Rechtsprechung
| LAG Hamm, 11.11.2009 - 5 Sa 893/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 46 Abs. 1 Satz 1 TVAL II; § 10 AGG
Tarifvertragliche Altersgrenze - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 03.06.2009 - 3 Ca 718/09
- LAG Hamm, 11.11.2009 - 5 Sa 893/09
- BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 134/10
- ArbG Bielefeld, 03.04.2012 - 3 Ca 718/09
- LAG Hamm, 22.08.2012 - 6 Ta 318/12
Papierfundstellen
- NZA-RR 2010, 249
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 116/07
Altersgrenze - Gemeinschaftsrecht
Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2009 - 5 Sa 893/09
Gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 18.06.2008 - 7 AZR 116/07 -) könne eine auf das 65. Lebensjahr abstellende Altersgrenzenregelung in Kollektivnormen und in individualvertraglichen Abmachungen sachlich gerechtfertigt sein.Er vertritt die Auffassung, der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.06.2008 - 7 AZR 116/07 - könne nicht gefolgt werden.
Rn. 21 Sie verteidigt das arbeitsgerichtliche Urteil als zutreffend und führt ergänzend aus, entgegen der Auffassung des Klägers sei das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18.06.2008 - 7 AZR 116/07 - einschlägig und gebe die Rechtsregelungen für die Entscheidung des vorliegenden Falls vor.
Die Befristungskontrolle erübrigt sich insbesondere nicht deshalb, weil die Altersgrenze - wie hier - in einem Tarifvertrag geregelt ist (BAG, Urteil vom 18.06.2008 - 7 AZR 116/07 -, NZA 2008, Seite 1302 unter B. III. 1. der Entscheidungsgründe).
Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass eine auf das 65. Lebensjahr abstellende Altersgrenzenregelung in Kollektivnormen und in individualvertraglichen Abmachungen sachlich gerechtfertigt sein kann (BAG, Urteil vom 18.06.2008 - 7 AZR 116/07 -, NZA 2008, Seite 1302, unter B. III. 2. a) der Gründe m.w.N.; BAG, Beschluss vom 17.06.2009 - 7 AZR 112/08 -, unter B. I. 2. a) der Entscheidungsgründe m.w.N.).
Dem Interesse des Arbeitgebers, beizeiten den geeigneten Nachwuchs einzustellen oder bereits beschäftigte Arbeitnehmer fördern zu können, hat das Bundesarbeitsgericht jedenfalls dann den Vorrang vor den Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers gewährt, wenn der Arbeitnehmer - wie hier - durch den Bezug einer gesetzlichen Altersrente wegen Vollendung des 65. Lebensjahres wirtschaftlich abgesichert ist (BAG, Urteil vom 18.06.2008 - 7 AZR 116/07 -, a.a.O. m.w.N.).
Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 18.06.2008 - 7 AZR 116/07 -, NZA 2008, Seite 1302 unter B. IV. der Gründe eingehend begründet.
Nach der vom Bundesarbeitsgericht zitierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist es nämlich ausreichend, wenn andere aus dem allgemeinen Kontext der betreffenden Maßnahme abgeleitete Anhaltspunkte die Feststellung des hinter dieser Maßnahme stehenden Zieles ermöglichen, damit dessen Rechtmäßigkeit sowie die Angemessenheit und Erforderlichkeit der zu seiner Erreichung eingesetzten Mittel gerichtlich überprüft werden kann (BAG, Urteil vom 18.06.2008 - 7 AZR 116/07 -, NZA 2008, Seite 1302 unter B. III. 2. b) der Entscheidungsgründe).
- BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08
Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten
Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2009 - 5 Sa 893/09
Dem steht die verfassungsrechtlich durch Artikel 9 Abs. 3 GG geschützte Tarifautonomie nicht entgegen (BAG, Beschluss vom 17.06.2009 - 7 AZR 112/08 - unter B. I. 1. der Gründe m.w.N.).Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass eine auf das 65. Lebensjahr abstellende Altersgrenzenregelung in Kollektivnormen und in individualvertraglichen Abmachungen sachlich gerechtfertigt sein kann (BAG, Urteil vom 18.06.2008 - 7 AZR 116/07 -, NZA 2008, Seite 1302, unter B. III. 2. a) der Gründe m.w.N.; BAG, Beschluss vom 17.06.2009 - 7 AZR 112/08 -, unter B. I. 2. a) der Entscheidungsgründe m.w.N.).
Nur wenn die Altersgrenze bereits vor dem 18.08.2006 erreicht wurde, gilt nach § 33 Abs. 1 AGG altes Recht (BAG, Beschluss vom 17.06.2009 - 7 AZR 112/08 - , unter B. III. 1. der Gründe).
Zunächst ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2000/78/EG durch § 10 AGG ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt hat (BAG, Beschluss vom 17.06.2009 - 7 AZR 112/08 - unter B. III. 3. c) aa) der Gründe).
Darüber hinaus hat der Gerichtshof einen konkreten Nachweis der beschäftigungsfördernden Wirkung der in Frage stehenden Altersgrenze nicht als erforderlich angesehen (vgl. im Einzelnen BAG, Beschluss vom 17.06.2009 - 7 AZR 112/08 -, unter B. III. 3. c) cc) der Entscheidungsgründe m.w.N.).
- BAG, 19.11.2003 - 7 AZR 296/03
Befristeter Arbeitsvertrag - Altersgrenzenregelung
Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2009 - 5 Sa 893/09
Aus Sicht der Parteien ist die Vollendung eines bestimmten Lebensjahres ein zukünftiges Ereignis, dessen Eintritt sie als feststehend ansehen (BAG, Urteil vom 19.11.2003 - 7 AZR 296/03 -, unter II. 2. a) der Entscheidungsgründe m.w.N.).Rn. 28 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bedürfen einzelvertragliche Altersgrenzenvereinbarungen (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 19.11.2003 - 7 AZR 296/03 -, m.w.N.), ebenso aber auch tarifliche Altersgrenzenregelungen eines sie rechtfertigenden Sachgrundes im Sinne des § 14 Abs. 1 TzBfG.
- EuGH, 22.11.2005 - C-144/04
DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF …
Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2009 - 5 Sa 893/09
Insoweit genügt eine Plausibilitätskontrolle, weil der Europäische Gerichtshof mit der Entscheidung vom 16.10.2007 - C - 411/05 - die Kontrolldichte für die Verhältnismäßigkeitsprüfung gegenüber der Entscheidung in der Rechtssache Mangold (EuGH vom 22.11.2005 - C 144/04 - ) zurück genommen und nur noch darauf abgestellt hat, dass die Anerkennung von tariflichen Altersgrenzen nicht "unvernünftig" erscheine, um das im Rahmen der nationalen Beschäftigungspolitik angeführte legitime Ziel der Förderung von Vollbeschäftigung durch Begünstigung des Zugangs zum Arbeitsmarkt zu erreichen. - EuGH, 16.10.2007 - C-411/05
Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit …
Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2009 - 5 Sa 893/09
Insoweit genügt eine Plausibilitätskontrolle, weil der Europäische Gerichtshof mit der Entscheidung vom 16.10.2007 - C - 411/05 - die Kontrolldichte für die Verhältnismäßigkeitsprüfung gegenüber der Entscheidung in der Rechtssache Mangold (EuGH vom 22.11.2005 - C 144/04 - ) zurück genommen und nur noch darauf abgestellt hat, dass die Anerkennung von tariflichen Altersgrenzen nicht "unvernünftig" erscheine, um das im Rahmen der nationalen Beschäftigungspolitik angeführte legitime Ziel der Förderung von Vollbeschäftigung durch Begünstigung des Zugangs zum Arbeitsmarkt zu erreichen. - ArbG Hamburg, 20.01.2009 - 21 Ca 235/08
Tarifliche Altersgrenze - Vereinbarkeit mit EGRL 78/2000
Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2009 - 5 Sa 893/09
Der Kläger verweist ergänzend auf einen Vorlagebeschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 20.01.2009 (21 Ca 235/08).
- ArbG Hagen, 11.05.2010 - 1 Ca 200/10
Zulässigkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Befristung mit …
Rn. 56 Bei der Vereinbarung des Ausscheidens des Klägers mit Erreichen der sozialrechtlichen "Regelaltersgrenze" handelt es sich um eine Befristungsvereinbarung im Sinne des §§ 14 Abs. 1, 15 Abs. 1 TzBfG (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG, 7 AZR 116/07 bei juris, LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2009, 4 Sa 1764/08 bei juris; BAG, Vorlagebeschluss vom 17.06.2009, 7 AZR 112/08 (A); LAG Hamm, Urteil vom 11.11.2009, 5 Sa 893/09, NZA-RR 2010, S. 249 ff.;… Erfurter Kommentar, 10. Aufl./Müller-Glöge, § 14 TzBfG Rdnr. 56 ff. m. z. w. N.).Insoweit folgt die erkennende Kammer der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der Instanzgerichte, wie auch dem überwiegenden Teil des arbeitsrechtlichen Schrifttums, wonach Vereinbarungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Inanspruchnahme von Regelaltersrente einen sachlichen Grund zur Befristung haben (BAG, Urteile vom 19.11.2003, 7 AZR 296/03; vom 20.11.1987, 2 AZR 284/86, vom 21.04.1977, 2 AZR 125/76, vom 18.06.2008, 7 AZR 116/07, LAG Düsseldorf a. a. O., LAG Hamm vom 11.11.2009 a. a. O., Erfurter Kommentar/Müller-Glöge a. a. O. m. z. N.).
Indessen hat die erkennende Kammer auf der Grundlage der vorzitierten Entscheidungen wie auch der überwiegenden Auffassung in der arbeitsrechtlichen Literatur für eine Abweichung keine Veranlassung gesehen (…so ausdrücklich Brors in der Besprechung der Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom 22.09.2009 a. a. O., die davon ausgeht, dass "kollektivrechtliche" Altersgrenzen bei einem angemessenen finanziellen Ausgleich durch Altersrenten zulässig sind; auch LAG Hamm, Urteil vom 11.11.2009, 5 Sa 893/09 a. a. O. und ausdrücklich Erfurter Kommentar/Müller-Glöge a. a. O. unter weiterem Hinweis auf EuGH vom 16.10.2007 a. a. O.).
- BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 134/10
Wirksamkeit einer tarifvertraglichen Altersgrenze
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. November 2009 - 5 Sa 893/09 - wird zurückgewiesen.
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