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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 28.04.2025 - 5 L 77/25.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,13022
VG Neustadt, 28.04.2025 - 5 L 77/25.NW (https://dejure.org/2025,13022)
VG Neustadt, Entscheidung vom 28.04.2025 - 5 L 77/25.NW (https://dejure.org/2025,13022)
VG Neustadt, Entscheidung vom 28. April 2025 - 5 L 77/25.NW (https://dejure.org/2025,13022)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 267 AEUV, Art 6 Abs 2 MRK, Art 3 Abs 3 EUV, Art 24 EUGrundrCharta
    Antragsbefugnis eines Content-Providers im Verfahren gegen einen beigeladenen Access-Provider; Erforderlichkeit des Erlasses einer Sperrverfügung

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Sperrverfügung gegen Access-Provider zur Durchsetzung des Jugendmedienschutzes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (42)

  • VG Düsseldorf, 09.01.2024 - 27 L 3303/23
    Auszug aus VG Neustadt, 28.04.2025 - 5 L 77/25
    Rn. 13 Den am 8. Dezember 2023 gestellten Eilantrag der Antragstellerin, mit der sie die einstweilige Verpflichtung der LFM NRW begehrte, Maßnahmen nach § 109 Abs. 3 MStV gegen die Accessprovider (insb. Sperrverfügungen) hinsichtlich ihres anderen Angebots https://de........com zu unterlassen, lehnte das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit rechtskräftigem Beschluss vom 9. Januar 2024 - 27 L 3303/23 - ab.

    Auch habe das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Beschluss 27 L 3303/23 keine Aussage zu einer voraussichtlichen Rechtmäßigkeit der dortigen Grundverfügung getroffen, sondern die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage lediglich mit dem Hinweis eines nicht zu erwartenden irreversiblen wirtschaftlichen Schadens für die Antragstellerin abgelehnt und diese daher auf den nachträglichen Rechtsschutz verwiesen.

    Dies umso mehr, als dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Antrag der Antragstellerin auf vorbeugenden Rechtsschutz gegen den Erlass einer Sperrverfügung hinsichtlich ihres weiteren Angebots https://de........com mit Beschluss vom 9. Januar 2024 - 27 L 3303/23 - unter Verweis auf die Möglichkeit gerichtlichen (Eil-)Rechtsschutz im Nachgang zu erlangen, abgelehnt habe.

    Die hier streitbefangene Sperrverfügung trifft die Antragstellerin nicht im Rahmen eines bloßen Reflexes, sondern ist im Kern gerade dazu bestimmt, das zu ihrer Erwerbstätigkeit gehörende Angebot unter [...].com - welches zugleich eine Dienstleistung eines im EU-Ausland (Zypern) ansässigen Unternehmens darstellt - in Deutschland unzugänglich zu machen (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Januar 2024 - 27 L 3303/23 -, juris;… Rn. 11 unter Verweis auf: VG Düsseldorf…, Urteil vom 29. November 2011 - 27 K 3883/11 -, juris, Rn. 29ff.).

    Dem folgend ging bereits das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 9. Januar 2024 - 27 L 3303/23 -, (…juris, Rn. 37), davon aus, dass der dort im Rahmen eines Antrags auf Gewährung vorbeugenden einstweiligen Rechtsschutzes, mit dem die Antragstellerin den Erlass von Sperrverfügungen hinsichtlich ihres Angebots https://de......com zu verhindern versuchte, mangels Vorliegens eines Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig sei, weil die Antragstellerin den Erlass einer Sperrverfügung durch Befolgung der gegen sie selbst gerichteten Grundverfügung wirksam verhindern könne.

    Dies gilt umso mehr, als sie den ihrerseits behaupteten wirtschaftlichen Schaden - wie bereits das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 4. April 2023 - 27 K 3906/20 -, (…juris, Rn. 262) und im Beschluss vom 9. Januar 2024 - 27 L 3303/23 -, (…juris, Rn. 24f.) moniert hat - nicht im Ansatz substantiiert dargelegt oder auch nur die wirtschaftlichen Strukturen Ihres Unternehmens transparent gemacht hat.

    Angesichts dessen, dass die Antragstellerin mehrere Websites mit pornografischen Inhalten weltweit betreibt, ist weder dargelegt noch für die Kammer erkennbar, dass eine Sperrung auf dem deutschen Markt allein einen signifikanten wirtschaftlichen Nachteil für die Antragstellerin bedeutet (so auch: VG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Januar 2024 - 27 L 3303/23 -, juris, Rn. 25), jedenfalls ist die von ihr behauptete Existenzgefährdung fernliegend.

  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1414/20

    Jugendmedienschutz im Internet - Untersagung von pornografischen …

    Auszug aus VG Neustadt, 28.04.2025 - 5 L 77/25
    Rn. 3 Den hiergegen begehrten Eilrechtsschutz lehnte das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 30. November 2021 - 27 L 1414/20 - ab.

    Diese Verfügung ist nach § 20 Abs. 5 Satz 3 JMStV sofort vollziehbar und daher - nachdem die Antragstellerin in dem hiergegen gerichteten Eilverfahren weder in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (s. Beschluss vom 30. November 2021 - 27 L 1414/20 -, juris) noch in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (s. Beschluss vom 7. September 2022 - 13 B 1911/21 -, juris) erfolgreich war, von ihr auch zu befolgen.

    Von dem Angebot der Antragstellerin geht dabei ausweislich der Feststellungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 30. November 2021 - 27 L 1414/20 -, juris, Rn. 181ff.), denen die Kammer nach eigener Prüfung folgt, auch eine schwerwiegende Gefährdung für dieses überragende Schutzgut aus:.

    Rn. 93 Angesichts der daher vorliegenden schwerwiegenden Gefahr überwiegt der Schutz der seelischen und geistigen Entwicklung Minderjähriger unabhängig davon, dass im Internet auch bei einer Sperrung des Zugangs zu dem Angebot der Antragstellerin weiterhin pornographische Inhalte auch von Minderjährigen abgerufen werden können, denn unstreitig handelt es sich bei dem hier streitbefangenen Angebot der Antragstellerin um eine der in Deutschland am weitesten verbreiteten und daher auch bekanntesten Websites mit pornographischen Inhalten, sodass eine Sperrung dieses Angebots jedenfalls zu einer signifikanten Verringerung der für Minderjährige zur Verfügung stehenden pornographischen Inhalte führt (…BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2009 - 1 BvR 1231/04 -, juris, Rn. 5; VG Düsseldorf, Beschluss vom 30. November 2021 - 27 L 1414/20 -, juris, Rn. 212).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2025 - 9 S 1224/23

    Schulausschluss durch den vom Schüler geschädigten Schulleiter

    Auszug aus VG Neustadt, 28.04.2025 - 5 L 77/25
    Rn. 54 Bei der Gewichtung des Fehlers ist schon nach dem Wortlaut des § 44 Abs. 1 LVwVfG nicht darauf abzustellen, in welchem Maße der Behörde ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist, sondern ob der Fehler des Verwaltungsakts besonders schwerwiegend ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2025 - 9 S 1224/23 -, juris, Rn. 35 unter Verweis auf: BVerwG…, Urteil vom 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 -, juris, Rn. 20).

    Die an ein rechtsstaatliches Vorgehen zu stellenden Anforderungen müssen so drastisch verfehlt werden, dass es unerträglich wäre, dem Verwaltungsakt Wirksamkeit und damit Rechtsverbindlichkeit zuzuerkennen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2025 - 9 S 1224/23 -, juris, Rn. 36 unter Verweis auf die st. Rspr., vgl. BVerwG…, Urteil vom 22.Januar 2021 - 6 C 26.19 -, juris Rn. 50 m. w. N.).

    Die in § 44 Abs. 2 LVwVfG aufgezählten Nichtigkeitsgründe stehen einem besonders schwerwiegenden Fehler im Sinne von § 44 Abs. 1 LVwVfG gleich, während die nach § 44 Abs. 3 LVwVfG für sich genommen in keinem Fall zur Nichtigkeit führenden Mängel nicht besonders schwer wiegen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2025 - 9 S 1224/23 -, juris, Rn. 36 unter Verweis auf: BVerwG…, Urteil vom 22.02.1985 - 8 C 107.83 -, juris Rn. 20).

  • VG Neustadt, 13.01.2026 - 5 K 1204/24

    1. Die VO (EU) 2022/2065 entfaltet aufgrund ihrer vollharmonisierenden Wirkung im …

    Auszug aus VG Neustadt, 28.04.2025 - 5 L 77/25
    Rn. 17 Mit der am 28. Oktober 2024 erhobenen Klage - 5 K 1204/24.NW - wendet sich die Antragstellerin gegen die gegenüber der Beigeladenen ergangene Sperrverfügung vom 2. April 2024 und begehrt mit dem am 22. Januar 2025 eingelegten hier streitgegenständlichen Eilantrag die Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage.

    Rn. 20 die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 28. Oktober 2024 (Az. 5 K 1204/24.NW ) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 2. April 2024 (Az. 07.631/23.121) anzuordnen, mit dem die Antragsgegnerin gegenüber der […] die Sperrung des Angebots [...].com für den Abruf aus Deutschland anordnet hat.

    Rn. 37 1. Er ist als Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach §§ 80a Abs. 3 Satz 2 i.V.m. 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - statthaft, da der hiergegen am 28. Oktober 2024 unter dem Aktenzeichen 5 K 1204/24.NW erhobenen Klage nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 20 Abs. 5 Satz 3 Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) - JMStV - keine aufschiebende Wirkung zukommt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1911/21

    Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt

    Auszug aus VG Neustadt, 28.04.2025 - 5 L 77/25
    Auch die dagegen zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen erhobene Beschwerde wies dieses mit Beschluss vom 7. September 2022 - 13 B 1911/21 - zurück.

    Diese Verfügung ist nach § 20 Abs. 5 Satz 3 JMStV sofort vollziehbar und daher - nachdem die Antragstellerin in dem hiergegen gerichteten Eilverfahren weder in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (s. Beschluss vom 30. November 2021 - 27 L 1414/20 -, juris) noch in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (s. Beschluss vom 7. September 2022 - 13 B 1911/21 -, juris) erfolgreich war, von ihr auch zu befolgen.

    Dahinter hat das wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin zurückzustehen (so auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. September 2022 - 13 B 1911/21 -, juris, Rn. 215).

  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3906/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher …

    Auszug aus VG Neustadt, 28.04.2025 - 5 L 77/25
    Rn. 4 Auf die in der Hauptsache gegen diese sog. Grundverfügung vom 16. Juni 2020 erhobene Klage hob das Verwaltungsgericht Düsseldorf diese auf, soweit diese auf einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 und 4 JMStV sowie gegen § 7 Abs. 1 S. 2 JMStV gestützt wurde und wies die Klage im Übrigen mit Urteil vom 4. April 2023 - 27 K 3906/20 - ab, ließ aber die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zu, die dort zwischenzeitlich anhängig ist.

    Rn. 48 Das daher offensichtlich mit dem hiesigen Eilantrag verfolgte Rechtsschutzziel der Antragstellerin, ihre Inhalte auf der Website [...].com auch weiterhin in unveränderter Form anbieten zu können, ist jedoch nicht schutzwürdig, weil es ihr auf Grundlage des wie dargelegt sofort vollziehbaren Bescheids vom 16. Juni 2020 - der im Übrigen bereits in erster Instanz durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf weit überwiegend für rechtmäßig erachtet wurde (Urteil vom 4. April 2023 - 27 K 3906/20 -, juris) - bereits jetzt untersagt ist, ihre Inhalte unverändert anzubieten.

    Dies gilt umso mehr, als sie den ihrerseits behaupteten wirtschaftlichen Schaden - wie bereits das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 4. April 2023 - 27 K 3906/20 -, (…juris, Rn. 262) und im Beschluss vom 9. Januar 2024 - 27 L 3303/23 -, (…juris, Rn. 24f.) moniert hat - nicht im Ansatz substantiiert dargelegt oder auch nur die wirtschaftlichen Strukturen Ihres Unternehmens transparent gemacht hat.

  • EuGH, 09.11.2023 - C-376/22

    Bekämpfung rechtswidriger Inhalte im Internet: Ein Mitgliedstaat darf einem …

    Auszug aus VG Neustadt, 28.04.2025 - 5 L 77/25
    Auch verstoße die Vorschrift des JMStV gegen das Herkunftslandprinzip wie sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 9. November 2023, Az. C-376/22 - Google Ireland u.a. - ergebe.

    Etwas anderes folge auch nicht aus dem seitens der Antragstellerin zitierten Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 9. November 2023 - C-376/22 - Google Ireland u.a. Weiterhin tritt die Antragsgegnerin der Auslegung des § 2 Abs. 1 Satz 4 JMStV durch die Antragstellerin im Einzelnen entgegen.

  • VG Berlin, 24.04.2025 - 32 L 25.25

    Pornoseiten bleiben gesperrt

    Auszug aus VG Neustadt, 28.04.2025 - 5 L 77/25
    Insoweit gebietet auch der effet-utile-Grundsatz lediglich, dem Betroffenem eine Möglichkeit des effektiven Rechtsschutzes zu gewähren, hingegen verlangt dieser Grundsatz nicht, dass von einer oder einem Rechtsschutzsuchenden aufgeworfene unionsrechtliche Fragen in einem beliebigen von ihm oder ihr betriebenen Gerichtsverfahren zu klären sind (so auch: VG Berlin, Beschluss vom 24. April 2025 - VG 32 L 25/25 -, S. 15; Bl. 1232ff. d. GA).

    Auch soweit die Antragstellerin ein Rechtsschutzbedürfnis aus dem Umstand herzuleiten versucht, dass die Sperrverfügung vom 2. April 2024 nach ihrer Ansicht nichtig sei, dringt sie hiermit - unabhängig von der aus Sicht der Kammer zweifelhaften Annahme der Antragstellerin, dass allein die Nichtigkeit einer angefochtenen Verfügung das Rechtsschutzbedürfnis im Eilverfahren zu begründen vermag (so auch VG Berlin, Beschluss vom 24. April 2025 - VG 32 L 25/25 -, Bl. 1232 d. GA) nicht durch, weil für die Nichtigkeit der Sperrverfügung vom 2. April 2024 im Sinne des § 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG - i.V.m. § 44 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG - keine Anhaltspunkte bestehen.

  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1415/20
    Auszug aus VG Neustadt, 28.04.2025 - 5 L 77/25
    Dies hätten das Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Beschluss vom 30. November 2021 - 27 L 1415/20 - und Urteil vom 4. April 2023 - 27 K 3905/20 - und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 7. September 2022 - 13 B 1912/21 - bereits hinreichend festgestellt.

    Das Europäische Parlament und der Rat haben bereits in ihren Empfehlungen vom 20. Dezember 2006 über den Schutz Minderjähriger und den Schutz der Menschenwürde (2006/952/EG) darauf hingewiesen, dass gesetzgeberische Maßnahmen zum Schutz der körperlichen, geistigen und sittlichen Entwicklung Minderjähriger im Zusammenhang mit den Inhalten sämtlicher audiovisuellen Dienste und Informationsdienste und zum Schutz Minderjähriger vor dem Zugang zu für sie ungeeigneten Sendungen oder Diensten, die für Erwachsene bestimmt sind, vorgesehen werden müssen (VG Düsseldorf, Beschluss vom 30. November 2021 - 27 L 1415/20 -, juris, Rn. 168; vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 7. September 2022 - 13 B 1912/21 -, juris, Rn. 190ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1912/21

    Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt

    Auszug aus VG Neustadt, 28.04.2025 - 5 L 77/25
    Dies hätten das Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Beschluss vom 30. November 2021 - 27 L 1415/20 - und Urteil vom 4. April 2023 - 27 K 3905/20 - und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 7. September 2022 - 13 B 1912/21 - bereits hinreichend festgestellt.

    Das Europäische Parlament und der Rat haben bereits in ihren Empfehlungen vom 20. Dezember 2006 über den Schutz Minderjähriger und den Schutz der Menschenwürde (2006/952/EG) darauf hingewiesen, dass gesetzgeberische Maßnahmen zum Schutz der körperlichen, geistigen und sittlichen Entwicklung Minderjähriger im Zusammenhang mit den Inhalten sämtlicher audiovisuellen Dienste und Informationsdienste und zum Schutz Minderjähriger vor dem Zugang zu für sie ungeeigneten Sendungen oder Diensten, die für Erwachsene bestimmt sind, vorgesehen werden müssen (VG Düsseldorf…, Beschluss vom 30. November 2021 - 27 L 1415/20 -, juris, Rn. 168; vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. September 2022 - 13 B 1912/21 -, juris, Rn. 190ff.).

  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines …

  • BVerfG, 24.09.2009 - 1 BvR 1231/04

    Strafrechtliches Pornographieverbot und Jugendschutz

  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

  • BVerwG, 10.10.2019 - 10 C 3.19

    Zur Ausgleichspflicht bei nicht auskömmlichem Verbundtarif im ÖPNV

  • BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 297/20

    Ablehnung von Anträgen afghanischer Asylsuchender auf einstweiligen Rechtsschutz …

  • EuGH, 27.03.2014 - C-314/12

    Einem Anbieter von Internetzugangsdiensten kann aufgegeben werden, für seine …

  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3905/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher …

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • BVerwG, 22.01.2021 - 6 C 26.19

    Wirksamkeit eines Verwaltungsakts durch Kenntnisnahme des vollständigen Inhalts …

  • EuGH, 01.10.2020 - C-649/18

    Ein Mitgliedstaat, für den eine Dienstleistung des Online-Verkaufs nicht …

  • BVerfG, 20.10.2022 - 1 BvR 201/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Indizierung eines Musikalbums aus dem …

  • EuGH, 27.09.2017 - C-73/16

    Puškár - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der …

  • BVerwG, 19.12.2014 - 7 VR 5.14

    Ausbau einer Eisenbahnstrecke; Erschütterungsschutz; einstweiliger Rechtsschutz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2024 - 12 B 783/24

    Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines …

  • EuGH, 23.03.2023 - C-662/21

    Booky.fi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier …

  • EuGH, 21.01.2021 - C-471/18

    Deutschland/ Esso Raffinage - Rechtsmittel - Registrierung, Bewertung und …

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2025 - 4 MB 6/24

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Interessenabwägung im …

  • VG Neustadt, 04.02.2026 - 5 K 1203/24

    Sperrverfügung bezüglich der Verbreitung einer Website mit pornografischen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2025 - 21 B 11/25

    Rodung des Sündenwäldchens in Manheim erlaubt

  • EuGH, 13.06.2012 - C-156/12

    GREP - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Charta der Grundrechte der …

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2023 - U 1/23

    Geltendmachung von Schadensansprüchen durch den Insolvenzverwalter gegen die …

  • VG Neustadt, 13.01.2026 - 5 K 476/24

    Sperrung des Zugangs zu einer Internetseite mit pornografischen Angeboten

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1005

    Vermittlung von Lotterien im Internet - Feststellungsinteresse nach Erledigung …

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2024 - 10 S 1555/24

    Eilantrag gegen die sofortige Vollziehung atomrechtlicher Änderungsgenehmigungen; …

  • VGH Bayern, 12.06.2012 - 10 B 10.2959

    Ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Wettanbieter kann bezüglich einer …

  • LG Hamburg, 15.12.2023 - 415 HKO 33/23

    Pflicht zur Ausführung eines Zahlungsauftrags bei Geldwäscheverdachtsanzeige mit …

  • VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 3883/11

    Sperrungsanordnung gegen einzelne Internet-Zugangsanbieter zum unerlaubten …

  • OVG Sachsen, 28.09.2023 - 6 B 25/23

    Heimrecht; Selbstbestimmung; ambulant betreute Wohngemeinschaft; …

  • OVG Sachsen, 11.06.2024 - 3 B 45/24

    Rechtsschutzbedürfnis

  • VG Berlin, 04.05.2022 - 3 L 94.22
  • VG Neustadt, 13.01.2026 - 5 K 475/24

    Internetsperren für Pornografie-Plattformen aufgrund europarechtlicher Regelungen …

  • VG Düsseldorf, 19.11.2025 - 27 L 805/24

    Access-Provider müssen pornografische Internetangebote vorerst nicht sperren

  • VG München, 05.06.2025 - M 17 S 25.478

    Zugang zu pornographischen Webseiten bleibt vorerst weiterhin gesperrt

    Die hier streitbefangene Sperrverfügung trifft die Antragstellerin nicht im Rahmen eines bloßen Reflexes, sondern ist im Kern gerade dazu bestimmt, das zu ihrer Erwerbstätigkeit gehörende Angebot unter … - welches zugleich eine Dienstleistung eines im EU-Ausland (* …*) ansässigen Unternehmens darstellt - in Deutschland unzugänglich zu machen (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW, S. 23; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 23;… VG Düsseldorf, B.v. 9.1.2024 - 27 L 3303/23 - juris Rn. 11;… VG Düsseldorf, U.v. 29.11.2011 - 27 K 3883/11 - juris Rn. 29 ff.).

    Das Gericht schließt sich insofern der überzeugenden Rechtsauffassung des Verwaltungsgericht Berlin (…B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 25 ff.;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 25 ff.) und des Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in den entsprechenden Parallelverfahren an (B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 23 ff.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 23 ff.).

    Dieser potentielle Vorteil tatsächlicher Art ist allerdings nicht schützenswert und kann damit nicht das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis begründen (…vgl. VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 31 f.;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 31 f.; VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW, S. 28 ff.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 28 ff.).

    Es geht der Antragstellerin erkennbar darum, die Sperrverfügung, die erst dazu geführt hat, dass das Angebot … der Antragstellerin nicht mehr abrufbar ist, zu beseitigen, um im Anschluss von den fehlenden Vollstreckungsmöglichkeiten deutscher Behörden zu profitieren und die sofort vollziehbare Grundverfügung vom 16. Juni 2020 weiterhin unbeachtet zu lassen (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW, S. 28; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 28;… VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 31 f.;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 31 f.).

    Eine eigenständige Beschwer kann aus der Sperrverfügung nicht aufgrund dessen abgeleitet werden, dass die Sperrverfügung die Möglichkeit der Einrichtung einer geschlossenen Benutzergruppe nicht vorsieht (…vgl. VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 3;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 33; VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 26 f.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 26 f.).

    Rn. 27 Das Rechtsschutzbedürfnis kann auch nicht daraus abgeleitet werden, dass die Antragstellerin vorträgt, der streitgegenständliche Bescheid sei nichtig (…vgl. VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 28;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 28; VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 30 ff.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 30 ff.).

    Rn. 28 Ferner gebieten auch die europarechtlichen Gebote der Effektivität und der Äquivalenz hier nicht die Bejahung eines Rechtsschutzbedürfnisses (…vgl. VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 34;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 34; VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 24 f.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 24 f.).

    Im Rahmen des Hauptsacheverfahrens wird voraussichtlich eine Vielzahl zum Teil schwieriger Rechtsfragen zu klären sein, die auch nicht im Wege einer summarischen Prüfung im Rahmen des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO geklärt werden können (so auch VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 35 f.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 35 f.).

    Wenngleich teilweise noch umstritten ist, inwiefern die Wahrnehmung sexueller Darstellungen im Rahmen der digitalen Mediennutzung Kindern und Jugendlichen schadet, ist angesichts des in Rede stehenden bedeutsamen Schutzgutes nicht abzuwarten, bis nachweislich in erheblichem Umfang Schädigungen bei jungen Erwachsenen auf den Konsum unzulässiger Pornografie in ihrer Kindheit und Jugend wissenschaftlich zurückgeführt werden können (…überzeugend VG Düsseldorf, B.v. 30.11.2021 - 27 L 1415/20 - juris Rn. 195 ff.; so auch VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW, S. 39 f.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 39 f.).

    Die Antragstellerin hat in keiner Weise substantiiert dargelegt, inwiefern ihre wirtschaftlichen Interessen durch die Sperrung der streitgegenständlichen Internetseite einen schweren und existenzbedrohenden Schaden erleiden würden (vgl. auch VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW, S. 41; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 41;… VG Düsseldorf, U.v. 4.4.2023 - 27 K 3905/20 - juris Rn. 262;… B.v. 9.1.2024 - 27 L 3303/23 - juris Rn. 24 ff.).

    Daher ist ein Streitwert von 100.000 Euro anzusetzen, der sich auch an dem seitens der Antragstellerin im Parallelverfahren vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße behaupteten wirtschaftlichen Interesse (B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 43; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 43), sowie Streitwertfestsetzungen in der Rechtsprechung bezüglich ähnlicher Sperrverfügungen orientiert (…vgl. auch BayVGH, B.v. 23.3.2023 - 23 CS 23.195 - juris Rn. 44 sowie VG Köln, B.v. 15.2.2023 - 24 L 1718/22 - juris Rn. 69, welche in Bezug auf vergleichbare glückspielrechtliche Sperrverfügungen ebenfalls von einem Streitwert in dieser Höhe ausgegangen sind).

  • VG München, 05.06.2025 - M 17 S 25.2135

    Zugang zu pornographischen Webseiten bleibt vorerst weiterhin gesperrt

    Die hier streitbefangene Sperrverfügung trifft die Antragstellerin nicht im Rahmen eines bloßen Reflexes, sondern ist im Kern gerade dazu bestimmt, das zu ihrer Erwerbstätigkeit gehörende Angebot unter … - welches zugleich eine Dienstleistung eines im EU-Ausland (Z.) ansässigen Unternehmens darstellt - in Deutschland unzugänglich zu machen (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW, S. 23; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 23;… VG Düsseldorf, B.v. 9.1.2024 - 27 L 3303/23 - juris Rn. 11;… VG Düsseldorf, U.v. 29.11.2011 - 27 K 3883/11 - juris Rn. 29 ff.).

    Das Gericht schließt sich insofern der überzeugenden Rechtsauffassung des Verwaltungsgericht Berlin (…B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 25 ff.;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 25 ff.) und des Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in den entsprechenden Parallelverfahren an (B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 23 ff.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 23 ff.).

    Dieser potentielle Vorteil tatsächlicher Art ist allerdings nicht schützenswert und kann damit nicht das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis begründen (…vgl. VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 31 f.;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 31 f.; VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW, S. 28 ff.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 28 ff.).

    Es geht der Antragstellerin erkennbar darum, die Sperrverfügung, die erst dazu geführt hat, dass das Angebot … der Antragstellerin nicht mehr abrufbar ist, zu beseitigen, um im Anschluss von den fehlenden Vollstreckungsmöglichkeiten deutscher Behörden zu profitieren und die sofort vollziehbare Grundverfügung vom 16. Juni 2020 weiterhin unbeachtet zu lassen (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW, S. 28; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 28;… VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 31 f.;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 31 f.).

    Eine eigenständige Beschwer kann aus der Sperrverfügung nicht aufgrund dessen abgeleitet werden, dass die Sperrverfügung die Möglichkeit der Einrichtung einer geschlossenen Benutzergruppe nicht vorsieht (…vgl. VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 3;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 33; VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 26 f.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 26 f.).

    Rn. 27 Das Rechtsschutzbedürfnis kann auch nicht daraus abgeleitet werden, dass die Antragstellerin vorträgt, der streitgegenständliche Bescheid sei nichtig (…vgl. VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 28;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 28; VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 30 ff.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 30 ff.).

    Rn. 28 Ferner gebieten auch die europarechtlichen Gebote der Effektivität und der Äquivalenz hier nicht die Bejahung eines Rechtsschutzbedürfnisses (…vgl. VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 34;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 34; VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 24 f.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 24 f.).

    Im Rahmen des Hauptsacheverfahrens wird voraussichtlich eine Vielzahl zum Teil schwieriger Rechtsfragen zu klären sein, die auch nicht im Wege einer summarischen Prüfung im Rahmen des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO geklärt werden können (so auch VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 35 f.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 35 f.).

    Wenngleich teilweise noch umstritten ist, inwiefern die Wahrnehmung sexueller Darstellungen im Rahmen der digitalen Mediennutzung Kindern und Jugendlichen schadet, ist angesichts des in Rede stehenden bedeutsamen Schutzgutes nicht abzuwarten, bis nachweislich in erheblichem Umfang Schädigungen bei jungen Erwachsenen auf den Konsum unzulässiger Pornografie in ihrer Kindheit und Jugend wissenschaftlich zurückgeführt werden können (…überzeugend VG Düsseldorf, B.v. 30.11.2021 - 27 L 1415/20 - juris Rn. 195 ff.; so auch VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW, S. 39 f.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 39 f.).

    Die Antragstellerin hat in keiner Weise substantiiert dargelegt, inwiefern ihre wirtschaftlichen Interessen durch die Sperrung der streitgegenständlichen Internetseite einen schweren und existenzbedrohenden Schaden erleiden würden (vgl. auch VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW, S. 41; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 41;… VG Düsseldorf, U.v. 4.4.2023 - 27 K 3905/20 - juris Rn. 262;… B.v. 9.1.2024 - 27 L 3303/23 - juris Rn. 24 ff.).

    Daher ist ein Streitwert von 100.000 Euro anzusetzen, der sich auch an dem seitens der Antragstellerin im Parallelverfahren vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße behaupteten wirtschaftlichen Interesse (B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 43; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 43), sowie Streitwertfestsetzungen in der Rechtsprechung bezüglich ähnlicher Sperrverfügungen orientiert (…vgl. auch BayVGH, B.v. 23.3.2023 - 23 CS 23.195 - juris Rn. 44 sowie VG Köln, B.v. 15.2.2023 - 24 L 1718/22 - juris Rn. 69, welche in Bezug auf vergleichbare glückspielrechtliche Sperrverfügungen ebenfalls von einem Streitwert in dieser Höhe ausgegangen sind).

  • VG Neustadt, 13.01.2026 - 5 K 1204/24

    1. Die VO (EU) 2022/2065 entfaltet aufgrund ihrer vollharmonisierenden Wirkung im …

    Rn. 17 Mit der bereits am 28. Oktober 2024 erhobenen Klage - 5 K 1204/24.NW - wendet sich die Klägerin gegen die gegenüber der [...] ergangene Sperrverfügung vom 2. April 2024 und begehrte mit dem am 22. Januar 2025 eingelegten Eilantrag - 5 L 77/25.NW - die Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage.

    Rn. 18 Den Eilantrag hat die Kammer mit Beschluss vom 28. April 2025 - 5 L 77/25.NW als unzulässig abgelehnt, da der Klägerin das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehle, nachdem sie die Inhalte ihres Angebots y[...].com bereits aufgrund der gegen sie selbst ergangenen sofort vollziehbaren Grundverfügung vom 16. Juni 2020 nicht anbieten dürfe.

    Insoweit vermöge die mit dem Eilverfahren 5 L 77/25.NW begehrte Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer hiergegen erhobenen Klage selbst bei Erfolg nicht zu einer Verbesserung ihrer Rechtsstellung führen.

    Die hier streitbefangene Sperrverfügung trifft die Klägerin nicht im Rahmen eines bloßen Reflexes, sondern ist im Kern gerade dazu bestimmt, das ihrer Erwerbstätigkeit zuzuordnende Angebot unter y[...].com - welches zugleich eine Dienstleistung eines im EU-Ausland (Zypern) ansässigen Unternehmens darstellt - in Deutschland unzugänglich zu machen (so bereits: VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 28. April 2025 - 5 L 77/25.NW -, juris, Rn. 39 ;… VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 19. November 2025 - 27 L 1347/24 und 27 L 1349/24 -, jeweils zitiert nach juris, dort Rn. 4).

    Rn. 39 Soweit die Kammer der Klägerin das Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses im Eilverfahren abgesprochen hat (VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 28. April 2025 - 5 L 77/25.NW -, juris; bestätigt durch OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 30. Juli 2025 - 2 B 10576/25.OVG -, juris, Rn. 3 ff.), beruhte dies darauf, dass ein Rechtsschutzbedürfnis im Eilverfahren auf eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage nicht besteht, weil sich die Klägerin an die - weiterhin vollziehbare wenn auch nicht bestandskräftige - gegen sie gerichtete "Grundverfügung" zu halten hat, die faktisch die gleichen Auswirkungen hat wie die auch hier angefochtene Sperrverfügung.

    Das daher ersichtliche Begehren der Klägerin im Eilverfahren, den Sofortvollzug der gegen den in Deutschland ansässige Access-Provider gerichtete Sperrverfügung auszusetzen, um ihr Angebot y[...].com weiterhin, unter Ausnutzung der faktisch in der Republik Zypern nicht bestehenden Vollstreckungsmöglichkeit der sofort vollziehbaren "Grundverfügung", in gleicher Weise wie bisher anbieten zu können, ist kein schutzwürdiger Belang (VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 28. April 2025 - 5 L 77/25.NW -, juris, Rn. 48 bestätigt durch OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 30. Juli 2025 - 2 B 10576/25.OVG -, juris, Rn. 4 ff.).

  • VG Neustadt, 13.01.2026 - 5 K 475/24

    Internetsperren für Pornografie-Plattformen aufgrund europarechtlicher Regelungen …

    Rn. 18 Mit dem am 22. Januar 2025 eingelegten Eilantrag - 5 L 77/25.NW - begehrte die A[...] die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer ebenfalls gegen die Sperrverfügung vom 2. April 2024 am 28. Oktober 2024 erhobenen Klage - 5 K 1204/24.NW -.

    Rn. 19 Den Eilantrag der A[...] hat die Kammer mit Beschluss vom 28. April 2025 - 5 L 77/25.NW als unzulässig abgelehnt, da der A[...] das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehle, nachdem sie die Inhalte ihres Angebots y[...].com bereits aufgrund der gegen sie selbst ergangenen sofort vollziehbaren Grundverfügung vom 16. Juni 2020 nicht anbieten dürfe.

    Insoweit vermöge die mit dem Eilverfahren 5 L 77/25.NW begehrte Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer hiergegen erhobenen Klage selbst bei Erfolg nicht zu einer Verbesserung ihrer Rechtsstellung führen.

  • VG Düsseldorf, 19.11.2025 - 27 L 1347/24

    Access-Provider müssen pornografische Internetangebote vorerst nicht sperren

    Rn. 11 worauf in Verfahren anderer Landesmedienanstalten betreffend Sperrverfügungen wegen des Internetangebots der Antragstellerin maßgeblich durch das VG Berlin, Beschluss vom 24. April 2025 - 32 L 26/25 -, juris, Rn. 29 f., das VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 28. April 2025 - 5 L 77/25.NW -, juris, Rn. 46 ff., bestätigt durch OVG Rh-Pf., Beschluss vom 30. Juli 2025 - 2 B 10576/25.OVG -, juris, Rn. 5 ff., und das VG München, Beschluss vom 5. Juni 2025 - M 17 S 25.478 -, juris, Rn. 22 ff., abgestellt wird,.

    Rn. 94 vgl. etwa BVerwG, Vorläufiger Streitwertbeschluss vom 12. August 2024 - 8 C 3.24 -, n.v.; Hess VGH, Beschluss vom 2. August 2024 - 8 B 2122/22 -, n.v.; OVG NRW, Beschlüsse vom 10. Juni 2024 - 13 B 203/23 -, n.v.; und vom 8. März 2023 - 13 B 195/23 -, n.v.; OVG Rh-Pf, Urteil vom 22. April 2024 - 6 A 10998/23.OVG -, juris, Rn. 61; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2023 - OVG 1 S 22/23 -, n.v.; Bay VGH, Beschluss vom 23. März 2023 - 23 CS 23.195 - juris, Rn. 44; VG München, Beschluss vom 5. Juni 2025 - M 17 S 25.478 -, juris, Rn. 38; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 28. April 2025 - 5 L 77/25.NW -, juris, Rn. 95; VG Köln, Beschluss vom 15. Februar 2023 - 24 L 1718/22 - juris, Rn. 69; VG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Februar 2023 - 3 L 2261/22 -, juris,.

  • VG Düsseldorf, 19.11.2025 - 27 L 1350/24

    Access-Provider müssen pornografische Internetangebote vorerst nicht sperren

    Rn. 11 worauf in Verfahren anderer Landesmedienanstalten betreffend Sperrverfügungen wegen des Internetangebots der Antragstellerin maßgeblich durch das VG Berlin, Beschluss vom 24. April 2025 - 32 L 26/25 -, juris, Rn. 29 f., das VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 28. April 2025 - 5 L 77/25.NW -, juris, Rn. 46 ff., bestätigt durch OVG Rh-Pf., Beschluss vom 30. Juli 2025 - 2 B 10576/25.OVG -, juris, Rn. 5 ff., und das VG München, Beschluss vom 5. Juni 2025 - M 17 S 25.478 -, juris, Rn. 22 ff., abgestellt wird,.

    Rn. 94 vgl. etwa BVerwG, Vorläufiger Streitwertbeschluss vom 12. August 2024 - 8 C 3.24 -, n.v.; Hess VGH, Beschluss vom 2. August 2024 - 8 B 2122/22 -, n.v.; OVG NRW, Beschlüsse vom 10. Juni 2024 - 13 B 203/23 -, n.v.; und vom 8. März 2023 - 13 B 195/23 -, n.v.; OVG Rh-Pf, Urteil vom 22. April 2024 - 6 A 10998/23.OVG -, juris, Rn. 61; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2023 - OVG 1 S 22/23 -, n.v.; Bay VGH, Beschluss vom 23. März 2023 - 23 CS 23.195 - juris, Rn. 44; VG München, Beschluss vom 5. Juni 2025 - M 17 S 25.478 -, juris, Rn. 38; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 28. April 2025 - 5 L 77/25.NW -, juris, Rn. 95; VG Köln, Beschluss vom 15. Februar 2023 - 24 L 1718/22 - juris, Rn. 69; VG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Februar 2023 - 3 L 2261/22 -, juris,.

  • VG Düsseldorf, 19.11.2025 - 27 L 805/24

    Access-Provider müssen pornografische Internetangebote vorerst nicht sperren

    Rn. 58 vgl. etwa BVerwG, Vorläufiger Streitwertbeschluss vom 12. August 2024 - 8 C 3.24 -, n.v.; Hess VGH, Beschluss vom 2. August 2024 - 8 B 2122/22 -, n.v.; OVG NRW, Beschlüsse vom 10. Juni 2024 - 13 B 203/23 -, n.v.; und vom 8. März 2023 - 13 B 195/23 -, n.v.; OVG Rh-Pf, Urteil vom 22. April 2024 - 6 A 10998/23.OVG -, juris, Rn. 61; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2023 - OVG 1 S 22/23 -, n.v.; Bay VGH, Beschluss vom 23. März 2023 - 23 CS 23.195 - juris, Rn. 44; VG München, Beschluss vom 5. Juni 2025 - M 17 S 25.478 -, juris, Rn. 38; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 28. April 2025 - 5 L 77/25.NW -, juris, Rn. 95; VG Köln, Beschluss vom 15. Februar 2023 - 24 L 1718/22 - juris, Rn. 69; VG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Februar 2023 - 3 L 2261/22 -, juris,.
  • VG Düsseldorf, 19.11.2025 - 27 L 1349/24

    Access-Provider müssen pornografische Internetangebote vorerst nicht sperren

    Rn. 11 worauf in Verfahren anderer Landesmedienanstalten betreffend Sperrverfügungen wegen des Internetangebots der Antragstellerin maßgeblich durch das VG Berlin, Beschluss vom 24. April 2025 - 32 L 26/25 -, juris, Rn. 29 f., das VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 28. April 2025 - 5 L 77/25.NW -, juris, Rn. 46 ff., bestätigt durch OVG Rh-Pf., Beschluss vom 30. Juli 2025 - 2 B 10576/25.OVG -, juris, Rn. 5 ff., und das VG München, Beschluss vom 5. Juni 2025 - M 17 S 25.478 -, juris, Rn. 22 ff., abgestellt wird,.

    Rn. 94 vgl. etwa BVerwG, Vorläufiger Streitwertbeschluss vom 12. August 2024 - 8 C 3.24 -, n.v.; Hess VGH, Beschluss vom 2. August 2024 - 8 B 2122/22 -, n.v.; OVG NRW, Beschlüsse vom 10. Juni 2024 - 13 B 203/23 -, n.v.; und vom 8. März 2023 - 13 B 195/23 -, n.v.; OVG Rh-Pf, Urteil vom 22. April 2024 - 6 A 10998/23.OVG -, juris, Rn. 61; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2023 - OVG 1 S 22/23 -, n.v.; Bay VGH, Beschluss vom 23. März 2023 - 23 CS 23.195 - juris, Rn. 44; VG München, Beschluss vom 5. Juni 2025 - M 17 S 25.478 -, juris, Rn. 38; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 28. April 2025 - 5 L 77/25.NW -, juris, Rn. 95; VG Köln, Beschluss vom 15. Februar 2023 - 24 L 1718/22 - juris, Rn. 69; VG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Februar 2023 - 3 L 2261/22 -, juris,.

  • VG Düsseldorf, 19.11.2025 - 27 L 1348/24

    Access-Provider müssen pornografische Internetangebote vorerst nicht sperren

    Rn. 11 worauf in Verfahren anderer Landesmedienanstalten betreffend Sperrverfügungen wegen des Internetangebots der Antragstellerin maßgeblich durch das VG Berlin, Beschluss vom 24. April 2025 - 32 L 26/25 -, juris, Rn. 29 f., das VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 28. April 2025 - 5 L 77/25.NW -, juris, Rn. 46 ff., bestätigt durch OVG Rh-Pf., Beschluss vom 30. Juli 2025 - 2 B 10576/25.OVG -, juris, Rn. 5 ff., und das VG München, Beschluss vom 5. Juni 2025 - M 17 S 25.478 -, juris, Rn. 22 ff., abgestellt wird,.

    Rn. 94 vgl. etwa BVerwG, Vorläufiger Streitwertbeschluss vom 12. August 2024 - 8 C 3.24 -, n.v.; Hess VGH, Beschluss vom 2. August 2024 - 8 B 2122/22 -, n.v.; OVG NRW, Beschlüsse vom 10. Juni 2024 - 13 B 203/23 -, n.v.; und vom 8. März 2023 - 13 B 195/23 -, n.v.; OVG Rh-Pf, Urteil vom 22. April 2024 - 6 A 10998/23.OVG -, juris, Rn. 61; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2023 - OVG 1 S 22/23 -, n.v.; Bay VGH, Beschluss vom 23. März 2023 - 23 CS 23.195 - juris, Rn. 44; VG München, Beschluss vom 5. Juni 2025 - M 17 S 25.478 -, juris, Rn. 38; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 28. April 2025 - 5 L 77/25.NW -, juris, Rn. 95; VG Köln, Beschluss vom 15. Februar 2023 - 24 L 1718/22 - juris, Rn. 69; VG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Februar 2023 - 3 L 2261/22 -, juris,.

  • VG Neustadt, 04.02.2026 - 5 K 1203/24

    Sperrverfügung bezüglich der Verbreitung einer Website mit pornografischen …

    Die hier streitbefangene Sperrverfügung trifft die Klägerin nicht im Rahmen eines bloßen Reflexes, sondern ist im Kern gerade dazu bestimmt, das ihrer Erwerbstätigkeit zuzuordnende Angebot unter p[...].com - welches zugleich eine Dienstleistung eines im EU-Ausland (Zypern) ansässigen Unternehmens darstellt - in Deutschland unzugänglich zu machen (so bereits: VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 28. April 2025 - 5 L 76/25.NW -, n.v.; vgl. Parallelentscheidung: VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 28. April 2025 - 5 L 77/25.NW -, juris, Rn. 39 ;… VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 19. November 2025 - 27 L 1350/24 und 27 L 1348/24 -, jeweils zitiert nach juris, dort Rn. 4).
  • VG Düsseldorf, 19.11.2025 - 27 L 806/24

    Access-Provider müssen pornografische Internetangebote vorerst nicht sperren

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