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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.2022 - 5 PB 19.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,43993
BVerwG, 21.12.2022 - 5 PB 19.21 (https://dejure.org/2022,43993)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2022 - 5 PB 19.21 (https://dejure.org/2022,43993)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2022 - 5 PB 19.21 (https://dejure.org/2022,43993)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Unzulässige Selbstentscheidung über Ablehnungsgesuch; Personalvertretungsrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 78 Abs 2 PersVG ST 2004, § 92a S 2 ArbGG, § 72a Abs 3 S 2 Nr 3 ArbGG, § 547 Nr 1 ZPO
    Unzulässige Selbstentscheidung über Ablehnungsgesuch; Personalvertretungsrecht

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines absoluten Rechtsbeschwerdegrundes; Verfassungsrechtlich gewährleisteterAnspruch auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung eines absoluten Rechtsbeschwerdegrundes; Verfassungsrechtlich gewährleisteterAnspruch auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung eines absoluten Rechtsbeschwerdegrundes; Verfassungsrechtlich gewährleisteterAnspruch auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Selbstentscheidung über Ablehnungsgesuch; Personalvertretungsrecht

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.09.2018 - 8 B 2.18

    Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs durch den abgelehnten Richter selbst

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2022 - 5 PB 19.21
    Das ist nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann der Fall, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771 m. w. N. …und vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 35 ff.; dem folgend etwa BAG…, Beschluss vom 20. April 2016 - 7 ABN 55/15 - juris Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 19. September 2018 - 8 B 2.18 - juris Rn. 14).

    Durch diese Zuständigkeitsregelung wird der nahe liegenden Annahme Rechnung getragen, es werde an der inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden muss (BVerwG, Beschluss vom 19. September 2018 - 8 B 2.18 - juris Rn. 14 m. w. N.).

    Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen und dadurch in Konflikt mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kommen (BVerwG, Beschluss vom 19. September 2018 - 8 B 2.18 - juris Rn. 16 m. w. N.).

  • BVerwG, 01.02.2010 - 6 PB 36.09

    Benachteiligungsverbot; kausale Verknüpfung zwischen Schlechterstellung und …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2022 - 5 PB 19.21
    der Beschwerdeschrift zwar eine Abweichung der angefochtenen Entscheidung "von der Entscheidung des BVerwG - 6 PB 36.09 -".

    Einen hiervon abweichenden Rechtssatz, der in der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 1. Februar 2010 - 6 PB 36.09 - Buchholz 251.92 § 8 SAPersVG Nr. 1) aufgestellt worden wäre, benennt die Beschwerde allerdings nicht.

  • BVerwG, 22.01.2016 - 5 PB 10.15

    Absoluter Revisionsgrund; absoluter Rechtsbeschwerdegrund; Beruhensmerkmal; …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2022 - 5 PB 19.21
    Rn. 15 4. Das Vorliegen des absoluten Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegrundes, bei dem unwiderleglich vermutet wird, dass die verstoßende Entscheidung der Vorinstanz auf diesem Verfahrensfehler beruht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 5 PB 10.15 - PersV 2016, 186 Rn. 15 m. w. N.), führt dazu, dass die Entscheidung der Vorinstanz aufzuheben und das Verfahren zur Anhörung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückzuverweisen ist (§ 78 Abs. 2 PersVG LSA i. V. m. § 72a Abs. 7 i. V. m. § 92a Satz 2 ArbGG).

    Die Möglichkeit der Zurückverweisung ist in entsprechender Anwendung des § 72a Abs. 7 ArbGG auch dann eröffnet, wenn ein absoluter Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegrund nach § 547 Nr. 1 bis 5 ZPO vorliegt (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Januar 2016 - 5 PB 10.15 - PersV 2016, 186 Rn. 16 m. w. N. …und vom 1. September 2020 - 5 PB 19.19 - juris Rn. 17).

  • BAG, 20.04.2016 - 7 ABN 55/15

    Wirksamkeit der Wahl eines Gemeinschaftsbetriebsrates

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2022 - 5 PB 19.21
    Die Ablehnung eines Befangenheitsantrags durch die Vorinstanz stellt zwar in der Regel eine unanfechtbare Vorentscheidung dar, die gemäß § 92 Abs. 2 Satz 1, § 72 Abs. 5 ArbGG i. V. m. § 557 Abs. 2 ZPO nicht der Beurteilung des Rechtsbeschwerdegerichts unterliegt (vgl. BAG, Beschluss vom 20. April 2016 - 7 ABN 55/15 - juris Rn. 10 m. w. N.), sodass sie grundsätzlich auch nicht als Verfahrensfehler nach § 78 Abs. 2 PersVG LSA i. V. m. § 92a Satz 2, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG geltend gemacht werden kann.

    Das ist nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann der Fall, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771 m. w. N. …und vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 35 ff.; dem folgend etwa BAG, Beschluss vom 20. April 2016 - 7 ABN 55/15 - juris Rn. 11; BVerwG…, Beschluss vom 19. September 2018 - 8 B 2.18 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 13.01.2022 - 5 PB 9.21

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen der allein geltend gemachten …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2022 - 5 PB 19.21
    Da ein Gehörsverstoß nur anzunehmen ist, wenn der Betroffene alle ihm gegebenen prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, sich Gehör zu verschaffen, muss in der Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch substantiiert und nachvollziehbar aufgezeigt werden, dass diesem Gebot Rechnung getragen wurde bzw. dass insoweit keine zumutbare Möglichkeit bestand (vgl. zum Ganzen etwa BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 5 PB 9.21 - juris Rn. 2 m. w. N.).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2022 - 5 PB 19.21
    Das ist nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann der Fall, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771 m. w. N. …und vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 35 ff.; dem folgend etwa BAG…, Beschluss vom 20. April 2016 - 7 ABN 55/15 - juris Rn. 11; BVerwG…, Beschluss vom 19. September 2018 - 8 B 2.18 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Stattgebender Kammerbeschluss: Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2022 - 5 PB 19.21
    Das ist nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann der Fall, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771 m. w. N. und vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 35 ff.; dem folgend etwa BAG…, Beschluss vom 20. April 2016 - 7 ABN 55/15 - juris Rn. 11; BVerwG…, Beschluss vom 19. September 2018 - 8 B 2.18 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2022 - 5 PB 19.21
    Rn. 13 Allerdings ist anerkannt, dass der abgelehnte Richter ein Ablehnungsgesuch selbst ablehnen kann, ohne dass es der Durchführung des Verfahrens nach den §§ 44 ff. ZPO bedarf, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich oder gänzlich untauglich zu qualifizieren ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - NVwZ-RR 2008, 289 ).
  • BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18

    Erfolglose Rechtsbeschwerde; Teilnahme gestellter Beschäftigter an der …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2022 - 5 PB 19.21
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 10 m. w. N.).
  • BVerwG, 01.09.2020 - 5 PB 19.19

    Berechtigung des Teilpersonalrats zur Anrufung der Einigungsstelle nach § 66 Abs. …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2022 - 5 PB 19.21
    Die Möglichkeit der Zurückverweisung ist in entsprechender Anwendung des § 72a Abs. 7 ArbGG auch dann eröffnet, wenn ein absoluter Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegrund nach § 547 Nr. 1 bis 5 ZPO vorliegt (…BVerwG, Beschlüsse vom 22. Januar 2016 - 5 PB 10.15 - PersV 2016, 186 Rn. 16 m. w. N. und vom 1. September 2020 - 5 PB 19.19 - juris Rn. 17).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2026 - 4 LA 105/26

    Asylrecht Dublinverfahren (Italien)

    Ein Gehörsverstoß ist nur anzunehmen, wenn der Betroffene alle ihm gegebenen prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, sich Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2022 - 5 PB 19.21 -, juris Rn. 6;… Beschluss des Senats vom 11. Juli 2019 - 4 LA 83/18 -, juris Rn. 14 ).
  • BVerwG, 27.01.2025 - 3 B 10.24
    Ist ein Eingehen auf den Verfahrensgegenstand erforderlich, scheidet die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig aus (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2022 - 5 PB 19.21 - juris Rn. 13 …und vom 19. September 2018 - 8 B 2.18 - juris Rn. 16;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - juris Rn. 17 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2025 - 4 MB 6/25

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach rechtmäßiger Beibringungsanordnung

    Ein Gehörsverstoß ist indes nur anzunehmen, wenn der Betroffene alle ihm gegebenen prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, sich Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2022 - 5 PB 19.21 -, juris Rn. 6;… Senatsbeschluss vom 11. Juli 2019 - 4 LA 83/18 -, juris Rn. 14 ).
  • BVerwG, 22.01.2025 - 5 PB 8.24
    Da ein Gehörsverstoß nur anzunehmen ist, wenn der Betroffene alle ihm gegebenen prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, sich selbst Gehör zu verschaffen, muss in der Beschwerdebegründung ggf. auch substantiiert und nachvollziehbar aufgezeigt werden, dass diesem Gebot Rechnung getragen wurde bzw. dass insoweit keine zumutbare Möglichkeit bestand (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2022 - 5 PB 19.21 - PersV 2023, 263 Rn. 6 m. w. N.).
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