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Rechtsprechung
   BSG, 13.09.1994 - 5 RJ 44/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,16599
BSG, 13.09.1994 - 5 RJ 44/93 (https://dejure.org/1994,16599)
BSG, Entscheidung vom 13.09.1994 - 5 RJ 44/93 (https://dejure.org/1994,16599)
BSG, Entscheidung vom 13. September 1994 - 5 RJ 44/93 (https://dejure.org/1994,16599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung der Rente und des Eigenanteils für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR); Ansprüche eines Nachlasspflegers gegen einen Rentenversicherungsträger; Kein Erlöschen des Anspruchs auf Auszahlung der rückständigen Rentenbeträge mit dem Tode der ...

  • Deutsche Rentenversicherung
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 27.03.2025 - B 5 R 2/24 R

    Nachzahlung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung an einen …

    Insoweit gelte nichts anderes als für einen Nachlasspfleger, für den dies bereits höchstrichterlich entschieden sei (Hinweis auf Urteile des BSG vom 25.11.1982 - 5b RJ 46/81 - und vom 13.9.1994 - 5 RJ 44/93).

    Rn. 22 Der Senat hat dies bereits für die Nachlasspflegschaft nach § 1960 BGB entschieden (vgl BSG Urteil vom 13.9.1994 - 5 RJ 44/93 - juris RdNr 12;… BSG Urteil vom 25.11.1982 - 5b RJ 46/81 - BSGE 54, 186 = SozR 1200 § 58 Nr. 2 - juris RdNr 9 ff;… zur abweichenden früheren Rechtslage unter Geltung der RVO BSG Urteil vom 1.12.1971 - 12 RJ 186/71 - SozR Nr. 11 zu § 1288 RVO - juris RdNr 14).

    Seine diesbezüglichen Erwägungen gelten auch im Fall eines überschuldeten Nachlasses, zu dessen Verwaltung ein Nachlassverwalter nach § 1975 Alt 1 BGB bestellt ist (vgl BSG Urteil vom 13.9.1994 - 5 RJ 44/93 - juris RdNr 12).

    Rn. 23 a) Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein Nachlasspfleger die Auszahlung einer rückständigen Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits dann nicht beanspruchen, wenn weder im Nachlasspflegschaftsverfahren ein Erbe ermittelt worden ist noch das Nachlassgericht ein Fiskalerbrecht festgestellt hat (vgl, auch zum Folgenden, BSG Urteil vom 13.9.1994 - 5 RJ 44/93 - juris RdNr 12;… BSG Urteil vom 25.11.1982 - 5b RJ 46/81 - BSGE 54, 186 = SozR 1200 § 58 Nr. 2 - juris RdNr 11).

    Derartige Ansprüche sind für den Nachlass ohne Wert und stehen insbesondere nicht für die Befriedigung der Nachlassgläubiger zur Verfügung (vgl BSG Urteil vom 13.9.1994 - 5 RJ 44/93 - juris RdNr 12). Diese Erwägungen gelten gleichermaßen für das Nachlassinsolvenzverfahren.

    Dies gilt selbst im Fall eines überschuldeten Nachlasses (vgl BSG Urteil vom 13.9.1994 - 5 RJ 44/93 - juris RdNr 12).

  • LSG Baden-Württemberg, 01.12.2021 - L 8 R 1212/21

    Auszahlung einer fälschlicherweise zurückgebuchten Rente aus der gesetzlichen …

    Die Rechtsprechung des BSG zur entsprechenden Situation eines Nachlasspflegers (…vgl BSG vom 25.11.1982 - 5b RJ 46/81 = BSGE 54, 186 = SozR 1200 § 58 Nr. 2; BSG vom 13.9.1994 - 5 RJ 44/93) kann auf diesen Fall übertragen werden.

    Das BSG hat auch die echte Leistungsklage eines Nachlasspflegers für statthaft gehalten (vgl. BSG Urteil vom 13.09.1994 - 5 RJ 44/93 -, in juris).

    Solange der Fiskus als Erbe in Betracht kommt und dieser den Anspruch wiederum nicht geltend machen kann, kann jedoch auch ein Nachlasspfleger die Leistung nicht verlangen (BSG…, Urteil vom 25.11.1982 - a.a.O.; BSG, Urteil vom 13.09.1994 - 5 RJ 44/93 -, in juris; ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.09.2019 - L 16 R 74/18 -, juris;… KassKomm/Siefert, SGB I § 58 Rn. 12).

    So fallen die Nachlassgläubiger neben den Fällen der Überschuldung des Nachlasses auch bei einer Sonderrechtsnachfolge nach § 56 SGB I hinsichtlich der rückständigen Rentenansprüche mit ihren allein gegen den Erben gerichteten Forderungen aus (BSG, Urteil vom 13.09.1994 - 5 RJ 44/93 -, in juris).

  • LSG Hessen, 24.01.2023 - L 2 R 111/20
    Insoweit unterscheidet sich die Situation von der in der Rechtsprechung des BSG bereits geklärten Frage der Anwendbarkeit des § 58 Satz 2 SGB I bei Geltendmachung von Rentennachzahlungsansprüchen durch einen Nachlasspfleger, der als Vertreter die Forderung nach § 1960 BGB zur Sicherung und Erhaltung des Nachlasses für den unbekannten Erben geltend macht (vgl. BSG, Urteil vom 25. November 1982, 5b RJ 46/81; Urteil vom 13. September 1994, 5 RJ 44/93; dem folgend LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 18. September 2019, L 16 R 74/18, und 24. Februar 2021, L 16 R 76/19).

    Ebenso wie im Falle des Nachlasspflegers (vgl. BSG, Urteil vom 25. November 1982, 5b RJ 46/81; Urteil vom 13. September 1994, 5 RJ 44/93), der für die noch unbekannten Erben handelt, setzt auch die Geltendmachung eines Anspruchs durch den Kläger als Nachlassinsolvenzverwalter voraus, dass der tatsächliche Erbe diesen Anspruch geltend machen kann.

    Der Gesetzgeber hat das Erbrecht des Fiskus nicht in der Weise eingeschränkt, dass er nur für den Fall, dass der Nachlass auch ohne die Rentenzahlung zur Befriedigung von Nachlassgläubigern ausreicht, von der Geltendmachung der Rentenansprüche ausgeschlossen ist (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 13. September 1994, 5 RJ 44/93).

  • SG Frankfurt/Main, 24.03.2020 - S 31 R 224/17
    Für den Fall einer Nachlasspflegschaft hat dies das BSG bereits mehrfach entschieden (vgl. BSG, Urt. v. 25.11.1982, 5b RJ 46/81, BeckRS 1982 30407211 und BSG, Urt. v. 13.09.1994, 5 RJ 44/93, BeckRS 1994, 30750884).

    Das BSG hat seine Entscheidung, dass ein Nachlasspfleger Rentenansprüche solange nicht geltend machen kann, bis ausgeschlossen ist, dass der Fiskus Erbe geworden ist, ausgeführt, dass der Gesetzgeber durch die Regelung des § 58 S. 2 SGB I den Fiskus als Erben generell von der Geltendmachung von rückständigen Rentenansprüche ausgeschlossen habe (BSG, Urt. v. 13.09.1994 - 5 RJ 44/93, BeckRS 1994, 30750884).

    Dies habe im Ergebnis zur Folge, dass Ansprüche, soweit der Fiskus Erbe ist, für den Nachlass ohne Wert seien und auch nicht dazu dienen könnten, die Nachlassgläubiger zu befriedigen (BSG, Urt. v. 13.09.1994 - 5 RJ 44/93, BeckRS 1994, 30750884).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2019 - L 16 R 74/18

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung …

    Denn für diese Fallgestaltung ist bereits höchstrichterlich entschieden (vgl. BSG…, Urteil vom 25. November 1982 - 5b RJ 46/81 - juris Rn. 10 f. sowie Urteil vom 13. September 1994 - 5 RJ 44/93 - juris Rn. 12, worauf der Senat die Beteiligten am 13. August 2019 schriftlich hingewiesen hat), dass ein vom Gericht eingesetzter Nachlasspfleger - wie hier - die Auszahlung der Rente nicht beanspruchen kann, wenn der Fiskus im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge (vgl. §§ 1922 ff., 1964 BGB) als Erbe in Betracht kommt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2021 - L 16 R 76/19

    Geltendmachung der Leistung von Rentennachzahlungen aus der gesetzlichen …

    Denn für diese Fallgestaltung ist bereits höchstrichterlich entschieden (vgl. BSG…, Urteil vom 25. November 1982 - 5b RJ 46/81 - juris Rn. 10 f. sowie Urteil vom 13. September 1994 - 5 RJ 44/93 - juris Rn. 12, worauf der Senat die Beteiligten am 3. Februar 2021 schriftlich hingewiesen hat), dass ein vom Gericht eingesetzter Nachlasspfleger - wie hier - die Auszahlung der Rente nicht beanspruchen kann, wenn der Fiskus im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge (vgl. §§ 1922 ff., 1964 BGB) als Erbe in Betracht kommt.
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