Rechtsprechung
| BGH, 09.12.2009 - 5 StR 356/09, 5 StR 244/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 25 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 349 Abs. 2 StPO; § 356a StPO; Art. 103 Abs. 1 GG
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Verspätung); Anhörungsrüge; Gehörsverletzung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Statthaftes Vorbringen eines Ablehnungsgesuchs in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung (StPO); Anhörungsrüge bei Besorgnis der Befangenheit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Statthaftes Vorbringen eines Ablehnungsgesuchs in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung ( StPO ); Anhörungsrüge bei Besorgnis der Befangenheit
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 10.11.2009 - 5 StR 356/09
- BGH, 09.12.2009 - 5 StR 356/09, 5 StR 244/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.02.2007 - 3 StR 425/06
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung im Beschlusswege; …
Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 5 StR 356/09
Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn die Ablehnung mit einem Antrag nach § 356a StPO verbunden wird, der sich jedoch - wie hier (s. unten 2.) - deswegen als unbegründet erweist, weil die gerügte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht vorliegt, so dass nicht mehr in eine erneute Sachprüfung einzutreten ist, ob der Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden ist (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17; BGH NStZ-RR 2009, 353). - BGH, 04.08.2009 - 1 StR 287/09
Unbegründete Anhörungsrüge (vorgesehene Entscheidung durch den iudex a quo; …
Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 5 StR 356/09
Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn die Ablehnung mit einem Antrag nach § 356a StPO verbunden wird, der sich jedoch - wie hier (s. unten 2.) - deswegen als unbegründet erweist, weil die gerügte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht vorliegt, so dass nicht mehr in eine erneute Sachprüfung einzutreten ist, ob der Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden ist (…vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17; BGH NStZ-RR 2009, 353). - BGH, 27.09.2007 - 5 StR 230/07
Anhörungsrüge; Begründungspflicht bei letztinstanzlichen Entscheidungen
Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 5 StR 356/09
Eine Begründungspflicht für diese letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidung bestand nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 5 StR 230/07 m.N.).
- BGH, 14.03.2013 - 2 StR 534/12
Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit (Verfristung bei Entscheidung im …
Etwas anderes gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann nicht, wenn die Ablehnung mit einer Anhörungsrüge nach § 356a StPO verbunden wird, die sich - wie hier - mangels Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG als unbegründet erweist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, NStZ 2007, 416, vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55, vom 24. Januar 2012 - 4 StR 469/11, vom 7. November 2009 - 5 StR 356/09, vom 4. August 2009 - 1 StR 287/09, NStZ-RR 2009, 353, vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314, vom 31. Januar 2013 - 1 StR 595/12;… Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 25 Rn. 11). - BGH, 11.04.2013 - 2 StR 525/11
Unbegründete Anhörungsrüge; unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH
Etwas anderes gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann nicht, wenn die Ablehnung mit einer Anhörungsrüge nach § 356a StPO verbunden wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, NStZ 2007, 416, vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55, vom 24. Januar 2012 - 4 StR 469/11, vom 7. November 2009 - 5 StR 356/09, vom 4. August 2009 - 1 StR 287/09, NStZ-RR 2009, 353, vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314, vom 31. Januar 2013 - 1 StR 595/12;… Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 25 Rn. 11). - BGH, 07.11.2011 - 1 StR 452/11
Unbegründete Anhörungsrüge (Geltendmachung einer Besorgnis der Befangenheit)
Ohnehin kann im Verfahren nach § 356a StPO schon grundsätzlich nicht mehr die Befangenheit von an der rechtskräftigen Entscheidung des Senats beteiligten Senatsmitgliedern geltend gemacht werden, wenn - wie hier - die gerügte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht vorliegt (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06 = NStZ 2008, 53; BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 287/09 = NStZ-RR 2009, 353; BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 5 StR 356/09).
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Rechtsprechung
| BGH, 19.08.2008 - 5 StR 244/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 56 Abs. 1, Abs. 2 StGB
Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Wertungsfehler; unzulässige Vermengung von Gesichtspunkten der Strafzumessung und der Strafaussetzung zur Bewährung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Vermengung von Gesichtspunkten der Strafzumessung mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung bei Festsetzung von zwei Einzelstrafen
- rechtsportal.de
StGB § 46 Abs. 2
Vermischung von Strafzumesung und Strafaussetzung zur Bewährung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 369
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 19.08.2008 - 5 StR 244/08
Rn. 4 a) Die Wendung auf UA S. 88, "namentlich anstelle der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zwecks Ermöglichung einer Strafaussetzung eine Gesamtfreiheitsstrafe von nicht über einem Jahr zu bilden", lässt im Zusammenhang mit den Ausführungen der Kammer zur Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten besorgen, dass das Landgericht bei Festsetzung der beiden genannten Einzelstrafen Gesichtspunkte der Strafzumessung im Sinne der Findung einer schuldangemessenen Strafe mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56 Abs. 1 und Abs. 2 StGB) unzulässig vermengt hat (vgl. BGHSt 29, 319, 321;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 19). - BGH, 14.07.1993 - 3 StR 251/93
Missverhältnis zwischen verhängter Strafe und den Grundsätzen schuldangemessenen …
Auszug aus BGH, 19.08.2008 - 5 StR 244/08
Rn. 4 a) Die Wendung auf UA S. 88, "namentlich anstelle der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zwecks Ermöglichung einer Strafaussetzung eine Gesamtfreiheitsstrafe von nicht über einem Jahr zu bilden", lässt im Zusammenhang mit den Ausführungen der Kammer zur Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten besorgen, dass das Landgericht bei Festsetzung der beiden genannten Einzelstrafen Gesichtspunkte der Strafzumessung im Sinne der Findung einer schuldangemessenen Strafe mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56 Abs. 1 und Abs. 2 StGB) unzulässig vermengt hat (vgl. BGHSt 29, 319, 321; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 19). - BGH, 10.07.1992 - 3 StR 217/92
Voraussetzungen für eine Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung
Auszug aus BGH, 19.08.2008 - 5 StR 244/08
Rn. 5 Zudem hätte es hier, weil keine der sechs Einzelstrafen mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe betrug, einer sorgfältigeren Gesamtwürdigung von Tat und Täter bedurft, die eingehender die auf UA S. 77 bis 79 genannten strafmildernden Umstände einbezogen hätte (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Begründungserfordernis 2; § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 7 m.w.N).
- BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe
Das Landgericht hat damit Gesichtspunkte im Sinne der Findung einer schuldangemessenen Strafe mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56 Abs. 1 und Abs. 2 StGB) unzulässig vermengt (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 154/92, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 29;… Urteil vom 14. Juli 1993 - 3 StR 251/93, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 19; Urteil vom 19. Dezember 2000 - 5 StR 490/00, NStZ 2001, 311; Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, NJW 2004, 2248, 2254 f.; Urteil vom 5. April 2007 - 4 StR 5/07, wistra 2007, 341; Beschluss vom 19. August 2008 - 5 StR 244/08, NStZ-RR 2008, 369). - OLG Saarbrücken, 20.07.2016 - Ss 40/16
Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung auf den …
Die Ausführungen der Kammer zur Gesamtstrafe lassen auch nicht besorgen, dass das Landgericht Gesichtspunkte der Strafbemessung mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung unzulässig vermengt hat (vgl. hierzu BGH StV 1996, 263; NStZ-RR 2008, 369;… Schönke/Schröder-Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 56 Rn. 6, jew. m.w.N.), was z.B. dann der Fall sein kann, wenn sich der Tatrichter bei der Festsetzung der Höhe der Strafe davon leiten lässt, ob er eine Strafaussetzung bewilligen oder versagen möchte (vgl. BGH StV 1996, 263;… Schönke/Schröder-Stree/Kinzig, a.a.O.).
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