Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 02.08.2023 - 5 StR 107/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,26141
BGH, 02.08.2023 - 5 StR 107/23 (https://dejure.org/2023,26141)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2023 - 5 StR 107/23 (https://dejure.org/2023,26141)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2023 - 5 StR 107/23 (https://dejure.org/2023,26141)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,26141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 354 StPO
    Änderung des Schuldspruchs durch das Revisionsgericht wegen fehlerhafter konkurrenzrechtlicher Beurteilung

  • openjur.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.10.2022 - 2 StR 319/21

    Verschlechterungsverbot (Konkurrenzkorrektur: höhere Einzelstrafen, Summe der …

    Auszug aus BGH, 02.08.2023 - 5 StR 107/23
    Das Verschlechterungsverbot gemäß § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO gebietet dann nur, dass die Summe der bisherigen Einzelstrafen bei der Bemessung der neu festzusetzenden Einzelstrafe nicht überschritten wird (vgl. nur BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2022 - 2 StR 319/21); überdies darf sie nicht höher ausfallen als die bisher verhängte Gesamtstrafe von einem Jahr und neun Monaten.
  • BGH, 13.03.2008 - 4 StR 534/07

    Erörterungsmangel zur beantragten Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 02.08.2023 - 5 StR 107/23
    Dies erübrigt sich nicht deshalb, weil die weitere Gesamtfreiheitsstrafe (Ziffer 1 der Urteilsformel) in nicht mehr bewährungsfähiger Höhe (vgl. § 58 Abs. 1 StGB) festgesetzt worden ist; denn die Aussetzungsfrage ist für jede selbständige (Gesamt-)Freiheitsstrafe gesondert zu prüfen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - 4 StR 534/07;… LK/Hubrach, StGB, 13. Aufl., § 56 Rn. 8).
  • BGH, 25.03.2025 - 2 StR 479/24

    Herstellen kinderpornographischer Schriften (alte Fassung: Verwendungsabsicht); …

    Zwar gebietet das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) in einem solchen Fall nur, dass die Summe der bisherigen Einzelstrafen bei der Bemessung der für diese Tat neu festzusetzenden Strafe nicht überschritten wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2022 - 2 StR 319/21, Rn. 15, und vom 2. August 2023 - 5 StR 107/23, Rn. 4).
  • BGH, 22.05.2025 - 2 StR 46/25

    Konkurrenzen (auf unterschiedliche Betäubungsmittelmengen bezogene …

    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) verbietet in einem solchen Fall nur, dass die Summe der bisherigen Einzelstrafen bei der Bemessung der für diese Tat neu festzusetzenden Strafe überschritten wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2022 - 2 StR 319/21, Rn. 15 mwN, und vom 2. August 2023 - 5 StR 107/23, Rn. 4).
  • BGH, 19.11.2025 - 2 StR 127/25

    Verfahrensrüge der Mitwirkung eines wegen der Besorgnis der Befangenheit …

    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) verbietet in einem solchen Fall nur, dass die Summe der bisherigen Einzelstrafen bei der Bemessung der für diese Tat neu festzusetzenden Strafe überschritten wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2022 - 2 StR 319/21, Rn. 15, und vom 2. August 2023 - 5 StR 107/23, Rn. 4).
  • BGH, 24.02.2026 - 2 StR 6/25

    Änderung des Schuldspruchs wegen bandenmäßigenn Handeltreibens mit …

    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) gebietet in einem solchen Fall nur, dass die Summe der bisherigen Einzelstrafen bei der Bemessung der für diese Tat neu festzusetzenden Strafe nicht überschritten wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2022 - 2 StR 319/21, Rn. 15, und vom 2. August 2023 - 5 StR 107/23, Rn. 4).
  • BGH, 16.10.2024 - 6 StR 288/24

    Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …

    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) gebietet in einem solchen Fall nur, dass die Summe der bisherigen Freiheitsstrafen bei der Bemessung der für diese Tat neu festzusetzenden Strafe nicht überschritten wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. August 2023 - 5 StR 107/23, Rn. 4; vom 4. Oktober 2022 - 2 StR 319/21).
  • BGH, 25.02.2026 - 5 StR 612/25
    Dem hätte nicht von vornherein entgegengestanden, dass die weitere Gesamtfreiheitsstrafe in nicht mehr bewährungsfähiger Höhe festgesetzt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2023 - 5 StR 107/23).
  • BGH, 16.12.2025 - 2 StR 374/25

    Zugrundelegegung eines falschen Strafrahmens bei Festlegung der Einzelfstrafe; …

    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) steht einer Erhöhung der Einzelstrafen nicht entgegen und verbietet nur, dass die Summe der bisherigen Einzelstrafen bei der Bemessung der für die jeweilige Tat neu festzusetzenden Strafe überschritten wird (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2023 - 5 StR 107/23, Rn. 4 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht