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Rechtsprechung
   BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,13792
BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23 (https://dejure.org/2023,13792)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2023 - 5 StR 136/23 (https://dejure.org/2023,13792)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2023 - 5 StR 136/23 (https://dejure.org/2023,13792)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 203 StPO
    Verfahrenshindernis aufgrund eines unwirksamen Eröffnungsbeschlusses (große Strafkammer; Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung; fehlende Unterschrift; Umlaufverfahren)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Eröffnungsbeschluss einer Großen Strafkammer im Umlaufverfahren: Unwirksamkeit bei fehlender Unterschrift

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 199 Abs 1 StPO, § 203 StPO, § 206a Abs 1 StPO, § 76 Abs 1 S 2 GVG
    Eröffnungsbeschluss einer Großen Strafkammer im Umlaufverfahren: Unwirksamkeit bei fehlender Unterschrift

  • IWW

    § 203 StPO, § 199 Abs. 1 StPO, § 76 Abs. 1 Satz 2 GVG, § 206a Abs. 1 StPO, § 467 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 203 StPO; Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens und die Zulassung der Anklage vor einer Großen Strafkammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 203 ; StPO § 206a Abs. 1
    Eröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 203 StPO ; Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens und die Zulassung der Anklage vor einer Großen Strafkammer

  • datenbank.nwb.de

    Eröffnungsbeschluss einer Großen Strafkammer im Umlaufverfahren: Unwirksamkeit bei fehlender Unterschrift

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Ein wirksamer Eröffnungsbeschluss fehlt - Wenn im "Umlaufverfahren" "entschieden" wurde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 253
  • StV 2023, 810 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11

    Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses (Unterschriften aller Richter); …

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23
    a) Fehlt - wie hier - eine Unterschrift auf dem Eröffnungsbeschluss, muss anderweitig nachgewiesen sein, dass der Beschluss von allen hierzu berufenen Richtern gefasst worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225).

    Wird der Beschluss im Umlaufverfahren - also im Wege einer schriftlichen Beratung und Abstimmung aufgrund eines Entscheidungsvorschlags (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. September 1991 - 2 B 99/91, NJW 1992, 257) - getroffen, führt das Fehlen einer Unterschrift zu dessen Unwirksamkeit, denn es handelt sich bis zur Unterzeichnung durch alle Richter lediglich um einen Entwurf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f.; vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225).

    Zur Klarstellung hat der Senat das angegriffene Urteil mit den Feststellungen aufgehoben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; vom 13. März 2014 - 2 StR 516/13; vom 31. Juli 2008 - 4 StR 251/08; vgl. aber auch etwa BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19).

  • BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (beschränkte …

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23
    Der Eröffnungsbeschluss muss schriftlich abgefasst, aber nicht von allen Richtern unterschrieben werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f.; vom 21. Oktober 2020 - 4 StR 290/20, NStZ 2021, 179, jeweils mwN).

    Wird der Beschluss im Umlaufverfahren - also im Wege einer schriftlichen Beratung und Abstimmung aufgrund eines Entscheidungsvorschlags (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. September 1991 - 2 B 99/91, NJW 1992, 257) - getroffen, führt das Fehlen einer Unterschrift zu dessen Unwirksamkeit, denn es handelt sich bis zur Unterzeichnung durch alle Richter lediglich um einen Entwurf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f.; vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225).

  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23
    Zur Eröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 203 StPO genügt eine schlüssige und eindeutige Willenserklärung des Gerichts, die Anklage nach Prüfung und Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen zur Hauptverhandlung zuzulassen (BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747 mwN).

    Auch eingedenk der eingeholten dienstlichen Erklärungen der drei Berufsrichter der Strafkammer kann der Senat nicht hinreichend sicher (vgl. zu diesem Maßstab BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747) feststellen, dass das Landgericht eine wirksame Eröffnungsentscheidung getroffen hat.

  • BGH, 18.07.2019 - 4 StR 310/19

    Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Entscheidung in bereits …

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23
    Wirken an der Eröffnungsentscheidung weniger Berufsrichter mit, ist sie unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19 mwN).

    Zur Klarstellung hat der Senat das angegriffene Urteil mit den Feststellungen aufgehoben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; vom 13. März 2014 - 2 StR 516/13; vom 31. Juli 2008 - 4 StR 251/08; vgl. aber auch etwa BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19).

  • BGH, 13.03.2014 - 2 StR 516/13

    Unzureichender Eröffnungsbeschluss (Unterschriften; Verfahrenseinstellung)

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23
    Dies setzt eine mündliche Beschlussfassung oder eine dahin zu verstehende gemeinsame Besprechung oder Beratung über die Eröffnung voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2014 - 2 StR 516/13).

    Zur Klarstellung hat der Senat das angegriffene Urteil mit den Feststellungen aufgehoben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; vom 13. März 2014 - 2 StR 516/13; vom 31. Juli 2008 - 4 StR 251/08; vgl. aber auch etwa BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19).

  • BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20

    Inhalt des Eröffnungsbeschlusses (formelle Voraussetzungen für die Übernahme des …

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23
    Der Eröffnungsbeschluss muss schriftlich abgefasst, aber nicht von allen Richtern unterschrieben werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f.; vom 21. Oktober 2020 - 4 StR 290/20, NStZ 2021, 179, jeweils mwN).
  • BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91

    Berufung - Beschluß - Einstimmige Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23
    Wird der Beschluss im Umlaufverfahren - also im Wege einer schriftlichen Beratung und Abstimmung aufgrund eines Entscheidungsvorschlags (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. September 1991 - 2 B 99/91, NJW 1992, 257) - getroffen, führt das Fehlen einer Unterschrift zu dessen Unwirksamkeit, denn es handelt sich bis zur Unterzeichnung durch alle Richter lediglich um einen Entwurf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f.; vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225).
  • BGH, 31.07.2008 - 4 StR 251/08

    Strafverfolgungsvoraussetzung des wirksamen Eröffnungsbeschlusses (erforderliche …

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23
    Zur Klarstellung hat der Senat das angegriffene Urteil mit den Feststellungen aufgehoben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; vom 13. März 2014 - 2 StR 516/13; vom 31. Juli 2008 - 4 StR 251/08; vgl. aber auch etwa BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19).
  • BGH, 16.05.2024 - 2 StR 528/23

    Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Eröffnungsbeschluss: …

    Zwar ist die Unterzeichnung eines Eröffnungsbeschlusses durch die erlassenden Richter als solche keine Wirksamkeitsvoraussetzung (BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 ? 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f. mwN; vom 14. Juli 2016 ? 2 StR 514/15, NStZ 2017, 55, 56; vom 21. Oktober 2020 ? 4 StR 290/20, NStZ 2021, 179, 180; vom 6. Juni 2023 ? 5 StR 136/23, NStZ-RR 2023, 253).

    Das setzt jedoch eine mündliche Beschlussfassung oder eine dahin zu verstehende gemeinsame Besprechung oder Beratung voraus (…BGH, Beschlüsse vom 13. März 2014 ? 2 StR 516/13, juris Rn. 3; vom 6. Juni 2023 ? 5 StR 136/23, aaO).

    Zur Klarstellung hebt der Senat das angegriffene Urteil mit den Feststellungen auf (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2011 ? 3 StR 280/11, aaO;… vom 13. März 2014 ? 2 StR 516/13, juris Rn. 4; vom 6. Juni 2023 ? 5 StR 136/23, NStZ-RR 2023, 253, 254).

  • OLG Hamm, 11.11.2025 - 5 ORs 78/25

    Verfahrenshindernis; Eröffnungsbeschluss; Verbindungsbeschluss; Terminbestimmung; …

    Das Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses stellt daher ein nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das die Einstellung des gerichtlichen Verfahrens nach § 206a Abs. 1 StPO zur Folge hat (BGH, Beschl. v. 06.06.2023 - 5 StR 136/23, BeckRS 2023, 13804, Rn. 9;… Beschl. v. 18.07.2019 - 4 StR 310/19, BeckRS 2019, 15979, Rn. 3;… Beschl. v. 16.08.2017 - 2 StR 199/17, BeckRS 2017, 125852, Rn. 10; KG, Beschl. v. 16.03.2015 - (4) 161 Ss 20/15 (27/15), BeckRS 2015, 15921 Rn.).
  • OLG Hamm, 09.07.2024 - 5 ORs 48/24

    Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses; Eröffnung des Hauptverfahrens als …

    Das Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses stellt daher ein nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das die Einstellung des gerichtlichen Verfahrens nach § 206a Abs. 1 StPO zur Folge hat (BGH Beschl. v. 6.6.2023 - 5 StR 136/23, BeckRS 2023, 13804; BGH Beschl. v. 18.7.2019 - 4 StR 310/19, BeckRS 2019, 15979).
  • OLG Hamm, 26.08.2025 - 3 ORs 37/25

    Einstellung des Verfahrens; fehlender Eröffnungsbeschluss; Überprüfung auf …

    Das Fehlen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses hat die Einstellung des Verfahrens nach § 206a Abs. 1 StPO zur Folge (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2023 - 5 StR 136/23 -, Rn. 9, juris).
  • OLG Brandenburg, 25.03.2026 - 1 ORs 4/26

    Voraussetzung der Wirksamkeit eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses

    Hier führt das Fehlen der Unterschrift zur Unwirksamkeit des Beschlusses, denn es handelt sich bis zur Unterzeichnung durch alle Richter lediglich um einen Entwurf (vgl. BGH, Beschluss vom 06. Juni 2023 - 5 StR 136/23- m.w.N., juris).
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