Rechtsprechung
| BGH, 25.10.2017 - 5 StR 214/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 356a StPO; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK
Zurückweisung der Anhörungsrüge (keine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 261 StPO, Nr. 3920 KVGKG, § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Anhörungsrüge im Revisionsverfahren; Unterbringung in der Entziehungsanstalt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261 ; StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 64
Verwerfung der Anhörungsrüge im Revisionsverfahren; Unterbringung in der Entziehungsanstalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.08.2010 - 3 StR 105/10
Anhörungsrüge; nicht entscheidungserhebliche Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 5 StR 214/17
b) Dieser Fehler hat sich aber auf das Ergebnis der Revisionsentscheidung nicht ausgewirkt, so dass der Anspruch des Verurteilten auf rechtliches Gehör nicht "in entscheidungserheblicher Weise' verletzt wurde (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 16. August 2017 - 1 StR 18/17, vom 2. Juli 2014 - 4 StR 498/13 und vom 4. August 2010 - 3 StR 105/10). - BGH, 02.07.2014 - 4 StR 498/13
Zulässige aber trotz objektivem Verstoß gegen das rechtliche Gehör unbegründete …
Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 5 StR 214/17
b) Dieser Fehler hat sich aber auf das Ergebnis der Revisionsentscheidung nicht ausgewirkt, so dass der Anspruch des Verurteilten auf rechtliches Gehör nicht "in entscheidungserheblicher Weise' verletzt wurde (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 16. August 2017 - 1 StR 18/17, vom 2. Juli 2014 - 4 StR 498/13 und vom 4. August 2010 - 3 StR 105/10). - BGH, 16.08.2017 - 1 StR 18/17
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 5 StR 214/17
b) Dieser Fehler hat sich aber auf das Ergebnis der Revisionsentscheidung nicht ausgewirkt, so dass der Anspruch des Verurteilten auf rechtliches Gehör nicht "in entscheidungserheblicher Weise' verletzt wurde (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 16. August 2017 - 1 StR 18/17, vom 2. Juli 2014 - 4 StR 498/13 und vom 4. August 2010 - 3 StR 105/10).
- BGH, 31.05.2022 - 3 StR 67/22
Zurückweisung des Antrags eines Verurteilten auf Nachholung rechtlichen Gehörs
Allerdings ist dieser auf einer fehlerhaften Aktenführung beruhende Verfahrensmangel nicht entscheidungserheblich im Sinne des § 356a Satz 1 StPO, da sich die unterbliebene Kenntnisnahme nicht auf das Ergebnis der Revisionsentscheidung ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2010 - 3 StR 105/10, StraFo 2011, 55;… vom 6. Juni 2011 - 1 StR 490/10, juris Rn. 5; vom 25. Oktober 2017 - 5 StR 214/17, juris Rn. 4; BT-Drucks. 15/3706 S. 18;… MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 356a Rn. 25). - KG, 28.10.2022 - 161 Ss 134/22
Vollmacht, Inhalt, Rechtsmittelbeschränkung
Dies verhilft der Anhörungsrüge jedoch nicht zum Erfolg; der unterlassene Hinweis hat auf die Revisionsentscheidung keine Auswirkung, so dass der Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör hierdurch nicht "in entscheidungserheblicher Weise" verletzt worden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 67/22 - [juris-Rdn. 2] und vom 25. Oktober 2017 - 5 StR 214/17 - [juris-Rdn. 4]; StraFo 2011, 55, jeweils mwN).
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