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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 11.06.2007 - 5 LB 32/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16588
OVG Niedersachsen, 11.06.2007 - 5 LB 32/07 (https://dejure.org/2007,16588)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.06.2007 - 5 LB 32/07 (https://dejure.org/2007,16588)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Juni 2007 - 5 LB 32/07 (https://dejure.org/2007,16588)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Feststellung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit eines Wahlbeamten - hier: einstufige Juristenausbildung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 91 Abs. 1 VwGO; § 12 Abs. 1 BeamtVG; § 49 Abs. 2 S. 2 BeamtVG; § 66 Abs. 4 S. 1 u. 2 BeamtVG; § 66 Abs. 7 BeamtVG; § 43 Abs. 2 VwVfG; § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG
    Berücksichtigung von Zeiten der einstufigen Juristenausbildung in Niedersachsen als ruhegehaltfähige Dienstzeiten; Fortbestehen einer Vorabentscheidung über die Feststellung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten eines Beamten im Zeitbeamtenverhältnis in Niedersachsen im Falle ...

  • Judicialis

    BeamtVG § 6 Abs. 1; ; BeamtVG § 12 Abs. 1 S. 1; ; BeamtVG § 49 Abs. 2 S. 2; ; BeamtVG § 66 Abs. 4 S. 2; ; BeamtVG § 66 Abs. 9; ; GG Art. 3; ; NGO § 61; ; VwVfG § 43 Abs. 2; ; VwVfG § 49 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit eines Wahlbeamten (hier: einstufige Juristenausbildung - Ausbildung, vorgeschriebene; Ausbildungsverhältnis, öffentlich-rechtliches; Beamtenverhältnis, ununterbrochenes; Dienstzeit, ruhegehaltfähige; Fachkenntnisse, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Zeiten der einstufigen Juristenausbildung in Niedersachsen als ruhegehaltfähige Dienstzeiten; Fortbestehen einer Vorabentscheidung über die Feststellung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten eines Beamten im Zeitbeamtenverhältnis in Niedersachsen im Falle ...

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.01.1992 - 2 B 90.91
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.2007 - 5 LB 32/07
    Ausschlaggebend bei der Feststellung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit sind deshalb nicht die Anforderungen des ersten oder vorangegangenen Amtes, in das der Beamte berufen worden ist, sondern es ist auf das Amt abzustellen, das zur Versorgung führt (…vgl.: BVerwG, Urt. v. 28.2.2007 - BVerwG 2 C 18/06 -, juris; Beschl. v. 13.01.1992 - BVerwG 2 B 90.91 -, RiA 1993, 40).

    Denn - wie oben dargelegt - hat § 66 Abs. 4 BeamtVG auf den vorliegenden Fall keine Auswirkung, weil es für die Feststellung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten nicht maßgeblich auf ein ununterbrochenes Beamtenverhältnis ankommt, sondern ausschlaggebend auf das Amt abzustellen ist, das zur Versorgung führt (…vgl.: BVerwG, Urt. v. 28.2.2007 - BVerwG 2 C 18/06 -, zitiert nach juris; Beschl. v. 13.01.1992 - BVerwG 2 B 90.91 -, RiA 1993, 40).

  • BVerwG, 15.09.1994 - 2 C 16.93

    Beamtenversorgung - Mindeststudienzeit - Prüfungszeit - Wehrübungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.2007 - 5 LB 32/07
    Ob er sich darüber hinaus die mit bestandskräftigem Nachtragsbescheid vom 5. August 1999 festgestellte ruhegehaltfähige Dienstzeit von 40 Tagen für eine während der einstufigen Juristenausbildung absolvierte Wehrübung anrechnen lassen muss, ist nicht Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens (vgl.: BVerwG, Urt. v. 15.9.1994 - BVerwG 2 C 16/93 - RiA 1996, 33 zum Konkurrenzverhältnis zwischen § 9 Abs. 1 Nr. 1 und § 12 Abs. 1 Nr. 1 BeamtVG 1990).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 2 C 6.90

    Freizügigkeit - Referendarbezüge - Ausländer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.2007 - 5 LB 32/07
    Dieser Unterschied in der Ausgestaltung der einstufigen und der zweistufigen Juristenausbildung lässt es nicht als sachwidrig erscheinen, auch unterschiedliche versorgungsrechtliche Regelungen zu treffen; die Anknüpfung versorgungsrechtlicher Regelungen an das zugrunde liegende Dienstverhältnis ist im Blickwinkel des Art. 3 Abs. 1 GG nicht willkürlich (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 30.04.1992 - BVerwG 2 C 6.90 -, BVerwGE 90, 147 zur Anwendung von besoldungsrechtlichen Regelungen;… Urt. v. 15.11.1984 - BVerwG 2 C 16.82 -, NVwZ 1985, 652).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 16.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beamtenbesoldungsgesetz - Revisibilität - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.2007 - 5 LB 32/07
    Dieser Unterschied in der Ausgestaltung der einstufigen und der zweistufigen Juristenausbildung lässt es nicht als sachwidrig erscheinen, auch unterschiedliche versorgungsrechtliche Regelungen zu treffen; die Anknüpfung versorgungsrechtlicher Regelungen an das zugrunde liegende Dienstverhältnis ist im Blickwinkel des Art. 3 Abs. 1 GG nicht willkürlich (…vgl. auch BVerwG, Urt. v. 30.04.1992 - BVerwG 2 C 6.90 -, BVerwGE 90, 147 zur Anwendung von besoldungsrechtlichen Regelungen; Urt. v. 15.11.1984 - BVerwG 2 C 16.82 -, NVwZ 1985, 652).
  • BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 4.01

    Ruhegehaltfähige Vordienstzeit; Berücksichtigung als -; Förderlichkeit der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.2007 - 5 LB 32/07
    Förderlich ist eine Ausbildung oder Tätigkeit, wenn sie für die Amtsausübung nützlich ist (BVerwG, Urt. v. 14.3.2002 - BVerwG 2 C 4.01 -, Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 14 S. 5).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2023 - 5 LC 130/21

    Ausbildungszeiten; Bestandsbeamter; einstufige Juristenausbildung; …

    Eine bestandskräftige Entscheidung über die Anerkennung von Vordienstzeiten ist bei der Versorgungsfestsetzung für den Dienstherrn, der die Vorabentscheidung getroffen hat, verbindlich (vgl. zu § 49 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG: Nds. OVG, Urteil vom 11.6.2007 - 5 LB 32/07 -, juris Rn. 30 m. w. N.;… Tegethoff, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand: Dezember 2022, Band 2, § 49 Rn. 101).

    Ebenso ist der Eintritt des Versorgungsfalls als Regelungsobjekt der angegriffenen Entscheidung sowohl möglich als auch während des gerichtlichen Verfahrens tatsächlich erfolgt, sodass die Entscheidung auch nicht gegenstandslos geworden und keine Erledigung "auf andere Weise" im Sinne des § 43 Abs. 2 VwVfG i. V. m. § 1 NVwVfG eingetreten ist (vgl. zu § 49 Abs. 2 BeamtVG: Nds. OVG, Urteil vom 30.5.2007 - 5 LB 32/07 -, juris Rn. 31).

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2009 - 4 LB 63/07

    Erforderlichkeit einer Notwendigkeit für die Abrundung von Jagdbezirken durch …

    Eine nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage, die bewirkt, dass der Verwaltungsakt heute nicht mehr so erlassen werden würde, führt aber grundsätzlich nicht zur Gegenstandslosigkeit des Verwaltungsakts (Nds. OVG, Urt. v. 11.6.2007 - 5 LB 32/07 - Obermayer, § 43 Rn. 24;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 10. Aufl., § 43 Rn. 43), sondern bietet allenfalls Anlass für seine Aufhebung oder Änderung nach den §§ 51, 48, 49 VwVfG (…Nds. OVG, Beschl. v. 4 9.2006 - 8 LA 97/06 - Kopp/Ramsauer, § 43 Rn. 43).
  • VG Hannover, 31.05.2013 - 2 A 2922/12

    Allgemeine Schulbildung; Ausbildung; Fernmeldehandwerker; Lehre; mittlerer …

    Für dieses Merkmal ist ebenfalls auf die Rechtslage abzustellen, die während des Ableistens der Ausbildung galt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.09.1996 - 2 C 28/95 - ZBR 1997, 93f., Leitsatz 1 u. juris Rn. 17 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 07.02.2008 - 5 LA 215/04 - juris Rn. 10; implizit im Urt. v. 12.01.1999 - 5 L 4480/96 - juris Rn. 6; implizit auf Regelungen zum Zeitpunkt der Einstellung abgehoben allerdings im Urteil vom 11.06.2007 - 5 LB 32/07 - IÖD 2007, 236f., juris Rn. 33; Kümmel, BeamtVG, Stand 4/13, § 12 Rn. 21 u.
  • VG Osnabrück, 16.07.2019 - 3 A 331/17

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit

    Die Anknüpfung versorgungsrechtlicher Regelungen an das zugrundeliegende Dienstverhältnis ist im Blickwinkel des Art. 3 Abs. 1 GG nicht willkürlich (OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juni 2007 - 5 LB 32/07 -, juris, Rn. 37).
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