Rechtsprechung
| BGH, 25.05.2021 - 5 StR 133/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 44 StPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Antrag nach Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 45 Abs. 1 S. 1; StPO § 346 Abs. 1
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Antrag nach Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.01.2021 - 273 Js 6995/19
- LG Berlin, 04.01.2021 - 504 KLs 10/20
- BGH, 25.05.2021 - 5 StR 133/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.03.2021 - 5 StR 52/21
Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 25.05.2021 - 5 StR 133/21
Denn die Wahrung der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 StPO ist - worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hingewiesen hat - nach der Aktenlage offensichtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2021 - 5 StR 52/21). - BGH, 19.01.1995 - 4 StR 711/94
Sexuelle Nötigung - Vergewaltigung - Versuch - Konkurrenzen
Auszug aus BGH, 25.05.2021 - 5 StR 133/21
Der Beschluss des Landgerichts vom 29. März 2021, mit dem die Revision des Angeklagten gemäß § 346 Abs. 1 StPO als unzulässig verworfen worden war, ist damit gegenstandlos (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 1995 - 4 StR 711/94).
- BGH, 15.01.2025 - 5 StR 290/24
Bestimmung der Verjährungsfrist bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit …
Der Beschluss des Landgerichts vom 20. März 2024, mit dem die Revision des Angeklagten J. gemäß § 346 Abs. 1 StPO als unzulässig verworfen worden war, ist damit gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2021 - 5 StR 133/21).
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