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Rechtsprechung
   BGH, 25.05.2021 - 5 StR 133/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,39665
BGH, 25.05.2021 - 5 StR 133/21 (https://dejure.org/2021,39665)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2021 - 5 StR 133/21 (https://dejure.org/2021,39665)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2021 - 5 StR 133/21 (https://dejure.org/2021,39665)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Antrag nach Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 45 Abs. 1 S. 1; StPO § 346 Abs. 1
    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Antrag nach Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.2021 - 5 StR 52/21

    Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 25.05.2021 - 5 StR 133/21
    Denn die Wahrung der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 StPO ist - worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hingewiesen hat - nach der Aktenlage offensichtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2021 - 5 StR 52/21).
  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 711/94

    Sexuelle Nötigung - Vergewaltigung - Versuch - Konkurrenzen

    Auszug aus BGH, 25.05.2021 - 5 StR 133/21
    Der Beschluss des Landgerichts vom 29. März 2021, mit dem die Revision des Angeklagten gemäß § 346 Abs. 1 StPO als unzulässig verworfen worden war, ist damit gegenstandlos (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 1995 - 4 StR 711/94).
  • BGH, 15.01.2025 - 5 StR 290/24

    Bestimmung der Verjährungsfrist bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit …

    Der Beschluss des Landgerichts vom 20. März 2024, mit dem die Revision des Angeklagten J. gemäß § 346 Abs. 1 StPO als unzulässig verworfen worden war, ist damit gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2021 - 5 StR 133/21).
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