Rechtsprechung
| BGH, 16.06.2004 - 5 StR 230/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 250 Abs. 3 StGB
(Besonders) Schwere räuberische Erpressung (Erörterungsmangel hinsichtlich eines minder schweren Falls bei nach den Feststellungen fehlerhafter Tatbewertung als planvoll) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Bewertung eines Überfalls mit einer Schreckschusspistole auf eine Vermieterin wegen bestehenden Mietschulden
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 250 Abs. 3
Minder schwerer Fall bei "kopfloser" Tat - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 07.03.2006 - 3 StR 52/06
Erhebliche Minderung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit (Eingangsmerkmal; …
Allerdings hat das Landgericht fehlerhaft die Qualifikation gemäß §§ 252, 249, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (…zutreffende Bezeichnung: besonders schwerer räuberischer Diebstahl, vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4; BGH NStZ-RR 2003, 328; BGH, Beschl. vom 16. Juni 2004 - 5 StR 230/04) als verwirklicht angesehen.
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