Rechtsprechung
| BGH, 08.08.2017 - 5 StR 198/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 56 StGB
Lediglich eingeschränkte revisionsgerichtliche Überprüfung von Strafzumessung und Bewährungsentscheidung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Strafzumessung auf Grundlage des Strafrahmens eines minder schweren Falls der gefährlichen Körperverletzung; Strafaussetzung trotz des Unrechts- und Schuldgehalts der Tat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 224 Abs. 1 Hs. 2
Strafzumessung auf Grundlage des Strafrahmens eines minder schweren Falls der gefährlichen Körperverletzung; Strafaussetzung trotz des Unrechts- und Schuldgehalts der Tat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessung: Die "vergleichweise geringfügigen Verletzungen" bei der gefährlichen Körperverletzung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.06.2015 - 1 StR 606/14
Notwehr (Rechtswidrigkeit des Angriffs bei hoheitlichem Handeln: …
Auszug aus BGH, 08.08.2017 - 5 StR 198/17
Welchen Umständen es dabei ein bestimmendes Gewicht beimisst, ist im Wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 9. Juni 2015 - 1 StR 606/14, und vom 24. März 2015 - 5 StR 6/15 jeweils mwN).Das Revisionsgericht darf daher weder die Entscheidung des Tatgerichts über das Vorliegen eines minder schweren Falls oder die Strafaussetzung zur Bewährung noch die diesen zugrunde liegenden Wertungen selbst vornehmen, sondern lediglich daraufhin überprüfen, ob dem Tatgericht ein Rechtsfehler unterlaufen ist (BGH, Urteil vom 9. Juni 2015 - 1 StR 606/14 mwN).
- BGH, 24.08.2016 - 2 StR 504/15
Strafmilderung wegen verringerter Schuldfähigkeit (Ermessensentscheidung des …
Auszug aus BGH, 08.08.2017 - 5 StR 198/17
An diesem sachlichen Gehalt der Ausführungen des Tatgerichts und nicht an dessen Formulierungen hat sich die revisionsrichterliche Überprüfung der Strafzumessung zu orientieren (BGH, Urteile vom 14. Dezember 1999 - 1 StR 563/99, und vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15 mwN). - BGH, 12.01.2016 - 1 StR 414/15
Strafzumessung (Berücksichtigung des Verlusts der Arbeitsstelle; Bemessung einer …
Auszug aus BGH, 08.08.2017 - 5 StR 198/17
Gelangt dieses auf Grund der Besonderheiten des Falles zu der Überzeugung, dass die Strafaussetzung trotz des Unrechtsund Schuldgehalts der Tat nicht als unangebracht erscheint und nicht den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen zuwiderläuft, so ist dies vom Revisionsgericht grundsätzlich auch dann hinzunehmen, wenn eine gegenteilige Würdigung möglich gewesen wäre (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15 mwN). - BGH, 24.03.2015 - 5 StR 6/15
Revisionsrechtlich nicht zu beanstandende Annahme eines minder schweren Falles …
Auszug aus BGH, 08.08.2017 - 5 StR 198/17
Welchen Umständen es dabei ein bestimmendes Gewicht beimisst, ist im Wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 9. Juni 2015 - 1 StR 606/14, und vom 24. März 2015 - 5 StR 6/15 jeweils mwN). - BGH, 14.12.1999 - 1 StR 563/99
Strafzumessung; Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen; Strafzumessung; …
Auszug aus BGH, 08.08.2017 - 5 StR 198/17
An diesem sachlichen Gehalt der Ausführungen des Tatgerichts und nicht an dessen Formulierungen hat sich die revisionsrichterliche Überprüfung der Strafzumessung zu orientieren (BGH, Urteile vom 14. Dezember 1999 - 1 StR 563/99, und vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15 mwN).
- BGH, 11.11.2020 - 5 StR 256/20
Urteil im Berliner Zwillingsfall überwiegend bestätigt
Zwar hat sich die revisionsgerichtliche Überprüfung der Strafzumessung am sachlichen Gehalt der Erwägungen des Tatgerichts, nicht an dessen Formulierungen zu orientieren (vgl. BGH, Urteil vom 8. August 2017 - 5 StR 198/17 mwN).
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