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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.02.1998 - 5 S 3202/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10571
VGH Baden-Württemberg, 13.02.1998 - 5 S 3202/96 (https://dejure.org/1998,10571)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.02.1998 - 5 S 3202/96 (https://dejure.org/1998,10571)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Februar 1998 - 5 S 3202/96 (https://dejure.org/1998,10571)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Nachbarklage: Zulässigkeit einer Grenzbebauung

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 34 Abs. 1 BauGB; § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LBO 1983; § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 LBO 1995.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gibt es einen Anspruch auf Grenzbebauung? (IBR 1998, 310)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs. …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.1998 - 5 S 3202/96
    Denn der festzustellende Rahmen wird nicht nur in bezug auf Art und Maß der baulichen Nutzung, sondern auch hinsichtlich der Bauweise von der früheren Bebauung, die der neuen weichen soll, mitbestimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.09.1986 - 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34, 44 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 15).
  • BVerwG, 11.03.1994 - 4 B 53.94

    Bauplanungsrecht: Bebauung in geschlossener Bauweise und Abstandsflächen nach …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.1998 - 5 S 3202/96
    Auch wenn letztere zahlenmäßig überwiegt, besteht insoweit kein Zwang zu einer Grenzbebauung; vielmehr fügte sich dann auch ein Vorhaben in offener Bauweise noch in die Eigenart der näheren Umgebung ein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.03.1994 - 4 B 53.94 - ZfBR 1994, 192 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 23) .
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1996 - 5 S 2766/95

    Bebauungsplan: Bestimmung einer abweichenden Bauweise; Abstandsflächenberechnung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.1998 - 5 S 3202/96
    Sind die Voraussetzungen des § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 LBO 1995 wie im vorliegenden Fall gegeben, so besteht ein Anspruch auf Zulassung des Vorhabens; diese Vorschrift ist deshalb gegenüber der Vorgängerregelung des § 7 Abs. 3 LBO 1983, auf welche die konkretisierende Ergänzungsbaugenehmigung der Beklagten vom 06.02.1995 gestützt ist, für die Beigeladenen (als Bauherren) günstiger, so daß sie im vorliegenden Nachbarrechtsstreit auch ohne dahingehende behördliche (Zulassungs-)Entscheidung von Amts wegen zu beachten ist (vgl. Senatsurteil v. 25.01.1996 - 5 S 2766/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2015 - 8 S 1914/14

    Sicherung einer planungsrechtlich zulässigen Grenzbebauung

    Rn. 43 Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB muss ein Gebäude dann an die Grundstücksgrenze gebaut werden, wenn die Eigenart der näheren Umgebung durch eine geschlossene Bauweise entsprechend § 22 Abs. 3 BauNVO oder eine abweichende, d.h. halboffene Bauweise entsprechend § 22 Abs. 4 BauNVO geprägt wird, die zu einer Grenzbebauung zwingt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.02.1998 - 5 S 3202/96 - BRS 60 Nr. 86, juris Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2025 - 3 S 1958/23

    Anfechtung der Rücknahme einer Baugenehmigung für die Schaffung von Wohnraum …

    Ebenso wie § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBO kann diese Vorschrift grundsätzlich auch eine Reduzierung der Abstandsflächentiefe auf Null (und somit einen einseitigen Grenzbau) ermöglichen (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.07.2020 - 8 S 702/19 -, juris Rn. 46 ; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.02.1998 - 5 S 3202/96 -, juris Rn. 29;… VG Karlsruhe, Urt. v. 06.05.2024 - 2 K 4206/23 -, juris Rn. 58 ).

    Diese können etwa dann gegeben sein, wenn ein überwiegend bebautes Gebiet durch erkennbar geringere Abstandsflächen als die nach § 5 LBO erforderlichen geprägt ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.02.1998 - 5 S 3202/96 -, juris Rn. 29;… Busch, in: Schlotterbeck/Hager/Gammerl, LBO BW, 8. Aufl. 2020, § 6 Rn. 57), wobei die Bezugnahme auf das Straßenbild bzw. die besonderen örtlichen Verhältnisse ggf. eine straßenbezogene (und im Verhältnis zu den Maßstäben des § 34 Abs. 1 BauGB ggf. kleinräumigere) Betrachtung erfordern (…vgl. Senatsbeschl. v. 03.11.2014 - 3 S 1368/14 -, juris Rn. 29 ).

    Denn anders als § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBO setzt § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LBO nicht voraus, dass die Zulassung geringerer Abstandstiefen nachbarliche Belange nicht erheblich beeinträchtigt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.02.1998 - 5 S 3202/96 -, juris Rn. 29).

    Dabei kann offen bleiben, ob eine erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Belange schon dann vorliegt, wenn ein abstandsflächenwidriges Vorhaben an gleicher Stelle zumindest teilweise neu errichtet wird, weil sich ein in abstandsflächenrechtlicher Sicht nachbarrechtswidriger Zustand so dauerhaft perpetuiert und weder Art. 14 Abs. 1 GG noch § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBO einen Anspruch auf übergreifenden Bestandsschutz gewähren (…so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 -, juris Rn. 52 ; anders möglicherweise VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.02.1998 - 5 S 3202/96 -, juris Rn. 26 f. unter dem Gesichtspunkt der bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahme).

  • VG Karlsruhe, 26.07.2024 - 2 K 664/24

    Genehmigung eines Bauvorhabens in kerngebietstypischer Lage; Lärmbelastung; …

    Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB muss ein Gebäude dann an die Grundstücksgrenze gebaut werden, wenn die Eigenart der näheren Umgebung durch eine geschlossene Bauweise entsprechend § 22 Abs. 3 BauNVO oder eine abweichende Bauweise entsprechend § 22 Abs. 4 BauNVO geprägt wird, die ebenso zu einer Grenzbebauung zwingt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.02.1998 - 5 S 3202/96 -, BRS 60 Nr. 86 = juris Rn. 24).

    Durch das bloße Fehlen eines Gebäudes, also einer Baulücke, wird die im Übrigen in Form von Blockrandbebauung erfolgte Bebauung eines Gevierts, die mithin die Bauweise der geschlossenen Bauweise erfüllt, grundsätzlich nicht in Frage gestellt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.02.1998 - 5 S 3202/96 -, BRS 60 Nr. 86 (1998) = juris Rn. 28;… BayVGH, Urt. v. 14.08.2003 - 2 BV 03.771 -, juris Rn. 22;… OVG Niedersachen, Beschl. v. 21.07.2011 - 1 ME 57/11 -, NdsVBl 2011, 320 = juris Rn. 13).

    Entsprechendes gilt jedoch auch in Fällen der abweichenden Bauweise, sofern diese - gleichsam als Modifikation der geschlossenen Bauweise - einen Verzicht auf seitliche Grenzabstände bedeuten (…vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.06.2015 - 8 S 1914/14 -, VBlBW 2016, 287 = juris Rn. 43 ; Urt. v. 13.02.1998 - 5 S 3202/96 -, BRS 60 Nr. 86 (1998) = juris Rn. 24; Beschl. v. 01.06.1994 - 5 S 1280/94 -, VBlBW 1995, 57 = juris Rn. 3; Busch, in: Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, LBO 8. Aufl. 2020, § 5 Rn. 37; Sauter, LBO.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.2025 - 5 S 1487/24

    Baugenehmigung; Rücksichtnahmegebot; Nachbarschutz; Grenzabstand; Verstoß gegen …

    Vielmehr fügte sich dann auch ein Vorhaben in offener Bauweise noch in die Eigenart der näheren Umgebung ein (VGH Bad.-Württ, Urteil vom 13.2.1998 - 5 S 3202/96 - zu der mit § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LBO weitgehend wortlautidentischen Vorgängervorschrift des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO 1983).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2026 - 5 S 1790/25

    Nachbarschutz im Abstandsflächenrecht und im Rahmen des bauplanungsrechtlichen …

    Sind die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LBO wie im vorliegenden Fall gegeben, so besteht ein Anspruch auf Zulassung des Vorhabens (vgl. Senatsurteil vom 13.2.1998 - 5 S 3202/96 - juris Rn. 29).

    Denn diese Bestimmung lässt eine Bebauung mit geringeren Tiefen der Abstandsflächen als den an sich gesetzlich vorgesehenen auch dann zu, wenn dadurch nachbarliche Interessen an Belichtung und Belüftung beeinträchtigt werden (vgl. Senatsurteil vom 13.2.1998 - 5 S 3202/96 - juris Rn. 29; vgl. oben, 2.a)bb)).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2008 - 8 S 18/07

    Nachbargrundstück im Sinne von § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 LBO (juris: BauO BW 1995); …

    Die geschlossene Bauweise wird aber weder durch Traufgassen noch durch Durchgänge von geringer Breite unterbrochen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.02.1998 - 5 S 3202/96 -, VGHBW-Ls 1998, Beil. 5, B 6;… Sauter, LBO, § 5 Rn. 38 mwN.;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauNVO, § 22 Rn. 31; anders wohl VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.05.2002 - 3 S 2259/01 -, BauR 2002, 1749).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1999 - 5 S 2971/98

    Nachbarklage wegen Unterschreitung der Abstandsfläche: öffentlich-rechtliche …

    Das wäre nur der Fall, wenn sich gemäß der einschlägigen Vorschrift des § 34 Abs. 1 BauGB nach der Eigenart der näheren Umgebung ein Zwang zu einer Bebauung jedenfalls an dieser westlichen Grenze - im Sinne der halboffenen Bauweise - ergäbe (vgl. hierzu Senatsurteil v. 13.02.1998 - 5 S 3202/96).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2022 - 10 B 1764/21

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit zwölf …

    In diesem Zusammenhang beruft sich der Antragsteller ohne Erfolg auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 13. Februar 1998 - 5 S 3202/96 -, juris, Rn. 24 ff., der für eine von der hier in Rede stehenden baulichen Situation tatsächlich abweichende Fallgestaltung davon ausgegangen war, dass die Eigenart der maßgeblichen näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB durch eine abweichende Bauweise (§ 22 Abs. 4 BauNVO) bestimmt sei, die eine Bebauung ohne seitlichen Grenzabstand an der jeweils westlichen Seite der zur Umgebungsbebauung gehörenden Grundstücke in den Grenzen des Rücksichtnahmegebots vorgebe.
  • VG Karlsruhe, 12.02.2025 - 2 K 6818/24

    Anwendungsbereich von § 12 Abs. 1 BauNVO; sog. Paternoster-Parksystem; …

    Rn. 59 Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB muss ein Gebäude dann an die Grundstücksgrenze gebaut werden, wenn die Eigenart der näheren Umgebung durch eine geschlossene Bauweise entsprechend § 22 Abs. 3 BauNVO oder eine abweichende Bauweise entsprechend § 22 Abs. 4 BauNVO geprägt wird, die ebenso zu einer Grenzbebauung zwingt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.02.1998 - 5 S 3202/96 -, BRS 60 Nr. 86 = juris Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.2001 - 5 S 1497/01

    Rücksichtnahmegebot und Abstandsflächen bei straßenseitiger Grenzbebauung

    Nach dieser Vorschrift ist eine Grenzbebauung (vorliegend zur straßenseitigen Grundstücksgrenze hin) auch dann zuzulassen, wenn dadurch nachbarliche Interessen an Belichtung/Besonnung beeinträchtigt werden (vgl. Senatsurt. v. 13.02.1998 - 5 S 3202/96 - BRS 60 Nr. 86).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.2011 - 1 LA 65/11

    Zulassung geringerer Tiefen der Abstandsflächen in gewachsenen Altstadtbereichen; …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.01.2000 - A 2 S 158/98
  • VG Halle, 24.10.2001 - 2 A 110/99
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