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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 21.12.2011 - 5 So 111/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5612
OVG Hamburg, 21.12.2011 - 5 So 111/11 (https://dejure.org/2011,5612)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21.12.2011 - 5 So 111/11 (https://dejure.org/2011,5612)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 5 So 111/11 (https://dejure.org/2011,5612)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Rechtsweg bei Ansprüchen nach dem Informationsfreiheitsrecht

  • Justiz Hamburg

    § 3 Abs 2 Nr 5 InfFrG HA, § 4 InfFrG HA, § 15 Abs 7 InfFrG HA, § 16 InfFrG HA, § 40 Abs 1 S 1 VwGO
    Rechtsweg bei Ansprüchen nach dem Informationsfreiheitsrecht

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verwaltungsrechtsweg für Klage des Insolvenzverwalters auf Einsicht in Vollstreckungsakten des Finanzamts (gegen BFH)

  • lda.brandenburg.de PDF

    Prozessuales

  • fragdenstaat.de

    Prozessuales

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    FGO § 33
    Rechtsweg bei Akteneinsicht

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges für Streitigkeiten um den auf das Hamburgische Informationsgesetz gestützten Anspruch auf Informationszugang zu sich bei einem Finanzamt befindenden Unterlagen; Eigenständigkeit des voraussetzungslosen Anspruchs auf Zugang zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Prozessuales

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges für Streitigkeiten um den auf das Hamburgische Informationsgesetz gestützten Anspruch auf Informationszugang zu sich bei einem Finanzamt befindenden Unterlagen; Eigenständigkeit des voraussetzungslosen Anspruchs auf Zugang zu ...

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Verwaltungsrechtsweg für Klage auf Einsicht in Vollstreckungsakten des Finanzamts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 492
  • NVwZ 2012, 456
  • AnwBl 2012, 137
  • DÖV 2012, 286
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 10.02.2011 - VII B 183/10

    Eröffnung des Finanzrechtswegs im Streit um allgemeine Einsicht in …

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.12.2011 - 5 So 111/11
    Für Streitigkeiten um den auf das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz gestützten Anspruch auf Informationszugang zu Unterlagen, die sich bei einem Finanzamt befinden, ist der Verwaltungsrechtsweg und nicht nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO der Finanzrechtsweg gegeben (entgegen BFH, Beschl. v. 10.2.2011, VII B 183/10).

    Der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 10. Februar 2011 (VII B 183/10, juris) sei nicht zu folgen.

    Der Streit betrifft nicht im Sinn dieser Vorschrift die Verwaltung der Abgaben oder die Anwendung abgabenrechtlicher Vorschriften durch die Finanzbehörden (…so auch Schoch, IFG, 2009, § 9 Rn. 68; a.A. BFH, Beschl. v. 10.2.2011, VII B 183/10, juris; FG Hamburg, Beschl. v. 2.7.2010, 6 K 75/09, juris).

    Hat somit der hier geltend gemachte Auskunftsanspruch - entgegen der Auffassung des Bundesfinanzhofs (Beschl. v. 10.2.2011, VII B 183/10, juris, Rn. 9) - keinen eindeutigen und logisch zwingenden Zusammenhang zu Abgabenangelegenheiten und ist er auch nicht aus einem Abgabenrechtsverhältnis abgeleitet, so handelt es sich nicht um eine den Finanzrechtsweg eröffnende Abgabenangelegenheit (…ebenso für einen Informationsanspruch gegenüber einem Sozialversicherungsträger: LSG Stuttgart, Beschl. v. 12.11.2010, L 5 KR 1815/10 B, juris, Rn. 26 ff.).

    Das Oberverwaltungsgericht weicht mit seiner Entscheidung vom Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Februar 2011 (VII B 183/10, juris) ab.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - 8 E 1044/09

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zusendung näher bezeichneter …

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.12.2011 - 5 So 111/11
    Der Kläger verteidigt den angefochtenen Beschluss und stützt sich dabei auf die Rechtswegbeschwerde-Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 26. August 2009 (8 E 1044/09, juris).

    Ob der Senat der vom Oberverwaltungsgericht Münster (Beschl. v. 26.8.2009, 8 E 1044/09, juris) vertretenen Ansicht - wegen § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG komme eine Verweisung an das Finanzgericht auch dann nicht in Betracht, wenn auch eine Abgabenangelegenheit im Sinn von § 33 Abs. 2 FGO vorläge - zuzustimmen würde, kann daher dahinstehen.

  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2010 - L 5 KR 1815/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Klage eines …

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.12.2011 - 5 So 111/11
    Für diese Einordnung spielt der - zumindest von der Beklagten vermutete - Zweck des Begehrens, der Kläger wolle die Auskünfte zur Prüfung etwaiger insolvenzrechtlicher Anfechtungsansprüche erhalten, keine Rolle; die Auseinandersetzung um den Informationszugang wird dadurch nicht zu einer zivilrechtlichen Streitigkeit (vgl. LSG Stuttgart, Beschl. v. 12.11.2010, L 5 KR 1815/10 B, juris, Rn. 13; nach abgabenrechtlichem Verfahrensstand differenzierend: FG Greifswald, Beschl. v. 22.6.2010, 2 K 41/10, juris; vgl. auch FG Kiel, Beschl. v. 8.11.2011, 5 K 113/11, juris, das nach Abschluss eines abgabenrechtlichen Verfahrens stets den Verwaltungsrechtsweg für gegeben ansieht).

    Hat somit der hier geltend gemachte Auskunftsanspruch - entgegen der Auffassung des Bundesfinanzhofs (…Beschl. v. 10.2.2011, VII B 183/10, juris, Rn. 9) - keinen eindeutigen und logisch zwingenden Zusammenhang zu Abgabenangelegenheiten und ist er auch nicht aus einem Abgabenrechtsverhältnis abgeleitet, so handelt es sich nicht um eine den Finanzrechtsweg eröffnende Abgabenangelegenheit (ebenso für einen Informationsanspruch gegenüber einem Sozialversicherungsträger: LSG Stuttgart, Beschl. v. 12.11.2010, L 5 KR 1815/10 B, juris, Rn. 26 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2011 - 8 A 1150/10

    Es besteht ein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auskunftserteilung zu …

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.12.2011 - 5 So 111/11
    Diese Annahme wird indes mit beachtlichen Gründen in Zweifel gezogen (vgl. OVG Münster, Urt. v. 15.6.2011, 8 A 1150/11, DVBl. 2011, 1162 ff.;… Schoch, IFG, 2009, § 1 Rn. 211 f.; im Ergebnis auch Liedtke, NWVBl. 2006, 286, 289).
  • BVerwG, 18.05.2010 - 1 B 1.10

    Auslieferung; Bewilligung der Auslieferung; Auslieferungsverfahren; Europäischer …

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.12.2011 - 5 So 111/11
    § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG gilt nicht für Beschwerden gegen Verweisungsbeschlüsse, da die Anfechtung des Verweisungsbeschlusses ein selbständiges Rechtsmittelverfahren auslöst, in dem nach allgemeinen Vorschriften über die Kosten zu entscheiden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.5.2010, BVerwGE 137, 52, 58 [Rn. 13] m.w.N.;… OVG Hamburg, Beschl. v. 11.12.2009, 5 So 194/09, juris, Rn. 26).
  • OVG Hamburg, 11.12.2009 - 5 So 194/09

    Rechtliche Ausgestaltung der Bewilligung der Auslieferung eines Verfolgten an …

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.12.2011 - 5 So 111/11
    § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG gilt nicht für Beschwerden gegen Verweisungsbeschlüsse, da die Anfechtung des Verweisungsbeschlusses ein selbständiges Rechtsmittelverfahren auslöst, in dem nach allgemeinen Vorschriften über die Kosten zu entscheiden ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.5.2010, BVerwGE 137, 52, 58 [Rn. 13] m.w.N.; OVG Hamburg, Beschl. v. 11.12.2009, 5 So 194/09, juris, Rn. 26).
  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 B 94.04

    Arbeitsvertrag; beamtenrechtliche Streitigkeit; Verwaltungsrechtsweg.

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.12.2011 - 5 So 111/11
    Maßgebend ist dabei die Rechtsnatur des erhobenen Anspruchs, wie sie sich aus dem tatsächlichen Vorbringen der klagenden Partei ergibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2005, DVBl. 2005, 516, 517 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 16.02.2009 - 5 So 31/09

    Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für Rechtsstreitigkeiten über Auskünfte …

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.12.2011 - 5 So 111/11
    Die Auseinandersetzung mit einer Behörde um die Gewährung eines Zugangs zu den bei ihr vorhandenen Informationen ist eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit (vgl. HmbOVG, Beschl. v. 16.2.2009, 5 So 31/09, NordÖR 2009, 258, 259).
  • FG Hamburg, 02.07.2010 - 6 K 75/09

    Verfahrensrecht: Zulässigkeit des Finanzrechtswegs bei Antrag auf Akteneinsicht …

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.12.2011 - 5 So 111/11
    Der Streit betrifft nicht im Sinn dieser Vorschrift die Verwaltung der Abgaben oder die Anwendung abgabenrechtlicher Vorschriften durch die Finanzbehörden (…so auch Schoch, IFG, 2009, § 9 Rn. 68; a.A. BFH, Beschl. v. 10.2.2011, VII B 183/10, juris; FG Hamburg, Beschl. v. 2.7.2010, 6 K 75/09, juris).
  • FG Schleswig-Holstein, 08.11.2011 - 5 K 113/11

    Keine Eröffnung des Finanzrechtswegs bei Begehr der Akteneinsicht nach Abschluss …

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.12.2011 - 5 So 111/11
    Für diese Einordnung spielt der - zumindest von der Beklagten vermutete - Zweck des Begehrens, der Kläger wolle die Auskünfte zur Prüfung etwaiger insolvenzrechtlicher Anfechtungsansprüche erhalten, keine Rolle; die Auseinandersetzung um den Informationszugang wird dadurch nicht zu einer zivilrechtlichen Streitigkeit (…vgl. LSG Stuttgart, Beschl. v. 12.11.2010, L 5 KR 1815/10 B, juris, Rn. 13; nach abgabenrechtlichem Verfahrensstand differenzierend: FG Greifswald, Beschl. v. 22.6.2010, 2 K 41/10, juris; vgl. auch FG Kiel, Beschl. v. 8.11.2011, 5 K 113/11, juris, das nach Abschluss eines abgabenrechtlichen Verfahrens stets den Verwaltungsrechtsweg für gegeben ansieht).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2010 - 2 K 41/10

    Rechtsweg für die Durchsetzung von Einsichts- und Auskunftsansprüchen zur …

  • BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 2.12

    Steuerakten; Vollstreckungsakten; Informationszugang; Akteneinsicht; Rechtsweg; …

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Beklagten hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 5 So 111/11 - (ZIP 2012, 492) zurückgewiesen und die (weitere) Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2026 - 2 S 15.26

    Einstweilige Anordnung; Normenkontrolle; Bebauungsplan Wohngebiet; Pferdehof als …

    Für diese Einordnung spielt auch der - zumindest von der Antragsgegnerin vermutete - Zweck des Begehrens, den Bebauungsplan lediglich als Anknüpfungspunkt nutzen zu wollen, um privatrechtlich veranlasste Nachteile mittelbar zu kompensieren, keine Rolle (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 5 So 111/11 - juris Rn. 5); die Auseinandersetzung um den Bebauungsplan wird dadurch nicht zu einer zivilrechtlichen Streitigkeit.
  • VG Lüneburg, 01.03.2017 - 1 A 343/15

    Auskunftsanspruch; Insolvenzverwalter; Steuerkontoauszug

    Vieles spricht dafür, dass die Abgabenordnung keine bereichsspezifische Ausschlussregelung (mehr) enthält (vgl. dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 21.12.2011 - 5 So 111/11 - OVG NRW, Urt. v. 15.6.2011 - 8 A 1150/10 -, jew. juris).
  • BVerwG, 17.04.2013 - 7 B 6.13

    Rechtsweg bei Anspruch auf Akteneinsicht in bei einem Finanzamt vorhandene …

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Beklagten hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 5 So 111/11 - (ZIP 2012, 492) zurückgewiesen und die (weitere) Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2012 - 12 L 67.11

    Vorabentscheidung über Zulässigkeit des Rechtswegs - hier: Antrag auf Übersendung …

    Auch wenn das ausschließlich auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz gestützte Informationsbegehren einen abgabenrechtlichen Hintergrund hat, geht es dabei nicht um die Verwaltung der Abgaben oder die Anwendung abgabenrechtlicher Vorschriften durch die Finanzbehörden (…vgl. Schoch, IFG, Kommentar, § 9 Rn. 68; OVG Hamburg, Beschlüsse vom 16. Februar 2009 - 5 So 31/09 - und vom 21. Dezember 2011 - 5 So 111/11 - juris; zum Auskunftsanspruch eines Insolvenzverwalters auf Zusendung der Jahreskontoauszüge der Insolvenzschuldnerin nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 26. August 2009 - 8 E 1044/09 - und vom 15. Juni 2011 - 8 A 1150/10 - juris).

    Soweit das Berliner Informationsfreiheitsgesetz - wie das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (vgl. § 9 Abs. 4 IFG) - in § 14 Abs. 3 auf das Widerspruchsverfahren nach §§ 68 ff. VwGO als gesetzliches Vorverfahren verweist, spricht dies für die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (zum Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz s. OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Dezember 2011, a.a.O.;… vgl. auch Schoch, IFG, a.a.O., § 9 Rn. 68, 71).

  • VG Stuttgart, 21.02.2019 - 14 K 17293/17

    Rechtsschutz gegen eine Beanstandung des Landesbeauftragten für …

    Dass die Bestimmungen der Ablehnungsgründe Fachbezüge aufweisen können, rechtfertigt es nicht, den Anspruch als solchen als Annex dem jeweiligen Fachrecht zuzuordnen, wie dies etwa im Rahmen eines Antrags auf Akteneinsicht nach § 29 LVwVfG der Fall ist (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21.12.2011 - 5 So 111/11 -, juris, Rn. 9;… Vorbeck in Debus, Informationszugangsrecht Baden-Württemberg, 1. Aufl. 2017, Einleitung, Rn. 32f).
  • VG Hamburg, 15.01.2024 - 5 K 4395/23

    Sozialrechtsweg für Streitigkeit des Leistungserbringers mit der Kassenärztlichen …

    Dies richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (…GmS-OGB, Beschl. v. 10.4.1986, GmS-OGB 1/85, juris Rn. 10 m. w. N., BGHZ 97, 312;… BVerwG, Beschl. v. 27.1.2005, 2 B 94.04, juris Rn. 10; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.11.2011, 5 So 111/11, juris Rn. 8;… VG Hamburg, Beschl. v. 4.10.2023, 5 K 3996/23 , juris Rn. 15 ).
  • VG Schleswig, 20.03.2019 - 8 A 33/16

    Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IZG)

    Bei gemischten Rechtsverhältnissen, bei denen Anspruchsgrundlagen zu prüfen sind, die verschiedenen Rechtswegen zugewiesen sind, ist eine Verweisung des Rechtsstreits jedenfalls dann nicht geboten, wenn die Durchsetzung des Klageanspruchs auf dem beschrittenen Rechtsweg nicht von vornherein offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl. OVG A-Stadt, Beschl. vom 21.12.2011, 5 So 111/11, juris, Rz. 12 m. w. N.).
  • VG Hamburg, 04.10.2023 - 5 K 3996/23

    Rechtsweg bei Streit über Ausgestaltung von Rechtsbeziehungen hinsichtlich eines …

    Die Abgrenzung der Rechtswege ist von der Sache her zu treffen; Ausgangspunkt für die Prüfung muss die Frage sein, welcher Art das Klagebegehren nach dem zugrundeliegenden Sachverhalt ist; maßgebend ist dabei die Rechtsnatur des erhobenen Anspruchs, wie sie sich aus dem tatsächlichen Vorbringen der klagenden Partei ergibt (OVG Hamburg, Beschl. v. 21.11.2011, 5 So 111/11, juris Rn. 8).
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