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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.10.2003 - 5 Ss 409/2003, 5 Ss 409/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9856
OLG Stuttgart, 23.10.2003 - 5 Ss 409/2003, 5 Ss 409/03 (https://dejure.org/2003,9856)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.10.2003 - 5 Ss 409/2003, 5 Ss 409/03 (https://dejure.org/2003,9856)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - 5 Ss 409/2003, 5 Ss 409/03 (https://dejure.org/2003,9856)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässiger Zeitraum zwischen Verurteilung zu einer Jugendstrafe und Vorlage der Akten an das Revisionsgericht; Aufhebung eines Rechtsfolgenausspruchs; Abschließende Sachentscheidung des Revisionsgerichts, wenn Tatrichter ausschließlich wegen Vorliegens schädlicher ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 502/99

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot; Unterbringung in einem psychiatrischen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.10.2003 - 5 Ss 409/03
    Dieser im Revisionsverfahren grundsätzlich nur auf entsprechende Verfahrensrüge hin zu prüfende Umstand ist, wenn er im wesentlichen erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eintritt und vom Beschwerdeführer nicht mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden kann, auf die zulässige Revision eines Angeklagten in entsprechender Anwendung des § 354 a StPO von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. etwa BGH NStZ 2001, 52).
  • BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96

    Herabsetzung - Jugendstrafe - Beschleunigungsgebot - Revisionsverfahren - …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.10.2003 - 5 Ss 409/03
    Der seit der Verkündung des angefochtenen Urteils am 21. Februar 2002 verstrichene Zeitraum von mehr als 18 Monaten - die Akten waren nach Wiederholung der zunächst unwirksamen Urteilszustellung durch das Amtsgericht bereits Anfang September 2002 bei der Staatsanwaltschaft eingegangen - bis zur Vorlage beim Revisionsgericht Anfang September 2003, den der Senat durch Auswertung des Akteninhalts im Wege des Freibeweises festgestellt hat, ist hier unangemessen lang (vgl. ebenso, vergleichbare Zeiträume betreffend, BGH NStZ 1997, 29; NStZ 1998, 28 Nr. 16 (bei Kusch(; StV 1998, 377; NStZ-RR 2000, 41 Nr. 31 (bei Kusch(; OLG Stuttgart Justiz 2002, 375).
  • BGH, 03.02.1999 - 5 StR 645/98

    Anforderungen an das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe"; Wut als Motiv für das …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.10.2003 - 5 Ss 409/03
    Der seit der Verkündung des angefochtenen Urteils am 21. Februar 2002 verstrichene Zeitraum von mehr als 18 Monaten - die Akten waren nach Wiederholung der zunächst unwirksamen Urteilszustellung durch das Amtsgericht bereits Anfang September 2002 bei der Staatsanwaltschaft eingegangen - bis zur Vorlage beim Revisionsgericht Anfang September 2003, den der Senat durch Auswertung des Akteninhalts im Wege des Freibeweises festgestellt hat, ist hier unangemessen lang (vgl. ebenso, vergleichbare Zeiträume betreffend, BGH NStZ 1997, 29; NStZ 1998, 28 Nr. 16 (bei Kusch(; StV 1998, 377; NStZ-RR 2000, 41 Nr. 31 (bei Kusch(; OLG Stuttgart Justiz 2002, 375).
  • BGH, 16.07.1997 - 2 StR 286/97

    Aufhebung eines Strafausspruchs im Revisionsverfahren - Verfahrensverzögerung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.10.2003 - 5 Ss 409/03
    Der seit der Verkündung des angefochtenen Urteils am 21. Februar 2002 verstrichene Zeitraum von mehr als 18 Monaten - die Akten waren nach Wiederholung der zunächst unwirksamen Urteilszustellung durch das Amtsgericht bereits Anfang September 2002 bei der Staatsanwaltschaft eingegangen - bis zur Vorlage beim Revisionsgericht Anfang September 2003, den der Senat durch Auswertung des Akteninhalts im Wege des Freibeweises festgestellt hat, ist hier unangemessen lang (vgl. ebenso, vergleichbare Zeiträume betreffend, BGH NStZ 1997, 29; NStZ 1998, 28 Nr. 16 (bei Kusch(; StV 1998, 377; NStZ-RR 2000, 41 Nr. 31 (bei Kusch(; OLG Stuttgart Justiz 2002, 375).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 159/03

    Besondere Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers beim Befahren einer Spielstraße

    Rn. 12 Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen berücksichtigt, dass das Verfahren nach Erlass des tatrichterlichen Urteils in erheblicher Weise unter Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot des Art. 6 MRK durch die Justizbehörden verzögert worden ist (BGH NStZ 1997, 29 f.; OLG Stuttgart Justiz 2002, 375; dass. Beschluss vom 23.10.2003, 5 Ss 409/03; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.03.2004, 3 Ss 9/04).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03

    Strafverfahren: Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens; …

    Rn. 13 Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen berücksichtigt, dass das Verfahren nach Erlass des tatrichterlichen Urteils in erheblicher Weise unter Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot des Art. 6 MRK durch die Justizbehörden verzögert worden ist (BGH NStZ 1997, 29 f.; OLG Stuttgart Justiz 2002, 375; dass. Beschluss vom 23.10.2003, 5 Ss 409/03; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.03.2004, 3 Ss 9/04).
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