Rechtsprechung
| BGH, 28.04.1992 - 5 StR 145/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gewährleistung der persönlichen Unabhängigkeit von Richtern auf Probe
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.07.1995 - 5 StR 532/94
Besetzung einer Strafkammer mit Richtern auf Probe; Grundsätze für die …
Rn. 3 Soweit der Beschwerdeführer mit einer Rüge aus § 338 Nr. 1 StPO geltend macht, die Besetzung der Strafkammer mit zwei Richterinnen auf Probe sei deshalb rechtsfehlerhaft, weil § 29 DRiG in der Fassung des RPflEntlG vom 11. Januar 1993 (BGBl. I S. 50) sowohl gegen Artikel 97 Abs. 1 GG als auch gegen Artikel 6 EMRG verstoße, hält der Senat an seiner Auffassung fest, daß die persönliche Unabhängigkeit für Richter auf Probe durch das Regelungsgefüge der §§ 12, 22 und 78 Nr. 4c DRiG ausreichend gewährleistet ist (vgl. Senatsbeschluß vom 28. April 1992 - 5 StR 145/92 -).
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