Rechtsprechung
| LAG Hamburg, 30.11.2011 - 5 Sa 49/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 04.05.2010 - 21 Ca 35/10
- LAG Hamburg, 30.11.2011 - 5 Sa 49/10
- BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01
Vertragsauslegung
Auszug aus LAG Hamburg, 30.11.2011 - 5 Sa 49/10
Dies gilt auch für arbeitsvertragliche Verweisungsklauseln (vgl. zB BAG 19. September 2007 - 4 AZR 710/06 - AP Nr. 54 zu § 133 BGB; 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - BAGE 103, 338; 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 6 mwN).Der Angestellte kann also nicht mit Erfolg ein höheres Tarifgehalt verlangen, selbst wenn seine Tätigkeiten die Anforderungen eines oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale einer höheren Vergütungsgruppe erfüllen sollten, die Vergütungsgruppe ist (nur) "frei vereinbart" Dadurch hat der Angestellte Anspruch auf Vergütung nach dieser frei vereinbarten Vergütungsgruppe, also in voller Höhe, sonach Grundgehalt, aber auch Stufensteigerungen (BAG 13. November 2002 aaO. zum BAT).
- BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 710/06
Vertragsauslegung - Statische oder dynamische Verweisung auf Tarifvertrag
Auszug aus LAG Hamburg, 30.11.2011 - 5 Sa 49/10
Dies gilt auch für arbeitsvertragliche Verweisungsklauseln (vgl. zB BAG 19. September 2007 - 4 AZR 710/06 - AP Nr. 54 zu § 133 BGB; 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - BAGE 103, 338; 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 6 mwN).Insbesondere durch solche Zusätze wird in der Regel der Wille deutlich, eine dynamische Verweisung vornehmen zu wollen (BAG 19. September 2007 aaO.; 23. Mai 2007 - 10 AZR 323/06 - ZTR 2007, 495).
- ArbG Hamburg, 04.05.2010 - 21 Ca 35/10
Auszug aus LAG Hamburg, 30.11.2011 - 5 Sa 49/10
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 04. Mai 2010 - 21 Ca 35/10 - teilweise abgeändert:.Rn. 26 unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 4. Mai 2010 - 21 Ca 35/10 -.
- BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05
AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag
Auszug aus LAG Hamburg, 30.11.2011 - 5 Sa 49/10
Rn. 43 Seit der Schuldrechtsreform ist "im Zweifel" über die Auslegung arbeitsvertraglicher Vereinbarungen jedenfalls dann, wenn sie - wie es regelmäßig der Fall ist - vom Arbeitgeber gestellt werden (§ 310 Abs. 3 BGB), die gesetzliche Auslegungsregel des § 305c Abs. 2 BGB heranzuziehen (vgl. zB BAG 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - BAGE 116, 185). - BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 50/04
Gleichstellungsabrede - Merkmale
Auszug aus LAG Hamburg, 30.11.2011 - 5 Sa 49/10
Deshalb hat das BAG im Zusammenhang mit der alten Rechtsprechung zur Gleichstellungsabrede eine zeitliche Dynamik nur angenommen, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden war (1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag). - BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 132/05
Einzelvertragliche Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede - Bindung des …
Auszug aus LAG Hamburg, 30.11.2011 - 5 Sa 49/10
Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 15. März 2006 (- 4 AZR 132/05 - AP TVG § 2 Firmentarifvertrag Nr. 9) selbst den Verweis auf die "gültigen Tarifverträge" nur deshalb als dynamische Verweisung gelten lassen, weil der gewählte Plural angesichts der konkreten Umstände hierauf einen deutlichen Hinweis lieferte. - BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 323/06
Sonderzahlung - Bezugnahme in einem Tarifvertrag auf einen anderen Tarifvertrag
- BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77
Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Schriftlicher Arbeitsvertrag - Übernahme in …
Auszug aus LAG Hamburg, 30.11.2011 - 5 Sa 49/10
Dies gilt auch für arbeitsvertragliche Verweisungsklauseln (vgl. zB BAG 19. September 2007 - 4 AZR 710/06 - AP Nr. 54 zu § 133 BGB; 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - BAGE 103, 338; 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 6 mwN).
- LAG Hamburg, 15.04.2015 - 5 Sa 107/12
Anspruch auf behindertengerechte Beschäftigung gilt auch für den Arbeitsweg - …
Seit Juli 2004 wurde der Kläger in Vollzeit bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 37, 5 Stunden beschäftigt, er verdiente EUR 2.066,- brutto monatlich (Beiakte LAG Hamburg 5 Sa 49/10). - BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12
Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf …
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 30. November 2011 - 5 Sa 49/10 - wird zurückgewiesen.Auf die Revision des Klägers wird unter teilweiser Aufhebung des Urteils des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 30. November 2011 - 5 Sa 49/10 - auf die Berufung des Klägers unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 4. Mai 2010 - 21 Ca 35/10 - die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 675, 73 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 116, 00 Euro seit dem 1. November 2008, 1. Dezember 2008, 1. Januar 2009, 1. Februar 2009 und 1. März 2009 sowie aus 95, 73 Euro seit dem 1. April 2009 zu zahlen.
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