Rechtsprechung
| BGH, 05.07.2023 - 5 StR 17/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; Art. 6 EMRK
Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; rechtsstaatswidrige Tatprovokation - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Betäubungsmitteldelikt: Besitz von Drogen in nicht geringer Menge bei Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 Abs 1 S 1 Nr 3 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 27 StGB, § 52 StGB, § 261 StPO
Betäubungsmitteldelikt: Besitz von Drogen in nicht geringer Menge bei Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben - Wolters Kluwer
Besitz von Betäubungsmitteln als ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis verbunden mit einem Besitzwillen; Voraussetzungen einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 ; StPO § 264
Besitz von Betäubungsmitteln als ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis verbunden mit einem Besitzwillen; Voraussetzungen einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation - datenbank.nwb.de
Betäubungsmitteldelikt: Besitz von Drogen in nicht geringer Menge bei Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben
Verfahrensgang
- LG Dresden, 18.07.2022 - 17 KLs 436 Js 63663/20
- BGH, 05.07.2023 - 5 StR 17/23
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 282
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.12.2021 - 1 StR 197/21
BGH präzisiert Rechtsprechung zu Grenzen rechtsstaatswidriger Tatprovokation
Auszug aus BGH, 05.07.2023 - 5 StR 17/23
Nach den auf einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung beruhenden Feststellungen des Landgerichts (vgl. zu deren Relevanz BGH…, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 650/17 Rn. 28, StraFo 2019, 17) liegen die Voraussetzungen einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation (vgl. hierzu zuletzt BGH, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 197/21, NStZ 2023, 243; EGMR, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 40495/15, NJW 2021, 3515; Schneider NStZ 2023, 325;… Fischer GA 2023, 263, jeweils mwN) nicht vor.Gegenteiligen Bekundungen des Mitangeklagten D. hat die Strafkammer aus nachvollziehbaren Gründen nicht geglaubt, so dass es nicht darauf ankommt, dass sich die von der behaupteten Provokation weder unmittelbar noch mittelbar (im Sinne einer Fortsetzung von Druckausübung) betroffenen Angeklagten N., G. und M. ohnehin nicht selbst auf ein derartiges Verfahrenshindernis berufen könnten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 197/21 Rn. 40 ff., NStZ 2023, 243).
- BGH, 25.09.2018 - 3 StR 113/18
Besitz im Betäubungsmittelstrafrecht (tatsächliches Herrschaftsverhältnis; …
Auszug aus BGH, 05.07.2023 - 5 StR 17/23
a) Besitz von Betäubungsmitteln bedeutet ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis verbunden mit einem Besitzwillen, der darauf gerichtet ist, sich die ungehinderte Einwirkung auf die Sache zu erhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - 3 StR 113/18, NStZ 2020, 41 mwN).Abzugrenzen sind allerdings kurze Hilfstätigkeiten ohne Herrschaftswillen (BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - 3 StR 113/18, NStZ 2020, 41 mwN).
- EGMR, 15.10.2020 - 40495/15
Polizeiliche Tatprovokation (Begriff: mittelbare Tatprovokation - Bestimmtsein …
Auszug aus BGH, 05.07.2023 - 5 StR 17/23
Nach den auf einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung beruhenden Feststellungen des Landgerichts (vgl. zu deren Relevanz BGH…, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 650/17 Rn. 28, StraFo 2019, 17) liegen die Voraussetzungen einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation (vgl. hierzu zuletzt BGH, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 197/21, NStZ 2023, 243; EGMR, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 40495/15, NJW 2021, 3515; Schneider NStZ 2023, 325;… Fischer GA 2023, 263, jeweils mwN) nicht vor.
- BGH, 07.12.2017 - 1 StR 320/17
Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Voraussetzungen: stimulierende Einwirkung mit …
Auszug aus BGH, 05.07.2023 - 5 StR 17/23
Anlass zur weiteren freibeweislichen Klärung besteht nicht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 1 StR 320/17 Rn. 29, NStZ 2018, 355). - BGH, 15.04.2008 - 4 StR 651/07
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Erlangung der …
Auszug aus BGH, 05.07.2023 - 5 StR 17/23
Hierbei ist weder die tatsächliche Dauer der Sachherrschaft alleine entscheidend (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2022 - 5 StR 320/21 mwN) noch steht ein Handeln unter polizeilicher Observation der Annahme von Besitz entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2008 - 4 StR 651/07, NStZ-RR 2008, 212). - BGH, 04.07.2018 - 5 StR 650/17
Voraussetzungen für die Annahme eines Verfahrenshindernisses bei …
Auszug aus BGH, 05.07.2023 - 5 StR 17/23
Nach den auf einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung beruhenden Feststellungen des Landgerichts (vgl. zu deren Relevanz BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 650/17 Rn. 28, StraFo 2019, 17) liegen die Voraussetzungen einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation (vgl. hierzu zuletzt BGH, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 197/21, NStZ 2023, 243; EGMR, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 40495/15, NJW 2021, 3515; Schneider NStZ 2023, 325;… Fischer GA 2023, 263, jeweils mwN) nicht vor. - BGH, 16.02.2022 - 5 StR 320/21
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit; fehlerhafte Anwendung des …
Auszug aus BGH, 05.07.2023 - 5 StR 17/23
Hierbei ist weder die tatsächliche Dauer der Sachherrschaft alleine entscheidend (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2022 - 5 StR 320/21 mwN) noch steht ein Handeln unter polizeilicher Observation der Annahme von Besitz entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2008 - 4 StR 651/07, NStZ-RR 2008, 212).
- BGH, 05.11.2024 - 5 StR 599/23
Revision (Angriffsziel; Verfahrensrüge; Begründungsanforderungen; Sachrüge; …
Diese Handlungen konnten das von einem Besitzwillen getragene tatsächliche Herrschaftsverhältnis im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG begründen (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 25. September 2018 - 3 StR 113/18, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 8; Urteil vom 5. Juli 2023 - 5 StR 17/23, NStZ-RR 2023, 282 mwN). - BGH, 15.01.2025 - 5 StR 338/24
Unterbrechung der Hauptverhandlung (Verhandlung zur Sache; reiner Schiebetermin); …
Ein Besitz erfordert ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis verbunden mit einem Besitzwillen, der darauf gerichtet ist, sich die ungehinderte Einwirkung auf die Sache zu erhalten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. Juli 2023 - 5 StR 17/23, NStZ-RR 2023, 282; vom 12. Oktober 2023 - 5 StR 102/23). - BGH, 28.08.2024 - 5 StR 238/24
Mittäterschaftliche Einfuhr von Betäubungsmitteln; Besitz an Betäubungsmitteln …
Diese Tatsachen belegen für beide Angeklagte eigenen Besitz an den Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG, nämlich ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis verbunden mit einem Besitzwillen, der darauf gerichtet ist, sich die ungehinderte Einwirkung auf die Sache zu erhalten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. Juli 2023 - 5 StR 17/23, NStZ-RR 2023, 282; vom 12. Oktober 2023 - 5 StR 102/23).Insbesondere stellte ihr teils zunächst erfolgreicher Versuch einer Bergung des Kokains aus dem Hafengelände, auch wenn er sich mit Blick auf den Tatbestand der Einfuhr von Betäubungsmitteln nur als Gehilfenbeitrag darstellt, keine bloß kurze Hilfstätigkeit ohne Herrschaftswillen dar (zur Notwendigkeit der Abgrenzung insoweit BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - 3 StR 113/18, NStZ 2020, 41; Urteil vom 5. Juli 2023 - 5 StR 17/23, NStZ-RR 2023, 282; zu einschlägigen Fällen vgl. BGH, Urteil vom 16. April 1975 - 2 StR 60/75, BGHSt 26, 117; Beschlüsse vom 25. Februar 1983 - 3 StR 345/82 (S), StV 1983, 200; vom 2. September 1994 - 2 StR 429/94).
- BGH, 24.04.2024 - 5 StR 516/23
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Diese Handlungen konnten das von einem Besitzwillen getragene tatsächliche Herrschaftsverhältnis im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG begründen (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 25. September 2018 - 3 StR 113/18, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 8; Urteil vom 5. Juli 2023 - 5 StR 17/23, NStZ-RR 2023, 282 mwN). - BGH, 12.10.2023 - 5 StR 102/23
Kognitionspflicht; Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; …
Diese Tatsachen begründen - auch mit Blick auf die Dauer der Verfügungsgewalt von über einer Stunde - das erforderliche, von Besitzwillen getragene tatsächliche Herrschaftsverhältnis (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2023 - 5 StR 17/23, NStZ-RR 2023, 282; zur zeitlichen Komponente als Indiz vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - 3 StR 113/18, NStZ 2020, 41 f., jeweils mwN). - BGH, 13.06.2024 - 3 StR 467/23
Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Konkurrenzen; Strafrahmen; …
Der Angeklagte hat neben dem Tatbestand des bewaffneten Sichverschaffens von Betäubungsmitteln denjenigen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erfüllt, indem er die Sachherrschaft über das erworbene Heroin ausübte (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2023 - 5 StR 17/23, NStZ-RR 2023, 282, 283). - BGH, 12.03.2024 - 4 StR 65/24
Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Besitz: tatsächliches …
Dieses Herrschaftsverhältnis muss mit einem Besitzwillen verbunden sein, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Betäubungsmittel im Sinne einer sicheren Verfügungsmacht zu erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2023 - 5 StR 17/23 Rn. 10;… Beschluss vom 26. Januar 2011 - 5 StR 555/10 Rn. 12;… Urteil vom 15. April 2008 - 4 StR 651/07 Rn. 5 jew. mwN). - BGH, 23.10.2024 - 2 StR 186/24
Der Begriff des Besitzes im Sinne des Betäubungsmittelrechts
Rn. 10 Der Begriff des Besitzes im Sinne des Betäubungsmittelrechts, der auch im Anwendungsbereich des Konsumcannabisgesetzes gilt (…vgl. Patzak/Fabricius/Patzak, Betäubungsmittelgesetz, 11. Aufl., KCanG § 34 Rn. 26), umfasst ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis verbunden mit einem Besitzwillen, der darauf gerichtet ist, sich die ungehinderte Einwirkung auf die Sache zu erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2023 - 5 StR 17/23, NStZ-RR 2023, 282, 283).
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