Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 15.12.2009 - 5 LC 388/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Anerkennung als Dienstunfall; Erkrankungen nach der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 31 Abs. 1 S. 1 BeamtVG; § 31 Abs. 3 S. 3 BeamtVG; Art. 3 Abs. 1 GG
Anerkennung eines diagnostizierten und operierten Barrett-Ösophagus-Karzinoms als Dienstunfall eines in den Ruhestand versetzten Bundeswehrbeamten; Voraussetzungen für die Gleichstellung eines Unfalls mit einem Dienstunfall i.S.d. § 31 Abs. 1 S. 1 ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anerkennung eines diagnostizierten und operierten Barrett-Ösophagus-Karzinoms als Dienstunfall eines in den Ruhestand versetzten Bundeswehrbeamten; Voraussetzungen für die Gleichstellung eines Unfalls mit einem Dienstunfall i.S.d. § 31 Abs. 1 S. 1 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anerkennung eines diagnostizierten und operierten Barrett-Ösophagus-Karzinoms als Dienstunfall eines in den Ruhestand versetzten Bundeswehrbeamten; Voraussetzungen für die Gleichstellung eines Unfalls mit einem Dienstunfall i.S.d. § 31 Abs. 1 S. 1 ...
Verfahrensgang
- VG Hannover, 05.09.2007 - 13 A 1091/05
- OVG Niedersachsen, 15.12.2009 - 5 LC 388/07
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 12.09.1995 - 2 B 61.95
Beamtenrecht: Anerkennung von Berufserkrankungen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2009 - 5 LC 388/07
Diese Auslegung des Gesetzes, die auch der Entstehungsgeschichte und dem Zweck der Vorschrift Rechnung trägt, entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Beschl. v. 12.9. 1995 - BVerwG 2 B 61.95 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 5, …und Beschl. v. 13.1. 1978 - BVerwG VI B 57.77 -, Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 3 bis 8, unter Hinweis auf BVerwG Urt. v. 9.11.1960 - BVerwG VI C 144.58 -, BVerwGE 11, 229 [232]), von der abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht.Die Frage dieser Verfassungsmäßigkeit ist nämlich ebenfalls bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt und zutreffend bejaht worden (BVerwG, Beschl. v. 12.9. 1995 - BVerwG 2 B 61.95, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 5, …und Beschl. v. 13.1. 1978 - BVerwG VI B 57.77, Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 9): Die Beschränkung auf die in der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung genannten Krankheiten ist mit dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar und es besteht kein dahingehender hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums (im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG), dass die Beamten dienstunfallrechtlich in jeder Beziehung den Arbeitnehmern gleichgestellt werden müssen (…so auch: Groepper/Tegethoff, a.a.O., BeamtVG § 31 Rn. 182).
- BVerwG, 13.01.1978 - 6 B 57.77
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Darlegung einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2009 - 5 LC 388/07
Diese Auslegung des Gesetzes, die auch der Entstehungsgeschichte und dem Zweck der Vorschrift Rechnung trägt, entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (…BVerwG, Beschl. v. 12.9. 1995 - BVerwG 2 B 61.95 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 5, und Beschl. v. 13.1. 1978 - BVerwG VI B 57.77 -, Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 3 bis 8, unter Hinweis auf BVerwG Urt. v. 9.11.1960 - BVerwG VI C 144.58 -, BVerwGE 11, 229 [232]), von der abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht.Die Frage dieser Verfassungsmäßigkeit ist nämlich ebenfalls bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt und zutreffend bejaht worden (…BVerwG, Beschl. v. 12.9. 1995 - BVerwG 2 B 61.95, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 5, und Beschl. v. 13.1. 1978 - BVerwG VI B 57.77, Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 9): Die Beschränkung auf die in der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung genannten Krankheiten ist mit dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar und es besteht kein dahingehender hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums (im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG), dass die Beamten dienstunfallrechtlich in jeder Beziehung den Arbeitnehmern gleichgestellt werden müssen (…so auch: Groepper/Tegethoff, a.a.O., BeamtVG § 31 Rn. 182).
- BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79
Berufskrankheiten
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2009 - 5 LC 388/07
Im Interesse der Rechtsklarheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79 - BVerfGE 58, 369 [375]) und in Anbetracht der Beihilfe- und ggf. auch der Versorgungsleistungen, die unabhängig von der Anerkennung einer Erkrankung als Dienstunfall gewährt werden, hat und durfte es der Versorgungsgesetzgeber vielmehr bei den ihm durchaus bewussten (…vgl. etwa: Bericht und Antrag des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Beamtenversorgungsgesetzes, BT-Drucks. 7/5165, S. 9, Zu § 31) Härten belassen, die mit dem abschließenden Katalog der durch die Rechtsverordnung nach § 31 Abs. 3 Satz 3 BeamtVG bestimmten Krankheiten verbunden sind.
- BVerwG, 09.11.1960 - VI C 144.58
Fleckfieberinfektion als Dienstunfall
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2009 - 5 LC 388/07
Diese Auslegung des Gesetzes, die auch der Entstehungsgeschichte und dem Zweck der Vorschrift Rechnung trägt, entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (…BVerwG, Beschl. v. 12.9. 1995 - BVerwG 2 B 61.95 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 5, und Beschl. v. 13.1. 1978 - BVerwG VI B 57.77 -, Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 3 bis 8, unter Hinweis auf BVerwG Urt. v. 9.11.1960 - BVerwG VI C 144.58 -, BVerwGE 11, 229 [232]), von der abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht. - BVerwG, 23.02.1999 - 2 B 88.98
Dienstunfall, Zuziehung einer Krankheit als - kraft Fiktion; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2009 - 5 LC 388/07
Die Zuziehung einer Krankheit wird folglich nur dann gemäß § 31 Abs. 3 BeamtVG als Dienstunfall fingiert, wenn die Krankheit in der zum Zeitpunkt der Erkrankung geltenden Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt ist (BVerwG, Beschl. v. 23.2. 1999 - BVerwG 2 B 88.99 -, NVwZ-RR 1999, 518). - BVerwG, 02.03.1995 - 5 B 26.95
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2009 - 5 LC 388/07
Soweit die Berufung mit der weiteren, selbständig tragenden Begründung zurückgewiesen wird, dass die von dem Kläger behaupteten Ursachenzusammenhänge nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit bestehen, übt der Senat das ihm in entsprechender Anwendung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.3. 1995 - BVerwG 5 B 26.95 -, Bucholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 267, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 7) der §§ 404 und 412 ZPO (i. V. m. § 98 VwGO) zustehende Ermessen dahin aus, dass er von der hilfsweise beantragten Beweiserhebung absieht. - BVerwG, 14.03.2000 - 2 B 88.99
Revisionszulassung wegen der Möglichkeit der Klärung grundsätzlicher …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2009 - 5 LC 388/07
Die Zuziehung einer Krankheit wird folglich nur dann gemäß § 31 Abs. 3 BeamtVG als Dienstunfall fingiert, wenn die Krankheit in der zum Zeitpunkt der Erkrankung geltenden Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt ist (BVerwG, Beschl. v. 23.2. 1999 - BVerwG 2 B 88.99 -, NVwZ-RR 1999, 518).
- VG Bremen, 14.01.2011 - 2 K 746/07
Anerkennung eines Dienstunfalls
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die dienstunfallrechtliche Anerkennung von Berufskrankheiten der Beamten damit auf die in der Berufskrankheiten-Verordnung enumerativ aufgeführten Krankheiten beschränkt ist (BVerwG, Beschl. v. 12.09.1995 - 2 B 61/95 - juris; BVerwG, Beschl. v. 13.01.1978 - VI B 57.77 - juris = ZBR 1978, 202; OVG Lüneburg, Urt. v. 15.12.2009 - 5 LC 388/07 - juris).Aus dem Wortlaut ("die in Betracht kommenden Krankheiten") und der Gesetzessystematik, in die § 31 Abs. 3 Satz 3 BeamtVG eingebunden ist, wird gefolgert, dass für die Gleichstellung ("gilt als Dienstunfall") mit einem Dienstunfall im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG und damit für die Anerkennung als Dienstunfall nach § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG a u s s c h l i e ß l i c h Erkrankungen in Betracht kommen, die in der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung genannt sind (siehe BVerwG, Beschl. v. 13.01.1978 - VI B 57.77 - juris = ZBR 1978, 202; OVG Lüneburg, Urt. v. 15.12.2009 - 5 LC 388/07 - juris mit Verweis auf Groepper/Tegethoff, in: Plog/Wiedow, BBG mit BeamtVG, Stand: Aug./Sep./Okt.
Die Frage, ob eine Krankheit als Dienstunfall gilt, soll sich - anders als sonst bei Verpflichtungsklagen - nach dem Recht richten, das zu dem Zeitpunkt gegolten hat, in dem der Beamte sich die Krankheit zugezogen hat (OVG Lüneburg, Urt. v. 15.12.2009 - 5 LC 388/07 - juris Rdnr. 33, BVerwG, Beschl. v. 23.02.1999 - 2 B 88/98 - juris = DVBl 1999, 931 = NVwZ-RR 1999, 518-519).
- OVG Schleswig-Holstein, 30.06.2022 - 2 LB 19/20
Unfallfürsorge; berufsbedingte Erkrankung eines beamteten Chemielehrers; …
Sie wäre aber unter anderem auch deshalb nicht möglich gewesen, weil für die Gleichstellung mit einem Dienstunfall ausschließlich Erkrankungen in Betracht kommen, die in der Berufskrankheiten-Verordnung genannt sind (…vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 2019 - 2 A 1.19 -, juris Rn. 31 …und vom 10. Dezember 2015 - 2 C 46.13 -, juris Rn. 9 f.;… Beschluss vom 12. September 1995 - 2 B 61/95 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Dezember 2009 - 5 LC 388/07 -, juris Rn. 29 ff. m. w. N.). - VG Düsseldorf, 17.01.2011 - 23 K 7945/08
Brustkrebs von Berufsschullehrerinnen nicht als Berufserkrankung anerkannt
Rn. 190 vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Dezember 2009 - 5 LC 388/07 -, Juris Rn. 36.
- VG Bremen, 05.04.2011 - 2 K 4075/08
Anerkennung eines Dienstunfalls
Maßgebend für die Frage, ob eine Krankheit als Dienstunfall gilt, ist die Fassung der Berufskrankheiten-Verordnung (vgl. die Verweisung in § 31 Abs. 3 Satz 3 BeamtVG), die zu dem Zeitpunkt gegolten hat, in dem der Beamte sich die Krankheit zugezogen hat (OVG Lüneburg, Urt. v. 15.12.2009 - 5 LC 388/07 - juris Rdnr. 33, BVerwG, Beschl. v. 23.02.1999 - 2 B 88/98 - juris = DVBl 1999, 931 = NVwZ-RR 1999, 518-519).In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die dienstunfallrechtliche Anerkennung von Berufskrankheiten der Beamten auf die in der Berufskrankheiten-Verordnung enumerativ aufgeführten Krankheiten beschränkt ist (BVerwG, Beschl. v. 12.09.1995 - 2 B 61/95 - juris; BVerwG, Beschl. v. 13.01.1978 - VI B 57.77 - juris = ZBR 1978, 202; OVG Lüneburg, Urt. v. 15.12.2009 - 5 LC 388/07 - juris).
- OVG Saarland, 27.08.2013 - 1 A 21/13
Berufskrankheit, Anerkennung als Dienstunfall, maßgeblicher Zeitpunkt der …
Rn. 35 BVerwG, Urteil vom 28.4.2011 - 2 C 55/09 -, Juris Rdnr. 11; Beschluss vom 23.2.1999 - 2 B 88/98 - Juris Rdnr. 6; siehe hierzu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 15.12.2009 - 5 LC 388/07 -, Juris Rdnr. 33, das maßgeblich auf den "Ausbruch" der Krankheit, also das erstmalige Auftreten von Krankheitssymptomen als den Beginn der Behandlungsbedürftigkeit abstellt; siehe dagegen OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2.12.1997 - 6 A 2874/96 -, RiA 1999, S. 101 ff, wonach es darauf ankommt, ob die Krankheit schon im Zeitpunkt der für die Erkrankung ursächlichen Einwirkung auf den Körper des Beamten in der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung erfasst ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 3 A 590/11
Zulassung einer Berufung bzgl. eines Rechtsstreits über die Anerkennung einer …
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