auf das wirtschaftlich günstigste Angebot als einziges Auswahlkriterium verwiesen werde, was der Regelung des § 4b Abs. 5 GlüStV 2012 widerspreche (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 5 L 1438/14, juris Rn. 81).
Schon formal verstoße das Auswahlverfahren dementsprechend gegen Art. 56 AEUV (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 5 L 1438/14, juris Rn. 81 bis 96).
Auch der Prüfungsablauf und die Entscheidungsfindung seien intransparent geblieben (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 5 L 1438/14, juris Rn. 97).
Die Entscheidungsfindung im Glücksspielkollegium sei ebenfalls intransparent und fehlerbehaftet; gegen die im Gesetz (§ 9a Abs. 8 GlüStV 2012) vorgesehene Bindungswirkung von dessen Beschlüssen bestünden erhebliche Bedenken (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 5 L 1438/14, juris Rn. 98 bis 101).
- VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1467/14
Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist …
Dass eine solche Phase nur der Erprobung, wie sich die Teilnahme konzessionierter Bewerber auf den Glücksspielmarkt auswirkt, dienen kann und nicht auch der Behörde zur Erprobung, wie ein neu eingeführtes Konzessionsverfahren zu gestalten ist, hat die Kammer bereits im Eilbeschluss vom 10.06.2015 (Az.: 5 L 1438/14.WI) festgestellt.Die Entscheidungen des Gerichts in den Eilverfahren 5 L 1453/14.WI, 5 L 1433/14.WI und 5 L 1438/14.WI, durch die der Beklagte verpflichtet wird, die Erteilung von Konzessionen (nur) an die 20 Beigeladenen vorläufig - bis zur Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache - zurückzustellen, hindert lediglich eine Vorab-Konzessionierung dieser Bewerbergruppe, nicht aber nunmehr die Erteilung von Konzessionen an alle Bewerber, die - wie die Klägerin - die Mindestvoraussetzungen erfüllen.
Bei der Streitwertfestsetzung hat sich das Gericht an der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu den Konzessions-Eilverfahren (vgl. Beschluss vom 30.10.2013, Az.: 8 B 1966/13) orientiert und den im Eilverfahren 5 L 1438/14.WI festgesetzten Wert von 50.000,- Euro im vorliegenden Hauptsacheverfahren verdoppelt (vgl. dazu HessVGH, Beschluss vom 05.11.2015, Az.: 8 B 1210/15).
- VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1388/14
Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist …
Die Rechtsverstöße im Auswahlverfahren, die die Kammer bereits im Eilbeschluss vom 10.06.2015 (Az.: 5 L 1438/14.WI) aufgezeigt hat, haben im Ergebnis schon dazu geführt, dass die Konzessionsvergabe gestoppt werden musste (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.10.2015, Az.: 8 B 1028/15; VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.05.2015, Az.: 2 L 3002/14; VG G-Stadt, Beschluss vom 29.06.2015, Az.: 4 E 4214/14;… dazu auch aktuell Kirchhof, Die verfassungsgeforderte Reform des Glücksspielwesens, NVwZ 2016, S. 124).Dass eine solche Phase nur der Erprobung, wie sich die Teilnahme konzessionierter Bewerber auf den Glücksspielmarkt auswirkt, dienen kann und nicht auch der Behörde zur Erprobung, wie ein neu eingeführtes Konzessionsverfahren zu gestalten ist, hat die Kammer bereits im Eilbeschluss vom 10.06.2015 (Az.: 5 L 1438/14.WI) festgestellt.
Die Entscheidungen des Gerichts in den Eilverfahren 5 L 1453/14.WI, 5 L 1433/14.WI und 5 L 1438/14.WI, durch die der Beklagte verpflichtet wird, die Erteilung von Konzessionen (nur) an die 20 Beigeladenen vorläufig - bis zur Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache - zurückzustellen, hindert lediglich eine Vorab-Konzessionierung dieser Bewerbergruppe, nicht aber nunmehr die Erteilung von Konzessionen an alle Bewerber, die - wie die Klägerin - die Mindestvoraussetzungen erfüllen.
Bei der Streitwertfestsetzung hat sich das Gericht an der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu den Konzessions-Eilverfahren (vgl. Beschluss vom 30.10.2013, Az.: 8 B 1966/13) orientiert und den im Eilverfahren 5 L 1438/14.WI festgesetzten Wert von 50.000,- Euro im vorliegenden Hauptsacheverfahren verdoppelt (vgl. dazu Hess VGH, Beschluss vom 05.11.2015, Az.: 8 B 1210/15).
- LG Hamburg, 12.02.2016 - 303 O 500/10
Entschädigungsansprüche eines ausländischen Anbieters von Sportwetten wegen der …
Derzeit ist das Konzessionsverfahren durch Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (Beschlüsse vom 10. Juni 2015 - 5 L 1438/14.WI -, vom 8. Juni 2015 - 5 L 1433/14.WI -, vom 5. Mai 2015 - 5 L 1453/14.WI -) ausgesetzt.Das Konzessionsverfahren ist derzeit vielmehr durch Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (Beschlüsse vom 10. Juni 2015 - 5 L 1438/14.WI -, vom 8. Juni 2015 - 5 L 1433/14.WI -, vom 5. Mai 2015 - 5 L 1453/14.WI -) ausgesetzt.
- VG Wiesbaden, 09.11.2016 - 5 L 1609/16
Antragsteller, die die Mindesvoraussetzungen erfüllt haben, haben Anspruch auf …
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht den Antragsgegner im Eilverfahren 5 L 1438/14.WI mit Beschluss vom 10.06.2015 verpflichtet, bis zur Entscheidung in der Hauptsache die angekündigte Erteilung von Konzessionen an die 20 erfolgreichen Mitbewerber zurückzustellen. - VGH Bayern, 23.06.2015 - 10 C 15.772
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Beiladung zu einem …
Rn. 6 Auch die Beiladungsinteressierte führt vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden ein Eilverfahren, das auf die Unterlassung der Konzessionserteilung gerichtet ist (5 L 1438/14.Wi). - OVG Bremen, 20.12.2016 - 1 LC 156/15
Baugenehmigung für Wettvermittlungsstelle; Schlusspunkttheorie - Baugenehmigung; …
Das Konzessionsverfahren konnte aufgrund von Rechtsstreitigkeiten noch nicht abgeschlossen werden (vgl. hierzu insbesondere VG Wiesbaden, Beschl. v. 10.06.2015 - 5 L 1438/14.WI, juris und Hessischer VGH, Beschl. v. 16.10.2015 - 8 B 1028/15, NVwZ 2016, 171 ff.). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 01.09.2015 - LVG 4/13
Glückspielrecht
Verlauf und Stand des Konzessionsverfahrens nach § 10a GlüStV lassen sich anhand der Feststellungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden im Beschluß vom 10.06.2015 - 5 L 1438/14.WI - (abrufbar unter ) so zusammenfassen: Die Ausschreibung im Konzessionsverfahren erfolgte am 08.08.2012.
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