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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.05.2013 - 5 S 369/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16135
VGH Baden-Württemberg, 06.05.2013 - 5 S 369/12 (https://dejure.org/2013,16135)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.05.2013 - 5 S 369/12 (https://dejure.org/2013,16135)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 5 S 369/12 (https://dejure.org/2013,16135)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Zur Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde, eine erstellte Verkehrsuntersuchung vollständig auszulegen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung einer Planfeststellungsbehörde zur vollständigen Auslegung einer erstellten Verkehrsuntersuchung bzgl. Verkehrsbelastung und Lärmbelastung für einen Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Querspange Erbach kann gebaut werden; Klagen abgewiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung einer Planfeststellungsbehörde zur vollständigen Auslegung einer erstellten Verkehrsuntersuchung bzgl. Verkehrsbelastung und Lärmbelastung für einen Betroffenen

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 863
  • DÖV 2013, 863 UPR 2014, 239 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.2013 - 5 S 369/12
    Eine solche Verpflichtung besteht insbesondere, wenn ein eindeutiger Ursachenzusammenhang zwischen dem Vorhaben und der zu erwartenden Lärmzunahme auf einer anderen Straße besteht, wie dies hier der Fall ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.03.2005 - 4 A 18.04 -, BVerwGE 123, 152).

    Sie sind gleichwohl als Orientierungshilfe heranzuziehen (BVerwG, Urteil vom 17.03.2005 - 4 A 18.05 -, BVerwGE 123, 152;… Senatsurteil vom 07.08.2012 - 5 S 1749/11 -, juris Rn. 84).

    Denn damit trägt er der gesetzgeberischen Wertung Rechnung, dass Dorf- und Mischgebiete neben der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben auch dem Wohnen dienen und die für solche Gebiete geltenden Immissionsgrenzwerte für den Regelfall gewährleisten, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind (BVerwG, Urteil vom 17.03.2005, a.a.O. und Beschluss vom 11.11.2008 - 9 A 56.07 -, Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 51.).

    Allerdings schließt § 41 Abs. 1 BImSchG grundsätzlich die gleichzeitige Anwendung des § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG für die von ihm geregelten Fallkonstellationen aus; ein Rückgriff auf die allgemeine Regel des § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG ist daher inhaltlich (materiell) nur nach Maßgabe des § 42 Abs. 2 Satz 2 BImSchG möglich (BVerwG, Urteil vom 17.03.2005 - 4 A 18.04 -, BVerwGE 123, 152).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.2013 - 5 S 369/12
    Die Planfeststellungsbehörde ist nicht verpflichtet, eine erstellte Verkehrsuntersuchung vollständig auszulegen (wie BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 9 A 8.10 -, BVerwGE 139, 150).

    Denn durch die Auslegung der Planunterlagen sollen die Betroffenen gerade in die Lage versetzt werden, Einwendungen zu erheben (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 9 A 8.10 -, BVerwGE 139, 150).

    Hierzu zählen Gutachten nur dann, sofern ohne deren Kenntnis der mit der Auslegung bezweckte Anstoß zur Erhebung von Einwendungen verfehlt würde (BVerwG, Urteil vom 03.03.2011, a.a.O.).

    Die gesetzliche Feststellung des verkehrlichen Bedarfs ist für die Planfeststellung wie auch das gerichtliche Verfahren verbindlich (st. Rspr. des BVerwG; vgl. Urteil vom 03.03.2011 - 9 A 8.10 -, BVerwGE 139, 150).

    Davon wäre nur auszugehen, wenn die Bedarfsfeststellung evident unsachlich wäre, weil es für die Aufnahme des Vorhabens in den Bedarfsplan an jeglicher Notwendigkeit fehlte, oder wenn sich die Verhältnisse seit der Bedarfsentscheidung des Gesetzgebers so grundlegend gewandelt hätten, dass das angestrebte Planungsziel unter keinen Umständen auch nur annähernd erreicht werden könnte (BVerwG, Urteil vom 03.03.2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 24.10

    Verfahrensfehler; wesentlicher Verfahrensfehler; mittelbare Betroffenheit; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.2013 - 5 S 369/12
    Sie können daher nur die Verletzung gerade sie schützender Normen des materiellen und des Verfahrensrechts sowie eine nicht ordnungsgemäße Abwägung ihrer geschützten Privatbelange rügen, nicht aber eine insgesamt fehlerfreie Abwägung und Planung verlangen (BVerwG, Urteil vom 24.11.2011 - 9 A 24.10 -, juris Rn. 12).

    Nach § 17e Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 FStrG i.V.m. § 46 LVwVfG kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts, der nicht nach § 44 LVwVfG nichtig ist, nicht allein deshalb beansprucht werden, weil er unter Verletzung von Vorschriften über das Verfahren zustande gekommen ist, wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 31.01.2002 - 4 A 15.01 -, BauR 2002, 1676, Urteil vom 12.08.2009 - 9 A 64.07 -, BVerwGE 134, 308, Urteil vom 24.11.2011 - 9 A 24.10 -, NuR 2013, 184).

    Rn. 49 a) Es kann offen bleiben, ob den Klägern, soweit sie nur mittelbar betroffen sind, die Befugnis zusteht, die fehlende Planrechtfertigung zu rügen (verneinend: BVerwG, Urteil vom 24.11.2011 - 9 A 24.10 - juris Rn. 27; bejahend: BVerwG, Urteil vom 26.04.2007 - 4 C 12.05 - BVerwGE 128, 358).

  • BVerwG, 24.04.2009 - 9 B 10.09

    Fachplanungsrecht; Alternativlösungen; Trassenvarianten; Grobanalyse; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.2013 - 5 S 369/12
    Ergibt sich dagegen nicht bereits bei einer Grobanalyse des Abwägungsmaterials die Vorzugswürdigkeit einer Trasse, so muss die Planfeststellungsbehörde die dann noch ernsthaft in Betracht kommenden Trassenvarianten im weiteren Planungsverfahren detaillierter untersuchen und in ihre Überlegungen ebenso einbeziehen wie die von ihr favorisierte Trasse (BVerwG, Beschluss vom 24.04.2009 - 9 B 10.09 -, NVwZ 2009, 986).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 24.04.2009 - 9 B 10.09 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.2013 - 5 S 369/12
    Ein Anspruch auf Ausgleich von Wertminderungen nach § 74 Abs. 2 Satz 3 LVwVfG setzt daher ebenso wie ein solcher nach § 42 Abs. 2 Satz 1 BImSchG voraus, dass technisch-reale Maßnahmen sich als unzureichend oder angesichts der Höhe der Kosten als unverhältnismäßig erweisen (BVerwG, Urteil vom 21.03.1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.2013 - 5 S 369/12
    Dies bedeutet, dass § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG nur dann zur Anwendung kommen kann, wenn es um einen Sachverhalt geht, der von § 41 Abs. 1 BImSchG nicht erfasst wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.02.1995 - 4 C 26.93 -, BVerwGE 97, 367).
  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11

    Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.2013 - 5 S 369/12
    Sie sind lediglich daraufhin zu überprüfen, ob sie methodisch einwandfrei erarbeitet worden sind, nicht auf unrealistischen Annahmen beruhen und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Urteil vom 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 20.11

    Bauarbeiten; Bauzeit; Lärm; Staub; Erschütterungen; AVV Baulärm; Lärmprognose; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.2013 - 5 S 369/12
    Rn. 55 c) Die Planfeststellung weist keinen offensichtlichen, für die Betroffenheit der Kläger erheblichen Mangel der nach § 17 Abs. 2 FStrG gebotenen Abwägung auf, der die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines abtrennbaren Planungsteils überhaupt in Frage stellt und daher nicht isoliert im Wege der Planergänzung durch nachträgliche Schutzauflagen behoben werden kann (§ 17e Abs. 6 FStrG; vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 10.10.2012 - 9 A 20.11 -, juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2012 - 5 S 1749/11

    Zum Begriff des vordringlichen Bedarfs im Sinne des Fernstraßenausbaugesetzes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.2013 - 5 S 369/12
    Sie sind gleichwohl als Orientierungshilfe heranzuziehen (BVerwG, Urteil vom 17.03.2005 - 4 A 18.05 -, BVerwGE 123, 152; Senatsurteil vom 07.08.2012 - 5 S 1749/11 -, juris Rn. 84).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1999 - 7 A 10095/99

    Bauliche Maßnahmen; Fahrbahnerhöhung; Verkehrsberuhigung; Verkehrsgeräusche; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.2013 - 5 S 369/12
    Denn die Verordnung gibt sachverständige bzw. fachliche Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung wieder (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 11.05.1999 - 7 A 10095/99 -, juris).
  • BVerwG, 01.12.2010 - 9 A 26.09

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 6n, Ortsumgehung Bernburg; …

  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 24.10

    Beurteilung der Zulässigkeit der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren …

  • BVerwG, 11.11.2008 - 9 A 56.07

    Weiterer Lärmschutz beim Bau der B 6n bei Güsten/Ilberstedt

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle; …

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben; …

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …

  • BVerwG, 25.01.2012 - 9 A 6.10

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Stichtag; …

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 A 35.10

    Planfeststellung; Planänderung; Bestimmtheit; Deckblatt; Verkehrsprognose; …

  • BVerwG, 11.05.2010 - 7 VR 2.09

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Ausschluss von Einwendungen; Anforderungen …

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung

    Denn die Planbetroffenen wurden mit der Auslegung in die Lage versetzt, die eigene Betroffenheit zu erkennen und zu prüfen, ob sie zur Wahrung ihrer Interessen Einwendungen erheben wollen (…vgl. zu dieser Funktion der Auslegung BVerwG, Urt. v. 10.11.2004 - 9 A 67.03 - NVwZ 2006, 591;… Urt. v. 3.3.2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 6.5.2013 - 5 S 369/12 - juris).
  • VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01444

    Planfeststellung (des Ausbaus) einer Kreisstraße; Einstufung als Bundesautobahn …

    Dieser Unterlage konnte bei einem Vergleich der Verkehrszahlen an der Jansenbrücke des Planfalls 2020 mit denen des Planungsbezugsfalls 2020 eine Verkehrsmehrung entnommen werden und ebenso der Prognosehorizont 2020, wobei der Kläger Angriffe insoweit seinerzeit jedoch gerade nicht erhoben hat (…siehe zur Präklusion BVerwG, U. v. 9.2.2005 - 9 A 62/03 - juris Rn. 34, 37; BVerwG, U. v. 6.10.2010 - 9 A 12/09 - juris Rn. 17, speziell zur Rüge einer Verkehrsprognose und des angesetzten Prognosehorizonts BVerwG, U. v. 26.5.2011 - 7 A 10/10 - juris Rn. 30 bis 33 zu der dem Artikel 73 Abs. 4 BayVwVfG entsprechenden Vorschrift des § 18a Nr. 7 AEG, siehe auch BaWüVGH, U. v. 6.5.2013 - 5 S 369/12 - juris Rn. 35 f.).

    Auch objektiv ist aber ein Rechtsverstoß nicht erkennbar, da nämlich den ursprünglich ausgelegten Unterlagen - vor der Tektur - bereits eine ausreichende "Anstoßwirkung" zukam (siehe zum gebotenen Umfang bei der Auslegung in einem Planfeststellungsverfahren auch BVerwG, U. v. 20.5.1999 - 4 A 12/98 - juris Rn. 21, U. v. 18.3.2009 - 9 A 40/07 - juris Rn. 29, U. v. 6.10.2010 - 9 A 12/09 - juris Rn. 12, U. v. 3.3.2011 - 9 A 8/10 - juris Rn. 20, BaWü VGH, U. v. 6.5.2013 - 5 S 369/12 - juris Rn. 36).

    Die Verkehrsprognose nennt auch die zu erwartenden Verkehrszahlen sowohl für den Planfall als auch für den Prognosebezugsfall an der Jansenbrücke, die dem Anwesen des Klägers in östlicher Richtung nächstgelegene Anschlussstelle des Frankenschnellwegs (…siehe zum gebotenen Auslegungsumfang BVerwG, U. v. 20.5.1999 - 4 A 12/98 - juris Rn. 21, U. v. 18.3.2009 - 9 A 39/07 - juris Rn. 30, U. v. 6.10.2010 - 9 A 12/09 - juris Rn. 12, U. v. 3.3.2011 - 9 A 8/10 - juris Rn. 20; BaWü VGH, U. v. 6.5.2013 - 5 S 369/12 - juris Rn. 369).

    Exemplarisch sei hierzu angeführt, dass die der Planfeststellung zugrunde liegenden Verkehrsdaten als hinreichend aktuell zu erachten sind, zumal hierbei aktuelle Ist-Daten einbezogen worden sind (vgl. dazu etwa BaWüVGH, U.v. 6.5.2013 - 5 S 369/12 - juris Rn. 61).

    Wenn weiterhin gerügt wird, dass eine Verkehrszählung an einem Nachmittag den Verkehr nicht hinreichend sicher abzubilden vermöge, so entspricht eine derartige Zählung doch allgemeiner Praxis, da sich hierbei Berufs-, Freizeit- und Einkaufsverkehre überlagern, im Gegensatz zum morgendlichen Spitzenverkehr (BaWüVGH, U.v. 6.5.2013 - 5 S 369/12 - juris Rn. 66).

  • VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01578

    Planfeststellung (des Ausbaus) einer Kreisstraße; Einstufung als Bundesautobahn …

    Auch objektiv ist aber ein Rechtsverstoß nicht erkennbar, da nämlich den ursprünglich ausgelegten Unterlagen - vor der Tektur - bereits eine ausreichende "Anstoßwirkung" zukam (siehe zum gebotenen Umfang bei der Auslegung in einem Planfeststellungsverfahren auch BVerwG, U.v. 20.5.1999 - 4 A 12/98 - juris Rn. 21, U.v. 18.3.2009 - 9 A 40/07 - juris Rn. 29, U.v. 6.10.2010 - 9 A 12/09 - juris Rn. 12, U.v. 3.3.2011 - 9 A 8/10 - juris Rn. 20, BaWüVGH, U.v. 6.5.2013 - 5 S 369/12 - juris Rn. 36).

    Exemplarisch sei hierzu angeführt, dass die der Planfeststellung zugrunde liegenden Verkehrsdaten als hinreichend aktuell zu erachten sind, zumal hierbei aktuelle Ist-Daten einbezogen worden sind (vgl. dazu etwa BaWüVGH, U.v. 6.5.2013 - 5 S 369/12 - juris Rn. 61).

    Wenn weiterhin gerügt wird, dass eine Verkehrszählung an einem Nachmittag den Verkehr nicht hinreichend sicher abzubilden vermöge, so entspricht eine derartige Zählung doch allgemeiner Praxis, da sich hierbei Berufs-, Freizeit- und Einkaufsverkehre überlagern, im Gegensatz zum morgendlichen Spitzenverkehr (BaWüVGH, U.v. 6.5.2013 - 5 S 369/12 - juris Rn. 66).

  • VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01450

    Umweltverbandsklage; Klage einer anerkannten Naturschutzvereinigung; …

    Darüber hinaus wäre ein entsprechender Verfahrensfehler auch nicht in objektiv-rechtlicher Hinsicht zu erkennen, weil insoweit fast ausschließlich im Weg der Tektur betroffene Unterlagen in Rede stehen, abgesehen einmal von der dem Planfeststellungsbeschluss nachrichtlich beigefügten Unterlage E 15. Es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass die Nichtauslegung der Unterlagen irgendwie für den Ausgang des Verfahrens von Bedeutung hätte sein können (s. Art. 46 BayVwVfG), zumal den ursprünglich ausgelegten Unterlagen - vor der Tektur - bereits eine ausreichende "Anstoßwirkung" zukam (s. zum gebotenen Umfang bei der Auslegung in einem Planfeststellungsverfahren auch BVerwG, U.v. 20.5.1999 - 4 A 12/98 - juris Rn. 21, U.v. 18.3.2009 - 9 A 40/07 - juris, U.v. 6.10.2010 - 9 A 12/09 - juris Rn. 12, U.v. 3.3.2011 - 9 A 8/10 - juris Rn. 20, BaWüVGH, U.v. 6.5.2013 - 5 S 369/12 - juris Rn.36).
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