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Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2017 - 5 StR 190/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,24524
BGH, 14.06.2017 - 5 StR 190/17 (https://dejure.org/2017,24524)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2017 - 5 StR 190/17 (https://dejure.org/2017,24524)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - 5 StR 190/17 (https://dejure.org/2017,24524)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Konkurrenzverhältnis bei Zusammentreffen mehrerer Betäubungsmitteldelikte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 Nr 1 BtMG, § 30 Abs 1 Nr 2 BtMG
    Konkurrenzverhältnis bei Zusammentreffen mehrerer Betäubungsmitteldelikte

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 21 StGB, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Umfassen des Unrechtsgehalts der gewerbsmäßigen Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige bzgl. Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfassen des Unrechtsgehalts der gewerbsmäßigen Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige bzgl. Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 227
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 353/10

    Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an Personen …

    Auszug aus BGH, 14.06.2017 - 5 StR 190/17
    Da der Angeklagte im Rahmen dieser Taten - anders als bei der Tat 4 - Betäubungsmittel nur an Minderjährige abgegeben hat, erfasst die Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG) auch den im Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) liegenden Unrechtsgehalt, weswegen dieses Delikt im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktritt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 353/10;… Weber, BtMG, 4. Aufl., § 30 Rn. 127).
  • BGH, 15.07.2021 - 6 StR 252/21

    Betäubungsmittelkriminalität (Konkurrenzen); Umfang des Urteils (keine Erörterung …

    Da der Angeklagte bei dieser Tat Betäubungsmittel nur an einen Minderjährigen abgegeben hat, erfasst die Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG) auch den im Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) liegenden Unrechtsgehalt, weswegen dieses Delikt im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktritt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 353/10; vom 14. Juni 2017 - 5 StR 190/17;… Weber, BtMG, 5. Aufl., § 30 Rn. 131 mwN).
  • BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19

    Tateinheit (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Klammerwirkung eines …

    Zwar hat der Angeklagte durch die Abgabe der jeweils geringen Mengen Marihuana an die minderjährige Zeugin B. auf Kommission zugleich auch den ? im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktretenden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 ? 3 StR 353/10; vom 14. Juni 2017 ? 5 StR 190/17) ? Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG erfüllt.
  • BGH, 24.07.2019 - 3 StR 257/19

    Verhältnis von gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und …

    Zwar verdrängt die Strafbarkeit wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG die Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, soweit der Verkauf allein an Minderjährige erfolgt, weil der im Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegende Unrechtsgehalt in diesem Fall bereits von der Verurteilung nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG erfasst wird (vgl. Senat…, Beschluss vom 5. Oktober 2010, 3 StR 353/10, Rn. 6, juris; BGH, NStZ 2018, 227).
  • BGH, 07.03.2023 - 3 StR 497/22

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; nachträgliche …

    In diesen Fällen erfasst die Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG) auch den im Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) liegenden Unrechtsgehalt, weswegen dieses Delikt im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktritt (Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 353/10 - BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 5 StR 190/17;… Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, § 30 Rn. 81).
  • BGH, 18.06.2024 - 2 StR 207/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    a) Das Landgericht hat zutreffend angenommen, dass die Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG) auch den im Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) liegenden Unrechtsgehalt erfasst, weswegen dieses Delikt im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktritt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 5 StR 190/17, NStZ 2018, 227).
  • AG Bochum, 31.05.2023 - 29 Ls 31/23
    Rn. 49 Soweit bei den Taten 1, 2, 3 und 6 gewerbsmäßige Abgabe an Minderjährige vorlag, tritt die Gewerbsmäßigkeit des Handeltreibens nach § 29 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 StGB insoweit zurück (BGH NStZ 2018, 227).
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