Rechtsprechung
| VG Trier, 05.06.2013 - 5 N 728/13.TR |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 40 Abs 1 VwGO, § 41 Abs 2 WaffG, § 46 Abs 4 WaffG
Waffenbesitzverbot für unter Betreuung stehenden Waffenbesitzer - ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollstreckung einer waffenrechtlichen Sicherstellungsanordnung durch eine auf der Grundlage des § 46 Abs. 4 WaffG ergehenden Durchsuchungsanordnung; Prüfung der Rechtmäßigkeit eines ausgesprochenen Waffen- und Munitionsverbots durch das Gericht vor Erlass einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Dürfen Betreute Waffen tragen?
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84
Zwangsvollstreckung III
Auszug aus VG Trier, 05.06.2013 - 5 N 728/13
Mit einer Durchsuchung soll etwas aufgespürt werden, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht herausgeben oder offenlegen will (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 1 BvR 1202/84 -, BVerfGE 76, 83 m. w. N.). - BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80
Zwangsvollstreckung II
Auszug aus VG Trier, 05.06.2013 - 5 N 728/13
Vielmehr genügt die Bekanntgabe anlässlich der Durchführung der Durchsuchung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1981 - 1 BvR 1094/80 -, juris; OVG Hamburg…, Beschluss vom 22. April 1994 - Bs VI 5/94 -, NJW 1995, S. 610). - VG Freiburg, 02.06.2008 - 1 K 590/08
Verwaltungsvollstreckung - Sicherstellung einer Waffe; Verwaltungsaktsqualität
Auszug aus VG Trier, 05.06.2013 - 5 N 728/13
Soll aber - wie vorliegend - der zu vollziehende und ohne vorherige Anhörung ergehende Verwaltungsakt erst zu Beginn der Vollstreckungsmaßnahme bekannt gegeben werden, so muss das Gericht vor Erlass einer Durchsuchungsanordnung auch die Rechtmäßigkeit des zu vollziehenden Verwaltungsaktes prüfen, denn der Richtervorbehalt nach Art. 13 Abs. 2 GG bzw. § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG ist keine bloße Formsache, sondern soll mittels eigenverantwortlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen dem Schutz des regelmäßig ohne vorherige Anhörung Betroffenen dienen (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 1 K 590/08 - mit weiteren Nachweisen, VG Ansbach, Beschluss vom 10. August 2005 - AN 15 X 05.02416 -, beide juris).
- VG Trier, 13.03.2012 - 1 N 261/12
Ein der Sicherstellung von Waffen dienender Durchsuchungsbeschluss kann …
Auszug aus VG Trier, 05.06.2013 - 5 N 728/13
Wird zum Zweck der Verwaltungsvollstreckung der noch bekanntzugebenden Verfügung des Vollstreckungsgläubigers vom 3. Juni 2013 eine Durchsuchung erforderlich, ist die entsprechende richterliche Anordnung gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - LVwVG - vom Verwaltungsgericht zu treffen (vgl. auch Beschlüsse der 1. Kammer des beschließenden Gerichts vom 13. März 2012 - 1 N 261/12.TR - und vom 22. Oktober 2012 - 1 N 1200/12.TR -). - OLG München, 04.09.2012 - 34 Wx 219/12
Anordnung der Durchsuchung sowie Sicherstellung von Schusswaffen in Bayern
Auszug aus VG Trier, 05.06.2013 - 5 N 728/13
Insbesondere ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nach § 40 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - eröffnet, denn die auf der Grundlage des § 46 Abs. 4 Waffengesetz - WaffG - ergehende Durchsuchungsanordnung dient der Vollstreckung einer waffenrechtlichen Sicherstellungsanordnung, mit welcher der Waffenbesitzer verpflichtet wird, zwecks vorübergehender Absicherung eines Waffenbesitzverbots seine Waffen in die Obhut der Waffenbehörde zu übergeben und die anschließende Begründung amtlichen Gewahrsams zu dulden (vgl. OLG München, Beschluss vom 4. September 2012 - 34 Wx 219/12 - mit weiteren Nachweisen, juris). - OVG Hamburg, 22.04.1994 - Bs VI 5/94
Öffentliche Beitreibungshilfe; Privater Unternehmer; Zulässigkeit; Hamburger …
Auszug aus VG Trier, 05.06.2013 - 5 N 728/13
Vielmehr genügt die Bekanntgabe anlässlich der Durchführung der Durchsuchung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1981 - 1 BvR 1094/80 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 22. April 1994 - Bs VI 5/94 -, NJW 1995, S. 610). - VG Ansbach, 10.08.2005 - AN 15 X 05.02416
Auszug aus VG Trier, 05.06.2013 - 5 N 728/13
Soll aber - wie vorliegend - der zu vollziehende und ohne vorherige Anhörung ergehende Verwaltungsakt erst zu Beginn der Vollstreckungsmaßnahme bekannt gegeben werden, so muss das Gericht vor Erlass einer Durchsuchungsanordnung auch die Rechtmäßigkeit des zu vollziehenden Verwaltungsaktes prüfen, denn der Richtervorbehalt nach Art. 13 Abs. 2 GG bzw. § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG ist keine bloße Formsache, sondern soll mittels eigenverantwortlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen dem Schutz des regelmäßig ohne vorherige Anhörung Betroffenen dienen (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 1 K 590/08 - mit weiteren Nachweisen, VG Ansbach, Beschluss vom 10. August 2005 - AN 15 X 05.02416 -, beide juris).
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2024 - 7 E 10253/23
Richterliche Durchsuchungsanordnung nach § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG; Rechtsweg
Die Streitigkeit ist daher öffentlich-rechtlich (so auch OLG München…, Beschluss vom 4. September 2012 - 34 Wx 219/12 -, juris Rn. 10; VG Freiburg…, Beschluss vom 16. Januar 2015 - 6 K 69/15 -, juris Rn. 2; VG Cottbus…, Beschluss vom 24. März 2020 - 3 L 137/20 -, juris Rn. 6; VG Schwerin…, Beschluss vom 18. April 2023 - 3 E 578/23 SN -, juris Rn. 25; VG Weimar…, Beschluss vom 18. September 2023 - 1 S 1321/23 -, juris Rn. 1; i.E. ebenso: VG Trier, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 5 N 728/13.TR -, juris Rn. 1 ).Denn auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Durchsuchungsbeschluss jedenfalls in tatsächlicher Hinsicht erst dann Auswirkungen auf den Vollstreckungsschuldner entfaltet, wenn ihm die waffenrechtliche Verfügung des Vollstreckungsgläubigers bekanntgegeben worden ist (für die Zulässigkeit eines solchen Vorgehens im Ergebnis ebenso: VGH BW…, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, BeckRS 2017, 132013, Rn. 7 f., 20; VG Trier, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 5 N 728/13 -, juris Rn. 8; VG Freiburg…, Beschluss vom 26. August 2020 - 4 K 2703/20 -, juris Rn. 26; VG Cottbus, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 3 I 2/23 -, juris; VG Schwerin…, Beschluss vom 18. April 2023 - 3 E 578/23 SN -, juris Rn. 41; VG Weimar…, Beschluss vom 18. September 2023 - 1 S 1321/23 - juris Rn. 6 f.; wohl auch Pfengler, DÖV 2024, 101 [104]).
So wird der Vollzug der Durchsuchung etwa auch regelmäßig unter den Vorbehalt gestellt, dass der Betroffene die Sachen nicht freiwillig herausgibt (vgl. hierzu etwa VG Trier, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 5 N 728/13 -, juris Rn. 8; VG Saarland…, Urteil vom 6. Dezember 2021 - 5 O 1557/21 -, juris Rn. 26; VG Cottbus, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 3 I 2/23 -, juris; ferner Beschluss des BGH vom 29. November 2022 - 1 BGs 789/22 -, Beschlussabdruck S. 4, Bl. 47 ff. der Verwaltungsakte).
- VG Augsburg, 01.06.2017 - Au 4 V 17.586
Anordnung der Durchsuchung einer Wohnung zur Sicherstellung von Schusswaffen ohne …
Eventuelle sonstige (Mit-)Gewahrsamsinhaber der genannten Wohnung haben die mit der Durchsuchung einhergehenden Beeinträchtigungen ihrer Rechte zu dulden (VG Trier, B.v. 5.6.2013 - 5 N 728/13.TR - juris). - VG Mainz, 25.09.2019 - 1 O 635/19
Vollstreckung von tierschutzrechtlichen Anordnungen; Androhung von Zwangsmitteln
Der Richtervorbehalt nach Art. 13 Abs. 2 Grundgesetz - GG - bzw. § 9 Abs. 2 Satz 1 LVwVG ist jedoch keine bloße Formsache, sondern soll mittels eigenverantwortlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen dem Schutz des Betroffenen dienen, der vor der Anordnung regelmäßig nicht angehört wird (vgl. VG Trier, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 5 N 728/13.TR -, juris Rn. 2 ; VG Freiburg…, Beschluss vom 2. Juni 2008, - 1 K 590/08 -, juris, Rn. 4; VG Ansbach…, Beschluss vom 10. August 2005 - AN 15 X 05.02416 -, juris, Rn. 2). - VG Mainz, 16.09.2019 - 1 O 723/19
Durchsuchung der Wohnung des Vollstreckungsschuldners hinsichtlich der …
Der Richtervorbehalt nach Art. 13 Abs. 2 GG bzw. § 9 Abs. 2 Satz 1 LVwVG ist jedoch keine bloße Formsache, sondern soll mittels eigenverantwortlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen dem Schutz des Betroffenen dienen, der vor der Anordnung regelmäßig nicht angehört wird (vgl. VG Trier, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 5 N 728/13.TR -, juris, Rn. 2 ; VG Freiburg…, Beschluss vom 2. Juni 2008, - 1 K 590/08 -, juris, Rn. 4; VG Ansbach…, Beschluss vom 10. August 2005 - AN 15 X 05.02416 -, juris, Rn. 2).
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