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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 03.07.1991 - 5 Sa 20/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2232
LAG Hamburg, 03.07.1991 - 5 Sa 20/91 (https://dejure.org/1991,2232)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 03.07.1991 - 5 Sa 20/91 (https://dejure.org/1991,2232)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 03. Juli 1991 - 5 Sa 20/91 (https://dejure.org/1991,2232)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1, §§ 242, 305, 611

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitgeber; Fürsorgepflicht; Pflichtverletzung; Arbeitsvertrag; Bedenkzeit; Rücktritt; Auflösungsvertrag; Schadensersatz; Naturalrestitution; Schaden; Kausalität; Unzulässige Rechtsausübung; Treu und Glauben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 309
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.02.1983 - 7 AZR 134/81

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.07.1991 - 5 Sa 20/91
    Die Beklagte begründet ihre Berufung im wesentlichen damit, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 -, AP Nr. 22 zu § 123 BGB ) sei sie nicht gehalten gewesen, der Klägerin eine Bedenkzeit einzuräumen.

    Ein Anfechtungsrecht gemäß § 123 BGB für die Klägerin ergibt sich auch nicht daraus, daß die Klägerin durch die Beklagte bestimmt worden ist, den Aufhebungsvertrag ohne Bedenkzeit abzuschließen, da dieser Umstand nicht eine Drohung, d.h. das in Aussichtstellen eines Übels, im Sinne des § 123 BGB darstellt (BAG, Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 -, AP Nr. 22 zu § 123 BGB zu I 5 der Gründe).

    Soweit ersichtlich ist bisher die Frage, ob die fehlende Einräumung einer Bedenkzeit bei Abschluß eines Auflösungsvertrages zu einem Widerrufsrecht des Arbeitnehmers führen kann, höchstrichterlich noch nicht entschieden (§ 72 Abs. 2 Hr. 1 Arbeitsgerichtsgesetz . Im übrigen beruht die Entscheidung zumindest im faktischen Ergebnis auf einer Abweichung von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - (zu I 5 der Gründe), wonach sich ein Anfechtungsrecht für den Arbeitnehmer nicht daraus ergibt, daß er durch den Arbeitgeber bestimmt worden ist, den Aufhebungsvertrag ohne Bedenkzeit abzuschließen (§ 72 Abs. 2 Nr. 2 Arbeitsgerichtsgesetz ).

  • ArbG Hamburg, 10.12.1990 - 21 Ca 252/90

    Bedenkzeit vor Abschluß eines Aufhebungsvertrags

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.07.1991 - 5 Sa 20/91
    Mit Urteil vom 10. Dezember 1990 - 21 Ca 252/90 - hat das Arbeitsgericht Hamburg der Klage stattgegeben.

    daß Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Dezember 1990 - 21 Ca 252/90 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Dezember 1990 - 21 Ca 252/90 - ist statthaft und außerdem form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden und damit zulässig (§§ 64 Abs. 1, 2 und 6, 66 Arbeitsgerichtsgesetz , 518, 519 ZPO ).

  • BGH, 23.04.1981 - VII ZR 196/80

    Gewährleistungsansprüche des Hauptunternehmers gegen Nachunternehmer

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.07.1991 - 5 Sa 20/91
    Ob ebenso auch der anderen Seite an sich nicht bestehende Rechte, wie zum Beispiel im Streitfall ein Rücktrittsrecht, zuerkannt werden kann, ist umstritten Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 23. April 1981 - VII ZR 196/80 -, NJW 1981, 177 zu 4 a der Gründe) können Billigkeitsgesichtspunkte "zwar gemäß § 242 BGB dazu führen, Ansprüche zu mindern oder zu versagen; sie können jedoch nicht Ansprüche begründen die nach Gesetz oder Vertrag nicht gegeben sind".

    Dem Widerrufsrecht der Klägerin steht auch nicht die Rechtsansicht entgegen, daß die unzulässige Rechtsausübung zwar dazu führen kann, Ansprüche zu versagen, jedoch nicht Ansprüche begründen kann, die nach Gesetz oder Vertrag nicht gegeben sind (BGH, Urteil vom 23. April 1981, aaO.).

  • BGH, 10.01.1980 - III ZR 116/78

    Vorliegen einer unzulässigen Rechtsausübung - Fehlen der Schädigung eines anderen …

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.07.1991 - 5 Sa 20/91
    Es genügt ein objektiv unredliches Verhalten, Arglist oder Verschulden ist nicht erforderlich (vgl. zum Beispiel BGH, Beschluß vom 8. Juli 1952 - V BLw 100/51 -, LM § 242 (Cb) BGB Nr. 5; BGH, Urteil vom 10. Januar 1980 - III ZR 116/78 -, LM § 242 (Cd) BGB Nr. 226 zu II 1 der Gründe m.w.N.; BAG, Urteil vom 6. Juni 1974 - 2 AZR 278/73 -, NJW 1975, 229 zu 4 der Gründe m.w.N.;… Palandt/Heinrichs, BGB , 46. Aufl. 1987, § 242 Anm. 4 Ca;… MünchKomm/Roth, 2. Aufl. 1985, § 242 Rdn. 230).

    Strengere Anforderungen an die Redlichkeit des Berechtigten sind dann zu stellen, wenn zwischen den Parteien eine rechtliche Sonderverbindung besteht (BGH, Urteil vom 10. Januar 1980, aaO.;… MünchKomm/Roth, aaO., Rdn. 235).

  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.07.1991 - 5 Sa 20/91
    Die Unwirksamkeit der Auflösungsvereinbarung ist dann als Vorfrage im Weiterbeschäftigungsprozeß zu prüfen (vgl. zum Beispiel für den Fall des Streits um die Wirksamkeit einer Befristung BAG, Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 410/84 -, AP Nr. 19 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 420/85

    Hinweispflicht bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.07.1991 - 5 Sa 20/91
    So führt eine solche Verletzung der Fürsorgepflicht in der Regel auch nur zu Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers, die aber nicht die Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes zur Folge haben (BAG, Urteil vom 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 -, AP Nr. 99 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu I 3 der Gründe).
  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53

    Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.07.1991 - 5 Sa 20/91
    In älteren Entscheidungen hat jedoch auch der BGH zum Beispiel im Falle "mißbräuchlicher Berufung auf Formnichtigkeit" auch der Gegenseite Ansprüche aus einem formal nicht zustande gekommenen Vertrag zuerkannt (vgl. zum Beispiel Beschluß vom 16. Februar 1954 - V BLw 60/53 -, BHZ 12, 286, 303 f).
  • BAG, 06.06.1974 - 2 AZR 278/73

    Prozeßverwirkung - Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung - Schwangerschaft - …

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.07.1991 - 5 Sa 20/91
    Es genügt ein objektiv unredliches Verhalten, Arglist oder Verschulden ist nicht erforderlich (vgl. zum Beispiel BGH, Beschluß vom 8. Juli 1952 - V BLw 100/51 -, LM § 242 (Cb) BGB Nr. 5; BGH, Urteil vom 10. Januar 1980 - III ZR 116/78 -, LM § 242 (Cd) BGB Nr. 226 zu II 1 der Gründe m.w.N.; BAG, Urteil vom 6. Juni 1974 - 2 AZR 278/73 -, NJW 1975, 229 zu 4 der Gründe m.w.N.;… Palandt/Heinrichs, BGB , 46. Aufl. 1987, § 242 Anm. 4 Ca;… MünchKomm/Roth, 2. Aufl. 1985, § 242 Rdn. 230).
  • BGH, 17.09.1980 - IVb ZB 565/80

    Festsetzung eines Zwangsgeldes - Durchsetzung einer Auskunftsanordnung - …

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.07.1991 - 5 Sa 20/91
    Ob ebenso auch der anderen Seite an sich nicht bestehende Rechte, wie zum Beispiel im Streitfall ein Rücktrittsrecht, zuerkannt werden kann, ist umstritten Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 23. April 1981 - VII ZR 196/80 -, NJW 1981, 177 zu 4 a der Gründe) können Billigkeitsgesichtspunkte "zwar gemäß § 242 BGB dazu führen, Ansprüche zu mindern oder zu versagen; sie können jedoch nicht Ansprüche begründen die nach Gesetz oder Vertrag nicht gegeben sind".
  • BGH, 06.04.1973 - V ZR 67/71

    Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufanwärtervertrages über ein Grundstück …

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.07.1991 - 5 Sa 20/91
    die bei redlichem Verhalten unerreichbar wären (BGH Urteil vom 6. April 1973 - V ZR 67/71 -, LM 2. WoBauG Nr. 18 zu 3 der Gründe).
  • BGH, 08.07.1952 - V BLw 100/51

    Rechtsmittel

  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher …

    Ein Aufhebungsvertrag ist nicht allein deshalb unwirksam, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit noch ein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht eingeräumt und ihm auch das Thema des beabsichtigten Gesprächs vorher nicht mitgeteilt hat (gegen LAG Hamburg Urteil vom 3. Juli 1991 - 5 Sa 20/91 - LAGE § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 6).

    Eine Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags wäre allenfalls dann anzunehmen, wenn man mit dem Landesarbeitsgericht Hamburg (Urteil vom 3. Juli 1991 - 5 Sa 20/91 - LAGE § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 6;… dagegen: Bauer, Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 3. Aufl., Rz 89; Ehrich, DB 1992, 2239, 2244; Boemke, NZA 1993, 532; Ernst, Aufhebungsverträge zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, § 4 V und § 10; Bengelsdorf, Anmerkung zu LAGE § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 6; wohl auch LAG Düsseldorf Urteil vom 26. Januar 1993 - 16 Sa 1037/92 - NZA 1993, 702) annehmen würde, es stelle in der Regel eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn sich der Arbeitgeber auf eine Vereinbarung über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses beruft, die in der Weise zustande gekommen ist, daß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einem Gespräch gebeten hat, ohne ihm vorher das Thema dieses Gesprächs mitzuteilen, und ohne ihm eine angemessene Bedenkzeit oder ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht einzuräumen.

  • ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14

    Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag - …

    dazu etwa LAG Hamburg 3.7.1991 - 5 Sa 20/91 - LAGE § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 6 = NZA 1992, 309 [Leitsatz 1.]: "Wenn sich der Arbeitgeber auf eine Vereinbarung über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses beruft, dann handelt es sich in der Regel dann um eine unzulässige Rechtsausübung, wenn die Vereinbarung derart zustande gekommen ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einem Gespräch bittet, das Thema des Gesprächs nicht mitteilt, in diesem Gespräch den Arbeitnehmer zu einem Auflösungsvertrag veranlasst und ihm keine Bedenkzeit und auch kein Rücktrittsrecht einräumt"; s. mit gleicher Tendenz auch ArbG Berlin 2.4.2003 - 31 Ca 33694/02 - (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Ein Vertrag, der den Arbeitsvertrag aufhebt, kann vom Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen des § 312 Abs. 1 Nr. 1 i.V. mit Abs. 2 BGB widerrufen werden"; ähnlich schon dass. 6.9.2000 - 31 Ca 6027/00 - ArbuR 2002, 193 (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Ein vom Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber am Arbeitsplatz abgegebenes Schuldanerkenntnis, wonach er aus Gehaltsüberzahlung dem Arbeitgeber einen Geldbetrag schuldet, kann nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufbar sein".S. dazu etwa LAG Hamburg 3.7.1991 - 5 Sa 20/91 - LAGE § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 6 = NZA 1992, 309 [Leitsatz 1.]: "Wenn sich der Arbeitgeber auf eine Vereinbarung über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses beruft, dann handelt es sich in der Regel dann um eine unzulässige Rechtsausübung, wenn die Vereinbarung derart zustande gekommen ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einem Gespräch bittet, das Thema des Gesprächs nicht mitteilt, in diesem Gespräch den Arbeitnehmer zu einem Auflösungsvertrag veranlasst und ihm keine Bedenkzeit und auch kein Rücktrittsrecht einräumt"; s. mit gleicher Tendenz auch ArbG Berlin 2.4.2003 - 31 Ca 33694/02 - (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Ein Vertrag, der den Arbeitsvertrag aufhebt, kann vom Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen des § 312 Abs. 1 Nr. 1 i.V. mit Abs. 2 BGB widerrufen werden"; ähnlich schon dass. 6.9.2000 - 31 Ca 6027/00 - ArbuR 2002, 193 (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Ein vom Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber am Arbeitsplatz abgegebenes Schuldanerkenntnis, wonach er aus Gehaltsüberzahlung dem Arbeitgeber einen Geldbetrag schuldet, kann nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufbar sein".

    265) S. dazu etwa LAG Hamburg 3.7.1991 - 5 Sa 20/91 - LAGE § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 6 = NZA 1992, 309 [Leitsatz 1.]: "Wenn sich der Arbeitgeber auf eine Vereinbarung über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses beruft, dann handelt es sich in der Regel dann um eine unzulässige Rechtsausübung, wenn die Vereinbarung derart zustande gekommen ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einem Gespräch bittet, das Thema des Gesprächs nicht mitteilt, in diesem Gespräch den Arbeitnehmer zu einem Auflösungsvertrag veranlasst und ihm keine Bedenkzeit und auch kein Rücktrittsrecht einräumt"; s. mit gleicher Tendenz auch ArbG Berlin 2.4.2003 - 31 Ca 33694/02 - (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Ein Vertrag, der den Arbeitsvertrag aufhebt, kann vom Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen des § 312 Abs. 1 Nr. 1 i.V. mit Abs. 2 BGB widerrufen werden"; ähnlich schon dass. 6.9.2000 - 31 Ca 6027/00 - ArbuR 2002, 193 (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Ein vom Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber am Arbeitsplatz abgegebenes Schuldanerkenntnis, wonach er aus Gehaltsüberzahlung dem Arbeitgeber einen Geldbetrag schuldet, kann nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufbar sein".

  • LAG Köln, 08.06.2007 - 11 Sa 283/07

    Teilverzicht auf Versorgungsansprüche nach beendetem Arbeitsverhältnis

    Denn nicht anders als beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist eine - hier auf den Abschluss der streitbefangenen "Zusatzvereinbarung" gerichtete - Willenserklärung des Arbeitnehmers nicht bereits deshalb als unwirksam anzusehen, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit noch ein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht eingeräumt und ihm auch das Thema der beabsichtigten Vereinbarung zuvor nicht mitgeteilt hat (grundlegend BAG, Urteil vom 30.09.1993 - 2 AZR 269/93, AP Nr. 37 zu § 123 BGB unter ausdrücklicher Ablehnung der gegenteiligen sog. "Überrumpelungs-Entscheidung" des LAG Hamburg, Urteil vom 03.07.1991 - 5 Sa 20/91, LAGE § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 6; bestätigt durch BAG, Urteil vom 14.02.1996 - 2 AZR 234/95, NZA 1996, 811; ebenso LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 06.07.1995 - 1 Sa 629/94, NZA 1996, 535; Hessisches LAG, Urteil vom 02.06.1997 - 11 Sa 2061/96, DB 1998, 82).
  • LAG Hamm, 05.06.1998 - 5 Sa 1397/97

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags; Inanspruchnahme des Schreibdienstes …

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  • LAG Hamm, 30.11.1995 - 4 Sa 634/95

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrages; Voraussetzungen und Folgen eines …

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  • LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94

    Abfindung: Nachträgliches Erhöhungsverlangen aus Gründen der Gleichbehandlung …

    a) zwar nimmt das Landesarbeitsgericht Hamburg in seinem Urteil vom 03.07.1991 - 5 Sa 20/91 -, LAGE § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 6 = NZA 1992, 309 an, es stelle in der Regel eine unzulässige Rechtsausübung im Sinne des § 242 BGB dar, wenn sich der Arbeitgeber auf eine Vereinbarung über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses berufe, die in der Weise zustande gekommen sei, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einem Gespräch gebeten habe, ohne ihm eine angemessene Bedenkzeit oder ein Rücktritts- oder ein Widerruferecht einzuräumen.
  • LAG Hamm, 19.03.1998 - 17 Sa 1749/97

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Arbeitgeberseitige Kündigung wegen …

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  • ArbG Bremen, 25.07.1995 - 2 Ca 2021/95

    Einvernehmliche Änderung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund mündlicher …

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  • LAG Köln, 06.06.1997 - 11 Sa 1328/96

    Eigenkündigung; Aufhebungsvertrag; strukturelle Unterlegenheit; Bestätigung eines …

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  • ArbG Nürnberg, 06.08.1993 - 12 Ca 1500/93

    Widerrufsrecht für Aufhebungsverträge

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