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Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.08.2008

Rechtsprechung
   BGH, 09.12.2009 - 5 StR 356/09, 5 StR 244/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12321
BGH, 09.12.2009 - 5 StR 356/09, 5 StR 244/08 (https://dejure.org/2009,12321)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2009 - 5 StR 356/09, 5 StR 244/08 (https://dejure.org/2009,12321)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 5 StR 356/09, 5 StR 244/08 (https://dejure.org/2009,12321)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 349 Abs. 2 StPO; § 356a StPO; Art. 103 Abs. 1 GG
    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Verspätung); Anhörungsrüge; Gehörsverletzung

  • openjur.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.2007 - 3 StR 425/06

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung im Beschlusswege; …

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 5 StR 356/09
    Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn die Ablehnung mit einem Antrag nach § 356a StPO verbunden wird, der sich jedoch - wie hier (s. unten 2.) - deswegen als unbegründet erweist, weil die gerügte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht vorliegt, so dass nicht mehr in eine erneute Sachprüfung einzutreten ist, ob der Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden ist (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17; BGH NStZ-RR 2009, 353).
  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 287/09

    Unbegründete Anhörungsrüge (vorgesehene Entscheidung durch den iudex a quo; …

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 5 StR 356/09
    Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn die Ablehnung mit einem Antrag nach § 356a StPO verbunden wird, der sich jedoch - wie hier (s. unten 2.) - deswegen als unbegründet erweist, weil die gerügte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht vorliegt, so dass nicht mehr in eine erneute Sachprüfung einzutreten ist, ob der Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden ist (…vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17; BGH NStZ-RR 2009, 353).
  • BGH, 27.09.2007 - 5 StR 230/07

    Anhörungsrüge; Begründungspflicht bei letztinstanzlichen Entscheidungen

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 5 StR 356/09
    Eine Begründungspflicht für diese letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidung bestand nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 5 StR 230/07 m.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.08.2008 - 5 StR 244/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6833
BGH, 19.08.2008 - 5 StR 244/08 (https://dejure.org/2008,6833)
BGH, Entscheidung vom 19.08.2008 - 5 StR 244/08 (https://dejure.org/2008,6833)
BGH, Entscheidung vom 19. August 2008 - 5 StR 244/08 (https://dejure.org/2008,6833)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 56 Abs. 1, Abs. 2 StGB
    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Wertungsfehler; unzulässige Vermengung von Gesichtspunkten der Strafzumessung und der Strafaussetzung zur Bewährung)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 369
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …

    Auszug aus BGH, 19.08.2008 - 5 StR 244/08
    Rn. 4 a) Die Wendung auf UA S. 88, "namentlich anstelle der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zwecks Ermöglichung einer Strafaussetzung eine Gesamtfreiheitsstrafe von nicht über einem Jahr zu bilden", lässt im Zusammenhang mit den Ausführungen der Kammer zur Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten besorgen, dass das Landgericht bei Festsetzung der beiden genannten Einzelstrafen Gesichtspunkte der Strafzumessung im Sinne der Findung einer schuldangemessenen Strafe mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56 Abs. 1 und Abs. 2 StGB) unzulässig vermengt hat (vgl. BGHSt 29, 319, 321;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 19).
  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 251/93

    Missverhältnis zwischen verhängter Strafe und den Grundsätzen schuldangemessenen …

    Auszug aus BGH, 19.08.2008 - 5 StR 244/08
    Rn. 4 a) Die Wendung auf UA S. 88, "namentlich anstelle der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zwecks Ermöglichung einer Strafaussetzung eine Gesamtfreiheitsstrafe von nicht über einem Jahr zu bilden", lässt im Zusammenhang mit den Ausführungen der Kammer zur Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten besorgen, dass das Landgericht bei Festsetzung der beiden genannten Einzelstrafen Gesichtspunkte der Strafzumessung im Sinne der Findung einer schuldangemessenen Strafe mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56 Abs. 1 und Abs. 2 StGB) unzulässig vermengt hat (vgl. BGHSt 29, 319, 321; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 19).
  • BGH, 10.07.1992 - 3 StR 217/92

    Voraussetzungen für eine Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 19.08.2008 - 5 StR 244/08
    Rn. 5 Zudem hätte es hier, weil keine der sechs Einzelstrafen mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe betrug, einer sorgfältigeren Gesamtwürdigung von Tat und Täter bedurft, die eingehender die auf UA S. 77 bis 79 genannten strafmildernden Umstände einbezogen hätte (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Begründungserfordernis 2; § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 7 m.w.N).
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