Rechtsprechung
| LG Tübingen, 15.09.2022 - 5 O 29/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Haushaltsführungsschaden, Bestimmung des Stundensatzes, JVEG
- Justiz Baden-Württemberg
§ 249 BGB, § 287 ZPO, § 21 JVEG, § 7 Abs 1 StVG, § 115 Abs 1 S 1 Nr 1 VVG
Ersatz des Haushaltsführungsschadens sowie Zahlung eines Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall - RA Kotz
Stundensatzbestimmung bei Haushaltsführungsschaden: Schätzung
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wie berechnet sich der Haushaltsführungsschaden? - Sätze des JVEG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall; Vorliegen eines Haushaltsfühungsschadens
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 18.10.2018 - 22 U 97/16
Zur Berechnung von Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld
Auszug aus LG Tübingen, 15.09.2022 - 5 O 29/21
Rn. 45 Die obergerichtliche Rechtsprechung ist diesen Erwägungen bisher, unterstützt von einigen wenigen Literaturstellen, nicht gefolgt, vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18.10.2018, 22 U 97/16, Juris. - LG Tübingen, 10.12.2013 - 5 O 80/13
Haftungsverteilung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kollision einer eine …
- LG Tübingen, 06.12.2022 - 5 O 183/21
Bemessung des Haushaltsführungsschadens anhand von § 21 JVEG
Bei der Bemessung des Haushaltsführungsschadens der Höhe nach kann entsprechend der gesetzgeberischen Bewertung auf § 21 JVEG zurückgegriffen werden (Festhaltung LG Tübingen, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 5 O 80/13 und LG Tübingen, Urteil vom 15. September 2022 - 5 O 29/21 ; Entgegen OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Oktober 2018 - 22 U 97/16). - OLG Brandenburg, 15.01.2026 - 8 U 3/26
Beachten der Ausgleichsfunktion bei der Bemessung des Schmerzensgeldes i.R.e. …
Soweit sich die Klägerin auf Entscheidungen des Landgerichts Tübingen beruft, mit denen unter Bezugnahme auf § 21 JVEG mehr als 17, 00 EUR pro Stunde zugesprochen worden seien (…Urteil vom 27.10.2015 - 5 O 155/14 - Rz. 27, juris = VersR 2016, 1394 und Urteil vom 15. September 2022 - 5 O 29/21 - Rz. 42 ff., juris), ist ihr zunächst entgegenzuhalten, dass entgegen ihrer Darstellung nicht 17, 00 EUR, sondern 12, 00 EUR (Urteil vom 27.10.2015) bzw. 14, 00 EUR (Urteil vom 15.09.2022) zugesprochen worden sind.
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