Rechtsprechung
| BGH, 31.07.2012 - 5 StR 135/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 56 StGB; § 73 Abs. 1 S. 2 StGB; § 111i Abs. 2 StPO
Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (besonderes Abhängigkeitsverhältnis der Angeklagten zu ihrem zentral an den abgeurteilten Taten beteiligten Ehemann als besonderer Umstand); gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Täter bei Ansprüchen des ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafaussetzung zur Bewährung im Revisionsverfahren: Berücksichtung besonderer Umstände im Rahmen der Gesamtwürdigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 56 Abs 2 StGB, § 354 Abs 1 StPO
Strafaussetzung zur Bewährung im Revisionsverfahren: Berücksichtung besonderer Umstände im Rahmen der Gesamtwürdigung - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Vornahme einer gerichtlichen Gesamtwürdigung zur Prüfung des Vorliegens besonderer Umstände nach § 56 Abs. 2 StGB
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56 Abs. 2
Anforderungen an die Vornahme einer gerichtlichen Gesamtwürdigung zur Prüfung des Vorliegens besonderer Umstände nach § 56 Abs. 2 StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 13.11.2011 - 2 KLs 8/11
- BGH, 31.07.2012 - 5 StR 135/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 357
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10
Strafvereitelung; Maßnahmevereitelung (Maßnahme; strafprozessuale …
- BGH, 24.02.2011 - 5 StR 514/09
Verurteilungen wegen progressiver Kundenwerbung rechtskräftig
Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 5 StR 135/12
Die Feststellung von Umständen, die bei zutreffender Würdigung der vorgenannten Aspekte gleichwohl eine Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung rechtfertigen könnten, ist im Rahmen einer erneuten Hauptverhandlung nicht zu erwarten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 5 StR 514/09, in BGHSt 56, 174 insoweit nicht abgedruckt). - BGH, 04.07.2011 - 3 StR 129/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; eingespieltes Bezugs- und …
Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 5 StR 135/12
Insoweit kann nichts anderes gelten als für die wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt mehrerer Täter, für welche im Rahmen einer Anordnung nach §§ 73, 73a StGB anerkanntermaßen eine Haftung als Gesamtschuldner auszusprechen ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 129/11, StraFo 2011, 413 mwN).
- BGH, 28.05.2014 - 2 StR 437/13
Betrug (konkludente Täuschung durch wahre Angaben: Darstellung eines Angebots als …
- OLG Rostock, 23.07.2024 - 1 Ss 35/24
Bewährung, günstige Sozialprognose, Bewährungsversager, Urteilsgründe
Hierfür müssen die Feststellungen des angefochtenen Urteils zur Rechtsfolgenseite vollständig sein und ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Bewährung zweifelsfrei vorliegen, der Ermessenspielraum des Tatrichters mithin auf die Bewilligung der Strafaussetzung reduziert war (BGH NStZ-RR 2012, 357; StV 1996, 265 (266); 1992, 13; BeckRS 1993, 31105781;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl. 2024, § 354, Rn. 26d). - OLG Rostock, 23.07.2024 - 20 ORs 44/24
Strafaussetzung zur Bewährung: Fehlende Angaben zu den aktuellen …
Hierfür müssen die Feststellungen des angefochtenen Urteils zur Rechtsfolgenseite vollständig sein und ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Bewährung zweifelsfrei vorliegen, der Ermessenspielraum des Tatrichters mithin auf die Bewilligung der Strafaussetzung reduziert war (BGH NStZ-RR 2012, 357; StV 1996, 265 (266); 1992, 13; BeckRS 1993, 31105781;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl. 2024, § 354, Rn. 26d).
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