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Rechtsprechung
   LAG Köln, 28.07.2008 - 5 Sa 1242/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,124682
LAG Köln, 28.07.2008 - 5 Sa 1242/07 (https://dejure.org/2008,124682)
LAG Köln, Entscheidung vom 28.07.2008 - 5 Sa 1242/07 (https://dejure.org/2008,124682)
LAG Köln, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - 5 Sa 1242/07 (https://dejure.org/2008,124682)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (14)

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus LAG Köln, 28.07.2008 - 5 Sa 1242/07
    Auch wenn ein Interesse des Arbeitgebers an einer flexiblen Arbeitszeitregelung bei nachfrageabhängigen Dienstleistungen anzuerkennen ist (vgl. BAG v. 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 - AP Nr. 4 zu § 12 TzBfG), liegt hier bei Abwägung der beiderseitigen Interessen eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers vor, § 307 Abs. 2 Z.1 BGB.

    Rn. 65 c. Dem entspricht es auch, dass das BAG in seiner Entscheidung vom 07.12.2005 (BAG, Urteil vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 - NZA 2006, 423 ff.) bei rechtsunwirksamer Festlegung der Mindestdauer der wöchentlichen und der täglichen Arbeitszeit als Arbeitsvertragsinhalt die durchschnittlich geleistete Arbeitszeit zugrunde gelegt hat und dabei im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung auf die tatsächliche Vertragsdurchführung abgestellt hat, weil diese über die von den Parteien wirklich gewollte Arbeitszeitdauer Aufschluss gibt.

    Rn. 76 d. Der zulässige Flexibilitätskorridor für eine Arbeit auf Abruf, der nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei maximal 25 % der vereinbarten Arbeitszeit liegt (BAG, Urteil vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 - NZA 2006, 423 ff.), wird ausgehend von der Vereinbarung im Arbeitsvertrag mit 120 Arbeitsstunden pro Monat im Verhältnis zur tatsächlich geleisteten Arbeit weit überschritten.

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06

    Annahmeverzug - Konkludente Vertragsänderung

    Auszug aus LAG Köln, 28.07.2008 - 5 Sa 1242/07
    Danach kann allein aus der Tatsache, dass ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber über längere Zeit hinweg unter deutlicher Überschreitung der vertraglich vorgesehenen Arbeitszeit zu erheblichen Überstunden herangezogen wird, noch nicht auf eine Vertragsänderung geschlossen werden (s. BAG, Urteil vom 25.04.2007 - 5 AZR 504/06 - NZA 2007, 801).

    Es bedarf dafür zusätzlicher Umstände, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Individualvereinbarung ausdrücklich oder stillschweigend getroffen wird und ob die Parteien eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beabsichtigen oder sich der Kollision mit den AGB und einer darin enthaltenen Schriftformklausel überhaupt bewusst waren (s. BAG; Urteil vom 25.04.2007 - 5 AZR 504/06 - NZA 2007, 801 Leitsatz 2).

    In der Entscheidung des BAG vom 25.04.2007 - 5 AZR 504/06 -NZA 2007, 801 ff. heißt es hierzu wörtlich:.

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 296/00

    Entgeltfortzahlung- regelmäßige Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 28.07.2008 - 5 Sa 1242/07
    Rn. 63 "In diesem Sinne hat der Senat für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt (BAG, Urteil vom 21.11.2001, NZA 2002, 439).".

    Überstunden hat hingegen der Arbeitgeber einzuwenden (s. BAG, Urteil vom 21.11.2001 - 5 AZR 296/00 - NZA 2002, 439, s. insbesondere Orientierungssatz 6).

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Köln, 28.07.2008 - 5 Sa 1242/07
    Rn. 101 a. Eine Schadensersatzpflicht kann dadurch entstehen, dass der Arbeitgeber es unterlässt, entgegen § 2 Abs. 1 NachwG einen schriftlichen Hinweis auf die für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifverträge (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG) zu geben (s. BAG, Urteil vom 17.04.2002 - 5 AZR 89/01 - NZA 2002, 1096 ff.; BAG, Urteil vom 29.05.2002 - 5 AZR 105/01 - EzA § 2 NachwG Nr. 4).

    Dazu muss beachtet werden, dass die nach dem NachwG bestehende Hinweispflicht nicht darin bestanden hätte, speziell auf die Auschlussfrist des Manteltarifvertrages hinzuweisen, sondern nur allgemein auf die Geltung des Manteltarifvertrages (BAG, Urteil vom 17.04.2002 - 5 AZR 89/01 - NZA 2002, 1096 ff).

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Köln, 28.07.2008 - 5 Sa 1242/07
    Rn. 56 2. Wird die unzulässige, weil zu einer unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers führende Vereinbarung einer monatlichen Durchschnittsarbeitszeit herausgestrichen, so ist zu prüfen, ob die restliche Regelung nach dem "blue-pencil-Test" verständlich und wirksam ist (s. BAG, Urteil vom 12.03.2008 - 10 AZR 152/07 - zitiert nach juris; BAG; Urteil vom 21.04.2005 - 8 AZR 425/04 - AP Nr. 3 zu § 307 BGB).

    Gegenstand der Inhaltskontrolle sind dann für sich jeweils verschiedene, nur formal verbundene AGB-Bestimmungen (s. BAG, Urteil vom 02.03.2008 - 10 AZR 152/07 - zitiert nach juris).

  • LAG Köln, 23.08.2007 - 5 Sa 490/07

    Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 28.07.2008 - 5 Sa 1242/07
    Bereits in seinem Urteil vom 23.08.2007 - 5 Sa 490/07 - hatte das LAG Köln hierzu festgehalten:.

    Unter Übernahme der Rechtsauffassung und der Begründung des Urteils des LAG Köln vom 23.8.2007 - 5 Sa 490/07 - ist auch die erkennende Kammer der Auffassung, dass die Manteltarifverträge für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in NRW Anwendung finden.

  • BAG, 21.04.2005 - 8 AZR 425/04

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 28.07.2008 - 5 Sa 1242/07
    Rn. 56 2. Wird die unzulässige, weil zu einer unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers führende Vereinbarung einer monatlichen Durchschnittsarbeitszeit herausgestrichen, so ist zu prüfen, ob die restliche Regelung nach dem "blue-pencil-Test" verständlich und wirksam ist (s. BAG, Urteil vom 12.03.2008 - 10 AZR 152/07 - zitiert nach juris; BAG; Urteil vom 21.04.2005 - 8 AZR 425/04 - AP Nr. 3 zu § 307 BGB).
  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01

    Annahmeverzug; Zinsen

    Auszug aus LAG Köln, 28.07.2008 - 5 Sa 1242/07
    Zumindest bei entschuldbarem Rechtsirrtum kann - wie dies das Bundesarbeitsgericht für das Verschulden bei Zahlungsverzug entschieden hat - eine vorwerfbare Pflichtverletzung jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt, in dem einen erstinstanzliche anderweitige Entscheidung ergeht, zu verneinen sein (so BAG, Urteil vom 13.06.2002 - 2 AZR 391/01 - NZA 2003, 44 ff.).
  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 240/00

    Berechnung der Urlaubsdauer

    Auszug aus LAG Köln, 28.07.2008 - 5 Sa 1242/07
    Eine solche Umrechnung kann dann in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmer in einer regelmäßigen 5-Tage-Woche arbeitet und keine anderweitige Regelung außer der gesetzlichen besteht (siehe dazu BAG, Urteil vom 8.5.2001- 9 AZR 240/00, NZA 201, 1254).
  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 212/00

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Köln, 28.07.2008 - 5 Sa 1242/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG wirken die Rechtsnormen eines Tarifvertrages, auch wenn die Allgemeinverbindlichkeit mit dessen Ablauf gemäß § 5 Abs. 5 S. 3 TVG endet, gemäß § 4 Abs. 5 TVG auch gegenüber Nichttarifgebundenen (Außenseitern) nach (BAG, Urteil vom 25.10.2000 - 4 AZR 212/00 - , AP Nr. 38 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 105/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz

  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 211/91

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages

  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 539/93

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte -Nährmittelindustrie

  • BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 166/90

    Tarifvertraglicher Urlaubsanspruch; Nachwirkung

  • LAG Köln, 21.06.2010 - 5 Sa 1353/09

    Unwirksame Vereinbarung der Arbeitszeit; unangemessene Benachteiligung durch …

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung aller damit befassten Kammern des Landesarbeitsgerichts Köln, dass diese Vertragsbestimmung gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB rechtsunwirksam ist, weil sie die davon betroffenen Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt ( z. B. LAG Köln, Urteil vom 04.10.2007 - 5 Sa 945/07 - LAG Köln, Urteil vom 28.07.2008 - 5 Sa 1242/07 - LAG Köln, Urteil vom 25.01.2010 - 2 Sa 963/09 - LAG Köln, Urteil vom 11.11.2009 - 9 Sa 584/09 - LAG Köln, Urteil vom 09.07.2009 - 7 Sa 1386/08 - LAG Köln, Urteil vom 22.09.2009 - 12 Sa 635/09 - LAG Köln, Urteil vom 08.02.2010 - 4 Sa 1165/09 -).
  • LAG Köln, 11.11.2009 - 9 Sa 584/09

    Unwirksame Bestimmung der Arbeitszeit

    Bei Arbeitsmangel wird er nicht von seiner Gegenleistungspflicht befreit (vgl. BAG, Urteil vom 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - LAG Köln, Urteil vom 28. Juli 2008 - 5 Sa 1242/07 - ).
  • LAG Köln, 02.11.2010 - 5 Sa 1275/10

    Beschäftigungszeit einer Fluggastkontolleurin; unwirksame Vertragsklausel zur …

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung aller damit befassten Kammern des Landesarbeitsgerichts Köln, dass diese Vertragsbestimmung gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB rechtsunwirksam ist, weil sie die davon betroffenen Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt ( z. B. LAG Köln, Urteil vom 04.10.2007 - 5 Sa 945/07 - LAG Köln, Urteil vom 28.07.2008 - 5 Sa 1242/07 - LAG Köln, Urteil vom 25.01.2010 - 2 Sa 963/09 - LAG Köln, Urteil vom 11.11.2009 - 9 Sa 584/09 - LAG Köln, Urteil vom 09.07.2009 - 7 Sa 1386/08 - LAG Köln, Urteil vom 22.09.2009 - 12 Sa 635/09 - LAG Köln, Urteil vom 08.02.2010 - 4 Sa 1165/09 -).
  • LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 1359/10

    Unangemessene Benachteiligung durch Vereinbarung einer durchschnittlichen …

    Rn. 32 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung aller damit befassten Kammern des Landesarbeitsgerichts Köln, dass diese Vertragsbestimmung gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB rechtsunwirksam ist, weil sie die davon betroffenen Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt ( z. B. LAG Köln, Urteil vom 04.10.2007 - 5 Sa 945/07 - LAG Köln, Urteil vom 28.07.2008 - 5 Sa 1242/07 - LAG Köln, Urteil vom 25.01.2010 - 2 Sa 963/09 - LAG Köln, Urteil vom 11.11.2009 - 9 Sa 584/09 - LAG Köln, Urteil vom 09.07.2009 - 7 Sa 1386/08 - LAG Köln, Urteil vom 22.09.2009 - 12 Sa 635/09 - LAG Köln, Urteil vom 08.02.2010 - 4 Sa 1165/09 -).
  • ArbG Köln, 24.06.2009 - 18 Ca 902/09

    Klausel in einem formularmäßigen Arbeitsvertrag über die Verpflichtung zur Arbeit …

    Das Landesarbeitsgericht Köln vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass diese arbeitsvertragliche Regelung den Arbeitnehmer unangemessen entgegen wesentlichen Grundgedanken gesetzlicher Regelungen benachteiligt, wobei die gesetzlichen Regelungen hier § 615 S.1 und S.3 BGB sind, nach denen der Arbeitgeber das Risiko den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen und das Risiko eines Arbeitsausfalls trägt (z.B. LAG Köln v. 28.07.2008, 5 Sa 1242/07).
  • ArbG Köln, 18.05.2009 - 15 Ca 3663/08

    Lohnansprüche können auf Grund einer tariflichen Verfallvorschrift verfallen; …

    Nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts (5 Sa 1242/07), die beiden Parteien bekannt ist, gilt die im letzten Jahr durchschnittliche Arbeitszeit als vereinbart, wenn die ursprünglich vereinbarte Teilzeitarbeitszeit (so gut wie) nie eingehalten worden ist.
  • LAG Köln, 15.12.2009 - 12 Sa 1160/09
    Rn. 61 b. Ebenso wie in der bisherigen Rechtsprechung des LAG Köln (siehe z.B. LAG Köln 04. Oktober 2007 - 5 Sa 945/07 - LAG Köln 28. Juli 2008 - 5 Sa 1242/07 - ) zugrunde gelegt, ist auch die erkennende Kammer der Auffassung, dass die 2005 erfolgte arbeitsvertragliche Festlegung der Arbeitszeit der in den §§ 305 ff BGB vorgeschriebenen Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Formulararbeitsverträgen nicht standhält.
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