Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - III-5 Ss 226/06 - 85/06 I |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
StPO § 154a; ; StPO § 353; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 53 Abs. 1; ; StGB § 54; ; StGB § 59; ; StGB § 59 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; StGB § 266a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsnatur und Voraussetzungen der Verwarnung mit Strafvorbehalt; Zulässige Höhe einer Gesamtgeldstrafe; Rechtsnatur und objektiver Tatbestand des § 266a Strafgesetzbuch (StGB); Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei Verurteilung bzw. Verwarnung wegen des ...
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 170
- StV 2007, 415
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (18)
- BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02
Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - 5 Ss 226/06
Deshalb sind grundsätzlich bei der Feststellung der monatlich vorenthaltenen Beiträge für jeden Fälligkeitszeitpunkt gesondert die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, ihre Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Kasse festzustellen (…BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 3, 4, 5; BGH NJW 2002, 2480, 2483; NJW 2005, 3650, 3651;… BGH, 5 StR 173/06 vom 13. Juli 2006, Rdnr. 4 ).Unmöglichkeit in diesem Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn der Handlungspflichtige zahlungsunfähig ist (BGHSt 47, 318, 320 = NJW 2002, 2480, 2481).
- BGH, 09.08.2005 - 5 StR 67/05
Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug bei angestrebter Vorleistung des Opfers …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - 5 Ss 226/06
Das reicht zur Berechnung der vorenthaltenen Arbeitnehmerbeiträge, die weitestgehend Rechtsanwendung ist (BGH NJW 2005, 3650, 3651), nicht aus.Deshalb sind grundsätzlich bei der Feststellung der monatlich vorenthaltenen Beiträge für jeden Fälligkeitszeitpunkt gesondert die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, ihre Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Kasse festzustellen (…BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 3, 4, 5; BGH NJW 2002, 2480, 2483; NJW 2005, 3650, 3651;… BGH, 5 StR 173/06 vom 13. Juli 2006, Rdnr. 4 ).
- BGH, 30.07.2003 - 5 StR 221/03
Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Zahlungsunfähigkeit; Lauf der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - 5 Ss 226/06
Zutreffend geht die Anklage hinsichtlich der monatlichen Beitragsvorenthaltung gegenüber mehreren Kassen (ab Mai 2005: AOK und DAK) von jeweils selbständigen Taten im Sinne des § 53 Abs. 1 StGB aus (vgl. BGHSt 48, 307, 314 = NJW 2003, 3787, 3789).
- BGH, 13.06.2001 - 3 StR 126/01
Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Arbeitgeberstellung (Werkverträge mit …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - 5 Ss 226/06
Deshalb sind grundsätzlich bei der Feststellung der monatlich vorenthaltenen Beiträge für jeden Fälligkeitszeitpunkt gesondert die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, ihre Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Kasse festzustellen (BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 3, 4, 5; BGH NJW 2002, 2480, 2483; NJW 2005, 3650, 3651;… BGH, 5 StR 173/06 vom 13. Juli 2006, Rdnr. 4 ). - BGH, 17.08.2005 - 2 StR 6/05
Vermögensschaden bei abgesicherter Kreditgewährung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - 5 Ss 226/06
Eine Gesamtstrafe, die die Einsatzstrafe (hier: 15 Tagessätze) dreifach oder mehr (hier: mehr als sechsfach) erhöht, überschreitet in aller Regel den Strafrahmen, den § 54 StGB dem Tatrichter zur Verfügung stellt (…vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8, 10, 12; BGH NStZ-RR 2003, 9; NStZ-RR 2005, 374, 375 aE; 4 StR 203/02 vom 25. Juni 2002; 2 StR 266/05 vom 21. September 2005; 5 StR 439/05 vom 15. Dezember 2005; 4 StR 21/06 vom 21. März 2006; 1 StR 61/06 vom selben Tag ). - BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94
Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - 5 Ss 226/06
Eine Gesamtstrafe, die die Einsatzstrafe (hier: 15 Tagessätze) dreifach oder mehr (hier: mehr als sechsfach) erhöht, überschreitet in aller Regel den Strafrahmen, den § 54 StGB dem Tatrichter zur Verfügung stellt (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8, 10, 12; BGH NStZ-RR 2003, 9; NStZ-RR 2005, 374, 375 aE; 4 StR 203/02 vom 25. Juni 2002; 2 StR 266/05 vom 21. September 2005; 5 StR 439/05 vom 15. Dezember 2005; 4 StR 21/06 vom 21. März 2006; 1 StR 61/06 vom selben Tag ). - BGH, 21.03.2006 - 4 StR 21/06
Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen (ausgebliebene …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - 5 Ss 226/06
Eine Gesamtstrafe, die die Einsatzstrafe (hier: 15 Tagessätze) dreifach oder mehr (hier: mehr als sechsfach) erhöht, überschreitet in aller Regel den Strafrahmen, den § 54 StGB dem Tatrichter zur Verfügung stellt (…vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8, 10, 12; BGH NStZ-RR 2003, 9; NStZ-RR 2005, 374, 375 aE; 4 StR 203/02 vom 25. Juni 2002; 2 StR 266/05 vom 21. September 2005; 5 StR 439/05 vom 15. Dezember 2005; 4 StR 21/06 vom 21. März 2006; 1 StR 61/06 vom selben Tag ). - BGH, 22.08.2001 - 3 StR 191/01
Betrug; Verleitung zu Börsenspekulationen (Telefonvertrieb); Kausalität …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - 5 Ss 226/06
Sie gilt in der Regel nur für den unteren Kriminalitätsbereich, in dem "nicht immer auch eine Bestrafung erforderlich ist" (…BT-Drs. 16/3038, S. 58 aE), und setzt auch in dem neugefassten § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB bestimmte besondere Umstände voraus, die die zu beurteilende Tat von den Durchschnittsfällen deutlich abheben und diesen gegenüber das Tatunrecht, die Schuld und die Strafbedürftigkeit so wesentlich mindern, dass eine Bestrafung nicht geboten erscheint (vgl. zur früheren Rechtslage BGH wistra 2002, 22, 23 mwN). - BGH, 26.09.2002 - 3 StR 278/02
Gesamtstrafe; kurzer Tatzeitraum; Erhöhung der Einsatzstrafe; Summe der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - 5 Ss 226/06
Eine Gesamtstrafe, die die Einsatzstrafe (hier: 15 Tagessätze) dreifach oder mehr (hier: mehr als sechsfach) erhöht, überschreitet in aller Regel den Strafrahmen, den § 54 StGB dem Tatrichter zur Verfügung stellt (…vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8, 10, 12; BGH NStZ-RR 2003, 9; NStZ-RR 2005, 374, 375 aE; 4 StR 203/02 vom 25. Juni 2002; 2 StR 266/05 vom 21. September 2005; 5 StR 439/05 vom 15. Dezember 2005; 4 StR 21/06 vom 21. März 2006; 1 StR 61/06 vom selben Tag ). - BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96
Verurteilung - Angaben über die Anzahl der Beschäftigten - Beschäftigungszeiten - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - 5 Ss 226/06
Deshalb sind grundsätzlich bei der Feststellung der monatlich vorenthaltenen Beiträge für jeden Fälligkeitszeitpunkt gesondert die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, ihre Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Kasse festzustellen (BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 3, 4, 5; BGH NJW 2002, 2480, 2483; NJW 2005, 3650, 3651;… BGH, 5 StR 173/06 vom 13. Juli 2006, Rdnr. 4 ). - BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91
Verletzung der Bilanzierungspflicht - Steuerberater - Straftat - Steuerstrafrecht …
- BGH, 12.02.2003 - 2 StR 464/02
Strafzumessung; Gesamtstrafenbildung (geringes Gewicht der Summe der …
- BGH, 21.03.2006 - 1 StR 61/06
Gesamtstrafenbildung (zweieinhalbfache Erhöhung der Einsatzstrafe)
- BGH, 02.09.1994 - 2 StR 429/94
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln durch Verstecken von Heroin, das sich …
- BGH, 13.07.2006 - 5 StR 173/06
Vorrang des Betruges vor dem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen …
- BGH, 15.12.2005 - 5 StR 439/05
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung nach der …
- BGH, 21.09.2005 - 2 StR 266/05
Gesamtstrafenbildung (zusammenfassende Würdigung; Addition)
- BGH, 25.06.2002 - 4 StR 203/02
Gesamtstrafenbildung (zu starke Leitung durch die Summe der Einzelstrafen; …
- OLG Köln, 17.03.2015 - 1 RVs 247/14
Verhängung einer Verwarnung mit Strafvorbehalt bei leicht fahrlässiger …
Sein Werturteil kann nur beanstandet werden, wenn die Gründe, auf die er sich stützt, nicht im Rahmen dessen liegen, was nach den Feststellungen über Tat und Täter sachlich noch vertretbar ist (SenE v. 14.10.2003 - Ss 234-235/03 - SenE v. 14.05.2002 - Ss 83/02 - je zu § 56 Abs. 2 StGB; s. im gleichen Sinne zu § 56 Abs. 1 Ziff. 2 StGB: BGHSt 46, 107 - zitiert nach Juris Tz. 34; OLG Hamm NStZ-RR 2007, 170 [171]; ähnlich OLG Nürnberg NJW 2007, 526 = NStZ 2007, 405). - OLG Naumburg, 12.03.2012 - 2 Ss 157/11
Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung in Strafsachen; Schuldumfang beim …
Das Oberlandesgericht Düsseldorf vertritt (wistra 2007, 235 f.) die Auffassung, dass eine Gesamtstrafe, die die Einsatzstrafe dreifach oder mehr erhöht, in aller Regel den Strafrahmen überschreitet, den § 54 StGB dem Tatrichter zur Verfügung stellt. - OLG Düsseldorf, 26.02.2008 - 5 Ss 203/07
Durchsuchung der Wohnung eines Nichtbeschuldigten; Widerstand gegen …
Die Revision der Staatsanwaltschaft hat vorläufig Erfolg, weil der Senat nicht sicher ausschließen kann, dass die neue Hauptverhandlung zu Feststellungen führt, die einen Schuldspruch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte tragen, und die Feststellungen keine besonderen Umstände im Sinne von § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB belegen, die eine Verhängung von Strafe entbehrlich machen (vgl. Senat wistra 2007, 235).
- OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 5 Ss 288/07
Strafbarkeit wegen Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Sozialrechts-akzessorische …
Das reicht nicht aus (vgl. BGH NJW 2005, 3650 f, OLG Koblenz, Beschluss vom 30.05.07, 1 Ss 127/07 und vom 24.8.2006, 1 Ws 229/06), OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.3.07- III - 5 Ss 226/06 I). - LG Wuppertal, 29.06.2007 - 28 Ns 107/07
Rechtmäßigkeit einer Einziehungsentscheidung i.F.e. Verwarnung mit Strafvorbehalt
Eine vorbehaltene Strafe, die nach wie vor auch im unteren Kriminalitätsbereich nur ausnahmsweise möglich ist (vgl. hierzu OLG Hamm NStZ-RR 2007, 170), macht ja gerade deutlich, dass die Straftat noch im Bagatellbereich nach unten abweicht. - KG, 01.02.2018 - 121 Ss 71/17
Begründung von Beweisantragsablehnung und Verwarnung
Dabei steht ihm - wie bei der Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56 StGB) - ein weiter Beurteilungsspielraum zu, in dessen Rahmen er die Wertungen nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen zu treffen (vgl. KG, Urteile vom 14. November 2003 - [3] 1 Ss 206/03 [73/03] - …und vom 25. Juni 2001 - [3] 1 Ss 92/01 [41/01] - juris Rdn. 3) und das Revisionsgericht jede rechtsfehlerfrei begründete Entscheidung bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen hat (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2007, 170 - juris Rdn. 12). - OLG Naumburg, 24.01.2017 - 2 Rv 2/17
Bildung der Gesamtstrafe: Berücksichtigung des durch die Taten entstandenen …
Rn. 7 Der Senat lässt offen, ob eine Gesamtstrafe, die die Einsatzstrafe dreifach oder mehr erhöht, in aller Regel den Strafrahmen überschreitet, den § 54 StGB dem Tatrichter zur Verfügung stellt (so OLG Düsseldorf, wistra 2007, 235 f.). - OLG Bremen, 07.03.2011 - 2 Ss 7/11
Anforderungen an die Gesamtstrafenbildung
Soweit das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 06.03.2007 (wistra 2007, 235 ) formuliert hat, eine Gesamtstrafe, die die Einsatzstrafe dreifach oder mehr erhöhe, überschreite "in aller Regel" den Strafrahmen, den § 54 StGB zur Verfügung stelle, lässt sich diese Ansicht nach Auffassung des Senats nicht auf die vorgenannte und auch vom Angeklagten in der Revisionsbegründung zitierte Rechtsprechung des BGH stützen.
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