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Rechtsprechung
   BGH, 26.06.2001 - 5 StR 151/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4961
BGH, 26.06.2001 - 5 StR 151/01 (https://dejure.org/2001,4961)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2001 - 5 StR 151/01 (https://dejure.org/2001,4961)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2001 - 5 StR 151/01 (https://dejure.org/2001,4961)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 5 StGB; § 46 StGB; § 337 StPO
    Minder schwerer Fall der sexuellen Nötigung; Revision der Strafzumessung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 5; ; StGB § 56 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Sexuelle Nötigung - Strafaussetzung zur Bewährung - Minder schwerer Fall - Strafrahmenwahl - Brutalität der Tatausführung - Milderungsgründe - Sozialprognose

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 337 Abs. 1
    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.07.1990 - 2 StR 270/90

    Gebotenheit der Vollstreckung der Strafe anstelle der Aussetzung zur Bewährung - …

    Auszug aus BGH, 26.06.2001 - 5 StR 151/01
    Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Unbestraftheit des Angeklagten, seine altersbedingte erhöhte Haftempfindlichkeit, die sechsmonatige Untersuchungshaft und die besonders günstige Prognose (vgl. BGH StV 1990, 496;… BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Sozialprognose 5).
  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 186/91

    Ermäßigung des Strafrahmens - Sexualdelikt - Persönliche Tatmotive - …

    Auszug aus BGH, 26.06.2001 - 5 StR 151/01
    Angesichts dieser Strafmilderungsgründe ist die vom Landgericht vorgenommene Gewichtung gerade noch vertretbar und daher im Ergebnis vom Revisionsgericht hinzunehmen (zum Zusammentreffen mehrerer Milderungsgründe bei der Strafrahmenwahl vgl. BGHR StGB § 178 Abs. 2 - Strafrahmenwahl 2).
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 407/87

    Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung - Berücksichtigung strafmildernder …

    Auszug aus BGH, 26.06.2001 - 5 StR 151/01
    Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Unbestraftheit des Angeklagten, seine altersbedingte erhöhte Haftempfindlichkeit, die sechsmonatige Untersuchungshaft und die besonders günstige Prognose (vgl. BGH StV 1990, 496; BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Sozialprognose 5).
  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 276/01

    Vergewaltigung (in der Ehe); Verwendung eines anderen gefährlichen Werkzeugs; …

    Dabei obliegt es dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters, weiches Gewicht er den einzelnen Milderungsgründen im Verhältnis zu den Erschwerungsgründen beimißt; seine Wertung ist vom Revisionsgericht nur begrenzt nachprüfbar (BGH, Urt. v. 26. Juni 2001 - 5 StR 151/01; BGH NStZ 1982, 26;… BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 8).
  • BGH, 10.11.2004 - 5 StR 403/04

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes (Strafzumessung; Grenzen der …

    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH StV 2002, 20; BGH, Urt. vom 26. Juni 2001 - 5 StR 151/01).
  • BGH, 19.02.2004 - 4 StR 524/03

    Minder schwerer Fall der Vergewaltigung bei einer Beziehungstat (gefährliche …

    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein (durchgreifender) Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGH StV 2002, 20; 2003, 395 f.; BGH, Urteil vom 26. Juni 2001 - 5 StR 151/01).
  • BGH, 20.04.2004 - 5 StR 87/04

    Minder schwerer Fall der räuberischen Erpressung (beschränkte Revisibilität; …

    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH StV 2002, 20; BGH, Urt. vom 26. Juni 2001 - 5 StR 151/01).
  • KG, 14.01.2021 - 121 Ss 148/20

    Minder schwere Fälle bei Geldfälschung; Darlegungen im Urteil bei zugleich …

    Entscheidend ist insoweit, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der gewöhnlich vorhandenen Fälle so sehr abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten scheint (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Juni 2001 - 5 StR 151/01 -, juris Rn. 4;… KG, a. a. O.; jew. m. w. Nachw.).
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