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Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 06.08.2017

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.08.2017 - 5 LA 29/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31058
OVG Niedersachsen, 16.08.2017 - 5 LA 29/17 (https://dejure.org/2017,31058)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.08.2017 - 5 LA 29/17 (https://dejure.org/2017,31058)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. August 2017 - 5 LA 29/17 (https://dejure.org/2017,31058)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtsstreit um die Anrechnung einer Rente auf einen gewährten Unterhaltsbeitrag; Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung der Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen auf den Unterhaltsbeitrag sogenannter "nachgeheirateter" Ehepartner i.S.d. § 26 Abs. 1 S. 2 NBeamtVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstreit um die Anrechnung einer Rente auf einen gewährten Unterhaltsbeitrag; Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung der Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen auf den Unterhaltsbeitrag sogenannter "nachgeheirateter" Ehepartner i.S.d. § 26 Abs. 1 S. 2 NBeamtVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 162
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2584/06

    Nichtannahmebeschluss: Ausschluss einer sogenannten nachgeheirateten Witwe von …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2017 - 5 LA 29/17
    Rn. 15 Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine diese Ungleichbehandlung rechtfertigenden Unterschiede bestehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1.3.2010 - 1 BvR 2584/06 -, juris Rn. 10).

    Dabei ist der Normgeber befugt, die möglichen Sachverhalte typisierend zu erfassen (BVerfG, Beschluss vom 1.3.2010, a. a. O., Rn. 13zum Ausschluss einer sog. nachgeheirateten Witwe von der Witwenrente eines ärztlichen Versorgungswerks).

    Dies rechtfertigt es, den Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung davon abhängig zu machen, dass der Versicherte und der Hinterbliebene bereits während der Erwerbstätigkeit des Versicherten miteinander verheiratet gewesen sind (so BVerfG, Beschluss vom 1.3.2010, a. a. O., Rn. 14 m. w. N.).

  • BVerwG, 27.05.2009 - 8 CN 1.09

    Versorgung; Hinterbliebene; Hinterbliebenenversorgung; Versorgungsausschluss; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2017 - 5 LA 29/17
    Dies ist im Hinblick auf den dargelegten Zweck der Hinterbliebenenversorgung und den sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung von Hinterbliebenen, die einen Beamten nach seinem Eintritt in den Ruhestand in höherem Alter geheiratet haben, und solchen, die bereits während des aktiven Berufslebens mit diesem verheiratet waren, nicht zu beanstanden (siehe auch EGMR, Entscheidung vom 1.2.2005 - 73711/01 -, DÖD 2006, 22, 24 zu §§ 19, 22 BeamtVG; vgl. BVerwG, Urteil vom 27.5.2009 - 8 CN 1.09 -, juris Rn. 19 zu einer Regelung in einem berufsständischen Versorgungswerk;… vgl. auch GKÖD, Bd. I, Versorgungsrecht Teil 3b, § 19 Rn. 37).

    Vielmehr steht dem Staat Gestaltungsfreiheit bei der Gewährung von bestimmten staatlichen Leistungen zu (BVerwG, Urteil vom 27.5.2009 - 8 CN 1.09 -, juris Rn. 28 m. w. N.;… vgl. auch GKÖD, a. a. O., § 19 Rn. 37 a. E.).

  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2017 - 5 LA 29/17
    Rn. 27 Die Streitwertfestsetzung folgt der Festsetzung des Verwaltungsgerichts und ergibt sich aus §§ 47 Abs. 1 und 3, 52 Abs. 1 GKG in Verbindung mit Ziff. 10.4 des Streitwertkatalogs 2013 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (…abgedr. in Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, Anh. § 164 Rn. 14) und in Verbindung mit der sogenannten Teilstatusrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.9.1999 - BVerwG 2 B 53.99 -, juris: zweifacher Jahresbetrag der Differenz zwischen dem innegehabten und dem erstrebten Teilstatus).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81

    Beamtenrecht - Witwe - Unterhaltsbeitrag - Einkommensanrechnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2017 - 5 LA 29/17
    Der Unterhaltsbeitrag hat Auffüllungsfunktion und soll dem Ausgleich von Härten dienen, die sich daraus ergeben, dass das Gesetz in derartigen Fällen eine volle Witwenversorgung versagt.Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen hiergegen schon deshalb nicht, weil der Anspruch der nachgeheirateten Witwe nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG gehört (BVerwG, Urteil vom 24.10.1984 - BVerwG 6 C 148.81 -, juris Rn. 20 zu § 22 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2016 - 2 A 10463/16

    Beamter; Pflicht zur Kürzung des Unterhaltsbeitrag für den nachgeheirateten …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2017 - 5 LA 29/17
    Ihr wiederholter Hinweis auf die höhere Lebenserwartung ist - wie dargelegt - nicht geeignet, den aufgezeigten sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung zu widerlegen (vgl. im Übrigen auch Bay. VGH…, Beschluss vom 30.7.2015 - 14 ZB 14.1891 -, juris Rn. 6; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 5.7.2016 - 2 A 10463/16 -, juris Rn. 5).
  • EGMR, 01.02.2005 - 73711/01

    Matheis ./. Deutschland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2017 - 5 LA 29/17
    Dies ist im Hinblick auf den dargelegten Zweck der Hinterbliebenenversorgung und den sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung von Hinterbliebenen, die einen Beamten nach seinem Eintritt in den Ruhestand in höherem Alter geheiratet haben, und solchen, die bereits während des aktiven Berufslebens mit diesem verheiratet waren, nicht zu beanstanden (siehe auch EGMR, Entscheidung vom 1.2.2005 - 73711/01 -, DÖD 2006, 22, 24 zu §§ 19, 22 BeamtVG; vgl. BVerwG…, Urteil vom 27.5.2009 - 8 CN 1.09 -, juris Rn. 19 zu einer Regelung in einem berufsständischen Versorgungswerk;… vgl. auch GKÖD, Bd. I, Versorgungsrecht Teil 3b, § 19 Rn. 37).
  • VGH Bayern, 30.07.2015 - 14 ZB 14.1891

    Ausschluss einer nachgeheirateten Witwe vom Witwengeld; Altersdiskriminierung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2017 - 5 LA 29/17
    Ihr wiederholter Hinweis auf die höhere Lebenserwartung ist - wie dargelegt - nicht geeignet, den aufgezeigten sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung zu widerlegen (vgl. im Übrigen auch Bay. VGH, Beschluss vom 30.7.2015 - 14 ZB 14.1891 -, juris Rn. 6;… OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 5.7.2016 - 2 A 10463/16 -, juris Rn. 5).
  • VG Gelsenkirchen, 09.04.2020 - 3 K 11500/17

    Nachgeheiratete Witwe; Verfassungsmäßigkeit; Altersdiskriminierung; Europarecht; …

    Rn. 31 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2010 - 1 BvR 2584/06 -, juris Rn. 13 (zum Ausschluss einer sog. "nachgeheirateten Witwe" von der Witwenrente eines ärztlichen Versorgungswerks); OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. August 2017 - 5 LA 29/17 -, juris Rn. 16; VG München, Urteil vom 11. Mai 2017 - M 12 K 16.3064 - juris Rn. 47.

    Rn. 37 OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. August 2017 - 5 LA 29/17 -, juris Rn. 18; ähnlich VG München, Urteil vom 11. Mai 2017 - M 12 K 16.3064 -, juris Rn. 47; vgl. auch EGMR, Entscheidung vom 1. Februar 2005 - 73711/01 -, DÖD 2006, 22, 24 zu der Frage, ob §§ 19, 22 BeamtVG das Recht auf Achtung der Rentenansprüche verletzt; BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2009 - 8 CN 1.09 -, juris Rn. 19 zu einer Regelung in einem berufsständischen Versorgungswerk.

    Rn. 50 BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2009 - 8 CN 1.09 -, juris Rn. 28 m. w. N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. August 2017 - 5 LA 29/17 -, juris Rn. 21; VG Saarlouis, Urteil vom 15. April 2008 - 3 K 1070/07 -, juris Rn. 22.

    Rn. 53 BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 148.81 -, juris Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 3. März 2000 - 2 B 6/00 -, juris Rn. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. August 2017 - 5 LA 29/17 -, juris Rn. 22.

  • OVG Sachsen, 18.01.2023 - 2 A 139/22

    Hinterbliebenenversorgung; Witwergeld; Unterhaltsbeitrag

    Dies gilt auch im Hinblick auf eine gestiegene Lebenserwartung der Bevölkerung und eine dadurch bedingte Zunahme von Eheschließungen im fortgeschrittenen Alter (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 16. August 2017 - 5 LA 29/17 -, juris).
  • OVG Hamburg, 29.10.2024 - 5 Bf 209/23

    Ausschlusstatbestand für die Gewährung von Witwergeld nach BeamtVG HA § 23 Abs 1 …

    Vielmehr wird hiermit lediglich die Nachrangigkeit des Unterhaltsbeitrags gegenüber eigenem Einkommen u.a. des Witwers zum Ausdruck gebracht, was verfassungsrechtlich unbedenklich ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1999, 2 C 41.98, NVwZ-RR 2000, 308; OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.8.2017, 5 LA 29/17, NVwZ-RR 2018, 162;… Reich, BeamtVG, 2. Aufl. 2019, § 22 Rn. 4).
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   OVG Niedersachsen, 06.08.2017 - 5 LA 29/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,69160
OVG Niedersachsen, 06.08.2017 - 5 LA 29/17 (https://dejure.org/2017,69160)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.08.2017 - 5 LA 29/17 (https://dejure.org/2017,69160)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. August 2017 - 5 LA 29/17 (https://dejure.org/2017,69160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 NBeamtVG; § 26 Abs. 1 S. 2 NBeamtVG
    Angemessene Anrechnung von Erwerbseinkommen auf den Unterhaltsbeitrag nachgeheirateter Ehepartner

  • rechtsportal.de

    Angemessene Anrechnung von Erwerbseinkommen auf den Unterhaltsbeitrag nachgeheirateter Ehepartner

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2584/06

    Nichtannahmebeschluss: Ausschluss einer sogenannten nachgeheirateten Witwe von …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2017 - 5 LA 29/17
    Rn. 15 Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine diese Ungleichbehandlung rechtfertigenden Unterschiede bestehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1.3.2010 - 1 BvR 2584/06 -, juris Rn. 10).

    Dabei ist der Normgeber befugt, die möglichen Sachverhalte typisierend zu erfassen (BVerfG, Beschluss vom 1.3.2010, a. a. O., Rn. 13zum Ausschluss einer sog. nachgeheirateten Witwe von der Witwenrente eines ärztlichen Versorgungswerks).

    Dies rechtfertigt es, den Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung davon abhängig zu machen, dass der Versicherte und der Hinterbliebene bereits während der Erwerbstätigkeit des Versicherten miteinander verheiratet gewesen sind (so BVerfG, Beschluss vom 1.3.2010, a. a. O., Rn. 14 m. w. N.).

  • BVerwG, 27.05.2009 - 8 CN 1.09

    Versorgung; Hinterbliebene; Hinterbliebenenversorgung; Versorgungsausschluss; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2017 - 5 LA 29/17
    Dies ist im Hinblick auf den dargelegten Zweck der Hinterbliebenenversorgung und den sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung von Hinterbliebenen, die einen Beamten nach seinem Eintritt in den Ruhestand in höherem Alter geheiratet haben, und solchen, die bereits während des aktiven Berufslebens mit diesem verheiratet waren, nicht zu beanstanden (siehe auch EGMR, Entscheidung vom 1.2.2005 - 73711/01 -, DÖD 2006, 22, 24 [OVG Thüringen 31.01.2005 - 2 EO 1170/03] zu §§ 19, 22 BeamtVG; vgl. BVerwG, Urteil vom 27.5.2009 - 8 CN 1.09 -, juris Rn. 19 zu einer Regelung in einem berufsständischen Versorgungswerk;… vgl. auch GKÖD, Bd. I, Versorgungsrecht Teil 3b, § 19 Rn. 37).

    Vielmehr steht dem Staat Gestaltungsfreiheit bei der Gewährung von bestimmten staatlichen Leistungen zu ( BVerwG, Urteil vom 27.5.2009 - 8 CN 1.09 -, juris Rn. 28 m. w. N.;… vgl. auch GKÖD, a. a. O., § 19 Rn. 37 a. E.).

  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2017 - 5 LA 29/17
    Rn. 27 Die Streitwertfestsetzung folgt der Festsetzung des Verwaltungsgerichts und ergibt sich aus §§ 47 Abs. 1 und 3, 52 Abs. 1 GKG in Verbindung mit Ziff. 10.4 des Streitwertkatalogs 2013 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (…abgedr. in Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, Anh. § 164 Rn. 14) und in Verbindung mit der sogenannten Teilstatusrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.9.1999 - BVerwG 2 B 53.99 -, juris: zweifacher Jahresbetrag der Differenz zwischen dem innegehabten und dem erstrebten Teilstatus).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81

    Beamtenrecht - Witwe - Unterhaltsbeitrag - Einkommensanrechnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2017 - 5 LA 29/17
    Der Unterhaltsbeitrag hat Auffüllungsfunktion und soll dem Ausgleich von Härten dienen, die sich daraus ergeben, dass das Gesetz in derartigen Fällen eine volle Witwenversorgung versagt.Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen hiergegen schon deshalb nicht, weil der Anspruch der nachgeheirateten Witwe nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG gehört ( BVerwG, Urteil vom 24.10.1984 - BVerwG 6 C 148.81 -, juris Rn. 20 zu § 22 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG).
  • OVG Thüringen, 31.01.2005 - 2 EO 1170/03

    Recht der Landesbeamten; beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2017 - 5 LA 29/17
    Dies ist im Hinblick auf den dargelegten Zweck der Hinterbliebenenversorgung und den sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung von Hinterbliebenen, die einen Beamten nach seinem Eintritt in den Ruhestand in höherem Alter geheiratet haben, und solchen, die bereits während des aktiven Berufslebens mit diesem verheiratet waren, nicht zu beanstanden (siehe auch EGMR, Entscheidung vom 1.2.2005 - 73711/01 -, DÖD 2006, 22, 24 [OVG Thüringen 31.01.2005 - 2 EO 1170/03] zu §§ 19, 22 BeamtVG; vgl. BVerwG…, Urteil vom 27.5.2009 - 8 CN 1.09 -, juris Rn. 19 zu einer Regelung in einem berufsständischen Versorgungswerk;… vgl. auch GKÖD, Bd. I, Versorgungsrecht Teil 3b, § 19 Rn. 37).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2016 - 2 A 10463/16

    Beamter; Pflicht zur Kürzung des Unterhaltsbeitrag für den nachgeheirateten …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2017 - 5 LA 29/17
    Ihr wiederholter Hinweis auf die höhere Lebenserwartung ist - wie dargelegt - nicht geeignet, den aufgezeigten sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung zu widerlegen (vgl. im Übrigen auch Bay. VGH…, Beschluss vom 30.7.2015 - 14 ZB 14.1891 -, juris Rn. 6; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 5.7.2016 - 2 A 10463/16 -, juris Rn. 5).
  • EGMR, 01.02.2005 - 73711/01

    Matheis ./. Deutschland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2017 - 5 LA 29/17
    Dies ist im Hinblick auf den dargelegten Zweck der Hinterbliebenenversorgung und den sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung von Hinterbliebenen, die einen Beamten nach seinem Eintritt in den Ruhestand in höherem Alter geheiratet haben, und solchen, die bereits während des aktiven Berufslebens mit diesem verheiratet waren, nicht zu beanstanden (siehe auch EGMR, Entscheidung vom 1.2.2005 - 73711/01 -, DÖD 2006, 22, 24 [OVG Thüringen 31.01.2005 - 2 EO 1170/03] zu §§ 19, 22 BeamtVG; vgl. BVerwG…, Urteil vom 27.5.2009 - 8 CN 1.09 -, juris Rn. 19 zu einer Regelung in einem berufsständischen Versorgungswerk;… vgl. auch GKÖD, Bd. I, Versorgungsrecht Teil 3b, § 19 Rn. 37).
  • VGH Bayern, 30.07.2015 - 14 ZB 14.1891

    Ausschluss einer nachgeheirateten Witwe vom Witwengeld; Altersdiskriminierung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2017 - 5 LA 29/17
    Ihr wiederholter Hinweis auf die höhere Lebenserwartung ist - wie dargelegt - nicht geeignet, den aufgezeigten sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung zu widerlegen (vgl. im Übrigen auch Bay. VGH, Beschluss vom 30.7.2015 - 14 ZB 14.1891 -, juris Rn. 6;… OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 5.7.2016 - 2 A 10463/16 -, juris Rn. 5).
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