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Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.09.2023

Rechtsprechung
   BGH, 14.02.2024 - 5 StR 215/23   

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BGH, 14.02.2024 - 5 StR 215/23 (https://dejure.org/2024,2108)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2024 - 5 StR 215/23 (https://dejure.org/2024,2108)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2024 - 5 StR 215/23 (https://dejure.org/2024,2108)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 212 StGB; § 261 StPO
    Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit (Gesamtwürdigung; Indizwirkung der hohen und anschaulichen konkreten Lebensgefährlichkeit; Fehlen des Willenselements im Einzelfall; ernsthaftes und tatsachengestütztes Vertrauen; fehlendes Tötungsmotiv; ...

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Revision der Staatsanwaltschaft führt zur Aufhebung des Urteils wegen Inbrandsetzung eines Neubauernhauses bei Torgau

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Brandstiftung im Bauernhaus: Abgrenzung bewusster Fahrlässigkeit von bedingtem Vorsatz

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Aufhebung des Urteils wegen Inbrandsetzung eines Neubauernhauses bei Torgau

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2024, 410
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.06.2023 - 5 StR 80/23

    Abgrenzung von Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit (Beweiswürdigung; …

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 5 StR 215/23
    Eine hohe und zudem anschauliche konkrete Lebensgefährlichkeit der Tatausführung stellt mithin auf beiden Vorsatzebenen das wesentliche auf bedingten Tötungsvorsatz hinweisende Beweisanzeichen dar (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. Juni 2023 - 5 StR 80/23, NStZ 2023, 729, 730 mwN).

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überhöhte Anforderungen stellt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Juni 2023 - 5 StR 80/23, NStZ 2023, 729 Rn. 19 mwN).

    b) Soweit die Strafkammer bei der Ablehnung des Willenselements des Tötungsvorsatzes maßgeblich auf ein fehlendes Motiv für eine Tötung des Opfers abgestellt hat, dem gegenüber der Angeklagte keine feindliche Gesinnung gezeigt habe, hat es verkannt, dass den Motiven des Täters - anders als bei direktem Vorsatz - bei der Abgrenzung bedingten Tötungsvorsatzes von bewusster Fahrlässigkeit nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls Gewicht zukommen kann (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 2023 - 5 StR 80/23, NStZ 2023, 729, 730 mwN;… vom 23. September 2021 - 3 StR 38/21 Rn. 34); solche besonderen Umstände, etwa eine Interessenwidrigkeit der tödlichen Folge für den Angeklagten (…vgl. dazu eingehend MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., § 212 Rn. 81 f.) hat die Strafkammer indes nicht festgestellt.

  • BGH, 16.02.2023 - 4 StR 211/22

    Tödlich endendes Kraftfahrzeugrennen durch die Innenstadt von Moers muss zum Teil …

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 5 StR 215/23
    Das Vertrauen auf einen glimpflichen Ausgang lebensgefährdenden Tuns darf indes nicht auf bloßen Hoffnungen beruhen, sondern muss auf Tatsachen gestützt sein (vgl. BGH, Urteile vom 16. Februar 2023 - 4 StR 211/22, NStZ 2023, 546, 547; vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208).
  • BGH, 04.03.2021 - 5 StR 509/20

    Urteil zu tödlichem Stoß auf Berliner U-Bahn-Gleis aufgehoben

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 5 StR 215/23
    Zur Annahme von bedingtem Tötungsvorsatz genügt indes bereits eine Gleichgültigkeit gegenüber dem zwar nicht erstrebten, wohl aber hingenommenen Tod des Opfers (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2021 - 5 StR 509/20, JR 2021, 402, 404 mwN).
  • BGH, 12.12.2018 - 5 StR 517/18

    Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Fahrlässigkeit (Wissenselement; …

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 5 StR 215/23
    Das Vertrauen auf einen glimpflichen Ausgang lebensgefährdenden Tuns darf indes nicht auf bloßen Hoffnungen beruhen, sondern muss auf Tatsachen gestützt sein (vgl. BGH, Urteile vom 16. Februar 2023 - 4 StR 211/22, NStZ 2023, 546, 547; vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 158/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Abgrenzung von …

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 5 StR 215/23
    Da die Schuldformen des bedingten Vorsatzes und der bewussten Fahrlässigkeit im Grenzbereich eng beieinander liegen, müssen alle für und gegen den Angeklagten sprechenden objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalles im Rahmen einer individuellen Gesamtschau berücksichtigt werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89, 90 mwN).
  • BGH, 23.09.2021 - 3 StR 38/21

    Beweiswürdigung bei der Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei …

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 5 StR 215/23
    b) Soweit die Strafkammer bei der Ablehnung des Willenselements des Tötungsvorsatzes maßgeblich auf ein fehlendes Motiv für eine Tötung des Opfers abgestellt hat, dem gegenüber der Angeklagte keine feindliche Gesinnung gezeigt habe, hat es verkannt, dass den Motiven des Täters - anders als bei direktem Vorsatz - bei der Abgrenzung bedingten Tötungsvorsatzes von bewusster Fahrlässigkeit nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls Gewicht zukommen kann (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 2023 - 5 StR 80/23, NStZ 2023, 729, 730 mwN; vom 23. September 2021 - 3 StR 38/21 Rn. 34); solche besonderen Umstände, etwa eine Interessenwidrigkeit der tödlichen Folge für den Angeklagten (…vgl. dazu eingehend MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., § 212 Rn. 81 f.) hat die Strafkammer indes nicht festgestellt.
  • BGH, 24.04.2024 - 5 StR 510/23

    Beweiswürdigung zum Tötungseventualvorsatz (lebensgefährliche Gewalthandlung; …

    Das Vertrauen auf einen glimpflichen Ausgang lebensgefährdenden Tuns darf indes nicht auf bloßen Hoffnungen beruhen, sondern muss sich auf Tatsachen stützen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. Februar 2024 - 5 StR 215/23 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 12.06.2024 - 6 StR 71/24

    Versuchter Mord (Vorsatz: bedingter Vorsatz, Vorstellungsbild des Angeklagten); …

    Da aber mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter regelmäßig über kein Tötungsmotiv verfügen (…vgl. BGH, Urteile vom 26. März 2015 - 4 StR 442/14, Rn. 10;… vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, Rn. 20;… vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, Rn. 21), kommt dem jeweiligen Handlungsantrieb nur insoweit Bedeutung zu, als dieser Rückschlüsse auf die Stärke des vom Täter empfundenen Tatanreizes und damit auch auf seine Bereitschaft zur Inkaufnahme schwerster Folgen zulässt (vgl. BGH, Urteile vom 14. Februar 2024 - 5 StR 215/23, Rn. 14;… vom 19. Dezember 2013 ? 4 StR 347/13, Rn. 29, NStZ 2014, 147;… vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, Rn. 20).
  • BGH, 15.01.2026 - 5 StR 417/25

    Ausnutzungsbewusstsein beim Heimtückemord (Arg- und Wehrlosigkeit; Wahrnehmung …

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ist insbesondere der Eventualtötungsvorsatz tragfähig begründet (vgl. zum Maßstab BGH, Urteil vom 14. Februar 2024 - 5 StR 215/23, NStZ 2024, 410).
  • LG Detmold, 23.02.2024 - 23 KLs 1/24
    Bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen, wozu auch ein Messerstich gegen den Oberkörper zählt, liegt es dabei regelmäßig nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit, das Opfer könne dabei zu Tode kommen, rechnet und einen solchen Erfolg in Kauf nimmt (vgl. nur BGH…, Urteil vom 19. Januar 2022 - 2 StR 323/21 - juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 14. Februar 2024 - 5 StR 215/23 - juris Rn. 9 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.04.2025 - 6 StR 336/24

    Verfahrensrügen (Angabe der den Mangel enthaltenden Tatsachen); Verwerfung der …

    Rn. 20 Die für sich genommen nicht unbedenkliche Wendung, ein Aufenthalt des Angeklagten D. am folgenden Vormittag im Bereich der Garagen lasse "nicht zwingend" auf seine Mitwirkung bei der Tat schließen, lässt unter Berücksichtigung ihres Zusammenhangs nicht besorgen, dass das Landgericht das Wesen des Indizienbeweises verkannt haben könnte (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2024 - 5 StR 215/23, NStZ 2024, 410, 411 mwN).
  • LG München I, 15.04.2025 - 1 Ks 515 Js 848/24

    Schuldunfähigkeit, Paranoide Schizophrenie, Gefährliche Körperverletzung, …

    Ein auf Tatsachen gegründetes, ernsthaftes Vertrauen lässt sich damit nicht vereinbaren und ein nur vages Hoffen genügt nicht, um die Annahme des Tötungsvorsatz in Abrede zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2024 - 5 StR 510/23; Urteil vom 14. Februar 2024 - 5 StR 215/23).
  • LG Stade, 28.04.2025 - 100 Ks 11/24

    Übergießen mit Benzin und nachfolgende Anzünden einer Person als Mordmerkmal der …

    Das Vertrauen auf einen glimpflichen Ausgang lebensgefährdenden Tuns darf auch nicht auf bloßen Hoffnungen beruhen, sondern muss auf Tatsachen gestützt sein (vgl. Urt. d. BGH v. 14.02.2024, 5 StR 215/23).
  • LG Stade, 30.05.2024 - 100 Ks 2/24

    Versuchter Mord; Heimtücke; schlafendes Opfer; Fehlschlag; bedingter …

    Das Vertrauen auf einen glimpflichen Ausgang lebensgefährdenden Tuns darf auch nicht auf bloßen Hoffnungen beruhen, sondern muss auf Tatsachen gestützt sein (vgl. Urteil des BGH vom 14.02.2024, 5 StR 215/23).
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   BGH, 06.09.2023 - 5 StR 215/23   

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BGH, 06.09.2023 - 5 StR 215/23 (https://dejure.org/2023,25981)
BGH, Entscheidung vom 06.09.2023 - 5 StR 215/23 (https://dejure.org/2023,25981)
BGH, Entscheidung vom 06. September 2023 - 5 StR 215/23 (https://dejure.org/2023,25981)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 350 Abs. 2 S. 3 StPO
    Absehen von der Vorführung des Angeklagten

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Angeklagter ist beim eigenen Gerichtstermin nicht erwünscht

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Keine Vorführung eines Inhaftierten zur Revisionshauptverhandlung - Keine Vorführung eines Inhaftierten zur Revisionshauptverhandlung

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 113/19

    Verzicht auf persönliche Vorführung des in Haft befindlichen Angeklagten zur …

    Auszug aus BGH, 06.09.2023 - 5 StR 215/23
    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da der Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2021 - 5 StR 426/20; vom 28. Mai 2020 - 3 StR 77/20; vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 113/19).
  • BGH, 28.05.2020 - 3 StR 77/20

    Revision in Strafsachen: Vorführung des in Untersuchungshaft befindlichen …

    Auszug aus BGH, 06.09.2023 - 5 StR 215/23
    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da der Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2021 - 5 StR 426/20; vom 28. Mai 2020 - 3 StR 77/20; vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 113/19).
  • BGH, 02.02.2021 - 5 StR 426/20

    Keine Vorführung des Angeklagten zur Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 06.09.2023 - 5 StR 215/23
    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da der Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2021 - 5 StR 426/20; vom 28. Mai 2020 - 3 StR 77/20; vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 113/19).
  • BGH, 09.01.2024 - 3 StR 280/23

    Antrag des Angeklagten auf Vorführung zur Revisionshauptverhandlung

    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, weil der Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 2023 - 5 StR 215/23, juris Rn. 2;… vom 13. Dezember 2022 - 1 StR 284/22, juris Rn. 4;… vom 28. Mai 2020 - 3 StR 77/20, juris Rn. 3).
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